Amtlicher Titel: Kissinger Straße: Umwandlung in eine Spielstraße (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kissinger Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug2Dokumente18. Juni 2026veröffentlicht
Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung 8 hat am 2. Juli 2026 eine Anfrage zur Umwandlung der Kissinger Straße in eine Spielstraße behandelt. Die Anfrage stammt von der Fraktion Liste Zukunft 08. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.
Einordnung
Die Anfrage zur Umwandlung der Kissinger Straße in eine Spielstraße wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die Bezirksvertretung 8 wird am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr darüber beraten. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Treffen der Bezirksvertretung statt.
Hintergrund
Die Umwandlung von Straßen in Spielstraßen soll die Sicherheit für Kinder erhöhen und den Verkehr reduzieren. Solche Maßnahmen sind in vielen Städten verbreitet und fördern das Spiel im öffentlichen Raum.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Umwandlung könnte zu einer erhöhten Sicherheit für spielende Kinder führen. Es sind keine unmittelbaren negativen Auswirkungen für Anwohner bekannt.
Die wichtigsten Punkte
Anfrage zur Umwandlung der Kissinger Straße in Spielstraße
Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr
Kissinger Straße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590428.pdf
Published Time: 2026-06-18T07:54:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/142/2026
Fraktion Liste Zukunft 08
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.06.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Kissinger Straße: Umwandlung in eine Spielstraße (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
anlässlich der Öffnung der Kissinger Straße für Fahrradfahrer entgegen der
Fahrtrichtung gab es am 5. Mai 2026 eine Begehung mit Anwohnern und Interessierten.
Es wurden mehrere Konfliktpunkte zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern benannt.
Als Lösung kam u.a. zur Sprache, ob es möglich wäre, einen verkehrsberuhigten
Bereich einzurichten. Bereits vor der Begehung hat es bereits mehrfach die Anregung
gegeben, die Kissinger Straße ob des geringen Verkehrsaufkommens zur Spielstraße
umzuwandeln. In letzter Zeit sind vermehrt Familien mit kleinen Kindern in die
Einfamilienhäuser eingezogen und haben ebenfalls nach dieser Möglichkeit gefragt. In
diesem Sinne möchte ich Sie bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die
nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen:
1. Erfüllt die Kissinger Straße die Voraussetzungen, um möglicherweise in eine
Spielstraße umgewandelt werden zu können und würden durch eine solche
Umwandlung die derzeit bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Autofahrern
und Fahrradfahrern entschärft werden können?
2. Würden bei einer Umwandlung in eine Spielstraße weitere Parkplätze wegfallen
oder könnten alle derzeit vorhandenen Parkplätze erhalten werden?
3. Rechnet die Verwaltung damit, dass die Kissinger Straße, deren Zustand sich ja
durch die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern bereits deutlich
verschlechtert hat, in den nächsten Jahren saniert werden muss und rechnet die
Verwaltung damit, dass auch durch die Bauarbeiten zum RRX diese Straße
weiter stark beansprucht wird, so dass spätestens nach Abschluss dieser
Bauarbeiten eine Generalsanierung ohnehin anstünde und dann statt einer
einfachen Sanierung auch eine Umwandlung in eine Spielstraße sinnvoll
umgesetzt werden könnte? Seite 2
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Markus Dreist
Beantwortung BV8_142_2026 Kissinger Straße Umwandlung in eine Spielstraße als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 11 BV8_142_2026 Kissinger Straße - Umwandlung in eine Spielstraße.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592305.pdf
Published Time: Thu, 02 Jul 2026 09:32:17 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/142/2026
Kissinger Straße: Umwandlung in eine Spielstraße (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)
1. Erfüllt die Kissinger Straße die Voraussetzungen, um möglicherweise in eine
Spielstraße umgewandelt werden zu können und würden durch eine solche
Umwandlung die derzeit bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Autofahrern und
Fahrradfahrern entschärft werden können?
2. Würden bei einer Umwandlung in eine Spielstraße weitere Parkplätze wegfallen oder
könnten alle derzeit vorhandenen Parkplätze erhalten werden?
3. Rechnet die Verwaltung damit, dass die Kissinger Straße, deren Zustand sich ja durch
die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern bereits deutlich verschlechtert hat, in den
nächsten Jahren saniert werden muss und rechnet die Verwaltung damit, dass auch
durch die Bauarbeiten zum RRX diese Straße weiter stark beansprucht wird, so dass
spätestens nach Abschluss dieser Bauarbeiten eine Generalsanierung ohnehin
anstünde und dann statt einer einfachen Sanierung auch eine Umwandlung in eine
Spielstraße sinnvoll umgesetzt werden könnte?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Voraussetzung für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist unter anderem eine
entsprechende straßenräumliche Gestaltung, die den Charakter eines Aufenthaltsbereichs
deutlich erkennen lässt. Hierzu gehört ein niveaugleich ausgebauter Straßenraum ohne klare
Trennung zwischen Fahrbahn und Nebenanlagen.
Die Kissinger Straße weist hingegen ein klassisches Trennprofil mit einer eindeutigen
Gliederung in Fahrbahn, Parkstände sowie Gehwegbereiche auf. Die baulichen
Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich sind somit derzeit nicht gegeben.
Darüber hinaus spricht die Länge der Straße von ca. 550 m gegen die Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich. Verkehrsberuhigte Bereiche sind grundsätzlich für kurze,
überschaubare Straßenabschnitte mit überwiegender Aufenthaltsfunktion vorgesehen.
Aufgrund der erheblichen Streckenlänge ist eine durchgängige Einhaltung und Wahrnehmung
der besonderen Verkehrsregeln eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht zu erwarten.
Gemäß der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ soll die Länge eines
verkehrsberuhigten Bereiches nicht mehr als 100 m betragen. Längere Strecken führen häufig
zu einer Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nach den
einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben liegen daher nicht vor. Insbesondere die
Länge der Straße spricht gegen eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich. Antwort zu 2:
Unabhängig von der Antwort zu Frage 1, würden, da verkehrsberuhigte Bereiche eine hohe
Aufenthaltsqualität aufweisen sollen, die Flächen für den ruhenden Verkehr im Verhältnis zum
Bestand bei der Ausweisung bzw. Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich geringer
werden.
Derzeit wird auf der Kissinger Straße sowohl in baulich angelegten Längsparkständen als auch
am Fahrbahnrand geparkt.
Antwort zu 3:
Zunächst müssen weiterhin die derzeit noch laufenden Arbeiten der Netzgesellschaft
Düsseldorf im Bereich Ludwigstraße und Kissinger Straße abgewartet werden, um im
Anschluss die geplante grundhafte Instandsetzung der Ludwigstraße und die ggf. punktuellen
Instandsetzungsarbeiten in der Kissinger Straße durchführen zu können. Ein konkreter
Ausführungszeitpunkt hierfür kann derzeit leider noch nicht benannt werden. Bezüglich einer
Beanspruchung der Straßen durch weitere Baumaßnahmen im Umfeld können keine
Aussagen getroffen werden.
KI-gestützt aufbereitet am 23. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.