Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/182/2026

Bauantrag Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und einer Garage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennstraße 133c · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 13Dokumente 24. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags.

Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.

Eine Ausnahme ist notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 5.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/182/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Grünplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Grundriss Obergeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Grundriss Dachgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Schnitt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Ansicht Garten (Norden) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    Ansicht Straße (Süden) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Weitere Unterlage

    Seitenansicht (Westen) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  13. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  14. Sitzung · TOP 7

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV8/182/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und einer Garage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 810.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags. Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4. Eine Ausnahme ist notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 5. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt. Für das gesamte Grundstück Vennstraße 133, 133a-f ist die Errichtung von sieben Wohnungen in der Art von Einfamilienhäusern geplant. Die vorhandene Bebauung soll größtenteils erhalten bleiben. Es ist beabsichtigt, das Grundstück in 4 Teilgrundstücke zu teilen: Auf dem 1. Teilgrundstück befindet sich die im Norden vorhandene Wohnbebauung. Auf dem 2. Teilgrundstück befinden sich drei der beantragten Wohnungen sowie einer Garage. Auf dem 3. Teilgrundstück befinden sich vier der beantragten Wohnungen sowie einer Garage. Auf dem 4. Teilgrundstück werden drei Stellplätze per Baulast gesichert. Der hier vorliegende Antrag bezieht sich auf das 3. Teilgrundstück. Geplant ist die Errichtung von vier Wohneinheiten in der Art von Einfamilienhäusern. Ein Stellplatz ist in einer Garage angeordnet, die anderen drei befinden sich oberirdisch auf dem vierten Teilstück. Sie werden per Baulast gesichert. Die Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden, die Förderanträge sind gestellt. Folgende Befreiungen sind erforderlich: Die geplante Bebauung befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Im Bebauungsplan ist ein Baukörper vorgesehen, der sich entlang der Straße „Am Haustertshof" ausrichtet. Unter Erhaltung der auf dem Grundstück befindlichen Bebauung soll ein zweiter Baukörper entstehen, der sich entlang der Vennstraße ausrichtet. Für das 3. Teilgrundstück beträgt die GFZ 0,94. Die geplante Drempelhöhe beträgt 0,85 m bei einer Dachneigung von 28° und verstößt somit gegen die textliche Festsetzung Nr. 4. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Bei der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan findet die vorhandene Bebauung keine Berücksichtigung. Da das vorhandene Wohngebäude erhalten bleiben soll, entsteht durch die Anordnung eines zusätzlichen Gebäudes entlang der Vennstraße eine sinnvolle Bebauung des Grundstücks. Die Überschreitung der GFZ um 0,24 ist geringfügig. Im Plangebiet ist die GFZ bereits mehrfach überschritten worden. Für das Baugrundstück ist eine maximale Dachneigung von 28° zugelassen. Die Erhöhung des Drempels folgt der vorhandenen Bebauung in der Umgebung. Daher bestehen gegen die Zulassung keine Bedenken. Eine Ausnahme ist erforderlich für die Anordnung der Stellplätze. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 5 können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Anlagen zugelassen werden, die nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Stellplätze fallen unter diese baulichen Anlagen. Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags. Seite 2 Nachrichtlich: Auf dem Grundstück befindet sich zwischen dem 2. und 3. Hauseingang (von Norden aus gesehen) ein satzungsgeschützter Baum - eine Kastanie - für den eine Fällung beantragt ist. Darüber ist noch nicht abschließend entschieden, da die Vitalität des Baumes seitens eines Sachverständigen bewertet werden muss. Bei notwendigem Erhalt sind entsprechende Maßnahmen dafür zu treffen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grünplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss Obergeschoss Grundriss Dachgeschoss Schnitt Ansicht Garten (Norden) Ansicht Straße (Süden) Seitenansicht (Westen) Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
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Ansicht Garten (Norden) als Text anzeigen
Title: 00595497.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595497.pdf Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:05:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben: > Maßstab: ## 1:100 Haus1- Ansicht Nord-Ost # BAUANTRAG HAUS 1 > 7,18 3,35 47 10,53 2,55 OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Terrasse 44,63ü. NHN OK Zwerchhaus 53,81 ü. NHN OK First 55,30 ü. NHN OK DSP 51,95 ü. NHN OK Garage 47,25 ü. NHN HAUS 2 HAUS 1 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 RW 2 44,91 44,77 44,42 44,80 44,42 vorh. Geländelinie OKG ist: 44,82 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG ist: 44,43 ü.NHN OKG neu: 45,63 ü.NHN OKG ist: 44,80 ü.NHN OKG neu: 44,63 ü.NHN OKG Weg: 44,80ü. NHN
Ansicht Straße (Süden) als Text anzeigen
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Title: 00595499.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595499.pdf Published Time: Thu, 27 Aug 2026 13:06:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garage Vennstraße 133 / Am Haustertshof, Düsseldorf - Unterbach Bauvorhaben: > Maßstab: 1:100 Haus 1 Giebel (Nord-West) # BAUANTRAG HAUS 1 > 45 6,80 3,35 8,66 > 7,18 28° 28° OKG Weg: 45,15ü. NHN 44,33 FLURSTÜCKSGRENZE 44,33 44,24 44,80 OK Garage 47,25 ü. NHN 44,73 OK Zwerchhaus 53,81 ü. NHN OK First 55,30 ü. NHN Grenzverlauf Westen unverändert Sichtschutzwand OKG 44,50 ü.NHN OKG 44,50 ü.NHN OKG 44,70 ü.NHN OK DSP 51,95 ü. NHN OK DSP 51,95 ü. NHN

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/182/2026