Antrag Aktenzeichen BV2/082/2026

Antrag zur E-Ladeinfrastruktur: Parken zwischen 22:00 und 07:00 Uhr

Amtlicher Titel: Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Antrag von Herrn Meyer

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Herr Meyer beantragt, das Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr zu erlauben. Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 28. April 2026 über diesen Antrag.

Einordnung

Der Antrag BV2/082/2026 von Herrn Meyer fordert, das Parken an E-Ladeinfrastruktur in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr zu gestatten. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 um 16:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Die Stadt Düsseldorf fördert die Nutzung von Elektrofahrzeugen und möchte die Ladeinfrastruktur attraktiver gestalten. Der Antrag könnte dazu beitragen, die Nutzung von E-Autos zu erhöhen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte die Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in der Nacht verbessern. Dies könnte die Nutzung von E-Autos in Düsseldorf fördern.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 trifft am 28. April 2026 eine Entscheidung über den Antrag.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag von Herrn Meyer zur E-Ladeinfrastruktur
  • Parken zwischen 22:00 und 07:00 Uhr soll erlaubt werden
  • Entscheidung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026
  • Sitzung beginnt um 16:00 Uhr
  • Ziel: Förderung der E-Mobilität in Düsseldorf

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582281.pdf Published Time: 2026-03-30T14:34:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/082/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.03.2026 > FDP > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr - Antrag von Herrn Meyer Antrag: Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 2 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen, um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden. Begründung: In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark begrenzt. Durch die zeitliche Beschränkung wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen. gez. Stephan Meyer

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/082/2026