Antrag Aktenzeichen BV4/082/2026

Einrichtung von beidseitigen Parkbeschränkungen am Kaiser-Friedrich-Ring zur Vermeidung von Dauer- und Großparkern (LKW, Wohnwagen, Transporter, Werbeanhänger, Bootsanhänger), Antrag der CDU-Fraktion

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiser-Friedrich-Ring · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 16. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings – ab der Kreuzung Habsburger Straße bis zur Kreuzung Lotharstraße – beidseitig das Parken von Fahrzeugen zu untersagen, bei denen es sich nicht um PKW handelt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings ist in zunehmendem Maße zu beobachten, dass große Fahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnwagen, Transporter, Lkw sowie Anhänger den öffentlichen Straßenraum intensiv und häufig über längere Zeiträume nutzen. Dies führt zu verschiedenen nachteiligen Auswirkungen auf Anwohner, Verkehrssicherheit sowie die Nutzung des öffentlichen Raums insgesamt: 1. Schutz der Anwohner Der verstärkte Einsatz und das dauerhafte Abstellen von Großfahrzeugen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft. Neben zusätzlicher Lärm- und Abgasbelastung entstehen insbesondere Sichtbehinderungen im Straßenraum. Zudem ist vermehrt festzustellen, dass Fahrzeuge – insbesondere in den Abendstunden – als temporäre Wohnmobile genutzt werden, was die Wohn- und Aufenthaltsqualität zusätzlich beeinträchtigt. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch hohe Fahrzeuge erhöhen darüber hinaus das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kaiser-Friedrich-Ring – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV4/082/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 29

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584068.pdf Published Time: 2026-04-16T08:10:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV4/082/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.04.2026 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 # Betrifft: Einrichtung von beidseitigen Parkbeschränkungen am Kaiser-Friedrich-Ring zur Vermeidung von Dauer- und Großparkern (LKW, Wohnwagen, Transporter, Werbeanhänger, Bootsanhänger), Antrag der CDU-Fraktion Antrag: Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings – ab der Kreuzung Habsburger Straße bis zur Kreuzung Lotharstraße – beidseitig das Parken von Fahrzeugen zu untersagen, bei denen es sich nicht um PKW handelt. Als eine mögliche Umsetzungsvariante wird angeregt, das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) in Kombination mit einem Zusatzzeichen mit PKW-Symbol (Nr. 1010-58) anzuordnen. Diese Beschilderung würde eindeutig festlegen, dass die Parkflächen ausschließlich für PKW vorgesehen sind, sodass andere Fahrzeuge wie LKW, Wohnmobile oder Transporter dort nicht parken dürfen. Begründung: Im Bereich des Kaiser-Friedrich-Rings ist in zunehmendem Maße zu beobachten, dass große Fahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnwagen, Transporter, Lkw sowie Anhänger den öffentlichen Straßenraum intensiv und häufig über längere Zeiträume nutzen. Dies führt zu verschiedenen nachteiligen Auswirkungen auf Anwohner, Verkehrssicherheit sowie die Nutzung des öffentlichen Raums insgesamt: 1. Schutz der Anwohner Der verstärkte Einsatz und das dauerhafte Abstellen von Großfahrzeugen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohnerschaft. Neben zusätzlicher Lärm- und Seite 2 Abgasbelastung entstehen insbesondere Sichtbehinderungen im Straßenraum. Zudem ist vermehrt festzustellen, dass Fahrzeuge – insbesondere in den Abendstunden – als temporäre Wohnmobile genutzt werden, was die Wohn- und Aufenthaltsqualität zusätzlich beeinträchtigt. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch hohe Fahrzeuge erhöhen darüber hinaus das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer. 2. Vermeidung von Langzeitparkern und Zweckentfremdung des Straßenraums Der Kaiser-Friedrich-Ring wird zunehmend als dauerhafte Abstellfläche genutzt. In vielen Fällen handelt es sich nicht um kurzfristiges Parken, sondern um ein Abstellen über mehrere Tage oder Wochen. Dies betrifft insbesondere Wohnmobile, Anhänger sowie gewerblich genutzte Fahrzeuge und sogenannte Flughafenparker. Dadurch wird der öffentliche Straßenraum seiner eigentlichen Funktion entzogen und zweckentfremdet. 3. Sicherung von Parkraum für Anwohner und Besucher der Rheinwiesen Großfahrzeuge beanspruchen aufgrund ihrer Größe deutlich mehr Fläche als Pkw. In der Folge reduziert sich die Anzahl verfügbarer Parkplätze erheblich. Dies führt zu einer spürbaren Verknappung des Parkraums sowohl für Anwohner als auch für Besucher des nahegelegenen Naherholungsgebiets Rheinwiesen. 4. Verbesserung der Verkehrssicherheit Das Abstellen großvolumiger Fahrzeuge führt zu einer Verengung der Fahrbahn und beeinträchtigt den Verkehrsfluss. Gleichzeitig entstehen durch eingeschränkte Sichtverhältnisse potenzielle Gefahrenlagen, insbesondere für querende Fußgänger und Radfahrer. Eine Regulierung des Parkens trägt somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. 5. Sauberkeit, Stadtbild und Umwelt Die dauerhafte Nutzung des öffentlichen Straßenraums als Abstellfläche für große Fahrzeuge geht häufig mit einer zunehmenden Vermüllung einher. Darüber hinaus wird das Stadtbild durch abgestellte Wohnmobile, Transporter und Lkw nachhaltig beeinträchtigt. Eine entsprechende Regelung dient daher auch der Aufwertung des öffentlichen Raums sowie dem Schutz von Umwelt und Aufenthaltsqualität. Seite 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/082/2026