Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/089/2026

Bauantrag für Mehrfamilienhaus in Flinger Richtweg 65

Amtlicher Titel: Bauantrag, Errichtung eines MFH mit 6 WE; Flinger Richtweg 65

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flinger Richtweg 65 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 10Dokumente 10. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 28. April 2026 über den Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in der Flinger Richtweg 65. Der Antrag trägt die Referenznummer BV2/089/2026.

Einordnung

Der Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten liegt unter der Referenznummer BV2/089/2026 vor. Die Bezirksvertretung 2 wird am 28. April 2026 um 16:00 Uhr darüber entscheiden. Der Antrag wurde am 9. April 2026 erstellt und zuletzt am 14. April 2026 aktualisiert.

Hintergrund

Der Bauantrag betrifft die Errichtung eines neuen Wohngebäudes in einem städtischen Gebiet. Solche Anträge sind Teil der städtischen Planung zur Schaffung von Wohnraum.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte Auswirkungen auf die Wohnraumsituation in der Umgebung haben. Es sind keine weiteren konkreten Folgen bekannt.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 trifft die Entscheidung am 28. April 2026. Bürger können sich über die Ergebnisse informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten
  • Entscheidung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Referenznummer: BV2/089/2026
  • Bezirksvertretung 2 ist das entscheidende Gremium
  • Antrag erstellt am 9. April 2026, aktualisiert am 14. April 2026

Themen

+5 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung.
  • sich südl. der bereits genehmigten Planung im WA 1 und WA 2 in Grafental Ost befinden (s.
  • weitere in der gleichen Sitzung zur Abstimmung vorliegen. Im WA 4 findet sich der Flinger
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583052.pdf Published Time: 2026-04-14T09:27:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV2/089/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Errichtung eines MFH mit 6 WE; Flinger Richtweg 65 Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss. Sachdarstellung: Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines II-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt verschiedene Baufelder, u. a. das WA 3 und das WA 4 fest, die sich südl. der bereits genehmigten Planung im WA 1 und WA 2 in Grafental Ost befinden (s. Sitzung der Bezirksvertretung 02 vom 11.09.2025 Vorlagennummern: BV2/143//2025 und BV2/144/2025). Die gesamte Planung umfasst insgesamt 4 Gebäude im WA 3 und WA 4 von denen 2 weitere in der gleichen Sitzung zur Abstimmung vorliegen. Im WA 4 findet sich der Flinger Richtweg 59 (Haus 1) BV2/086/2026. Im WA 3 befinden sich der Flinger Richtweg 61 (Haus 2) BV2/087/2026, das Antragsgrundstück Flinger Richtweg 65 (Haus 4) und der Rapunzelweg 6, 6a, 6b (Haus 3). Da die Planung des Rapunzelwegs den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, ist die Bez irksvertretung nicht zuständig .Seite 2 Der Bebauungsplan enthält in den textl ichen Festsetzungen unter Punkt 14, dass in den Baufeldern WA 3 und WA 4 oberhalb des obersten zulässigen Vollgeschosses ausschließlich Dachaufbauten wie Antennen, Lüftungsanlagen oder Fahrstuhlüberfahrten zulässig sind. Von dieser Festsetzung soll befreit werden, damit oberhalb des letzten Vollgeschosses in einem Nicht-Vollgeschoss „Wohnen“ genehmigt werden kann. Aufgrund der Größe des Grundstückes von über 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da das geplante Nicht-Vollgeschoss in Form, Maß und Gestaltung sensibel in das bestehende städtebauliche Umfeld eingebunden wird. Seine Grundfläche beträgt weniger als 75 % des darunterliegenden Geschosses und es springt 2-seitig von der Traufkante zurück. Das geplante Gebäude vermittelt hinsichtlich der Höhenentwicklung zwischen der V – III- geschossigen Bebauung im WA 2 und der kleinteiligeren I-geschossige Bebauung im Baugebiet „Märchenland“. Die Befreiung ist zudem zur besseren Ausnutzung des Grundstücks und zur Schaffung von Wohnraum erforderlich. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Innenverdichtung. Es ist eine extensive Dachbegrünung geplant. Das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere GRZ und das festgesetzte Baufenster werden eingehalten. Durch das zusätzliche Nicht-Vollgeschoss kann weiterer öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen werden. Insgesamt verteilt sich der öffentlich geförderte Wohnungsbau im WA 3 und WA 4 wie folgt: 25 WE, darunter die drei Reihenhäuser (Haus 3) und die zwei Pflegewohngemeinschaften (Haus 1) werden öffentlich gefördert, zwei Wohnungen sind frei finanziert und drei Wohnungen werden aus dem Impulsprogramm der LHD finanziert. Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung bestehen daher seitens der Verwaltung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden teilweise auf dem eigenen Grundstück, teilweise in der Tiefgarage Flinger Richtweg 61 nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die im Lageplan dargestellten Bäume im Bereich des nördlich angrenzenden Gehwegs sind dort nicht mehr vorhanden . Anlagen: Katasterauszug Luftbild Übersichtsplan Bebauungsplan Lageplan Seite 3 Grundriss EG Grundriss Nicht-Vollgeschoss Ansicht Süd 9. Ansicht Ost (mit Planstraße)
Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: KM_C360i26041312200 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583475.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:11:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: _9"t«---—~~ . _^—-—~~""n'of' , HW __- "eror .-——\ -— ^, ^"^ —/—— „•^"~""TO'ir •"' ^.—h-—-®f~"'~" ^ ^'iSä ^^6!^ .. _. ^.—/-—;-—Wt430"P^40 s >^J 6tW___----" ^r~ ~6tW 6E-°L ---~i'~iew' l.' IOW_^^- ^^0 ;i'. 'va'^lS HM! y ^ s 16S1 y lW ?T -&! tf : > ^ ^ ä ?s BB^^^y^ j jaBui]J ^~-£yr~' ^ ^'ää ^^-Jl:^'--^^ . ^^eiiä^S-^ ^^'<.^,^- v '- s. ig'- i8'i£ N) svl <a <J1 ä -—-t- . ü.,l , ll6-6£lt l-[91 057_ Z-Zd -^ i4Ul . "! 8| *1 -B ?>5 BE'l '• ?i u -•• S 4s ^- ^ t' St Oft ^3 ys Sg ffl Jlll lill i^l i5"< % K; ^^JU wi slIl 81 Sä <sl8 °°' « Q8-. ^ s SE- °^ m l^s 1^- 5 i l *. i9^ s^s ys ag -s -ti yO ^ \ % ^ ü\ f l s <n \
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00583476.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583476.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:12:50 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 3. Ausschnitt Bebauungsplan

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/089/2026