Anfrage als Text anzeigen
BV2/238/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 01.09.2026
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Ungenutzte städtische Gebäude im Stadtbezirk 2
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
1.Welche vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten städtischen Gebäude und
Gebäudeteile im Stadtbezirk 2 stehen derzeit dauerhaft leer oder werden nicht mehr
entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (bitte um Auflistung mit
Adresse, ungefährer Nutzfläche und Dauer der Nichtnutzung)?
2.Aus welchen Gründen erfolgt jeweils keine Nutzung, in welchem baulichen Zustand
befinden sich die Gebäude und welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung für
die weitere Verwendung?
3.Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Objekte - dauerhaft oder als
Zwischennutzung - städtischen Einrichtungen, Vereinen sowie privaten und
nachbarschaftlichen Initiativen zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen, und
welches Verfahren müssen Interessierte hierfür durchlaufen?
Sachdarstellung:
Im Stadtbezirk 2 befinden sich mehrere städtische Gebäude bzw. Flächen, die nach unserem
Kenntnisstand seit längerer Zeit praktisch nicht mehr genutzt werden. Dazu zählen etwa das
Kioskgebäude am Hermannplatz, das Kioskgebäude am Wasserspielplatz im Zoopark, eine
Lagerhalle/Schuppen am „Vielplatz" an der Flurstraße sowie Teile eines ehemaligen
Gewerbegebäudes im Hinterhof der Flurstraße 11. Ausdrücklich begrüßen wir, dass die
öffentlichen Toilettenanlagen am Hermannplatz und im Zoopark weiterhin betrieben werden -
hier ist ein wichtiges Angebot für die Menschen im Stadtbezirk erhalten geblieben.
Aus Sicht der Bezirksvertretung 2 ist interessant, wie diese Objekte wieder nutzbar gemacht
werden können und welche weiteren Gebäude sich in einer vergleichbaren Situation befinden.
Denn jedes leerstehende Gebäude ist doppelt bedauerlich: Zum einen fehlt im dicht bebauten
Stadtbezirk 2 Raum für soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Angebote - Vereine und
Initiativen mit konkretem Bedarf gibt es mehr als genug. Zum anderen verfallen nicht genutzte
Gebäude über die Jahre, sodass eine spätere Reaktivierung teurer wird oder ganz ausscheidet.
Daher geht es uns vor allem um die Frage, wie eine Wiedernutzung praktisch gelingen kann: mit
möglichst unbürokratischen Verfahren, verlässlichen Ansprechpersonen und zu Konditionen, die
auch für ehrenamtlich getragene Initiativen aufgebracht werden können.
gez.Kerstin Prasuhn
Fraktionssprecherin
Seite 2
Beantwortung BV2 238 2026 Ungenutzte städtische Gebäude als Text anzeigen
Sitzung: 15.09.2026
Vorlagennummer BV2/238/2026
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 01.09.2026
hier: Ungenutzte städtische Gebäude im Stadtbezirk 2
Frage 1:
Welche vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten städtischen Gebäude und
Gebäudeteile im Stadtbezirk 2 stehen derzeit dauerhaft leer oder werden nicht mehr
entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (bitte um Auflistung mit
Adresse, ungefährer Nutzfläche und Dauer der Nichtnutzung)?
Antwort:
Gebäudeübersicht
lfd. Standort Bezeichnung in der Leerstand Nutz-
Nr. Anfrage fläche
1 Flurstraße (neben 32), Lagerhalle/Schuppen 6 Jahre 99 qm
Lagerhalle am „Vielplatz" an der
Flurstraße
2 Flurstraße 11
a Flurstraße 11, Wohnung - 6 Jahre 174 qm
3.- 4.OG
b Flurstraße 11B, Hinterhaus - 8 Jahre 31 qm
B -C, Keller
c Flurstraße 11B, Hinterhaus Teile eines ehemaligen 7 Jahre 80 qm
B - C, Büro EG Gewerbegebäudes im
Hinterhof Flurstraße 11
d Flurstraße 11B -11C, - 7 Jahre 295 qm
Hinterhaus B - C, Keller
3 Lindenstraße 128 - 130, - 2 Jahre 97 qm
Wohnung 2. OG rechts
Frage 2:
Aus welchen Gründen erfolgt jeweils keine Nutzung, in welchem baulichen Zustand befinden
sich die Gebäude und welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung für die weitere
Verwendung?
Antwort:
Die oben aufgeführten Objekte befinden sich in einem baulich mangelhaften und
sanierungsbedürftigen Zustand. Bei mehreren Standorten sind zudem baurechtliche
Nutzungsänderungsverfahren erforderlich, bevor überhaupt eine erneute Nutzung zulässig
wäre. Über den reinen Sanierungsbedarf hinaus bestehen bei leerstehenden Gebäuden
dieser Art regelmäßig weitere Hemmnisse, die einer kurzfristigen Nutzung entgegenstehen:
• Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümerin bzw. Verwalterin ist die Stadt
verpflichtet, von den Gebäuden ausgehende Gefahren für Dritte auszuschließen. Bei
nicht saniertem Bestand sind hierfür oft bereits Sicherungsmaßnahmen (z. B.
Seite 1 von 3
Bauzäune, Verschluss, statische Abstützungen) notwendig, die eine Nutzung durch
Dritte zusätzlich erschweren oder ausschließen.
• Schadstoffbelastung: Insbesondere in älteren Gebäuden kann eine Belastung mit
Schadstoffen (z. B. Asbest, Schwermetalle) nicht ausgeschlossen werden. Vor einer
Öffnung für den Publikums- oder Nutzerverkehr ist eine entsprechende Untersuchung
und ggf. Sanierung erforderlich.
• Brandschutz: Ohne aktuelle brandschutztechnische Ertüchtigung ist eine Nutzung
durch Dritte - insbesondere durch Vereine oder Initiativen mit Publikumsverkehr -
aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig.
Für die Herstellung einer betriebs- bzw. bezugsfertigen Fläche sind daher in der Regel zum
Teil erhebliche Haushaltsmittel erforderlich. Im Rahmen der Priorisierung der dem Amt für
Gebäudemanagement zur Verfügung stehenden Mittel mussten und müssen vorrangig
Maßnahmen an Objekten berücksichtigt werden, die der Erfüllung der Verkehrssicherung
von in Nutzung befindlichen Gebäuden dienen.
Aufgrund dieser notwendigen Priorisierung von Maßnahmen ist derzeit nicht absehbar, wann
für die genannten Objekte in den kommenden Haushaltsjahren die erforderlichen Mittel für
eine Herrichtung bereitgestellt werden können.
Für das Objekt lfd. Nr. 1 ist ein Abriss vorgesehen. Die Bezirksvertretung 2 wird rechtzeitig
vor dessen Durchführung durch das Amt für Gebäudemanagement informiert.
Ergänzend wird zu den in der Anfrage (Erläuterungsteil) genannten Objekten folgender
Hinweis gegeben:
• Der Kiosk am Wasserspielplatz im Zoopark steht nicht leer; die Fläche wird durch das
Garten-, Friedhofs- und Forstamt genutzt.
• Der Kiosk am Hermannplatz steht ebenfalls nicht leer. Die Fläche wird derzeit noch
vom bisherigen Mieter genutzt und in Kürze zurückgegeben. Das Amt für
Gebäudemanagement bereitet bereits die Anschlussvermietung vor.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Objekte - dauerhaft oder als
Zwischennutzung - städtischen Einrichtungen, Vereinen sowie privaten und
nachbarschaftlichen Initiativen zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen, und welches
Verfahren müssen Interessierte hierfür durchlaufen?
Antwort:
Das Amt für Gebäudemanagement prüft grundsätzlich bereits bei absehbarem Beginn eines
Leerstandes, ob eine dauerhafte oder temporäre Nachnutzung der Fläche in Betracht
kommt. Bestehende Leerstände werden zudem regelmäßig daraufhin überprüft, ob eine
solche Nutzung - auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
sowie der oben genannten baulichen und sicherheitsrechtlichen Aspekte
(Verkehrssicherung, Brandschutz, Schadstofffreiheit) - realisierbar ist.
Grundsätzlich können sich interessierte städtische Einrichtungen, Vereine sowie private oder
nachbarschaftliche Initiativen an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Das Amt prüft
daraufhin im Einzelfall, ob das Objekt baulich und sicherheitstechnisch für die beabsichtigte
Nutzung geeignet bzw. mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden kann, ob eine
Nutzungsänderung erforderlich und genehmigungsfähig ist, und zu welchen Konditionen
(Miete, Nebenkosten, Instandhaltungspflichten) eine Überlassung erfolgen könnte.
Für die unter Frage 1 genannten Standorte ist eine temporäre oder dauerhafte Nutzung -
auch durch Vereine oder Initiativen - nach derzeitigem Stand aus den dargelegten baulichen
Seite 2 von 3
und sicherheitsrelevanten Gründen sowie aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht
realisierbar.
Seite 3 von 3