Bauantrag Vennstraße 133, 133a, 133b – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und einer Garage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße 133 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug12Dokumente5. August 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung des Bauantrags.
Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133, 133a, 133b liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt.
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Dokumenttexte
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BV8/178/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Vennstraße 133, 133a, 133b - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei
Wohneinheiten und einer Garage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 810.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die
Genehmigung des Bauantrags.
Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der
textlichen Festsetzung Nr. 4.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133, 133a, 133b liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich
daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.
Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende
Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und
eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine
maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine
maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer
Dachneigung von über 40° erlaubt.
Für das gesamte Grundstück Vennstraße 133, 133a-f ist die Errichtung von sieben
Wohnungen in der Art von Einfamilienhäusern geplant. Die vorhandene Bebauung soll
größtenteils erhalten bleiben.
Es ist beabsichtigt, das Grundstück in 4 Teilgrundstücke zu teilen:
Auf dem 1. Teilgrundstück befindet sich die im Norden vorhandene Wohnbebauung.
Auf dem 2. Teilgrundstück befinden sich drei der beantragten Wohnungen sowie eine
Garage.
Auf dem 3. Teilgrundstück befinden sich vier der beantragten Wohnungen sowie eine
Garage.
Auf dem 4. Teilgrundstück werden drei Stellplätze per Baulast gesichert.
Der hier vorliegende Antrag bezieht sich auf das 2. Teilgrundstück. Geplant ist die Errichtung
von drei Wohneinheiten in der Art von Einfamilienhäusern. Ein Stellplatz ist in einer Garage
angeordnet, die anderen beiden oberirdisch auf dem Grundstück. Die Wohnungen sollen
öffentlich gefördert werden, die Förderanträge sind gestellt.
Folgende Befreiungen sind erforderlich:
Die geplante Bebauung befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche. Im Bebauungsplan ist ein Baukörper vorgesehen, der sich entlang der
Straße „Am Haustertshof" ausrichtet. Unter Erhaltung der auf dem Grundstück befindlichen
Bebauung soll ein zweiter Baukörper entstehen, der sich entlang der Vennstraße ausrichtet.
Die festgesetzten Baugrenzen werden dadurch überschritten.
Für das 2. Teilgrundstück beträgt die GFZ 0,89.
Die geplante Drempelhöhe beträgt 0,85 m bei einer Dachneigung von 28° und verstößt somit
gegen die textliche Festsetzung Nr. 4.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung
der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit
der Bezirksvertretung.
Begründung:
Bei der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan findet die
vorhandene Bebauung keine Berücksichtigung. Da das vorhandene Wohngebäude erhalten
bleiben soll, entsteht durch die Anordnung eines zusätzlichen Gebäudes entlang der
Vennstraße eine sinnvolle Bebauung des Grundstücks.
Die Überschreitung der GFZ um 0,19 ist geringfügig. Im Plangebiet ist die GFZ bereits
mehrfach überschritten worden.
Für das Baugrundstück ist eine Dachneigung von maximal 28° festgesetzt. Da vergleichbare
Drempel in der Nachbarschaft vorhanden sind, bestehen keine Bedenken, diesen hier auch
ohne Veränderung der Dachneigung zuzulassen
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen sowie die Genehmigung des Bauantrags.
Seite 2
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grünplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Schnitt
Ansicht Vennstraße (Süden)
Ansicht Garten (Norden)
Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595475.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 12:50:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Grünplan als Text anzeigen
Title: 00595477.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595477.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 12:51:24 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage
Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben:
Maßstab:
1:200 Grünflächenplan
BAUANTRAG HAUS 2
32,53 12,60
90 50 2,77
## II II I-I
# Vennstraße
> Am Haustertshof
135 129 a 86
239
## SD 35º SD 28º S
HA 1HA
## II II
Spielfläche
50,00m 2
Müll-tonnen
## Haus 1 Haus 2
zu Hs. 2 zu Hs. 1
> 6 Fahrradstellplätze - Haus 2
458
Spielfläche
30,00m 2
8 Fahrrad-stellplätze Müll-tonnen
Vorgartenfläche kleinste Achse: davon Zuwegung: davon Terrasse: versiegelte Fläche ≤ 22,30m 2
4,60m 2
4,70m 2
41,70%
1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m
OKG Weg: 44,80ü. NHN Rampe 10%
Ga Ga
2 Stg. 0,18m
6
7 Fahrradstellplätze - Haus 1
7
Laterne
Title: 00595483.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595483.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 12:53:22 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage
Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben:
> Maßstab:
## 1:100 Haus 2 Ansicht Nord- Ost
# BAUANTRAG HAUS 2
> 7,18 3,35
OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Zwerchhaus 53,81 ü. NHN OK First 55,30 ü. NHN OK DSP 51,95 ü. NHN OK Garage 47,25 ü. NHN OKG ist: 44,40 ü.NHN OKG neu: 44,40 ü.NHN
HAUS 2 HAUS 1 HAUS 2 HAUS 1
RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 44,82 44,91 44,77 44,42 44,42 45,15 vorh. Geländelinie OKG ist: 44,82 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG ist: 44,80 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG Weg: 44,80ü. NHN
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.