Anfrage Aktenzeichen BV2/138/2026

Wohnungsleerstand im Bezirk 2 - Anfrage der Fraktion Die Linke

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 26. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus dem Original

im Januar 2023 hatten wir einen Antrag gestellt, der einstimmig von der BV 2 genehmigt wurde. Darin hatten wir gebeten, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen mündlich vorträgt, wie die Stadt Düsseldorf generell mit dem vielfältigen Wohnungsleerstand umgeht und was getan wird, um diesen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Begründet wurde der Antrag wie folgt: „In den letzten Jahren wurden mehrfach Anfragen zum Leerstand diverser Häuser, zuletzt die Hoffeldstraße 71, gestellt. Die Antworten darauf waren durchgehend unbefriedigend. In keinem der angefragten Fälle wurde in den Folgemonaten etwas unternommen. Es stellt sich u.a. die Frage, inwiefern und wann die § 24 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den § 177 und 34 zur Anwendung kommen. Im BauGB wird das allgemeine Vorkaufsrecht geregelt. Im 1. Absatz unter Punkt 8 ist das Vorkaufsrecht anzuwenden, wenn die bauliche Anlage einen Missstand im Sinne des § 177 Absatz 2 aufweist. Im § 177 Absatz 2 wird formuliert „Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. § 34 gilt für Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also auch dort, wo es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. "Da bis heute trotz des Antrages von Seiten der Verwaltung kein Vortrag zu dem Thema gehalten wurde, fragen wir nach mehr als drei Jahren an: Wann wird die Verwaltung einen Vortrag zum Thema Wohnungsleerstand im Bezirk 2 halten?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV2/138/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV2 138 2026 Wohnungsleerstand im Bezirk 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8.12

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV2/138/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.05.2026 Fraktion DIE LINKE der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Wohnungsleerstand im Bezirk 2 - Anfrage der Fraktion Die Linke im Januar 2023 hatten wir einen Antrag gestellt, der einstimmig von der BV 2 genehmigt wurde. Darin hatten wir gebeten, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen mündlich vorträgt, wie die Stadt Düsseldorf generell mit dem vielfältigen Wohnungsleerstand umgeht und was getan wird, um diesen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Begründet wurde der Antrag wie folgt: „In den letzten Jahren wurden mehrfach Anfragen zum Leerstand diverser Häuser, zuletzt die Hoffeldstraße 71, gestellt. Die Antworten darauf waren durchgehend unbefriedigend. In keinem der angefragten Fälle wurde in den Folgemonaten etwas unternommen. Es stellt sich u.a. die Frage, inwiefern und wann die § 24 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den § 177 und 34 zur Anwendung kommen. Im BauGB wird das allgemeine Vorkaufsrecht geregelt. Im 1. Absatz unter Punkt 8 ist das Vorkaufsrecht anzuwenden, wenn die bauliche Anlage einen Missstand im Sinne des § 177 Absatz 2 aufweist. Im § 177 Absatz 2 wird formuliert „Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. § 34 gilt für Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also auch dort, wo es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. "Da bis heute trotz des Antrages von Seiten der Verwaltung kein Vortrag zu dem Thema gehalten wurde, fragen wir nach mehr als drei Jahren an: Wann wird die Verwaltung einen Vortrag zum Thema Wohnungsleerstand im Bezirk 2 halten? gez.Dr. Monika Müller-Klar gez. Ben Klar Fraktionssprecherin Seite 2
Beantwortung BV2 138 2026 Wohnungsleerstand im Bezirk 2 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589158.pdf Published Time: Tue, 09 Jun 2026 08:54:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 Sitzung: 09.06.2026 Vorlagennummer BV2/ 138/202 6 Anfrage der Fraktion Die Linke vom 26.05. 2026 hier : Wohnungsleerstand im Be zirk 2 Frage : Wann wird die Verwaltung einen Vortrag zum Thema Wohnungsleerstand im Bezirk 2 halten? Antwort: In der Anfrage wird der Leerstand in der Hoffeldstraße 71 angeführt. Hierzu verweisen wir auf die parallele dezidierte Beantwortung der Anfrage BV2/136/2026. Darüber hinaus sind die Themenkomplexe Gebäude - und Wohnungs leerst and und Zweckentfremdung so umfassend, dass dies derzeit immer wieder Thema im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung ist und die Verwaltung dazu regelmäßig berichtet. Daher erlauben wir uns, auf diese öffentlichen Sitzungen zu verweisen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/138/2026