Antrag der AfD-Fraktion: Stärkung der deutschen Bildungs- und Fachsprache
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Vermittlung und sichere Beherrschung der deutschen Sprache stärker in den Mittelpunkt der Sprachförderung zu stellen. Gute Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für schulischen Erfolg und gleiche Bildungs- und Berufschancen. Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · ACI/046/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.1
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/046/2026