Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586031.pdf
Published Time: 2026-05-12T09:32:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV1/112/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Königsallee – Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite
## Fachbereich :
## 66 - Amt für Verkehrsmanagement
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordnete Cornelia Zuschke
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Entscheidung
## Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Markierung von Radschutzstreifen auf der
Westseite der Königsallee gemäß Plan Nr. S 2181/131.
## Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage
APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der
Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.
Ein wesentliches Ziel der baulichen Weiterentwicklung besteht darin, ihre Funktion
als stadtbildprägender Freiraum der Düsseldorfer Innenstadt zu stärken und ihre
Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Durch eine hochwertige Gestaltung, die
Schaffung attraktiver Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine gezielte
Förderung des Radverkehrs soll die Kö als vielseitiger Begegnungs- und
Aufenthaltsort weiterentwickelt werden. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung
eines separaten, in beide Richtungen befahrbaren Radwegs, vorzugsweise auf der
Ostseite, um eine sichere und leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung für den
Radverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Außengastronomie in
angemessener Weise in das denkmalgeschützte Stadtbild integriert, um die
gastronomische Vielfalt und Aufenthaltsqualität zu steigern. Seite 2
Dem entsprechend ist vorgesehen, auf der Ostseite der Königsallee einen neuen
Radweg zu bauen, der in beide Fahrtrichtungen befahren werden kann (vgl. Vorlage
OVA/062/2026).
Auf der Westseite der Königsallee darf Radverkehr aufgrund der
Einbahnstraßenregelung ausschließlich in Fahrtrichtung Süden stattfinden und wird
gemeinsam mit dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn geführt. Ergänzend zu den
geplanten Maßnahmen auf der Ostseite wird daher auf der Westseite die Markierung
von Radschutzstreifen vorgesehen. Bereits im Zusammenhang mit der Umleitung des
Radverkehrs aufgrund der Baustelle am Heinrich-Heine-Platz wurde seitens der
Verwaltung geprüft, ob auf der Westseite der Königsallee Radschutzstreifen markiert
werden können.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass im vorhandenen Straßenquerschnitt
Radschutzstreifen auf der Fahrbahn markiert werden können, ohne nennenswerte
bauliche Eingriffe vornehmen zu müssen. Im Aufstellbereich der Lichtsignalanlagen
entfallen insgesamt 3 Parkstände.
Durch die Markierung von Schutzstreifen wird die Aufmerksamkeit der übrigen
Verkehrsteilnehmer auf den Radverkehr erhöht. Dadurch werden Unfallrisiken für
Radfahrer insbesondere im Zusammenhang mit Ein- und Ausparkvorgängen
reduziert. Ebenso werden Störungen des Radverkehrs durch Zweite-Reihe-Parker
verringert, da auf dem Schutzstreifen nicht gehalten oder geparkt werden darf.
Die Markierung des Schutzstreifens beginnt im Norden unmittelbar hinter der
Theodor-Körner-Straße und verläuft durchgehend bis zum Graf-Adolf-Platz. Die
Streckenlänge des Schutzstreifens beträgt etwa 650 m. Die vorhandenen
Fahrbahnmarkierungen am Graf-Adolf-Platz werden angepasst, um den aus Richtung
Norden kommenden Radverkehr sowohl in Richtung Bahnstraße als auch in Richtung
Carl-Theodor-Straße weiter zu führen.
Veränderungen anderer Straßenbereiche wie Gehwege, Parkstreifen oder
Grünanlagen werden nicht vorgenommen.
Im Plangebiet liegen Verkehrszählungen an zwei Knotenpunkten vor. Die
Verkehrszähldaten am nördlichen Ende der Kö (Corneliusplatz) sind aus dem Jahr
2025 und die Zähldaten im Süden am Knotenpunkt Königsallee / Bastionstraße sind
aus dem Jahr 2023.
Die Verkehrsbelastung beträgt demnach auf der Königsallee in der Spitzenstunde
zwischen ca. 320 Kfz/h im Norden bis ca. 400 Kfz/h und über den Tag verteilt
zwischen ca. 3.700 Kfz im Norden bis ca. 4.300 Kfz im Süden, jeweils im Zeitraum
von 6:00 bis 22:00 Uhr.
Der Abschnitt zwischen der Benrather Straße und der Bastionstraße stellt den
verkehrsstärksten Abschnitt dar.
Der Schwerlastverkehr ist mit bis zu ca. 2,5 % pro Tag im Verhältnis gering.
Die Anzahl der Radfahrenden beläuft sich trotz fehlender Infrastruktur und dem zum
Radfahren freigegebenen Gehweg auf der Ostseite auf ca. 600 bis 800 pro Tag. Der
Anteil des Radverkehrs ist damit durchweg höher als 16 %. Gesamtstädtisch ist zu
verzeichnen, dass der Radverkehrsanteil angestiegen ist und immer mehr Menschen
mit dem Rad fahren, was unter anderem auf den stetigen Ausbau der
Radinfrastruktur und die Schaffung eines entsprechenden Angebots für Radfahrende
zurückzuführen ist.
Auch an der Königsallee ist zu erwarten, dass mit der Einrichtung von Schutzstreifen
der Anteil des Radverkehrs weiter ansteigen wird.
Begründung
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den
Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Seite 3
Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstadt Düsseldorf - als
Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit
und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf
bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist.
Bei der durchschnittlichen Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde von aktuell etwa
400 Kfz/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit derzeit von 50 km/h liegt die
Königsallee gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) im
Belastungsbereich I, wonach eine Separierung des Radverkehrs vom motorisierten
Verkehr dem Grunde nach nicht zwingend erforderlich ist.
Bei großen Fahrbahnbreiten wie auf der Königsallee ist jedoch unabhängig von der
Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Gliederung der
Fahrbahn durch möglichst breite Schutzstreifen sinnvoll.
Die Verwaltung empfiehlt zudem die künftige Anordnung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (vgl. Vorlage BV1/111/2026).
Im Rahmen des bestehenden Auswahlermessens ist aus Sicht der Verwaltung und
auf Grundlage der geltenden Richtlinien und Empfehlungen auf dieser Straße die
Anordnung von Schutzstreifen aus folgenden Gründen zu empfehlen:
Bessere Rücksichtnahme auf Radverkehr bei Ein- und Ausparkvorgängen am
rechten Fahrbahnrand
Gliederung der überbreiten Fahrbahn durch die Anordnung von Schutzstreifen
Freihalten des rechten Fahrbahnrandes von haltenden / parkenden Fahrzeugen
Schaffung einer Möglichkeit für Radfahrer rechts an vor „rot“ zeigenden LSA
wartenden Kfz vorbeizufahren.
Für die Anordnung eines Radfahrstreifens ist die Fahrbahnbreite nicht
ausreichend.
Als Ausgestaltung der Radverkehrsanlage wird eine Führung auf der Fahrbahn
gewählt, welche die freie Sicht auf den Radverkehr ermöglicht und dadurch objektiv
als sehr sicher eingestuft wird.
Kosten, Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Markierungsarbeiten und das Anbringen der
Verkehrsschilder werden auf ca. 32.000,- Euro brutto geschätzt. Sonstige Kosten für
Grunderwerb sowie Baunebenkosten oder Planungskosten fallen nicht an. Die Mittel
werden aus der Pauschale zur Radverkehrsförderung finanziert.
Terminplan
Nach Beschlussfassung kann die Umsetzung innerhalb der darauffolgenden zehn
Wochen erfolgen.
## Anlagen:
## Anlage1_2026-04-22_S -Lageplan