Zusammenfassung
Die AFD-Fraktion hat am 11. Mai 2026 eine Anfrage zur Nutzung und zum Zustand geöffneter Schulhofflächen im Stadtbezirk 2 gestellt. Die Bezirksvertretung 2 wird am 9. Juni 2026 darüber beraten.
Einordnung
Die AFD-Fraktion stellte am 11. Mai 2026 die Anfrage mit dem Titel "Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2". Die Anfrage trägt die Referenznummer BV2/123/2026. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr behandeln.
Hintergrund
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Nutzung und den Zustand der Schulhofflächen im Stadtbezirk 2 zu erhalten. Dies könnte Auswirkungen auf die Nutzung dieser Flächen durch die Öffentlichkeit haben.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 9. Juni 2026 könnte zu Entscheidungen über die Nutzung der Schulhofflächen führen. Bürger sollten sich auf mögliche Änderungen einstellen.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in der Sitzung am 9. Juni 2026 besprechen. Weitere Informationen könnten nach der Sitzung veröffentlicht werden.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage der AFD-Fraktion zur Nutzung von Schulhofflächen
- Datum der Anfrage: 11. Mai 2026
- Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 9. Juni 2026
- Referenznummer: BV2/123/2026
- Dokument verfügbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586718.pdf
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586718.pdf
Published Time: 2026-05-11T08:09:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV2/123/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.05.2026
> AFD-Fraktion
> der Bezirksvertretung 2
> An den
> Bezirksbürgermeister
> des Stadtbezirks 2
> Herrn Philipp Schlee
# Betrifft:
Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im
Stadtbezirk 2
- Anfrage der AFD-Fraktion
Seit dem 1. Januar 2025 sollen geeignete Düsseldorfer Schulhöfe nach Schulschluss
als Spielhöfe geöffnet werden. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen wie Flingern-Nord,
Flingern-Süd und Düsseltal können solche Flächen einen wichtigen Beitrag zur
wohnortnahen Spiel- und Aufenthaltsqualität leisten.
Damit dieses Angebot tatsächlich funktioniert, müssen Zustand, Sauberkeit,
Beschilderung, Pflege und Nutzbarkeit vor Ort stimmen. Gleichzeitig sind mögliche
Nutzungskonflikte mit Anwohnern, Schäden oder unklare Öffnungszeiten frühzeitig zu
erkennen. Die Anfrage soll daher klären, wie die Umsetzung im Stadtbezirk 2 konkret
aussieht und ob aus Sicht der Verwaltung örtlicher Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund bitte nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu setzen und um Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 2 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe
geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils
kenntlich gemacht?
Frage 2:
Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und
tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 2?
Frage 3:
Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung,
Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit
bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und
Nutzbarkeit zu gewährleisten?
gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel
Fraktionsvorsitzender Seite 2
Beantwortung BV2 123 2026 Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2 als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588966.pdf
Published Time: Mon, 08 Jun 2026 10:09:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Seite 1 von 1
Sitzung: 09.06.2026
Vorlagennummer BV2/ 12 3/202 6
Anfrage der AFD -Fraktion vom 08 .05. 2026
hier : Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der
Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2
Frage 1:
Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 2 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe
geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils
kenntlich gemacht?
Antwort:
Grundsätzlich sind alle Schulhöfe der Schulen im Stadtbezirk 2 seit dem 01.01.2025 im
Rahmen der „Benutzungsordnung für Schulhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf“ geöffnet.
Aktuell ist lediglich der Schulhof der Brehmschule aufgrund einer eingerichteten Ba ustelle
nicht als Spielhof nach Unterrichtsschluss geöffnet. Dieser wird jedoch nach Abschluss der
baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Mensa wieder für die Kinder und Jugendlichen
auch nach Unterrichtsschluss zugänglich gemacht. Gemäß § 4 der Benutzungs ordnung
stehen die Schulhöfe montags bis freitags nach Schulschluss bis 18:30 Uhr, längstens
jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung zur Verfügung. An Samstagen ist die Benutzung
grundsätzlich in der Zeit von 9:00 bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eint ritt der
Dämmerung erlaubt. An Sonn - und Feiertagen ist die Nutzung nicht gestattet. Um die
Benutzungszeiten kenntlich zu machen wurden alle Düsseldorfer Schulen mit einem
einheitlichen Schild ausgestattet. Sofern die Nutzung auf Grund personeller oder
bet rieblicher Gründe eingeschränkt werden muss, obliegt es der Schulleitung dies über das
Schild mit Hilfe eines entsprechenden Magnetstreifens kenntlich zu machen.
Frage 2 :
Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und
tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 2?
Antwort :
Die Schulhöfe befinden sich grundsätzlich in einem sicheren und gepflegten Zustand.
Hinsichtlich der Sauberkeit sind dem Schulträger aktuell keine Beschwerden bekannt.
Frage 3 :
Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung,
Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt,
und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu
gewährleis ten?
Antwort :
Dem Schulträger sind keinerlei wiederkehrende Probleme bekannt. Der Schulträger stellt die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen Betreiberverantwortung für die schulische Nutzung
sicher, sodass keine Bedenken hinsichtlich einer nachmittäglichen Nutzung durch die
Öffentlichkeit bestehen.