Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/112/2026

Radschutzstreifen auf der Königsallee sollen markiert werden

Amtlicher Titel: Königsallee – Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsallee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 1 entscheidet am 22. Mai 2026 über die Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite der Königsallee. Die Beschlussvorlage trägt die Referenz BV1/112/2026.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 1 berät am 22. Mai 2026 um 14:00 Uhr über die Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite der Königsallee. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Sitzung der Bezirksvertretung 1. Die Beschlussvorlage trägt die Referenznummer BV1/112/2026.

Hintergrund

Die Markierung von Radschutzstreifen soll die Sicherheit für Radfahrer auf der Königsallee erhöhen. Dies ist Teil eines größeren Plans zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Düsseldorf.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte die Verkehrssituation auf der Königsallee verbessern und die Sicherheit für Radfahrer erhöhen. Eine konkrete Auswirkung sind mögliche Änderungen im Verkehrsfluss.

Nächste Schritte

Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung 1 wird die Umsetzung der Markierung geprüft.

Die wichtigsten Punkte

  • Entscheidung über Radschutzstreifen am 22. Mai 2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 1 um 14:00 Uhr
  • Referenznummer der Beschlussvorlage: BV1/112/2026

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Markierung von Radschutzstreifen auf der
  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
  • 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586031.pdf Published Time: 2026-05-12T09:32:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV1/112/2026 ## X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage ## Betrifft: ## Königsallee – Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite ## Fachbereich : ## 66 - Amt für Verkehrsmanagement ## Dezernentin / Dezernent: ## Beigeordnete Cornelia Zuschke ## Beratungsfolge: ## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität ## Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Entscheidung ## Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Markierung von Radschutzstreifen auf der Westseite der Königsallee gemäß Plan Nr. S 2181/131. ## Sachdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen. Ein wesentliches Ziel der baulichen Weiterentwicklung besteht darin, ihre Funktion als stadtbildprägender Freiraum der Düsseldorfer Innenstadt zu stärken und ihre Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Durch eine hochwertige Gestaltung, die Schaffung attraktiver Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine gezielte Förderung des Radverkehrs soll die Kö als vielseitiger Begegnungs- und Aufenthaltsort weiterentwickelt werden. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung eines separaten, in beide Richtungen befahrbaren Radwegs, vorzugsweise auf der Ostseite, um eine sichere und leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Außengastronomie in angemessener Weise in das denkmalgeschützte Stadtbild integriert, um die gastronomische Vielfalt und Aufenthaltsqualität zu steigern. Seite 2 Dem entsprechend ist vorgesehen, auf der Ostseite der Königsallee einen neuen Radweg zu bauen, der in beide Fahrtrichtungen befahren werden kann (vgl. Vorlage OVA/062/2026). Auf der Westseite der Königsallee darf Radverkehr aufgrund der Einbahnstraßenregelung ausschließlich in Fahrtrichtung Süden stattfinden und wird gemeinsam mit dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn geführt. Ergänzend zu den geplanten Maßnahmen auf der Ostseite wird daher auf der Westseite die Markierung von Radschutzstreifen vorgesehen. Bereits im Zusammenhang mit der Umleitung des Radverkehrs aufgrund der Baustelle am Heinrich-Heine-Platz wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob auf der Westseite der Königsallee Radschutzstreifen markiert werden können. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im vorhandenen Straßenquerschnitt Radschutzstreifen auf der Fahrbahn markiert werden können, ohne nennenswerte bauliche Eingriffe vornehmen zu müssen. Im Aufstellbereich der Lichtsignalanlagen entfallen insgesamt 3 Parkstände. Durch die Markierung von Schutzstreifen wird die Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer auf den Radverkehr erhöht. Dadurch werden Unfallrisiken für Radfahrer insbesondere im Zusammenhang mit Ein- und Ausparkvorgängen reduziert. Ebenso werden Störungen des Radverkehrs durch Zweite-Reihe-Parker verringert, da auf dem Schutzstreifen nicht gehalten oder geparkt werden darf. Die Markierung des Schutzstreifens beginnt im Norden unmittelbar hinter der Theodor-Körner-Straße und verläuft durchgehend bis zum Graf-Adolf-Platz. Die Streckenlänge des Schutzstreifens beträgt etwa 650 m. Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen am Graf-Adolf-Platz werden angepasst, um den aus Richtung Norden kommenden Radverkehr sowohl in Richtung Bahnstraße als auch in Richtung Carl-Theodor-Straße weiter zu führen. Veränderungen anderer Straßenbereiche wie Gehwege, Parkstreifen oder Grünanlagen werden nicht vorgenommen. Im Plangebiet liegen Verkehrszählungen an zwei Knotenpunkten vor. Die Verkehrszähldaten am nördlichen Ende der Kö (Corneliusplatz) sind aus dem Jahr 2025 und die Zähldaten im Süden am Knotenpunkt Königsallee / Bastionstraße sind aus dem Jahr 2023. Die Verkehrsbelastung beträgt demnach auf der Königsallee in der Spitzenstunde zwischen ca. 320 Kfz/h im Norden bis ca. 400 Kfz/h und über den Tag verteilt zwischen ca. 3.700 Kfz im Norden bis ca. 4.300 Kfz im Süden, jeweils im Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr. Der Abschnitt zwischen der Benrather Straße und der Bastionstraße stellt den verkehrsstärksten Abschnitt dar. Der Schwerlastverkehr ist mit bis zu ca. 2,5 % pro Tag im Verhältnis gering. Die Anzahl der Radfahrenden beläuft sich trotz fehlender Infrastruktur und dem zum Radfahren freigegebenen Gehweg auf der Ostseite auf ca. 600 bis 800 pro Tag. Der Anteil des Radverkehrs ist damit durchweg höher als 16 %. Gesamtstädtisch ist zu verzeichnen, dass der Radverkehrsanteil angestiegen ist und immer mehr Menschen mit dem Rad fahren, was unter anderem auf den stetigen Ausbau der Radinfrastruktur und die Schaffung eines entsprechenden Angebots für Radfahrende zurückzuführen ist. Auch an der Königsallee ist zu erwarten, dass mit der Einrichtung von Schutzstreifen der Anteil des Radverkehrs weiter ansteigen wird. Begründung Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist gemäß den Regularien der Straßenverkehrsordnung anzuordnen. Seite 3 Es steht grundsätzlich im Ermessen der Landeshauptstadt Düsseldorf - als Straßenverkehrsbehörde - gem. § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1, S. 4 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken. Dabei ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst, dass gem. § 45 Abs. 9 S. 1 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei der durchschnittlichen Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde von aktuell etwa 400 Kfz/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit derzeit von 50 km/h liegt die Königsallee gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) im Belastungsbereich I, wonach eine Separierung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr dem Grunde nach nicht zwingend erforderlich ist. Bei großen Fahrbahnbreiten wie auf der Königsallee ist jedoch unabhängig von der Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Gliederung der Fahrbahn durch möglichst breite Schutzstreifen sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt zudem die künftige Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (vgl. Vorlage BV1/111/2026). Im Rahmen des bestehenden Auswahlermessens ist aus Sicht der Verwaltung und auf Grundlage der geltenden Richtlinien und Empfehlungen auf dieser Straße die Anordnung von Schutzstreifen aus folgenden Gründen zu empfehlen:  Bessere Rücksichtnahme auf Radverkehr bei Ein- und Ausparkvorgängen am rechten Fahrbahnrand  Gliederung der überbreiten Fahrbahn durch die Anordnung von Schutzstreifen  Freihalten des rechten Fahrbahnrandes von haltenden / parkenden Fahrzeugen  Schaffung einer Möglichkeit für Radfahrer rechts an vor „rot“ zeigenden LSA wartenden Kfz vorbeizufahren.  Für die Anordnung eines Radfahrstreifens ist die Fahrbahnbreite nicht ausreichend. Als Ausgestaltung der Radverkehrsanlage wird eine Führung auf der Fahrbahn gewählt, welche die freie Sicht auf den Radverkehr ermöglicht und dadurch objektiv als sehr sicher eingestuft wird. Kosten, Finanzierung Die Gesamtkosten für die Markierungsarbeiten und das Anbringen der Verkehrsschilder werden auf ca. 32.000,- Euro brutto geschätzt. Sonstige Kosten für Grunderwerb sowie Baunebenkosten oder Planungskosten fallen nicht an. Die Mittel werden aus der Pauschale zur Radverkehrsförderung finanziert. Terminplan Nach Beschlussfassung kann die Umsetzung innerhalb der darauffolgenden zehn Wochen erfolgen. ## Anlagen: ## Anlage1_2026-04-22_S -Lageplan

KI-gestützt aufbereitet am 13. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/112/2026