Antrag Aktenzeichen BV4/063/2026

Antrag zur Außengastronomie von der AfD-Fraktion

Amtlicher Titel: Außengastronomie, Antrag der AfD-Fraktion

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Simon-Gatzweiler-Platz 9 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 13. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion hat am 13. April 2026 einen Antrag zur Außengastronomie eingereicht. Die Bezirksvertretung 4 entscheidet darüber am 29. April 2026 um 15:00 Uhr. Der Antrag ist unter der Referenznummer BV4/063/2026 zu finden.

Einordnung

Die AfD-Fraktion hat am 13. April 2026 einen Antrag zur Außengastronomie eingereicht. Der Antrag trägt die Referenznummer BV4/063/2026. Die Bezirksvertretung 4 wird am 29. April 2026 um 15:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Der Antrag zur Außengastronomie könnte Auswirkungen auf die Gastronomiebranche im Bezirk haben. Die Diskussion über Außengastronomie ist in vielen Städten ein aktuelles Thema.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 4 könnte die Regelungen zur Außengastronomie im Bezirk beeinflussen. Bürger und Gastronomen sollten die Sitzung am 29. April 2026 im Blick behalten.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 4 trifft eine Entscheidung über den Antrag am 29. April 2026.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag zur Außengastronomie von der AfD-Fraktion
  • Eingereicht am 13. April 2026
  • Entscheidung am 29. April 2026 um 15:00 Uhr
  • Referenznummer: BV4/063/2026
  • Bezirksvertretung 4 ist das zuständige Gremium.

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Beschluss & Empfehlung

  • • ob die derzeit genehmigten Flächen der Außengastronomie den geltenden Vorgaben
  • genehmigten Flächen der Außengastronomie den geltenden rechtlichen Vorschriften
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583321.pdf Published Time: 2026-04-13T09:24:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV4/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.04.2026 AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 # Betrifft: Außengastronomie, Antrag der AfD-Fraktion Antrag: Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie im Bereich Quirinstraße 1A, über Luegallee 135, bis zur Lanker Straße 2 die Nutzung des öffentlichen Raums durch Außengastronomie so geregelt werden kann, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Gehwege für Fußgänger jederzeit gewährleistet ist. Insbesondere soll geprüft werden, • ob die derzeit genehmigten Flächen der Außengastronomie den geltenden Vorgaben entsprechen, • wie ausreichende Mindestbreiten für Gehwege sichergestellt werden können, so dass zumindest Fußgänger oder Mütter mit Kinderwagen den oben genannten Abschnitt uneingeschränkt und sicher passieren können. • welche Maßnahmen geeignet sind, um das Zuparken und Zustellen der Gehwege durch Fahrräder, Lastenräder und Kinderwagen zu verhindern. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde wiederholt berichtet, dass sich die Situation im Bereich von der Quirinstraße (ab Hausnummer 1A) über die Luegallee (bis Hausnummer 135) bis zur Lanker Straße 2 zunehmend verschärft hat. Insbesondere durch die starke Ausweitung der Außengastronomie kommt es entlang der gesamten Strecke zu erheblichen Einschränkungen für Fußgänger. Die Gehwege sind vielerorts so stark durch Tische, Stühle und weitere Nutzungen belegt, dass ein ungehindertes Passieren teilweise kaum noch möglich ist. Fußgänger sehen sich dadurch gezwungen, auf Radwege oder sogar in Wartebereiche von Bushaltestellen auszuweichen. In den Sommermonaten verschärft sich Seite 2 die Situation zusätzlich durch eine intensivere Nutzung des öffentlichen Raums. Insbesondere der zunehmende Fahrrad- und Lastenradverkehr sowie abgestellte Fahrräder, Lastenräder und Kinderwagen führen zu weiteren Engstellen. Darüber hinaus wurde mehrfach berichtet, dass auch Hauseingänge zeitweise blockiert werden. Die Abstände der Tische mögen die richtigen Abstände haben, jedoch mit Besetzung dieser Plätze sind diese nicht mehr gegeben. Über die gesamte Länge des genannten Bereichs ist daher zu prüfen, ob die Nutzung des öffentlichen Raums so geregelt werden kann, dass eine uneingeschränkte und sichere Nutzung der Gehwege jederzeit gewährleistet ist. Zudem ist zu überprüfen, ob die derzeit genehmigten Flächen der Außengastronomie den geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen und ob die aktuelle Inanspruchnahme tatsächlich im Rahmen der erteilten Genehmigungen erfolgt. Insgesamt entsteht eine unübersichtliche und konfliktreiche Situation im öffentlichen Raum, die die Sicherheit und Nutzbarkeit insbesondere für Fußgänger erheblich beeinträchtigt und bereits zu zahlreichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft geführt hat. Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 16. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/063/2026