Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/207/2026

Düsseldorf prüft Ablösung von 3 Anwohnerparkplätzen für Umbau in der Rather Straße 11

Amtlicher Titel: Bauantrag Rather Straße 11 – Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in 28 Wohneinheiten, inkl. Nutzungsänderung des Spitzbodens und Errichtung einer Gaube und Ablöse von 3 Stellplätzen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rather Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 7Dokumente 6. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 1 wird entscheiden, ob drei Anwohnerparkplätze im Anwohnerparkbereich für den Umbau des Gebäudes in der Rather Straße 11 ersetzt werden sollen. Der Umbau sieht 28 neue Wohneinheiten, eine Spitzbodennutzungsänderung und eine Gaube vor. Da kein zusätzlicher Parkplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann, ist die Ablösung nötig. Die Verwaltung hat keine Bedenken.

Warum wichtig

Bewohner verlieren ihre Stellplätze, während neue Wohnungen entstehen – die Ablösung soll den Parkplatzmangel ausgleichen.

Die Details

  • Standort: Rather Straße 11, Düsseldorf (ungeplanter Innenbereich, WA‑Gebiet)
  • Umfang: Umbau zu 28 Wohneinheiten, Nutzungsänderung des Spitzbodens, Errichtung einer Gaube
  • Stellplätze: Ersatz von 3 Anwohnerparkplätzen im Anwohnerparkbereich erforderlich
  • Rechtliche Grundlage: Bewertung nach § 34 Abs. 1 BauGB, zulässig im WA‑Gebiet
  • Verwaltung: Keine Bedenken, Ablösung liegt in Zuständigkeit der Bezirksvertretung

Einordnung

Der Beschluss betrifft die Anwohner, die die drei Stellplätze nutzen, und erhöht das Wohnungsangebot im Viertel. Er ändert die Nutzung des Gebäudes von gemischt zu rein wohnlich und kann das Parkangebot im Umfeld verändern.

Hintergrund

Eine "Ablösung von Stellplätzen" bedeutet, dass vorhandene Anwohnerparkplätze außerhalb des Baugrundstücks neu zugewiesen oder kompensiert werden, um den fehlenden Parkplatzbedarf des Bauvorhabens zu decken. Nach § 34 BauGB dürfen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich grundsätzlich zulässig sein, wenn sie sich in das umgebende Wohngebiet einfügen.

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung der Stellplätze.
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BV1/207/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Rather Straße 11 - Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in 28 Wohneinheiten, inkl. Nutzungsänderung des Spitzbodens und Errichtung einer Gaube und Ablöse von 3 Stellplätzen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung der Stellplätze. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Rather Straße 11 liegt im ungeplanten Innenbereich. Es wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Umgebung des Vorhabengrundstücks entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO. Die geplante Nutzung zu Wohnzwecken ist daher zulässig. Außerdem liegt das Vorhabengrundstück innerhalb eines Anwohnerparkbereiches. Geplant ist der Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in 28 Wohneinheiten, inkl. Nutzungsänderung des Spitzbodens und Errichtung einer Gaube. Durch den Umbau des Gebäudes ist der Nachweis von 3 zusätzlichen Stellplätzen erforderlich. Diese sollen im Anwohnerparkbereich abgelöst werden Die Ablösung von Stellplätzen innerhalb eines Anwohnerparkbereiches fällt in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Der erforderliche Mehrbedarf an Stellplätzen kann nicht auf dem Vorhabengrundstück und auch nicht durch die Eintragung einer Baulast auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Schnitt Straßenansicht Hofansicht Seite 2
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Title: Bildschirmfoto 2026-08-04 um 13.05.00 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594294.pdf Published Time: Fri, 07 Aug 2026 06:12:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/207/2026