Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589226.pdf
Published Time: 2026-06-16T12:51:00.000Z
Number of Pages: 6
Markdown Content:
KUA/023/2026/1
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Deutsche Oper am Rhein – Grundsatzbeschluss zur Umsetzung von Operorganisatorischen
## Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs am Standort Heinrich-Heine-Allee 16a
## ab 2026
## Fachbereich :
## 09/0 - Dezernat für Kultur, Integration und Gesundheit
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordnete Miriam Koch
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Bauausschuss Vorberatung
## Kulturausschuss Vorberatung
## Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
## Rat 18.06.2026 Entscheidung
## Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des
Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich-
Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte:
a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP-
Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die
notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der
Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR
durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von
750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt
Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der
Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
b) Die jährlichen Instandhaltungsmittel für den Standort Heinrich-Heine-Allee sind von
1.000.000 EUR auf 1.500.000 EUR zu erhöhen, um den Spielbetrieb der Deutschen
Oper am Rhein bis zum Auszug in das neue Gebäude zu gewährleisten. Die
zusätzlichen 500.000 EUR im Jahr 2026 werden überplanmäßig auf das PSP-Element
1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereitgestellt. Die Mittel i.H.v. je 1.500.000
EUR für die Jahre 2027 ff. werden zur Haushaltsplanung angemeldet. Der Rat der
Stadt Düsseldorf stimmt der Erhöhung der Mittelbereitstellung auf jährlich insgesamt Seite 2
1.500.000 EUR ab 2027 sowie der Berücksichtigung in der Haushaltsplanung und der
überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Mit der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Immobilien
Projektmanagement GmbH Düsseldorf GmbH (IPM) beauftragt worden.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die IPM für die zur
Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zwingend erforderlichen baulichen Maßnahmen
die Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der hier vorliegende
Beschluss gilt gleichzeitig als Grundsatzbeschluss.
Beschlusslage
Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart
Rat 16.12.2021 KUA/141/2021
Heinrich-Heine-Allee 16a /
Deutsche Oper am Rhein
Opernhaus der Zukunft
Beschlussvorlage zur Herbeiführung
eines Grundsatzbeschlusses
Grundsatzbeschluss
Rat 16.12.2021 RAT/612/2021
Einrichtung einer "Kleinen
Kommission Opernhaus der
Zukunft"
Ratsbeschluss
Rat 07.04.2022 KUA/038/2022
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft
Verfahren zur Herbeiführung einer
Standortentscheidung
Ratsbeschluss
Rat 07.04.2022 RAT/157/2022
Ergänzungsantrag der
Ratsfraktionen von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Beschlussvorlage KUA/038/2022
Ergänzungsantrag
Rat 08.09.2022 KUA/079/2022
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft
Durchführung des städtebaulichen
Ideenwettbewerbs und Umsetzung
der 2. Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ratsbeschluss
Rat 08.09.2022 RAT/365/2022
Änderungsantrag der
Ratsfraktionen von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Beschlussvorlage KUA/079/2022
Änderungsantrag
Rat 08.09.2022 KUA/089/2022/2 nicht öffentlich
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft
Ratsbeschluss Seite 3
Auslobung des städtebaulichen
Ideenwettbewerbs
Rat 08.09.2022 RAT/366/2022 nicht öffentlich
Änderungsantrag der
Ratsfraktionen von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Beschlussvorlage KUA/089/2022/2
Änderungsantrag
Rat 08.09.2022 KUA/093/2022
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft
Zusätzlich erforderliche
Planungsmittel bis zur
Standortentscheidung
Ratsbeschluss
Rat 08.09.2022 KUA/104/2022
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft
Einrichtung eines Projektbeirates
und dessen zugehörige Mitglieder
Ratsbeschluss
Rat 15.06.2023 KUA/041/2023
Opernhaus der Zukunft
Standortbeschluss und nächste
Verfahrensschritte
Ratsbeschluss
Rat 27.06.2024 RAT/244/2024
Opernhaus der Zukunft
Aufhebung des Ratsbeschlusses
KUA/041/2023 und neue
Standortentscheidung
Ratsbeschluss
Rat 27.06.2024 RAT/243/2024 – nicht öffentlich
Ankauf Areal Am Wehrhahn 1 und
Oststraße 15
Ratsbeschluss
Rat 12.12.2024 KUA/157/2024
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft:
Auslobungsbeschluss
Ratsbeschluss
Rat 12.12.2024 KUA/158/2024 NÖ
Ergänzung zur Beschlussvorlage
Deutsche Oper am Rhein -
Opernhaus der Zukunft:
Auslobungsbeschluss
Ratsbeschluss
Rat 12.12.2024 APS/103/2024
Plan Nr. 01/2021 - Am Wehrhahn 1
/ Neue Oper - Aufstellung
Bebauungsplan
Ratsbeschluss Seite 4
## Sachdarstellung:
1. Ausgangslange
In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die
Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten
Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass
beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum
damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich-
Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am
Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen
RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks
Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des
Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden.
Das Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsweisenden Gebäudes, das in
innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form einen Raum für Kultur und
Kommunikation schafft. Der Neubau soll nicht nur die Funktionen und die
Technik des alten Opernhauses ersetzen und zeitgemäß neu organisieren,
sondern zusätzlichen Nutzungen und Funktionen Raum geben. Daher
werden neben der deutschen Oper am Rhein (DOR) auch die Clara-
Schumann-Musikschule (CSM) sowie die Musikbibliothek in den Neubau
integriert. Es lässt sich in vielen nationalen und internationalen Vergleichen
beobachten, dass eine neue Kulturstätte in diesem Format einen positiven
Einfluss sowohl auf die Identifikationskraft der Bevölkerung als auch auf die
Anziehungswirkung der LHD nach außen hat.
Durch die Entscheidung des Rates vom 27.06.2024 (RAT/244/2024), den
Opernneubau zum Standort Am Wehrhahn 1 zu verlegen, ist ein Interimsgebäude
nicht mehr notwendig. Jedoch muss das Bestandsgebäude an der Heinrich-Heine-
Allee bis zum Umzug in den Neubau in einem spielfähigen Zustand bleiben.
Aufgrund des in die Jahre gekommen Gebäudes und der zugehörigen veralteten
Technik, wird zukünftig in „zwingend erforderliche Maßnahmen“ (siehe hierzu Anlage
1) sowie „erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen“ (siehe hierzu Anlage 2)
unterschieden. Für die zwingend erforderlichen Maßnahmen werden nach
abgeschlossener Planung Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse erarbeitet und
der Politik sukzessive vorgelegt. Die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen
werden laufend durchgeführt und von dem bereitgestellten Budget finanziert.
Bis zur Realisierung des Neubaus Am Wehrhahn sollen lediglich zwingend
erforderliche Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten, die zur
Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, am Bestandsgebäude
umgesetzt werden. Mit diesem Grundsatzbeschluss soll der Spielbetrieb der
DOR bis zur Fertigstellung des Neubaus möglich gemacht werden.
Die in der Vergangenheit durch verschiedene Fachingenieur*innen vorgenommene
Prüfung des Bestandsgebäudes an der Heinrich-Heine-Allee 16a hat ergeben, dass
eine Vielzahl baulicher, technischer und funktionaler Mängel vorliegen. Die Folge ist
ein hoher Sanierungs- und Handlungsbedarf. Unabhängig von einer politischen
Entscheidung über die Zukunft des Opernhauses mussten bereits Maßnahmen
umgesetzt bzw. eingeleitet werden, um den Spielbetrieb bis dato sicher zu stellen
und die dringendsten baulichen Mängel zu beseitigen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet ihre Investitionsplanung an den
aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen aus. Die Oper bleibt ein
zentraler Bestandteil des kulturellen Lebens in Düsseldorf. Die Ertüchtigung
zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs am Standort soll mit diesem
Beschluss sichergestellt werden. Es handelt sich bei den hiermit
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht um eine Sanierung des Gebäudes, Seite 5
sondern lediglich um die Erhaltung des Status quo und somit um
Maßnahmen die den Spielbetrieb weiter ermöglichen.
Parallel dazu werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des
Opernbetriebs auch über die 2030er Jahre hinaus beauftragt. Dabei wird es
darum gehen, den Betrieb unter Verzicht auf viele Verbesserungen, die mit
einem Neubau einhergegangen wären, zu organisieren.
2. Beschreibung der Maßnahmen
Für die erste Bündelung der erforderlichen Maßnahmenpakete mit hohem
Handlungsbedarf wird die IPM die Planung mit den zuständigen Fachingenieur*innen
aufnehmen. Hier gilt es eine möglichst effiziente Lösung zu erarbeiten, die den
Spielbetrieb wenig beeinträchtigt und für die nächsten Jahre aufrechterhält.
Zusätzlich wird darauf geachtet, dass durch die erforderlichen Maßnahmen
eine potentielle Nachnutzung flexibel gedacht werden kann. Durch bereits
erfolgte Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie dem Zusammenschluss von
Fach- und Erfahrungswissen seitens der Kulturverwaltung wird hier durch
Synergieeffekte mit einer zügigen Planung sowie Realisierung zu rechnen sein. Durch
einen engen Austausch zwischen Verwaltung, der DOR und Fachbeteiligten, können
hier die Bedarfe zielgerecht, effizient und wirtschaftlich betrachtet und entsprechend
umgesetzt werden.
Generelle Regelungen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit, wie auch mögliche
Förderungen werden berücksichtigt. Ziel ist es, das Haus in einen spielfähigen
Zustand zu halten bis der Umzug in den Neubau erfolgt. und im Zuge der
weiteren Planungen etwaige weitere Maßnahmen zu identifizieren.
Eine Liste der zwingend erforderlichen Maßnahmen, mit Angabe eines
Kostenrahmens ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zwingend erforderliche Maßnahmen
aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung umfassen z.B. die
Heizungstechnik. Die Dampfheizung besteht aus den 1950er Jahren. Hier sind bereits
aufwendige Instandhaltungsarbeiten notwendig, um den Betrieb aufrecht zu
erhalten. Diese stellen jedoch nicht die Funktionsfähigkeit grundsätzlich sicher. Hier
ist zwingend Handlungsbedarf vor Havariefall erforderlich.
Weiterhin ist die Klimatechnik in einem veralteten Zustand. Ersatzteile sind teilweise
nicht mehr erhältlich und es bedarf daher einer intensiveren Wartung sowie einer
aufwendigeren Instandhaltung. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Sicherstellung der
Trinkwasserhygiene umzusetzen.
Eine statische Herausforderung ist die vorgenommene Notmaßnahme zur Abstützung
des Foyerdaches. Diese ist bis 2028 von den Sachverständigen tragfähig freigegeben
und bedarf daher einer erneuten Ertüchtigung bzw. Maßnahme für die
Aufrechterhaltung der Tragfähigkeit über diesen Zeitpunkt hinaus.
Weitere statische Maßnahmen müssen an dem in die Jahre gekommenen
Bühnenturm erfolgen. Hier sind durch technische Anforderungen das statische
Konstrukt zu erweitern bzw. in Teilen zu ertüchtigen, um die Traglast zu
gewährleisten.
Der Brandschutz muss zukünftig zwingend in einigen Bereichen erneuert und
erweitert werden.
Eine Übersicht der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungen ist der
Anlage 2 zu entnehmen. Zu den notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen gehören
die aufwändigen Wartungen von technischen Anlagen, die durch die längere
Nutzungszeit, eine intensivere und in kürzeren Abständen erforderliche Wartung
einfordert. Zusätzlich wird ein erhöhter Aufwand für Sachverständigenprüfungen
sowie die Behebung von Mangelzuständen, die den Spielbetrieb gefährden,
notwendig. Zu den laufenden Instandhaltungsarbeiten an Bühnenboden,
Besucherstühlen, öffentlichen Bereichen und in Verwaltungsbereichen notwendigen
Maßnahmen, erhöhen sich auch die Kosten der Prüfleistungen und daraus
resultierenden Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes. Seite 6
3. Kosten
Kosten
brutto[EUR]
Instandhaltungsmittel jährlich 1.500.000
Planungsmittel erforderliche Maßnahmen 2.750.000
Anteil 2026 2.000.000
Anteil 2027 7500.000
Siehe anbei die Anlage 1 und 2.
4. Risiken
Risiken bestehen bezüglich der Kosten- und Terminentwicklung sowie aus den
Anforderungen aus den Abstimmungen zum Bau- und Planungsrecht und dem
Denkmalschutz heraus. Ergebnisse weiterer Gutachten und detaillierterer
Untersuchungen der Bausubstanz und Technik können Kosten und Termine
entsprechend beeinflussen. Planung und Ausführung orientieren sich an der
Umsetzbarkeit und des Spielplanes der DOR, was zu längeren Ausführungszeiten
führen kann. Eine Unterbrechung des Spielbetriebes ist zu verhindern, kann aber je
nach vorliegendem Eingriff in die Bausubstanz nicht in Gänze ausgeschlossen
werden.
Es handelt sich hierbei um einen Kostenrahmen, was bedeutet, dass Abweichungen
von bis zu 40 % bis zur Kostenfeststellung möglich sind.
5. Finanzierung und finanzielle Auswirkungen
Für die die Planungen bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss sind nach
Schätzungen und vorliegenden Untersuchungen Mittel in Höhe von circa 2.750.000
EUR erforderlich. Die Schätzung der erforderlichen Mittel für die Planung basiert auf
einem Kostenrahmen für die Maßnahmenpakete aus vergleichbaren, aktuellen
Bauvorhaben. Die Abschätzungen sind ungenau und können erst im Planungsprozess
konkretisiert werden. Der Mittelabfluss für die Planungsmittel für die zwingend
erforderlichen Maßnahmen bis zur Einholung der Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlüsse stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:
Für die gesamten erforderlichen Maßnahmenpakete inkl. der Planung werden nach
heutigem Planungsstand Kosten von insgesamt 17.860.000 EUR bis zum Umzug in
das neue Opernhaus fällig. Diese Summe ergibt sich aus Machb
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 1 - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes als Text anzeigen
Title: 260115_95-HHA_MaÃnahmen_bis_2029_Kostenrahmen.xlsx.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589227.pdf
Published Time: Tue, 09 Jun 2026 12:32:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
# 95-HHA - Maßnahmenliste Kostenrahmen
# Maßnahmenkatalog bis 2029
# Stand:15.04.2026
2026 2027 2028 2029 2025 2026 2027 2028 2029
1.1 Foyerdach (abgestützt)
Ertüchtigung des Tragswerks steht im Fokus, nicht Erneuerung.
Statik ist bis 2028 freigegeben, bis dahin müssen die notwendigen Maßnahmen
ausgeführt sein. 500.000 € 165.000 € 1.650.000 € 1.650.000 €
1.2 Arbeitsgalerie (Bühnenturm) Statik, Ablastung
Gesamtmaßnahme muss noch abgeleitet werden.
Weitere Untersuchungen zu Stahlgüte / Schweißbarkeit erfolgen derzeit. Was
hieraus eventuell als Maßnahme erfolgt, kann aktuell noch nicht benannt
werden. 300.000 € 365.000 € 1.650.000 € 1.650.000 €
1.3 Erneuerung Bühnenboden
Nur in der Sommerpause möglich. Es wird in den kommenden Jahren eine
größere Maßnahme (Flächenbereiche) ausgeführt. 20.000 € 350.000,00 €
1.4 Umstellung Beleuchtung auf LED- Scheinwerfer Bühne (Förderung Scheinwerfer)
Kostenrahmen (ca. 1,4 Mio.); Unterteilung in Segemente; 2 wurden
ausgetauscht; 860.000 (2/3) wurden noch nicht umgesetzt; Maßnahme startet
erst, wenn beim Umweltamt Förderantrag gestellt wird.
Fördermittelzusage notwendig. 430.000 € 430.000 €
1.5 Inspiziententechnik
Veraltete Technik; Prüfung ob neue Technik zwingend erftorderlich oder
Ertüchtigung des Sytems umsetzbar ist. 50.000 € - € 100000 100000
1.6 Trinkwasser-Hygiene (kalt und warm) Ersatz WW Speicher durch Frischwassersta Ɵonen
Punktuelle Herangehensweise; Erneuerung des Bestandswassernetzes
• Erneuerung Wasseraufbereitung und Abschlämmung
• zusätzlich Erneurung des Kondensatnetzes 170.000 € 100000 2.000.000 €
1.7 Wärmeversorgung - Dampfanlage
• Dampfanlage (konstruktive Mängel, Ablagerungen) – hohes Betriebsrisiko
(Nutzungsausfall Vorderhaus und Befeuchtung Lüftungsanlagen)
• Umstellung auf Fernwärme/Heißwasserkessel prüfen – große strukturelle
Anpassung
• damit einhergehend Befeuchtung Lüftungsanlagen umrüsten 280.000 € 500.000 € 500.000
1.8 Kältetechnik / Kältezentrale auf dem Dach
Kälteanlagen zur Kaltwassererzeugung • Unterdimensionierung, Probleme bei
Hitzeperioden – hohes Betriebsrisiko • Verfügbarkeit von Ersatzteilen stark
eingeschränkt; Ausfälle mit einem hohen Kühlmittelverlust; hoher Kostenpunkt
(4-Stellig) 45000 110.000 € 110000
1.9 Lüftungsanlage
tlw. kritische Versorgungssituation; keine Ersatzteile mehr verfügbar; Definition
der Anlagen notwendig 305.000 € 30.000 € 1.100.000 € 1100000
1.10 Kostümfundus: Entrauchungsanlage Behebung von Mängeln und teilweise Neuinstalation 90.000 € 20.000 € 220.000 € 350.000 €
1.11 Anbindung im Haus und LWL-Anbindung zur Verwaltung
Verbindungsleitung zur Verwaltung müsste als LWL erneuert werden. Planung
notwendig. 70.000 € 350.000 €
1.12 Datennetzwerk / Telekommunikation
Leitungen sowie Netzwerkschränke müssen erneuert werden; Umstellung von
EC7 (Sonderanfertigung von 2007, keine Ersatzteile) auf RJ45 Stecksystem;
Datennetz wird zur Verfügung gestellt.
- Übertragung Bühnenkameras geht noch nicht
- Netz muss im gesamten Haus erneuert werden (in einer Sommerpause)
Einbindung der Maßnahme 6.3. 100.000 € 220.000 € 220.000 €
1.13 Erneuerung GLT / Gebäudeautomation
LV liegt vor (von Fa. Phoenix); Erneuerung der Phoenix-Module/Kompenten
sinnvoll bei Betrieb von mehr als 10 Jahre; Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
liegt vor. 50.000 € 70.000 € 100000 100000
1.14 Beleuchtung Eingangsbereich
Erneuerung der Beleuchtung im Außenbereich aufgrund des mangelhaftem
Zustands, sicherheitsrelevant. 20.000 € 120.000 €
SUMME PRO JAHR 2.000.000 € 750.000 € - € - € 1.110.000 € 8.680.000 € 5.320.000 € - €
Kosten Ausführung bis 2030 15.110.000 €
Kosten Planung bis 2030 2.750.000 €
Insgesamt 17.860.000 €
Kosten Planung brutto
Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Kosten Ausführung brutto
Nr.
16.04.2026 Seite 1 von 1
Anlage 2 - Instandhaltung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes als Text anzeigen
Title: 260115_95-HHA_MaÃnahmen_bis_2029_Kostenrahmen.xlsx.xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589228.pdf
Published Time: Tue, 09 Jun 2026 12:32:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 95-HHA - Instandhaltungsliste Kostenrahmen
# Maßnahmenkatalog bis 2029
# Stand:15.04.2026
2026 2027 2028 2029
2.1 Sanierung Bestuhlung Zuschauerraum
Die Maßnahme wird in der Sommerpause 2025 weiter ausgeführt. Die
Grundlagenermittlung erfolgte im Februar. Die Umsetzung erfolgt vrs. in der
Sommerpause '25 und '26. 100.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
2.2 Schimmel Befall im Teppichbereich des Foyer (Parkett) / Catererbereich
Schimmel im Thekenbereich (Teppichboden); , Bodenbelag von ca. 20 m² muss
ca. alle 2 Jahre erneuert werden. 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
2.3 Dachkuppel über dem Zuschauerraum
Gem. Standsicherheitsuntersuchung des IB Gehlen ist eine Kabeltrasse neu zu
befestigen im Dachraum über dem Zuschauerhaus. Es handelt sich hier um die
Verbesserung der Aufhängung einer Kabeltrasse. 10.000 €
2.4 Sanierung Dachflächen (Bühnenturm, Verwaltung, Probenraum, Seitenbühne etc.)
Anhand des Zustands Priorität hoch. Bezieht sich auf Dachflächen des
Operngebäudes. 200.000 € 125.000 € 150.000 € 150.000 €
2.5 Erneuerung Antrieb Eiserner Vorhang
Steuerung muss erneuert werden. Steuerung Eisernervorhang (Austausch der
Steuerung inkl. Bedienpult). 80.000 €
2.6 Kettenzüge Seitenbühne Austausch Kettenzüge Seitenbühne. Mangel muss behoben werden. 50.000 €
2.7 Instandhaltung Bühnenboden Jedes Jahr wird der Bühnenboden z.T. abgeschliffen und gestrichen. 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
2.8 Trennung von Steuerung von Kulissenaufzug und Prospektlager Steuerung abgängig. 30.000 €
2.9 Rückhaltesystem Voute
Neuabahme notwendig. Es werden die Seile ausgetauscht. Es wird dann eine
Anlagendokumentation erstellt. 10.000 €
2.10 Kostümfundus: Arbeitsplatz/-bereich: temperieren und Lüftungsanlage Optimierung Filter Mangel an bestehendem Arbeitsplatz beheben. 20.000 € 60.000 € 20.000 € 20.000 €
2.11 Notstromanlage auf Belastbarkeit bei vollem Einsatz prüfen
Offenstehende TÜV-Maßnahme; Termin mit Entrauchungsfirma etc.;
Hausabschaltung notwendig, aus dem Termin kann Maßnahme abgeleitet
werden (erst wieder im Sommer). 50.000 €
2.12 Bereinigung alter Verkabelung und Sicherheitsarbeiten Elektro
Es werden Bereiche Untersucht und Aufwand abgeleitet
- Ausführung im laufenden Betrieb
Kabelbereinigung kann ggf. kombiniert werden mit anderen Maßnahmen. 100.000 € 90.000 € 50.000 € 50.000 €
2.13 Leuchtmittel Wechsel auf LED
EG-4.OG Austausch (ca. 50%) / unabhängig von Sommerpause möglich; Kosten
über Fläche schätzen 165.000 € 140.000 € 30.000 € 30.000 €
2.14 Kostümfundus: Sprinkleranlage (TÜV Bericht) Behebung von Mängeln 30.000 € 30.000 € 5.000 € 5.000 €
2.15 Erneuerung Schaukästen, Ankündigungsdisplay, etc.) Behebung von Mängeln 50.000 € 40.000 € 5.000 € 5.000 €
2.16 Schrankenanlage, Videoüberwachung (Sicherheit)
Schrankanlage veraltet, permanenter Ausfall; Videoüberwachung notwendig für
Schaltung, eine Videoanlage bereits ausgefallen / Sommerpause 80.000 € 20.000 €
2.17 Eingangsbereich Pflasterung / Aussengestaltung Permanente Befestigung von losen Pflastersteinen, Unfallgefahr beheben 20.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
2.18 Regelmäßige Wartungen von Gewerken & SV-Abnahmen 850.000 € 800.000 € 950.000 € 950.000 €
2.19 Austausch technischer Einbauten & Reperaturen (z.T. aus den Wartungen hervorgehend) 30.000 € 30.000 € 90.000 € 90.000 €
2.20 gutachterliche Stellungnahmen / Untersuchungen, Machbarkeitsstudien, weitere Dienstleistungen 70.000 € 50.000 € 85.000 € 85.000 €
2.21 Bisheriges Haushaltsbudget
SUMME PRO JAHR 2.000.000 € 1.500.000 € 1.500.000 € 1.500.000 €
# Nr. Kosten Ausführung brutto
# Wartung & Instandhaltung Beschreibung der Instandsetzung
16.04.2026 Seite 1 von 1