Bauantrag Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und einer Garage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße 133c · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug13Dokumente24. August 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags.
Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.
Eine Ausnahme ist notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 5.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
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Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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BV8/182/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier
Wohneinheiten und einer Garage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 810.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der
Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags.
Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der
textlichen Festsetzung Nr. 4.
Eine Ausnahme ist notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 5.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich
daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.
Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende
Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und
eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine
maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine
maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer
Dachneigung von über 40° erlaubt.
Für das gesamte Grundstück Vennstraße 133, 133a-f ist die Errichtung von sieben
Wohnungen in der Art von Einfamilienhäusern geplant. Die vorhandene Bebauung soll
größtenteils erhalten bleiben.
Es ist beabsichtigt, das Grundstück in 4 Teilgrundstücke zu teilen:
Auf dem 1. Teilgrundstück befindet sich die im Norden vorhandene Wohnbebauung.
Auf dem 2. Teilgrundstück befinden sich drei der beantragten Wohnungen sowie einer
Garage.
Auf dem 3. Teilgrundstück befinden sich vier der beantragten Wohnungen sowie einer
Garage.
Auf dem 4. Teilgrundstück werden drei Stellplätze per Baulast gesichert.
Der hier vorliegende Antrag bezieht sich auf das 3. Teilgrundstück. Geplant ist die Errichtung
von vier Wohneinheiten in der Art von Einfamilienhäusern. Ein Stellplatz ist in einer Garage
angeordnet, die anderen drei befinden sich oberirdisch auf dem vierten Teilstück. Sie werden
per Baulast gesichert. Die Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden, die Förderanträge
sind gestellt.
Folgende Befreiungen sind erforderlich:
Die geplante Bebauung befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Im
Bebauungsplan ist ein Baukörper vorgesehen, der sich entlang der Straße „Am
Haustertshof" ausrichtet. Unter Erhaltung der auf dem Grundstück befindlichen Bebauung
soll ein zweiter Baukörper entstehen, der sich entlang der Vennstraße ausrichtet.
Für das 3. Teilgrundstück beträgt die GFZ 0,94.
Die geplante Drempelhöhe beträgt 0,85 m bei einer Dachneigung von 28° und verstößt somit
gegen die textliche Festsetzung Nr. 4.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung
der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Bei der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan findet die
vorhandene Bebauung keine Berücksichtigung. Da das vorhandene Wohngebäude erhalten
bleiben soll, entsteht durch die Anordnung eines zusätzlichen Gebäudes entlang der
Vennstraße eine sinnvolle Bebauung des Grundstücks.
Die Überschreitung der GFZ um 0,24 ist geringfügig. Im Plangebiet ist die GFZ bereits
mehrfach überschritten worden.
Für das Baugrundstück ist eine maximale Dachneigung von 28° zugelassen. Die Erhöhung
des Drempels folgt der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Daher bestehen gegen
die Zulassung keine Bedenken.
Eine Ausnahme ist erforderlich für die Anordnung der Stellplätze. Gemäß der textlichen
Festsetzung Nr. 5 können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Anlagen
zugelassen werden, die nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig
sind oder zugelassen werden können. Stellplätze fallen unter diese baulichen Anlagen.
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags.
Seite 2
Nachrichtlich:
Auf dem Grundstück befindet sich zwischen dem 2. und 3. Hauseingang (von Norden aus
gesehen) ein satzungsgeschützter Baum - eine Kastanie - für den eine Fällung beantragt
ist. Darüber ist noch nicht abschließend entschieden, da die Vitalität des Baumes seitens
eines Sachverständigen bewertet werden muss. Bei notwendigem Erhalt sind entsprechende
Maßnahmen dafür zu treffen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grünplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Schnitt
Ansicht Garten (Norden)
Ansicht Straße (Süden)
Seitenansicht (Westen)
Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595490.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:03:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Grünplan als Text anzeigen
Title: 00595492.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595492.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:04:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage
Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben:
Maßstab:
1:200 Grünflächenplan
BAUANTRAG HAUS 1
32,53 12,60
90 50 2,77
## II II I-I
# Vennstraße
> Am Haustertshof
135 129 a 86
239
## SD 35º SD 28º S
HA 1HA
## II II
Spielfläche
50,00m 2
Müll-tonnen
## Haus 1 Haus 2
zu Hs. 2 zu Hs. 1
> 6 Fahrradstellplätze - Haus 2
458
Spielfläche
30,00m 2
8 Fahrrad-stellplätze Müll-tonnen
Vorgartenfläche kleinste Achse: davon Zuwegung: davon Terrasse: versiegelte Fläche ≤ 22,30m 2
4,60m 2
4,70m 2
41,70%
1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,17m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m 1 Stg. 0,18m
OKG Weg: 44,80ü. NHN Rampe 10%
Ga Ga
2 Stg. 0,18m
6
7 Fahrradstellplätze - Haus 1
7
Laterne
Ansicht Garten (Norden) als Text anzeigen
Title: 00595497.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595497.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:05:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage
Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben:
> Maßstab:
## 1:100 Haus1- Ansicht Nord-Ost
# BAUANTRAG HAUS 1
> 7,18 3,35 47 10,53 2,55
OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Zwerchhaus 53,81 ü. NHN OK First 55,30 ü. NHN OK DSP 51,95 ü. NHN OK Garage 47,25 ü. NHN
HAUS 2 HAUS 1
RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 44,91 44,77 44,42 44,80 44,42 vorh. Geländelinie OKG ist: 44,82 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG ist: 44,43 ü.NHN OKG neu: 45,63 ü.NHN OKG ist: 44,80 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG Weg: 44,80ü. NHN
Title: 00595499.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595499.pdf
Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:06:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage
Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben:
> Maßstab:
1:100 Haus 1 Giebel (Nord-West)
# BAUANTRAG HAUS 1
> 45 6,80 3,35 8,66
> 7,18
28° 28°
OKG Weg: 45,15ü. NHN 44,33 FLURSTÜCKSGRENZE 44,33 44,24 44,80 OK Garage 47,25 ü. NHN 44,73 OK Zwerchhaus 53,81 ü. NHN OK First 55,30 ü. NHN Grenzverlauf Westen unverändert Sichtschutzwand OKG 44,50 ü.NHN OKG 44,50 ü.NHN OKG 44,70 ü.NHN OK DSP 51,95 ü. NHN OK DSP 51,95 ü. NHN
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