Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/086/2026

Bauantrag für Mehrfamilienhaus in Flinger Richtweg

Amtlicher Titel: Bauantrag, Errichtung eines MFH mit 7 WE, davon 2 Pflegewohngemeinschaften á 12 Bewohner; Flinger Richtweg 59/Rübezahlweg 4

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flinger Richtweg 59 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 16Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 28. April 2026 über einen Bauantrag. Der Antrag betrifft den Bau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten. Zwei dieser Einheiten sind Pflegewohngemeinschaften für jeweils 12 Bewohner.

Einordnung

Der Bauantrag betrifft die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten an den Adressen Flinger Richtweg 59 und Rübezahlweg 4. Zwei der Wohneinheiten sind als Pflegewohngemeinschaften geplant, die jeweils Platz für 12 Bewohner bieten. Die Entscheidung über den Antrag fällt in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 um 16:00 Uhr.

Hintergrund

Der Bauantrag ist Teil der Bemühungen, den Wohnraum in Düsseldorf zu erweitern und gleichzeitig Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Die Bezirksvertretung 2 hat die Aufgabe, solche Anträge zu prüfen und zu entscheiden.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 2 könnte Auswirkungen auf die Wohnsituation im Stadtteil haben. Bei einer Genehmigung wird der Bau des Mehrfamilienhauses und der Pflegewohngemeinschaften vorangetrieben.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 trifft am 28. April 2026 eine Entscheidung über den Bauantrag. Bei weiteren Fragen können Bürger die Bezirksvertretung kontaktieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten
  • 2 Pflegewohngemeinschaften für je 12 Bewohner
  • Entscheidung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Standorte: Flinger Richtweg 59 und Rübezahlweg 4
  • Bezirksvertretung 2 prüft den Antrag

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung.
  • sich südl. der bereits genehmigten Planung im WA 1 und WA 2 in Grafental Ost befinden (s.
  • weitere in der gleichen Sitzung zur Abstimmung vorliegen. Im WA 3 befinden sich der Flinger
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582522.pdf Published Time: 2026-04-13T14:41:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV2/086/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Errichtung eines MFH mit 7 WE, davon 2 Pflegewohngemeinschaften á 12 Bewohner; Flinger Richtweg 59/Rübezahlweg 4 Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss. Sachdarstellung: Auf dem Vorhabengrundstück wird ein II-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten errichtet. Davon sind 2 Wohneinheiten für Pflegewohngemeinschaften mit je 12 Bewohnern geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 4. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt verschiedene Baufelder, u. a. das WA 3 und das WA 4 fest, die sich südl. der bereits genehmigten Planung im WA 1 und WA 2 in Grafental Ost befinden (s. Sitzung der Bezirksvertretung 02 vom 11.09.2025 Vorlagennummern: BV2/143//2025 und BV2/144/2025). Die gesamte Planung umfasst insgesamt 4 Gebäude im WA 3 und WA 4, von denen 2 weitere in der gleichen Sitzung zur Abstimmung vorliegen. Im WA 3 befinden sich der Flinger Richtweg 61 (Haus 2) BV2/087/2026, der Rapunzelweg 6, 6a, 6b (Haus 3) und der Flinger Richtweg 65 (Haus 4) BV2/089/2026. Da die Planung des Rapunzelwegs den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, ist die Bezirksvertretung dort nicht zuständig. Seite 2 Der Bebauungsplan enthält in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 14, dass in den Baufeldern WA 03 und WA 4 oberhalb des obersten zulässigen Vollgeschosses ausschließlich Dachaufbauten wie Antennen, Lüftungsanlagen oder Fahrstuhlüberfahrten zulässig sind. Von dieser Festsetzung soll befreit werden, damit oberhalb des letzten Vollgeschosses in einem Nicht-Vollgeschoss „Wohnen“ genehmigt werden kann. Aufgrund der Größe des Grundstückes von über 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da das geplante Nicht-Vollgeschoss in Form, Maß und Gestaltung sensibel in das bestehende städtebauliche Umfeld eingebunden wird. Seine Grundfläche beträgt weniger als 75 % des darunterliegenden Geschosses und es springt teilweise von der Traufkante zurück. Das geplante Gebäude vermittelt hinsichtlich der Höhenentwicklung zwischen der III – V- geschossigen Bebauung im WA 2 und der kleinteiligeren I-geschossigen Bebauung im Baugebiet „Märchenland“. Die Befreiung ist zudem zur besseren Ausnutzung des Grundstücks und zur Schaffung von Wohnraum erforderlich. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Innenverdichtung. Es ist eine extensive Dachbegrünung geplant. Das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere GRZ und das festgesetzte Baufenster, werden eingehalten. Durch das zusätzliche Nicht-Vollgeschoss kann weiterer öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen werden. Insgesamt verteilt sich der öffentlich geförderte Wohnungsbau im WA 3 und WA 4 wie folgt: 25 WE, darunter die drei Reihenhäuser (Haus 3) und die zwei Pflegewohngemeinschaften (Haus 1) werden öffentlich gefördert, zwei Wohnungen sind frei finanziert und drei Wohnungen werden aus dem Impulsprogramm der LHD finanziert. Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen daher seitens der Verwaltung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage Flinger Richtweg 61 nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen insgesamt 4 satzungsgeschützte Bäume, eine Fichte, die sich auf dem Baugrundstück befindet und drei Linden, die sich im Bereich des geplanten Gehwegs befinden, gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss EG Grundriss 1.OG Seite 3 Grundriss Nicht-Vollgeschoss Dachaufsicht Ansicht Nord Ansicht West mit Anschluss Bestandsbebauung Schnitt BB Schnitt BB mit Anschluss Bestandsbebauung Begrünungsplan (Ausschnitt WA4) Plandarstellung erforderliche Baumfällung (mit Tabelle) Übersichtsplan
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00583414.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583414.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 11:24:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 3. Ausschnitt Bebauungsplan
Dachaufsicht als Text anzeigen
Title: 00583420.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583420.pdf Published Time: Mon, 13 Apr 2026 11:27:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 8. Dachaufsicht
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Plandarstellung erforderliche Baumfällung (mit Tabelle) als Text anzeigen
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KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/086/2026