Antrag AfD Aktenzeichen ACI/046/2026

Antrag der AfD-Fraktion: Stärkung der deutschen Bildungs- und Fachsprache

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 28. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Vermittlung und sichere Beherrschung der deutschen Sprache stärker in den Mittelpunkt der Sprachförderung zu stellen. Gute Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für schulischen Erfolg und gleiche Bildungs- und Berufschancen. Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · ACI/046/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.1

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ACI/046/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.09.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Missagh Ghasemi Betrifft: Antrag der AfD-Fraktion: Stärkung der deutschen Bildungs- und Fachsprache Antrag: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Vermittlung und sichere Beherrschung der deutschen Sprache stärker in den Mittelpunkt der Sprachförderung zu stellen. Gute Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für schulischen Erfolg und gleiche Bildungs- und Berufschancen. Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen. Begründung: Sprache entscheidet in erheblichem Maße über Bildungschancen. Wer dem Unterricht sprachlich nicht ausreichend folgen kann, Texte nicht sicher versteht oder Schwierigkeiten hat, sich schriftlich und mündlich auszudrücken, hat schlechtere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche, die Deutsch nicht oder nicht überwiegend als Familiensprache sprechen. Gerade hier ist eine frühzeitige Förderung wichtig. Sprachliche Schwierigkeiten sollten nicht über Jahre mitgeschleppt werden, sondern möglichst früh erkannt und aufgearbeitet werden. Das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen sieht die Förderung der deutschen Sprache bereits vor. In der Sekundarstufe I ist sie nicht nur Aufgabe des Deutschunterrichts, sondern des Unterrichts in allen Fächern. Es geht daher weniger darum, neue Vorgaben zu schaffen, als darum, die vorhandenen Vorgaben im Schulalltag auch umsetzen zu können. Dafür brauchen Schulen, an denen besonders viele Kinder zusätzlichen Sprachförderbedarf haben, die notwendigen personellen Möglichkeiten. Sprachförderung kann nicht dauerhaft nebenbei vom vorhandenen Lehrpersonal geleistet werden. Der Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen Mehrsprachigkeit oder gegen die Pflege der Herkunftssprache. Beides kann sinnvoll sein. Für den schulischen und späteren beruflichen Erfolg in Deutschland muss aber gewährleistet sein, dass jedes Kind die deutsche Bildungs- und Fachsprache sicher beherrscht. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Chancengerechtigkeit ist dies auch ein Thema für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Fehlende Deutschkenntnisse dürfen nicht dazu führen, dass Kinder trotz ihrer Fähigkeiten schlechtere Bildungs- oder Berufschancen haben. Soweit einzelne Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf fallen, soll sich der Ausschuss gegenüber den zuständigen Gremien der Stadt beziehungsweise dem Land Nordrhein-Westfalen für eine entsprechende Umsetzung einsetzen. Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Žaklina Limanoska Thomas Krabbe Alternative Liste für Düsseldorf André Maniera AfD Ratsfraktion Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/046/2026