Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
09.06.2026 · Bezirksvertretung 2
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 09.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Bezirksvertretung 2 nimmt die Beanstandung ihres ablehnenden Beschlusses vom 28. April 2026 zum Abbruchantrag Hoffeldstraße 43 - Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 12. Mai 2026 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung 2 hebt ihren ablehnenden Beschluss vom 28. April 2026 auf und beschließt die Genehmigung der Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hoffeldstraße 43 gemäß der Vorlage BV2/111/2025/1 (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 mehrheitlich den Abbruchantrag zum Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hoffeldstraße 43 abgelehnt. Dieser ablehnende Beschluss zur Vorlage BV2/111/2025/1 wurde durch den Oberbürgermeister gem. den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet, da geltendes Recht verletzt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/5490200/2 (Verfügungsmittel): Die Ev.
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, die derzeitige verkehrliche Situation in der Sohnstraße im Umfeld der Brehmschule zu überprüfen und der Bezirksvertretung das Ergebnis vorzulegen. Dabei soll insbesondere geprüft werden: 1. ob die derzeitige Ausgestaltung der Hol- und Bringzone im Bereich Sohnstraße (Höhe Hausnummer 14) den Anforderungen der Verkehrssicherheit entspricht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der aktuell praktizierte Halt von Bussen vor dem Fußgängerüberweg von der Verwaltung selbst als verkehrlich kritisch bewertet wird, 2. welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um einen eindeutig geregelten und sicheren Schulbus-Haltepunkt zu schaffen, der sowohl den Anforderungen der Schulwegsicherheit als auch den tatsächlichen Abläufen vor Ort entspricht, 3. ob und in welchem Umfang der durch die derzeitige Regelung bedingte Wegfall von Parkmöglichkeiten für Anwohner reduziert oder durch alternative Lösungen (z. B. Anpassung der zeitlichen Regelung oder Verlagerung des Haltebereichs) anders geregelt werden kann.
Die Beantwortung der Anfrage BV2/043/2026 zeigt, dass die derzeitige Situation in der Sohnstraße im Zusammenhang mit der eingerichteten Hol- und Bringzone noch nicht abschließend geklärt ist. Zwar wurde der Bereich im Zuge von Schulwegsicherungsmaßnahmen mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) versehen, gleichzeitig ist eine offizielle Schulbushaltestelle nach Angaben der Verwaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Ablösung von 2 Stellplätzen.
Das Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Birkenstraße 2 wird umgebaut und erweitert. Geplant ist die Aufstockung um 2 weitere Geschosse. Durch die Aufstockung erweitert sich der Bedarf um 2 weitere Stellplätze. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einer Zone für Anwohnerparken fällt die Genehmigung der Ablösung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee zwischen den Knotenpunkten Hans- Sachs-Straße / Cranachstraße und Sohnstraße / Lichtstraße in Fahtrichtung Lichtstraße.
Anlass der Planung und vorhandener Zustand Die Grafenberger Allee ist Bestandteil des Radhauptnetzes der Landeshauptstadt Düsseldorf und stellt eine bedeutende Ost-West-Verbindung für den Radverkehr dar. Im Zuge des Ausbaus des Radhauptnetzes sollen die bestehenden Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee im Abschnitt Hans-Sachs-Straße / Cranachstraße bis zur Sohnstraße / Lichtstraße erneuert und qualitativ verbessert werden. Kurz vor dem Knotenpunkt Cranachstraße / Grafenberger Allee schließt die Maßnahme an die Radleitroute 2 an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 08.05.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung möge die Kapazität verschiedener im Zoopark befindlicher Papierkörbe / Mülleimer deutlich erhöhen.
Vom Brehmplatz und dem Café „das Alfreds" kommend befinden sich im Park rechts und links des Eingang je zwei Bänke und zwischen diesen Bänken je ein Papierkorb. Besonders an Wochenenden, bei gutem Wetter und entsprechend vielen Parkbesuchern sind diese Papierkörbe nicht ausreichend um den dort anfallenden Müll aufzunehmen. Mittags sind die Papierkörbe voll und am Abend sind sie der Mittelpunkt kleiner Müllhalden. Das Gleiche gilt auch für verschiedene andere Papierkörbe im Park, insbesondere auch die, die am Rande des Spielplatzes in der Nähe der Grunerstraße stehen. Die Aufstellung weiterer oder größerer Papierkörbe würde das Erscheinungsbild des Parks verbessern, den Bürgerinnen und Bürgern bei der ordnungsgemäßen Entsorgung ihres Mülls und den Mitarbeitenden der AWISTA bei der Durchführung ihrer Arbeit helfen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, den ADFC Düsseldorf zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 07.07.2026 einzuladen, um über die Ergebnisse des Radewegetests im Stadtbezirk 2 zu berichten.
Der ADFC hat im Jahr 2025 in allen Düsseldorfer Stadtbezirken die Infrastruktur für den Radverkehr überprüft und veröffentlicht. Die festgestellten Mängel wurden priorisiert und Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung gemacht. Der ADFC ist bereit, uns die festgestellten Mängel im Stadtbezirk 2 zu erläutern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Querung möge deutlich als Überweg gekennzeichnet werden, indem zwei Längsstreifen - wie als Markierung für Querungen üblich - oder ein Zebra-Streifen aufgebracht werden.
Die Bordsteinkante ist nun abgeflacht, sodass Fußgehende nicht mehr auf den Radweg ausweichen müssen, um die Straße zu queren. Als Markierung wurde ein Zick-Zack-Streifen aufgebracht. Dies wird mehrheitlich nicht als Querung wahrgenommen. Es parken dort - nun auf dem Zick-Zack-Streifen -weiterhin sehr häufig Autos. Das Restaurant „Sattgrün" hat genau vor der Querung auf dem Bürgersteig zwei Blumenkübel aufgestellt. Deshalb wäre eine deutliche Kennzeichnung dringend geboten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf Fahrradwegen, die sich auf dem Gehweg befinden und an ÖPNV-Haltestellen vorbeiführen, z.B. Haltestelle Engerstraße, möge jeweils vor den Haltestellen eine weiße Haltelinie aufgebracht werden, um Fahrradfahrenden zu signalisieren, dass sie dort halten müssen, um aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden.
Wenn Fahrgäste z.B. an der Engerstraße aussteigen, müssen sie den Fahrradweg auf dem Bürgersteig queren, der durch das Wartehäuschen spät wahrgenommen wird. Da Fahrradfahrende auf dem Bürgersteig vorwiegend nicht anhalten, wenn Straßenbahnen einfahren, besteht hier dauerhaft eine Unfallgefahr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Automaten (Geldautomaten, Automaten für Überweisungen und Kontoauszüge, etc.) in den Filialen der Stadtsparkasse Düsseldorf (auch in den Filialen, in denen nur noch Automaten stehen) im Stadtbezirk 2 so barrierefrei umgebaut werden, dass diese insbesondere auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Dabei kommt der Höhe der Automaten besondere Bedeutung zu.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen treffen im Alltag auf viele Barrieren. Eine Betroffene aus Flingern berichtete uns, dass die Automaten in den Filialen der Stadtsparkasse Düsseldorf für Rollstuhlfahrer zu hoch sind. Als kommunales Bankinstitut sollte die Stadtsparkasse für alle Menschen zugänglich sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtwerkepark mehr Mülleimer aufzustellen, um die Sauberkeit im Park zu verbessern.
Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren äußerten beim Projekt Jugend Checkt Düsseldorf, dass sie den Stadtwerkepark als zu dreckig empfinden und äußerten den Wunsch dort mehr Mülleimer aufzustellen. Diesem Wunsch wollen wir nachgehen, in der Hoffnung die Attraktivität des Stadtwerkeparks zu erhöhen, damit mehr Jugendliche den Park gern und regelmäßig nutzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, im Außengelände der Jugendfreizeiteinrichtung Icklack, unabhängig von der Planung des Umweltamts, einen Trinkbrunnen oder einen Wasserhahn zu installieren.
Beim Projekt Jugend Checkt Düsseldorf wurde sich von den Jugendlichen ein Trinkbrunnen an der Jugendfreizeiteinrichtung Icklack gewünscht. Da die Standorte für Trinkbrunnen, die durch das Umweltamt und die Stadtwerke aufgestellt werden, schon langfristig geplant sind würde es einige Zeit dauern einen nicht geplanten Trinkbrunnen zu installieren. Möglicherweise findet die Verwaltung jedoch auch außerhalb der Planung des Umweltamts eine Lösung, die den Wünschen der Jugendlichen entspricht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist die Abrede für die Baustelleneinrichtung vor den Häusern Kettwige Straße 16-22 gestaltet, entspricht die derzeitige Situation dieser Abrede und welche Verkehrsführung ist für die unterschiedlichen Verkehrsarten vor den Häusern vorgesehen?
Der Seitenraum der Straßenverkehrsfläche vor den Häusern Kettwiger Straße 16-22 wird, je nach Tageszeit, vollständig durch die Baustelleneinrichtung genutzt. Fußgehende bzw. Bewohnerinnen der Häuser Kettwiger Straße 16-22 müssen dann auf den Radweg bzw. die Fahrbahn ausweichen. Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten sind vorprogrammiert. Darüber hinaus ist eine Kamera zur Baustellenüberwachung am Baugerüst angebracht. Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche und die Bewegungen der Bewohnerinnen der Häuser Kettwiger Straße 16-22 werden ebenfalls aufgezeichnet. Hierbei ist nicht ersichtlich, wie die Datenschutzregeln eingehalten werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum befindet sich der Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße nicht auf der Liste der Feierabendparkplätze der städtischen Homepage?
Frage 1: Warum befindet sich der Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße nicht auf der Liste der Feierabendparkplätze der städtischen Homepage? Frage 2: Was ist aus dem in der Pressemitteilung vom 10.07.2024 angekündigten Feierabendparken auf dem Lidl-Parkplatz an der Bruchstraße geworden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Schulhöfe im Stadtbezirk 2 sind außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielhöfe geöffnet, zu welchen Zeiten sind sie nutzbar und wie wird die Öffnung vor Ort jeweils kenntlich gemacht?
2. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand, die Ausstattung, Sauberkeit und tatsächliche Nutzbarkeit dieser geöffneten Schulhofflächen im Stadtbezirk 2?
3. Sind der Verwaltung an diesen Standorten wiederkehrende Probleme wie Vermüllung, Vandalismus, Lärmbeschwerden, Nutzungskonflikte oder unklare Zugänglichkeit bekannt, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Ordnung, Sicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Baumarten wurden an den Standorten gefällter Bäume in den letzten drei Jahren im Bezirk 2 neu gepflanzt und sind diese alle aus der Liste der Zukunftsbäume?
2. Nach welche Kriterien wird eine erneute Bepflanzung durchgeführt (z.B. Beibehaltung der vorherigen Wuchshöhe, Lichtdurchlässigkeit etc.)?
3. Wie lange dauert der Prozess üblicherweise von einer Fällung des beschädigten Baumes und nach Abschluss des Umlaufverfahrens bis zu einer erneuten Bepflanzung des Standortes?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf der Werdener Straße gibt es eine Linksabbiegerspur für Kraftfahrzeuge aus Richtung Oberbilk, die in die Albertstraße abbiegen wollen. Bei fast jedem LSA-Umlauf biegen hier mehrere Fahrzeuge in die Albertstraße ab. Diese Fahrzeuge fahren meist weit in den Kreuzungsbereich hinein, so dass nicht selten vier oder mehr Fahrzeuge in der Kreuzung stehen. In der Regel müssen diese Fahrzeuge warten, da die geradeaus fahrenden Kraftfahrzeuge in Richtung Oberbilk gleichzeitig „Grün" haben. Sobald sich eine Lücke bildet, fahren abbiegende Kraftfahrzeuge los, um noch vor den nächsten geradeaus Richtung Oberbilk fahrenden Kraftfahrzeugen in die Albertstraße abzubiegen. Da die Aufmerksamkeit der abbiegenden Autofahrer*innen stark auf die entgegenkommenden Kraftfahrzeuge gerichtet ist, werden die die Albertstraße bei „Grün" überquerenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu spät wahrgenommen. Ein Anhalten vor dem Fußgängerüberweg versuchen Kraftfahrzeugführende zu vermeiden, um nicht in Konflikt mit den geradeausfahrenden Kraftfahrzeugen zu kommen. Hierdurch kommt es regelmäßig zu kritischen Situationen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Es besteht die Besorgnis, dass an dieser Stelle Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu Schaden kommen, wenn diese Situation unverändert fortbesteht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, um die dauerhafte Belegung zahlreicher PKW-Stellplätze am Hellweg durch gewerbliche sowie Camping- Fahrzeuge zu unterbinden und so mehr freien Parkraum für die Anwohnenden zu schaffen?
Von Anwohnenden im Bereich Hellweg / Illna-Wunderwald-Straße / Benzstraße / Dieselstraße wurde gemeldet, dass der zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum immer stärker durch langfristig abgestellte gewerbliche Fahrzeuge, Mietwagen, sogenannte "Flughafenparker:innen" und Campingfahrzeuge belegt wird. Dies betrifft sowohl die Längsparkstände am Fahrbahnrand als auch die Querparkstände in der Fahrbahnmitte. Daneben wurde angemerkt, dass diese häufig recht großvolumigen Fahrzeuge die Sicht von die Straße querende Fußgehenden behindern und somit die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Bestandsbürogebäude Heinrichstraße 24-26 soll zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut werden. Die für dieses Umbauvorhaben gewünschten Befreiungen wurden von der Bezirksvertretung 2 in der Sitzung am 11.06.2024 einstimmig beschlossen. Im Anschluss wurde mit der Entkernung des Gebäudes begonnen, die als abgeschlossen zu betrachten ist. Auch die demontierten Bauelemente und -materialien wurden bis auf wenige Reste abgeräumt und entsorgt. Einzelne glaslose Fensteröffnungen wurden durch Spanplatten verschlossen, andere stehen offen. Das Gelände ist von einem Bauzaun umgeben und wurde schon Wochen nicht begangen. Seit inzwischen ca. 6 Monaten ruhen die Arbeiten. Diese Bauunterbrechung weckt die Befürchtung, dass der Investor seine Planung im Weiteren nicht realisieren könnte und der Stadt Düsseldorf somit ein Wohnraumzuwachs von ca. 140 geplanten Wohneinheiten versagt würde. Deshalb bitten wir die Verwaltung, den Hintergrund für das Ruhen der Baustelle in Erfahrung und der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu bringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Schlüterstraße von Hausnummer 109 bis 18 (ab der Kreuzung Daimlerstraße, Benzstraße und Edisonplatz) ist eine Sackgasse, die in einem Wendehammer endet und Tempo 30 Zone. Für Fahrradfahrende besteht jedoch die Möglichkeit, vom Wendehammer entweder in den Durchgang zur Schwabstraße oder in den Fahrradweg Richtung Neumannstraße einzubiegen. Der KfZ-Verkehr endet in einem Wendehammer bzw. für die Anwohnenden (und deren Besucher) auf den Parkplätzen oder in der privaten Tiefgarage sowie für die Lehrerinnen und Lehrer der Thomas-Edison-Realschule und der im Bau befindlichen Grundschule Dependance Gutenberg-Schule auf dem schuleigenen Parkplatz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum weigert sich die Verwaltung, das Innere des Gebäudes zu überprüfen, obwohl es Hinweise gibt, das dort Regenwasser eindringen und zu Schäden am Gebäude führen kann?
3. Wie begründet die Verwaltung die Behauptung, dass eine Anordnung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes im Vorfeld mit dem Betroffenen erörtert werden muss?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
im Januar 2023 hatten wir einen Antrag gestellt, der einstimmig von der BV 2 genehmigt wurde. Darin hatten wir gebeten, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen mündlich vorträgt, wie die Stadt Düsseldorf generell mit dem vielfältigen Wohnungsleerstand umgeht und was getan wird, um diesen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Begründet wurde der Antrag wie folgt: „In den letzten Jahren wurden mehrfach Anfragen zum Leerstand diverser Häuser, zuletzt die Hoffeldstraße 71, gestellt. Die Antworten darauf waren durchgehend unbefriedigend. In keinem der angefragten Fälle wurde in den Folgemonaten etwas unternommen. Es stellt sich u.a. die Frage, inwiefern und wann die § 24 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den § 177 und 34 zur Anwendung kommen. Im BauGB wird das allgemeine Vorkaufsrecht geregelt. Im 1. Absatz unter Punkt 8 ist das Vorkaufsrecht anzuwenden, wenn die bauliche Anlage einen Missstand im Sinne des § 177 Absatz 2 aufweist. Im § 177 Absatz 2 wird formuliert „Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. § 34 gilt für Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also auch dort, wo es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. "Da bis heute trotz des Antrages von Seiten der Verwaltung kein Vortrag zu dem Thema gehalten wurde, fragen wir nach mehr als drei Jahren an: Wann wird die Verwaltung einen Vortrag zum Thema Wohnungsleerstand im Bezirk 2 halten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Objekt liegt im Bereich einer städtebaulichen Erhaltungssatzung, bei der ein Abriss genehmigungspflichtig ist. Laut Nachbarn wurde bereits mit Abrissarbeiten begonnen, bevor noch ein Genehmigungsantrag gestellt wurde. Nachdem die Bauaufsicht eingeschaltet wurde, sind weitere Arbeiten untersagt worden. Ein Abriss ohne Genehmigung ist eine illegale bauliche Maßnahme, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Mindestgrünphase für die Überquerung der Schlüterstraße für Fußgänger*innen verlängert werden kann, um die Überquerung der Schlüterstraße ohne Zwischenhalt zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Steuerung der LSA an der Kreuzung Schlüterstraße / Grafenberger Allee erfolgt verkehrsabhängig, insbesondere um die Wartezeit der ÖV-Fahrzeuge zu reduzieren. Dazu verkürzt und verlängert die Steuerung einzelne Phasen, um sowohl die Wartezeit der ÖV- Fahrzeuge zu minimieren als auch um in einem Takt mit den Nachbaranlage n zu bleiben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzulegen, wie eine Beleuchtung des Parcours-Platzes sowie des 3x3-Basketballplatzes realisiert werden kann. Hierbei soll eine kostengünstige einfache Lösung realisiert werden (z. B. Nutzung der Bestandsmaste). Dabei ist die bereits vorhandene Beleuchtung des Fußwegs zwischen der Schlüterstraße und der Schwabstraße entlang der beiden Trainingsflächen maßvoll zu erweitern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, nun endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen bzw. Gespräche mit der Telekom aufzunehmen mit dem Ziel, die Telefonzellen auf der Rethelstraße auf Höhe des Ahnfeldplatzes und Lindenstraße / Birkenstraße ersatzlos zu demontieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit der Fußgehenden erhöht werden könnte, die im Bereich der Kreuzung Mathildenstraße die Grunerstraße queren und diese Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grunerstraße befinden sich sowohl östlich als auch westlich des Knotenpunkts Grunerstraße/Mathildenstraße/Im Rottfeld jeweils Fußgängerüberwege. Im betreffenden Streckenabschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird sowohl durch entsprechende Verkehrszeichen als auch durch auf der Fahrbahn angebrachte „30“-Piktogramme hingewiesen.
6 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.