Kommission Fotostadt Düsseldorf, Sitzung vom 29.04.2026: Für die Förderung empfohlene Projekte
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente30. April 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die in der Sachdarstellung aufgeführten Finanzierungen in Höhe von 95.100 Euro. Er folgt dabei den Empfehlungen der Kommission Fotostadt Düsseldorf aus dessen Sitzung am 29.04.2026.
Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf dem Produktsachkonto: 2528101 53172800 (Förderung der Fotografie) zur Verfügung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
1. Kurzdarstellung Die Kommission Fotostadt Düsseldorf hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 die unter ‚Geplante Maßnahmen‘ dargestellten Finanzierungen in Höhe von insgesamt 95.100 Euro für die Projekte: „Zuschuss Deutscher Fotobuchpreis – Ausstellung in der Kunsthalle Düsseldorf“, „Visual Literacies – Phase II des Modellprojektes zur Bildlesekompetenz“ und die „Teilnahme an der Paris Photo 2026“ empfohlen.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585718.pdf
Published Time: 2026-05-04T13:28:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
KUA/094/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Kommission Fotostadt Düsseldorf, Sitzung vom 29.04.2026: Für die Förderung empfohlene
Projekte
Fachbereich :
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 21.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die in der Sachdarstellung
aufgeführten Finanzierungen in Höhe von 95.100 Euro. Er folgt dabei den Empfehlungen der
Kommission Fotostadt Düsseldorf aus dessen Sitzung am 29.04.2026.
Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf dem Produktsachkonto: 2528101
53172800 (Förderung der Fotografie) zur Verfügung.
# Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 die unter ‚Geplante
Maßnahmen‘ dargestellten Finanzierungen in Höhe von insgesamt 95.100 Euro für die
Projekte: „Zuschuss Deutscher Fotobuchpreis – Ausstellung in der Kunsthalle Düsseldorf“,
„Visual Literacies – Phase II des Modellprojektes zur Bildlesekompetenz“ und die „Teilnahme
an der Paris Photo 2026“ empfohlen.
2. Ausgangslage
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheidet gem. §10 I Nr. 2 der
‚Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf‘ über die Art, die Höhe und den
Umfang der zu gewährenden Förderung aufgrund der ‚Richtlinien der Landeshauptstadt
Düsseldorf für die Bewilligung von Zuwendungen‘.
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berät den Kulturausschuss hierbei entsprechend der
‚Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf vom 04.12.2024‘ in künstlerischen und Seite 2
kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie und empfiehlt Maßnahmen zur
Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt.
Für die Maßnahmenempfehlungen stehen der Kommission Fotostadt Düsseldorf für das Jahr
2026 insgesamt 95.843,60 Euro (2027 ff. 80.000 Euro p.a.) auf dem Sachkonto 53172800
zur Verfügung.
3. Geplante Maßnahmen
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf empfiehlt eine Förderung der folgenden Projekte in
der jeweils angegebenen Höhe:
Projektname Antragsteller Mitglied Summe
Präsentation in der
Kunsthalle Düsseldorf
Deutscher
Fotobuchpreis
Kulturamt 600 Euro
Visual Literacies – Phase II Deutscher
Jugendfotopreis und
KWI
Kulturamt 2.500 Euro
Paris Photo 2026 Kulturamt Kulturamt 92.000 Euro
Ausstellung des Deutschen Fotobuchpreises in der Kunsthalle Düsseldorf
Der Deutsche Fotobuchpreis wird seit Oktober 2022 vom Festival Fotografischer Bilder e.V.
mit Sitz in Regensburg durchgeführt und zeichnet anspruchsvolle, zeitgemäße Fotobücher
und Bücher über fotografische Bilder in mehreren Kategorien jährlich aus. Die
ausgezeichneten Bücher gehen nach der Preisverleihung zusammen mit einer eigenen
Ausstellungsarchitektur auf Tournee durch Asien und Europa.
Es ist geplant eine Ausstellung des Deutschen Fotobuchpreis in der Kunsthalle Düsseldorf
zu präsentieren.
Visual Literacies – Ein Modellprojekt zur Bildlesekompetenz – Phase II
In der zweiten Phase des Modellprojekts zur Bildlesekompetenz an Düsseldorfer Schulen
werden die Workshops konzeptionell geschärft und methodisch erweitert.
Ziel ist die Entwicklung wissenschaftlich fundierter, praxiserprobter Lehrmaterialien, die an
den konkreten Interessen und Bedürfnissen der Schüler*innen orientiert und zugleich
fachlich reflektiert aufgebaut sind.
Das Projekt versteht sich als partizipatives, lernendes Modell: Schüler*innen sind aktive
Mitgestaltende, deren Perspektiven, Erfahrungen und Kritik unmittelbar in die inhaltliche und
methodische Weiterentwicklung einfließen. Evaluation wird dabei nicht als nachgelagerter
Kontrollmechanismus verstanden, sondern als dialogischer Prozess – einer, der die Stimmen
der Jugendlichen ernst nimmt und sie als zentralen Bestandteil in der Qualitätsentwicklung
verankert.
Ziel des Pilotprojekts ist es, die Bildlesekompetenz von Jugendlichen zu fördern und mehr
darüber zu erfahren, wie junge Menschen Bilder analysieren und in Kontexte setzen. Nach
der Pilotphase könnte das Projekt bundesweiten Beispielcharakter haben.
Präsentation der Fotostadt Düsseldorf auf der Paris Photo 2026
Seit mehr als 25 Jahren ist die Paris Photo die führende Messe für Fotografie und
bildbasierte Kunst sowie eines der größten internationalen Netzwerktreffen. Sie wurde 1997
gegründet und findet wieder vom 11. bis 15. November 2026 im Grand Palais, einem
Ausstellungs- und Museumskomplex an den Champs-Élysées in Paris, statt.
Mit der Präsentation „Düsseldorf and Photography“ gab die Landeshauptstadt Düsseldorf auf
der Paris Photo 2025 eine aktuelle Übersicht über das diverse Netzwerk der künstlerischen
Fotografie in Düsseldorf. Erstmals trat eine Stadt als eigenständiger kuratorischer Akteur auf
der weltweit wichtigsten Messe für Fotografie im traditionsreichen Grand Palais auf. Dieses
institutionell neuartige Format wurde von der internationalen Fachöffentlichkeit und rund über
75.000 Besuchern aufmerksam verfolgt und breit rezipiert.
Als erstes Großprojekt der neugeründeten Kommission Fotostadt Düsseldorf markiert
„Düsseldorf and Photography“ einen deutlichen Schritt hin zu einer aktiven international Seite 3
ausgerichteten Standortpolitik für das Medium der Fotografie und hat für das Jahr 2026
Mehrwerte wie eine Ausstellung von fotografisch arbeitenden Klassen der Kunstakademie
Düsseldorf im Goethe-Institut Paris zur Paris Photo 2026 und eine große Solopräsentation
des Düsseldorfer Künstlers Thomas Ruff im Grand Palais initiiert.
Aufgrund der generierten Mehrwerte, dem Ausbau internationaler Netzwerke der Fotostadt
Düsseldorf und der Sichtbarmachung sowie Förderung des fotografischen Diskurses in
Düsseldorf, ist im Jahr des 200. Geburtstags der Fotografie eine erneute Teilnahme an der
Messe geplant.
4. Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
Die Mittel für die Zuwendungen stehen auf dem Produktsachkonto: 2528101
53172800 ( Förderung der Fotografie) zur Verfügung.
Anlagen:
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024 als Text anzeigen
Title: 00585728.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585728.pdf
Published Time: Mon, 04 May 2026 09:33:15 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Seite 1 von 4
Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf
vom 04.12.2024
Inhalt
Präambel
§ 1 Aufgaben
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitglieder
§ 4 Sitzungen
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
§ 6 Schlussbestimmung
Präambel
Durch die Etablierung des Erweiterten Kunstbegriffs von Joseph Beuys und der folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Becher, hatte der künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die internationale Anerkennung der Fotografie in der bildenden Kunst.
Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und Fotografie“ mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde.
Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der Biennale düsseldorf photo + alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie.
Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoinstitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt.
Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu beraten, wird daher die Kommission Fotostadt Düsseldorf gegründet.
§ 1 Aufgaben
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berät die Verwaltung und die politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie.
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die kulturelle und wirtschaftliche sowie nationale und internationale Vernetzung der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien und externe Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden. Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden. Seite 2 von 4
(3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der künstlerischen Fotografie bei der Kommission Fotostadt Düsseldorf ist möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen. Anträge auf Projektkostenzuschüsse werden bei der Koordinierungsstelle Fotografie eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von der Kommission Fotostadt Düsseldorf beraten. Die in der Sitzung der Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt.
(4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge der Kommission Fotostadt Düsseldorf und Ausgaben der Geschäftsstelle werden jährlich Mittel im Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt. Den genauen Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest.
(5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.
(6) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berichtet dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit.
§ 2 Zuständigkeit
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist über alle Projekte im Kontext der künstlerischen und kulturnahen Fotografie zu informieren und kann dazu beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten.
(2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungsvolumen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf von mindestens 20.000 Euro p.a. sind der Kommission Fotostadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen.
§ 3 Mitglieder
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wird dauerhaft eingerichtet. Die politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen der politischen Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich.
(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind:
1. Jeweils ein*e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen
2. Der*Die Beigeordnete für Kultur
3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in
4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes
5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes
6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf
7. Ein*e Vertreter*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf
8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums Düsseldorf
9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf Seite 3 von 4
10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts
11. Ein*e Vertreter*in der Initiative düsseldorf photo +
12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.)
13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung
14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW
Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind (ausgenommen in Stellvertretungen):
15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2, Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Vertreter*in wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Die im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Ernennung vor.
(4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des entsprechenden Projektes nicht teil.
§ 4 Sitzungen
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich.
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in.
(3) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wird von der Koordinierungsstelle Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist von mindestens sieben Werktagen einberufen.
(4) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt nach Bedarf, aber mindestens zweimal im Jahr.
(5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung bekanntgegeben.
(6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet. Seite 4 von 4
(7) Die Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf, die nicht Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der Kunstkommission Düsseldorf.
(8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie
(1) Die Geschäftsführung der Kommission Fotostadt Düsseldorf übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie.
(2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der*dem Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften an.
(3) Bei Projekten der Landeshauptstadt Düsseldorf, die von der Kommission Fotostadt Düsseldorf empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung.
(4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Kommission Fotostadt Düsseldorf eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.