Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/389/2025

Besetzung des örtlichen Beirates der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 27. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Stadt beschließt, der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Düsseldorf) für die Besetzung des örtlichen Beirats neben der/dem jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin der im Rat vertretenen Fraktionen inklusive einer Stellvertretung vorzuschlagen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Bundesagentur für Arbeit betreiben das Jobcenter Düsseldorf als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44 b SGB II.

Gemäß § 18 d SGB II ist für die gemeinsame Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/389/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Besetzung des örtlichen Beirates der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt beschließt, der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Düsseldorf) für die Besetzung des örtlichen Beirats neben der/dem jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin der im Rat vertretenen Fraktionen inklusive einer Stellvertretung vorzuschlagen. 2. Für die Dauer der laufenden Wahlperiode werden gemäß dem Vorschlag des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (Vorlage AGS/047/2025) folgende Personen für die Besetzung des örtlichen Beirats vorgeschlagen: Ratsfraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretung 1. In der Funktion Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Ratsfrau Antonia Frey 2. CDU Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Andreas-Paul Stieber Stephan Speit 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsfrau Frieda Niewald Ratsherrn Klaus Mewes Seite 2 4. SPD/Volt Ratsfrau Franca Bavaj Bürgermitglied Marco Staack 5. DIE LINKE Bürgermitglied Cornelia Schlemper Chris Demmer 6. FDP Ratsfrau Dr. Christine Rachner Bürgermitglied Anne Korenkov 7. AfD Ratsherr Dr. Uwe Bresztowszky Gerhard Hildebrandt Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Bundesagentur für Arbeit betreiben das Jobcenter Düsseldorf als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44 b SGB II. Gemäß § 18 d SGB II ist für die gemeinsame Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung, die nach § 44 c SGB II aus Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers besteht, beruft die ihr vorgeschlagenen Mitglieder des Beirats. Außer den Düsseldorfer Arbeitgeberverbänden e. V., dem DGB, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer und der Sprecherin/dem Sprecher der Liga der Wohlfahrtsverbände ist auch die Kommune berechtigt, der Trägerversammlung des Jobcenters zusätzliche politische Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat vorzuschlagen. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2025 und der Neukonstituierung des Rates ist eine Neubesetzung des Beirats angezeigt. Der Vorschlag gilt vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zur Neubesetzung des Beirates weiter aus.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/389/2025