Düsseldorf prüft Ablösung von 3 Anwohnerparkplätzen für Umbau in der Rather Straße 11
Amtlicher Titel: Bauantrag Rather Straße 11 – Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in 28 Wohneinheiten, inkl. Nutzungsänderung des Spitzbodens und Errichtung einer Gaube und Ablöse von 3 Stellplätzen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 1 wird entscheiden, ob drei Anwohnerparkplätze im Anwohnerparkbereich für den Umbau des Gebäudes in der Rather Straße 11 ersetzt werden sollen. Der Umbau sieht 28 neue Wohneinheiten, eine Spitzbodennutzungsänderung und eine Gaube vor. Da kein zusätzlicher Parkplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann, ist die Ablösung nötig. Die Verwaltung hat keine Bedenken.
Bewohner verlieren ihre Stellplätze, während neue Wohnungen entstehen – die Ablösung soll den Parkplatzmangel ausgleichen.
Die Details
- Standort: Rather Straße 11, Düsseldorf (ungeplanter Innenbereich, WA‑Gebiet)
- Umfang: Umbau zu 28 Wohneinheiten, Nutzungsänderung des Spitzbodens, Errichtung einer Gaube
- Stellplätze: Ersatz von 3 Anwohnerparkplätzen im Anwohnerparkbereich erforderlich
- Rechtliche Grundlage: Bewertung nach § 34 Abs. 1 BauGB, zulässig im WA‑Gebiet
- Verwaltung: Keine Bedenken, Ablösung liegt in Zuständigkeit der Bezirksvertretung
Einordnung
Der Beschluss betrifft die Anwohner, die die drei Stellplätze nutzen, und erhöht das Wohnungsangebot im Viertel. Er ändert die Nutzung des Gebäudes von gemischt zu rein wohnlich und kann das Parkangebot im Umfeld verändern.
Hintergrund
Eine "Ablösung von Stellplätzen" bedeutet, dass vorhandene Anwohnerparkplätze außerhalb des Baugrundstücks neu zugewiesen oder kompensiert werden, um den fehlenden Parkplatzbedarf des Bauvorhabens zu decken. Nach § 34 BauGB dürfen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich grundsätzlich zulässig sein, wenn sie sich in das umgebende Wohngebiet einfügen.
Themen
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Beschluss & Empfehlung
- Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung der Stellplätze.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/207/2026