Terrassenverbreiterungen in den Fahrbahnbereich Schwerinstraße - Anfrage der AfD-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Schriftliche Antwortdokumente zugeordnetUnterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Schwerinstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug3Dokumente24. April 2026veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
Mit welcher Begründung wurde hier mehrfach eine nicht notwendige Ausdehnung einer terrassenähnlichen Außengastronomie auf die Fahrbahn genehmigt?
Welche Maßnahmen wurden und werden hier zur Verhinderung eines regelmäßigen Rückstaus, ergriffen?
Welche Maßnahmen der Kompensation für die die hierdurch entfallenen Stellplätze sieht die Verwaltung vor?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Auf dem Teilstück zwischen Schwerinstraße und Pfalzstraße gibt es terrassenähnliche Anbauten verschiedener gastronomischer Betriebe, die sich über den Bürgersteig erstrecken und darüber hinaus auch in den Fahrbahnbereich hineinragen. Dadurch wird der Fahrbahnbereich zum Teil einspurig und darüber hinaus einem „Hindernissparcour" nicht unähnlich. Für Autofahrer, die sich im Prozess des Ein- oder Ausparkens befinden, sowie für Lieferanten entstehen durch diese, in den Fahrbahnbereich hineinragenden „Terrassen", erheblichen Schwierigkeiten, die wiederum regelmäßig einen Rückstau verursachen.
Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.
BV1-106-2026- Terrassenaufbau Stockkampstraße PKW-Stellplatz_ Stellungnahme der Verwaltung
BV1/106/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Terrassenverbreiterungen in den Fahrbahnbereich Schwerinstraße Frage 1:
Mit welcher Begründung wurde hier mehrfach eine nicht notwendige Ausdehnung einer terrassenähnlichen Außengastronomie auf die Fahrbahn genehmigt?
Antwort:
Es ist seit mehreren Jahren gängige Verwaltungspraxis in der Landeshauptstadt Düsseldorf, PKW-Stellplätze für Zwecke der Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Einzelfällen ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlenswert, die erlaubte Fläche auf die Fahrbahn auszudehnen. Dies ist insbesondere -wie hier vorliegend- der Fall, wenn auf der Straße im Übrigen quer oder schräg geparkt wird. Im optimalen Fall bilden Front bzw. Heck der abgestellten Fahrzeuge mit der fahrbahnseitigen Grenze der Terrasse eine Linie.
Frage 2:
Welche Maßnahmen wurden und werden hier zur Vermeidung eines regelmäßigen Rückstaus ergriffen?
Antwort:
Die Größe der für die Außengastronomie genutzten Flächen ist so bemessen, dass Verkehrsbehinderungen durch sie nicht verursacht werden. Bei Kontrolle der Gaststätten wurde jedoch festgestellt, dass die erlaubten Maße der Terrassen überschritten wurden. Hier werden nunmehr kurzfristig Maßnahmen zur Reduzierung der Flächen eingeleitet.
Frage 3:
Welche Maßnahmen der Kompensation für die hierdurch entfallenen Stellplätze sieht die Verwaltung vor?
Antwort
Maßnahmen zur Kompensation entfallener Parkplatzes sind nicht vorgesehen.
BV1-106-2026- Terrassenverbreitung in den Fahrbahnbereich_ Stellungnahme der Verwaltung
BV1/106/2026
Beigeordneter Zaum
Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1
Terrassenverbreiterungen in den Fahrbahnbereich Schwerinstraße
Frage 1:
Mit welcher Begründung wurde hier mehrfach eine nicht notwendige Ausdehnung einer
terrassenähnlichen Außengastronomie auf die Fahrbahn genehmigt?
Antwort:
Es ist seit mehreren Jahren gängige Verwaltungspraxis in der Landeshauptstadt Düsseldorf,
PKW-Stellplätze für Zwecke der Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. In bestimmten
Einzelfällen ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlenswert, die erlaubte
Fläche auf die Fahrbahn auszudehnen. Dies ist insbesondere -wie hier vorliegend- der Fall,
wenn auf der Straße im Übrigen quer oder schräg geparkt wird. Im optimalen Fall bilden Front
bzw. Heck der abgestellten Fahrzeuge mit der fahrbahnseitigen Grenze der Terrasse eine
Linie.
Frage 2:
Welche Maßnahmen wurden und werden hier zur Vermeidung eines regelmäßigen
Rückstaus ergriffen?
Antwort:
Die Größe der für die Außengastronomie genutzten Flächen ist so bemessen, dass
Verkehrsbehinderungen durch sie nicht verursacht werden. Bei Kontrolle der Gaststätten
wurde jedoch festgestellt, dass die erlaubten Maße der Terrassen überschritten wurden. Hier
werden nunmehr kurzfristig Maßnahmen zur Reduzierung der Flächen eingeleitet.
Frage 3:
Welche Maßnahmen der Kompensation für die hierdurch entfallenen Stellplätze sieht die
Verwaltung vor?
Antwort
Maßnahmen zur Kompensation entfallener Parkplatzes sind nicht vorgesehen.
Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
2 schriftliche Antwortdokumente sind dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.