Anfrage Aktenzeichen BV2/238/2026

BÜNDNIS 90/GRÜNE fragt nach leerstehenden städtischen Gebäuden in Bezirk 2

Amtlicher Titel: Ungenutzte städtische Gebäude im Stadtbezirk 2 - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lindenstraße 128 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE hat den Bezirksbürgermeister Philipp Schlee aufgefordert, alle dauerhaft leerstehenden städtischen Gebäude im Stadtbezirk 2 zu benennen. Sie verlangt Angaben zu Adresse, ungefähren Nutzfläche, Dauer der Nichtnutzung, Gründen für den Leerstand, baulichem Zustand und geplanten Verwaltungsmaßnahmen. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, wie diese Objekte – dauerhaft oder als Zwischennutzung – zu fairen Konditionen an Vereine, Initiativen oder private Akteure vergeben werden können.

Warum wichtig

Wenn leerstehende Gebäude wieder belegt werden, entsteht Platz für soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Angebote und teure Sanierungsarbeiten können vermieden werden.

Die Details

  • Gebäude‑Beispiele: Kiosk am Hermannplatz, Kiosk am Zoopark, Lagerhalle am Vielplatz (Flurstraße) und Teile eines ehemaligen Gewerbegebäudes im Hinterhof der Flurstraße 11.
  • Aktuelle Nutzung: Alle genannten Objekte stehen dauerhaft leer bzw. werden nicht mehr ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt; die öffentlichen Toilettenanlagen am Hermannplatz und im Zoopark bleiben in Betrieb.
  • Anfrageinhalt: Auflistung von Adresse, ungefähren Nutzfläche und Dauer der Nichtnutzung; Gründe für den Leerstand, baulicher Zustand und geplante Verwaltungsmaßnahmen.
  • Ziel: Ermittlung von Möglichkeiten zur dauerhaften oder Zwischennutzung für städtische Einrichtungen, Vereine, private und nachbarschaftliche Initiativen zu fairen Konditionen.
  • Verfahren: Klärung, welches Verfahren Interessierte durchlaufen müssen, um die Objekte zu nutzen.

Einordnung

Die Anfrage ist ein reines Informationsgesuch, das noch keine verbindlichen Entscheidungen enthält. Sie könnte jedoch die Grundlage für zukünftige Nutzungsmodelle und die Aktivierung von bislang brachliegenden Flächen bilden, was viele lokale Initiativen und Nachbarschaften betreffen würde.

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BV2/238/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Ungenutzte städtische Gebäude im Stadtbezirk 2 - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1.Welche vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten städtischen Gebäude und Gebäudeteile im Stadtbezirk 2 stehen derzeit dauerhaft leer oder werden nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (bitte um Auflistung mit Adresse, ungefährer Nutzfläche und Dauer der Nichtnutzung)? 2.Aus welchen Gründen erfolgt jeweils keine Nutzung, in welchem baulichen Zustand befinden sich die Gebäude und welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung für die weitere Verwendung? 3.Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Objekte - dauerhaft oder als Zwischennutzung - städtischen Einrichtungen, Vereinen sowie privaten und nachbarschaftlichen Initiativen zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen, und welches Verfahren müssen Interessierte hierfür durchlaufen? Sachdarstellung: Im Stadtbezirk 2 befinden sich mehrere städtische Gebäude bzw. Flächen, die nach unserem Kenntnisstand seit längerer Zeit praktisch nicht mehr genutzt werden. Dazu zählen etwa das Kioskgebäude am Hermannplatz, das Kioskgebäude am Wasserspielplatz im Zoopark, eine Lagerhalle/Schuppen am „Vielplatz" an der Flurstraße sowie Teile eines ehemaligen Gewerbegebäudes im Hinterhof der Flurstraße 11. Ausdrücklich begrüßen wir, dass die öffentlichen Toilettenanlagen am Hermannplatz und im Zoopark weiterhin betrieben werden - hier ist ein wichtiges Angebot für die Menschen im Stadtbezirk erhalten geblieben. Aus Sicht der Bezirksvertretung 2 ist interessant, wie diese Objekte wieder nutzbar gemacht werden können und welche weiteren Gebäude sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Denn jedes leerstehende Gebäude ist doppelt bedauerlich: Zum einen fehlt im dicht bebauten Stadtbezirk 2 Raum für soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Angebote - Vereine und Initiativen mit konkretem Bedarf gibt es mehr als genug. Zum anderen verfallen nicht genutzte Gebäude über die Jahre, sodass eine spätere Reaktivierung teurer wird oder ganz ausscheidet. Daher geht es uns vor allem um die Frage, wie eine Wiedernutzung praktisch gelingen kann: mit möglichst unbürokratischen Verfahren, verlässlichen Ansprechpersonen und zu Konditionen, die auch für ehrenamtlich getragene Initiativen aufgebracht werden können. gez.Kerstin Prasuhn Fraktionssprecherin Seite 2
Beantwortung BV2 238 2026 Ungenutzte städtische Gebäude als Text anzeigen
Sitzung: 15.09.2026 Vorlagennummer BV2/238/2026 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 01.09.2026 hier: Ungenutzte städtische Gebäude im Stadtbezirk 2 Frage 1: Welche vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten städtischen Gebäude und Gebäudeteile im Stadtbezirk 2 stehen derzeit dauerhaft leer oder werden nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (bitte um Auflistung mit Adresse, ungefährer Nutzfläche und Dauer der Nichtnutzung)? Antwort: Gebäudeübersicht lfd. Standort Bezeichnung in der Leerstand Nutz- Nr. Anfrage fläche 1 Flurstraße (neben 32), Lagerhalle/Schuppen 6 Jahre 99 qm Lagerhalle am „Vielplatz" an der Flurstraße 2 Flurstraße 11 a Flurstraße 11, Wohnung - 6 Jahre 174 qm 3.- 4.OG b Flurstraße 11B, Hinterhaus - 8 Jahre 31 qm B -C, Keller c Flurstraße 11B, Hinterhaus Teile eines ehemaligen 7 Jahre 80 qm B - C, Büro EG Gewerbegebäudes im Hinterhof Flurstraße 11 d Flurstraße 11B -11C, - 7 Jahre 295 qm Hinterhaus B - C, Keller 3 Lindenstraße 128 - 130, - 2 Jahre 97 qm Wohnung 2. OG rechts Frage 2: Aus welchen Gründen erfolgt jeweils keine Nutzung, in welchem baulichen Zustand befinden sich die Gebäude und welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung für die weitere Verwendung? Antwort: Die oben aufgeführten Objekte befinden sich in einem baulich mangelhaften und sanierungsbedürftigen Zustand. Bei mehreren Standorten sind zudem baurechtliche Nutzungsänderungsverfahren erforderlich, bevor überhaupt eine erneute Nutzung zulässig wäre. Über den reinen Sanierungsbedarf hinaus bestehen bei leerstehenden Gebäuden dieser Art regelmäßig weitere Hemmnisse, die einer kurzfristigen Nutzung entgegenstehen: • Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümerin bzw. Verwalterin ist die Stadt verpflichtet, von den Gebäuden ausgehende Gefahren für Dritte auszuschließen. Bei nicht saniertem Bestand sind hierfür oft bereits Sicherungsmaßnahmen (z. B. Seite 1 von 3 Bauzäune, Verschluss, statische Abstützungen) notwendig, die eine Nutzung durch Dritte zusätzlich erschweren oder ausschließen. • Schadstoffbelastung: Insbesondere in älteren Gebäuden kann eine Belastung mit Schadstoffen (z. B. Asbest, Schwermetalle) nicht ausgeschlossen werden. Vor einer Öffnung für den Publikums- oder Nutzerverkehr ist eine entsprechende Untersuchung und ggf. Sanierung erforderlich. • Brandschutz: Ohne aktuelle brandschutztechnische Ertüchtigung ist eine Nutzung durch Dritte - insbesondere durch Vereine oder Initiativen mit Publikumsverkehr - aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig. Für die Herstellung einer betriebs- bzw. bezugsfertigen Fläche sind daher in der Regel zum Teil erhebliche Haushaltsmittel erforderlich. Im Rahmen der Priorisierung der dem Amt für Gebäudemanagement zur Verfügung stehenden Mittel mussten und müssen vorrangig Maßnahmen an Objekten berücksichtigt werden, die der Erfüllung der Verkehrssicherung von in Nutzung befindlichen Gebäuden dienen. Aufgrund dieser notwendigen Priorisierung von Maßnahmen ist derzeit nicht absehbar, wann für die genannten Objekte in den kommenden Haushaltsjahren die erforderlichen Mittel für eine Herrichtung bereitgestellt werden können. Für das Objekt lfd. Nr. 1 ist ein Abriss vorgesehen. Die Bezirksvertretung 2 wird rechtzeitig vor dessen Durchführung durch das Amt für Gebäudemanagement informiert. Ergänzend wird zu den in der Anfrage (Erläuterungsteil) genannten Objekten folgender Hinweis gegeben: • Der Kiosk am Wasserspielplatz im Zoopark steht nicht leer; die Fläche wird durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt genutzt. • Der Kiosk am Hermannplatz steht ebenfalls nicht leer. Die Fläche wird derzeit noch vom bisherigen Mieter genutzt und in Kürze zurückgegeben. Das Amt für Gebäudemanagement bereitet bereits die Anschlussvermietung vor. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Objekte - dauerhaft oder als Zwischennutzung - städtischen Einrichtungen, Vereinen sowie privaten und nachbarschaftlichen Initiativen zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen, und welches Verfahren müssen Interessierte hierfür durchlaufen? Antwort: Das Amt für Gebäudemanagement prüft grundsätzlich bereits bei absehbarem Beginn eines Leerstandes, ob eine dauerhafte oder temporäre Nachnutzung der Fläche in Betracht kommt. Bestehende Leerstände werden zudem regelmäßig daraufhin überprüft, ob eine solche Nutzung - auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der oben genannten baulichen und sicherheitsrechtlichen Aspekte (Verkehrssicherung, Brandschutz, Schadstofffreiheit) - realisierbar ist. Grundsätzlich können sich interessierte städtische Einrichtungen, Vereine sowie private oder nachbarschaftliche Initiativen an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Das Amt prüft daraufhin im Einzelfall, ob das Objekt baulich und sicherheitstechnisch für die beabsichtigte Nutzung geeignet bzw. mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden kann, ob eine Nutzungsänderung erforderlich und genehmigungsfähig ist, und zu welchen Konditionen (Miete, Nebenkosten, Instandhaltungspflichten) eine Überlassung erfolgen könnte. Für die unter Frage 1 genannten Standorte ist eine temporäre oder dauerhafte Nutzung - auch durch Vereine oder Initiativen - nach derzeitigem Stand aus den dargelegten baulichen Seite 2 von 3 und sicherheitsrelevanten Gründen sowie aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht realisierbar. Seite 3 von 3

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/238/2026