Anfrage Aktenzeichen BV8/155/2026

Sachstand zur Veloroute Düsseldorf-Wuppertal

Amtlicher Titel: Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand) (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heidelberger Straße 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 22. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 8 informiert über den aktuellen Stand der Veloroute Düsseldorf-Wuppertal. Die Anfrage stammt von der CDU-Fraktion, den Grünen und der FDP. Die Sitzung findet am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr statt.

Einordnung

Die Anfrage zur Veloroute Düsseldorf-Wuppertal wurde am 22. Juni 2026 erstellt. Die Bezirksvertretung 8 wird am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung darüber informieren. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Beratungen der Bezirksvertretung statt.

Hintergrund

Die Veloroute Düsseldorf-Wuppertal ist ein wichtiges Projekt zur Förderung des Radverkehrs in der Region. Die Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Stand und die nächsten Schritte zu klären.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung bietet Bürgern die Möglichkeit, sich über den Fortschritt der Veloroute zu informieren. Es sind keine konkreten Auswirkungen oder Änderungen für die Bürger bekannt.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage zur Veloroute Düsseldorf-Wuppertal von CDU, Grünen und FDP
  • Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 2. Juli 2026 um 18:00 Uhr
  • Aktueller Stand der Veloroute wird besprochen

Themen

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Vorgang · BV8/155/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_155_2026 Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 21

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590792.pdf Published Time: 2026-06-22T05:27:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/155/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dörges -FDP in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.06.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand) (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) Vor zwei Jahren, im Juni 2024 haben die Bezirksvertretungen 7+8 und der OVA die Verwaltung beauftragt, eine Folge-Kooperationsvereinbarung mit den zwei beteiligten Gebietskörperschaften der Stadt Wuppertal und den Kreis Mettmann abzuschließen und mit der Planungsphase für die Veloroute Düsseldorf-Wuppertal zu beginnen. Mit der Veloroute verbindet sich u.a. ein Umbau des Knotenpunktes Vennhauser Allee/ Glashüttenstraße/ Rothenbergstraße . Wir fragen: 1. Wurde die Kooperationsvereinbarung zwischenzeitlich geschlossen, wurden Projektsteuerung, Vorentwurfs- und Entwurfsplanung beauftragt und wann werden die Vorentwurfsplanung (und die Entwurfsplanung) vorgelegt? 2. Ist zwischenzeitlich abgeklärt, inwiefern mit Straßen NRW eine einheitliche Kooperationsvereinbarung vereinbart werden kann oder ob stattdessen Standardverträge mit jeder einzelnen Niederlassung abgeschlossen werden müssen? 3. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn der Veloroute auf Düsseldorfer Grund? gez. Renate Fuchs gez. Max Hoock Karsten Dörges
Beantwortung BV8_155_2026 Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand) als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 20 BV8_155_2026 Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand).docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592314.pdf Published Time: Thu, 02 Jul 2026 09:36:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/155/2026 Veloroute Düsseldorf-Wuppertal (Sachstand) (Anfrage CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) 1. Wurde die Kooperationsvereinbarung zwischenzeitlich geschlossen, wurden Projektsteuerung, Vorentwurfs- und Entwurfsplanung beauftragt und wann werden die Vorentwurfsplanung (und die Entwurfsplanung) vorgelegt? 2. Ist zwischenzeitlich abgeklärt, inwiefern mit Straßen NRW eine einheitliche Kooperationsvereinbarung vereinbart werden kann oder ob stattdessen Standardverträge mit jeder einzelnen Niederlassung abgeschlossen werden müssen? 3. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn der Veloroute auf Düsseldorfer Grund? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Die Kooperationsvereinbarung zur Planungsphase der Veloroute mit den beiden beteiligten Gebietskörperschaften – der Stadt Wuppertal und dem Kreis Mettmann – wurde bereits Juli 2024 unterzeichnet. Derzeit wird geprüft, inwiefern das RegioNetzWerk, bei dem die Landeshauptstadt Düsseldorf und der Kreis Mettmann Mitglied sind, bei der Ausschreibung der Planungsleistungen und in der Planungsphase unterstützen kann, so dass die Vergabe einer Projektsteuerung entbehrlich ist. Da noch keine Kooperationsvereinbarung mit Straßen NRW unterzeichnet worden ist und sich wesentliche Teile der Veloroute in der Baulastträgerschaft von Straßen NRW befinden, konnten auch noch keine Planungsleistungen vergeben werden. Sobald die Vereinbarung unterzeichnet ist, kann die Vergabe der Planungsleistungen vorbereitet werden. Die Einbindung der Gremien erfolgt entsprechend der GA Bau und der Planungsreife. Eine detailliertere Zeitplanung liegt erst mit der Vergabe der Planungsleistung vor. Antwort zu 2: Die vertragliche Gestaltung der Kooperationsvereinbarung mit Straßen NRW wird derzeit finalisiert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird eine einzelne Vereinbarung mit der Niederlassung Mönchengladbach abschließen. Die einzelnen Vereinbarungen der jeweiligen Gebietskörperschaft mit der jeweiligen Niederlassung von Straßen NRW werden jedoch aufeinander abgestimmt. Antwort zu 3: Die geplante Kooperationsvereinbarungen beziehen sich auf die Planungsphase. Sowohl die Planungsphase als auch der Bau stehen unter Vorbehalt der Finanzierung aufgrund der derzeitigen Haushaltslage. Eine Prognose zu einem möglichen Baubeginn kann daher derzeit noch nicht abgegeben werden.

KI-gestützt aufbereitet am 23. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/155/2026