Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583052.pdf
Published Time: 2026-04-14T09:27:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV2/089/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Errichtung eines MFH mit 6 WE; Flinger Richtweg 65
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung.
Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über
dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Sachdarstellung:
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines II-geschossigen Mehrfamilienhauses
mit 6 Wohneinheiten geplant.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche
Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Der Bebauungsplan setzt verschiedene Baufelder, u. a. das WA 3 und das WA 4 fest, die
sich südl. der bereits genehmigten Planung im WA 1 und WA 2 in Grafental Ost befinden (s.
Sitzung der Bezirksvertretung 02 vom 11.09.2025 Vorlagennummern: BV2/143//2025 und
BV2/144/2025).
Die gesamte Planung umfasst insgesamt 4 Gebäude im WA 3 und WA 4 von denen 2
weitere in der gleichen Sitzung zur Abstimmung vorliegen. Im WA 4 findet sich der Flinger
Richtweg 59 (Haus 1) BV2/086/2026. Im WA 3 befinden sich der Flinger Richtweg 61 (Haus
2) BV2/087/2026, das Antragsgrundstück Flinger Richtweg 65 (Haus 4) und der
Rapunzelweg 6, 6a, 6b (Haus 3). Da die Planung des Rapunzelwegs den Festsetzungen des
Bebauungsplans entspricht, ist die Bez irksvertretung nicht zuständig .Seite 2
Der Bebauungsplan enthält in den textl ichen Festsetzungen unter Punkt 14, dass in den
Baufeldern WA 3 und WA 4 oberhalb des obersten zulässigen Vollgeschosses
ausschließlich Dachaufbauten wie Antennen, Lüftungsanlagen oder Fahrstuhlüberfahrten
zulässig sind. Von dieser Festsetzung soll befreit werden, damit oberhalb des letzten
Vollgeschosses in einem Nicht-Vollgeschoss „Wohnen“ genehmigt werden kann.
Aufgrund der Größe des Grundstückes von über 1000 m² fällt die Genehmigung der
erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da das geplante Nicht-Vollgeschoss in
Form, Maß und Gestaltung sensibel in das bestehende städtebauliche Umfeld eingebunden
wird. Seine Grundfläche beträgt weniger als 75 % des darunterliegenden Geschosses und
es springt 2-seitig von der Traufkante zurück.
Das geplante Gebäude vermittelt hinsichtlich der Höhenentwicklung zwischen der V – III-
geschossigen Bebauung im WA 2 und der kleinteiligeren I-geschossige Bebauung im
Baugebiet „Märchenland“.
Die Befreiung ist zudem zur besseren Ausnutzung des Grundstücks und zur Schaffung von
Wohnraum erforderlich. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden leistet
das Vorhaben einen Beitrag zur Innenverdichtung.
Es ist eine extensive Dachbegrünung geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere GRZ und das festgesetzte Baufenster
werden eingehalten.
Durch das zusätzliche Nicht-Vollgeschoss kann weiterer öffentlich geförderter Wohnraum
geschaffen werden.
Insgesamt verteilt sich der öffentlich geförderte Wohnungsbau im WA 3 und WA 4 wie folgt:
25 WE, darunter die drei Reihenhäuser (Haus 3) und die zwei Pflegewohngemeinschaften
(Haus 1) werden öffentlich gefördert, zwei Wohnungen sind frei finanziert und drei
Wohnungen werden aus dem Impulsprogramm der LHD finanziert.
Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung bestehen daher seitens der Verwaltung
keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden teilweise auf dem eigenen Grundstück, teilweise in der
Tiefgarage Flinger Richtweg 61 nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Die im Lageplan dargestellten Bäume im Bereich des nördlich angrenzenden Gehwegs sind
dort nicht mehr vorhanden .
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Übersichtsplan
Bebauungsplan
Lageplan Seite 3
Grundriss EG
Grundriss Nicht-Vollgeschoss
Ansicht Süd
9. Ansicht Ost (mit Planstraße)
Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: KM_C360i26041312200
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583475.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:11:47 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00583476.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583476.pdf
Published Time: Mon, 13 Apr 2026 12:12:50 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
3. Ausschnitt Bebauungsplan