Anfrage Aktenzeichen BV2/123/2026

AFD-Fraktion fragt nach Nutzung von Schulhofflächen

Amtlicher Titel: Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2 - Anfrage der AFD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 68 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die AFD-Fraktion hat am 11. Mai 2026 eine Anfrage zur Nutzung und zum Zustand geöffneter Schulhofflächen im Stadtbezirk 2 gestellt. Die Bezirksvertretung 2 wird am 9. Juni 2026 darüber beraten.

Einordnung

Die AFD-Fraktion stellte am 11. Mai 2026 die Anfrage mit dem Titel "Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2". Die Anfrage trägt die Referenznummer BV2/123/2026. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr behandeln.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Nutzung und den Zustand der Schulhofflächen im Stadtbezirk 2 zu erhalten. Dies könnte Auswirkungen auf die Nutzung dieser Flächen durch die Öffentlichkeit haben.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 9. Juni 2026 könnte zu Entscheidungen über die Nutzung der Schulhofflächen führen. Bürger sollten sich auf mögliche Änderungen einstellen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in der Sitzung am 9. Juni 2026 besprechen. Weitere Informationen könnten nach der Sitzung veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der AFD-Fraktion zur Nutzung von Schulhofflächen
  • Datum der Anfrage: 11. Mai 2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 9. Juni 2026
  • Referenznummer: BV2/123/2026
  • Dokument verfügbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586718.pdf

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586718.pdf Published Time: 2026-05-11T08:09:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/123/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.05.2026 > AFD-Fraktion > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2 - Anfrage der AFD-Fraktion Seit dem 1. Januar 2025 sollen geeignete Düsseldorfer Schulhöfe nach Schulschluss als Spielhöfe geöffnet werden. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen wie Flingern-Nord, Flingern-Süd und Düsseltal können solche Flächen einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Spiel- und Aufenthaltsqualität leisten. Damit dieses Angebot tatsächlich funktioniert, müssen Zustand, Sauberkeit, Beschilderung, Pflege und Nutzbarkeit vor Ort stimmen. Gleichzeitig sind mögliche Nutzungskonflikte mit Anwohnern, Schäden oder unklare Öffnungszeiten frühzeitig zu erkennen. Die Anfrage soll daher klären, wie die Umsetzung im Stadtbezirk 2 konkret aussieht und ob aus Sicht der Verwaltung örtlicher Handlungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund bitte nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und um Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 2 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht? Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 2? Frage 3: Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel Fraktionsvorsitzender Seite 2
Beantwortung BV2 123 2026 Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588966.pdf Published Time: Mon, 08 Jun 2026 10:09:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 Sitzung: 09.06.2026 Vorlagennummer BV2/ 12 3/202 6 Anfrage der AFD -Fraktion vom 08 .05. 2026 hier : Nutzung und Zustand geöffneter Schulhofflächen außerhalb der Unterrichtszeiten im Stadtbezirk 2 Frage 1: Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 2 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht? Antwort: Grundsätzlich sind alle Schulhöfe der Schulen im Stadtbezirk 2 seit dem 01.01.2025 im Rahmen der „Benutzungsordnung für Schulhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf“ geöffnet. Aktuell ist lediglich der Schulhof der Brehmschule aufgrund einer eingerichteten Ba ustelle nicht als Spielhof nach Unterrichtsschluss geöffnet. Dieser wird jedoch nach Abschluss der baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Mensa wieder für die Kinder und Jugendlichen auch nach Unterrichtsschluss zugänglich gemacht. Gemäß § 4 der Benutzungs ordnung stehen die Schulhöfe montags bis freitags nach Schulschluss bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eintritt der Dämmerung zur Verfügung. An Samstagen ist die Benutzung grundsätzlich in der Zeit von 9:00 bis 18:30 Uhr, längstens jedoch bis zum Eint ritt der Dämmerung erlaubt. An Sonn - und Feiertagen ist die Nutzung nicht gestattet. Um die Benutzungszeiten kenntlich zu machen wurden alle Düsseldorfer Schulen mit einem einheitlichen Schild ausgestattet. Sofern die Nutzung auf Grund personeller oder bet rieblicher Gründe eingeschränkt werden muss, obliegt es der Schulleitung dies über das Schild mit Hilfe eines entsprechenden Magnetstreifens kenntlich zu machen. Frage 2 : Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 2? Antwort : Die Schulhöfe befinden sich grundsätzlich in einem sicheren und gepflegten Zustand. Hinsichtlich der Sauberkeit sind dem Schulträger aktuell keine Beschwerden bekannt. Frage 3 : Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleis ten? Antwort : Dem Schulträger sind keinerlei wiederkehrende Probleme bekannt. Der Schulträger stellt die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen Betreiberverantwortung für die schulische Nutzung sicher, sodass keine Bedenken hinsichtlich einer nachmittäglichen Nutzung durch die Öffentlichkeit bestehen.

KI-gestützt aufbereitet am 29. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/123/2026