Anfrage Aktenzeichen BAU/014/2026

Künstliche Mineralfasern (KMF) in städtischen Gebäuden – Bestand, Entsorgung und Substitution - Anfrage des Ratsherrn Winter -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 22. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Führt die Stadt ein zentrales, gebäudeübergreifendes Schadstoff- bzw. Gebäudeschadstoffkataster, das den Bestand an KMF in städtischen Gebäuden erfasst?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BAU/014/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1.4

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590783.pdf Published Time: 2026-06-22T09:31:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BAU/014/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 22.06.2026 An den Vorsitzenden des Bauausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Andreas Hartnigk # Betrifft: Künstliche Mineralfasern (KMF) in städtischen Gebäuden – Bestand, Entsorgung und Substitution - Anfrage des Ratsherrn Winter - Sehr geehrter Herr Hartnigk, künstliche Mineralfasern (KMF) wie Glas- und Steinwolle zählen zu den verbreitetsten Dämmstoffen im Hochbau. Vor 1996 eingebaute bzw. vor Juni 2000 hergestellte Erzeugnisse („alte Mineralwolle “) sind nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 als krebserzeugend einzustufen; für Herstellung und Verwendung solcher Fasern besteht seit Juni 2000 ein Verbot nach der Gefahrstoffverordnung. Abfallrechtlich gelten krebsverdächtige „alte“ KMF als gefährlicher Abfall (Abfallschlü ssel 17 06 03 *), freigezeichnete „neue“ Mineralwolle als nicht gefährlich (17 06 04); eine etablierte stoffliche Verwertung besteht bislang nicht, sodass KMF-Abfälle nahezu vollständig auf Deponien beseitigt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verwaltet etwa 900 städtische Gebäude (Stand 2017) und hat sich mit Ratsbeschluss RAT/317/2021 das Cradle-to-Cradle-Prinzip sowie den Einsatz nachhaltiger Baustoffe zum Maßstab des städtischen Bauens gesetzt. Belastbare, öffentlich zugängliche Kennzahlen zum Bestand an KMF im städtischen Gebäudebestand, zu den beim Rückbau anfallenden Mengen sowie zur Anwendung des genannten Maßstabs auf den Bestand liegen jedoch nicht vor. Zur transparenten Information von Rat und Öffentlichkeit stellt die AfD-Ratsfraktion daher die nachfolgende Anfrage. Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: > 1. Führt die Stadt ein zentrales, gebäudeübergreifendes Schadstoff- bzw. Gebäudeschadstoffkataster, das den Bestand an KMF in städtischen Gebäuden erfasst? Falls ja bitten wir um Vorlage beim Bauausschuss, falls nein bitten wir um Begründung für ein Nicht-Anlegen dessen. > 2. Welche Mengen (in Tonnen) an KMF-Abfällen sind in den vergangenen zehn Jahren oder länger, falls darüber hinaus erfassbar, beim Rückbau und bei der Sanierung städtischer Gebäude angefallen, aufgeschlüsselt nach den Abfallschlüsseln 17 06 03* (gefährlich) und 17 06 04 (nicht gefährlich)? > 3. Wird der mit dem Cradle-to-Cradle-Beschluss (RAT/317/2021) sowie mit den angestrebten DGNB-Standards verfolgte Maßstab auch auf KMF-Sanierungen im Gebäudebestand angewandt, oder beschränkt sich dessen Anwendung auf Neubau- und Pilotvorhaben? Seite 2 Mit freundlichen Grüßen Für die Richtigkeit: Andreas Winter Thomas Krabbe Ratsherr AfD Fraktion

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/014/2026