Teilentlassung von Flächen an Schulen in Düsseldorf beschlossen
Amtlicher Titel: Städtische Katholische Grundschule Benrath, Einsiedelstraße 25, 40597 Düsseldorf, Städtische Kindertageseinrichtung Balckestraße 11, 40597 Düsseldorf, Hier: Teilentlassung von Flächen aus der schulischen Zweckbindung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Zusammenfassung
Die Stadt Düsseldorf plant die Teilentlassung von Flächen der Städtischen Katholischen Grundschule Benrath und der Kindertageseinrichtung Balckestraße. Der Beschluss wurde am 5. Juni 2026 gefasst. Die betroffenen Flächen befinden sich in der Einsiedelstraße 25 und Balckestraße 11.
Einordnung
Am 5. Juni 2026 beschloss der Stadtrat die Teilentlassung von Flächen aus der schulischen Zweckbindung. Die betroffenen Einrichtungen sind die Städtische Katholische Grundschule Benrath in der Einsiedelstraße 25 und die Städtische Kindertageseinrichtung Balckestraße 11. Der Beschluss wurde am 9. Juni 2026 aktualisiert.
Hintergrund
Die Teilentlassung von Flächen aus der schulischen Zweckbindung erfolgt, um eine bessere Nutzung der Flächen zu ermöglichen. Dies kann die Entwicklung neuer Projekte oder die Anpassung an aktuelle Bedürfnisse der Einrichtungen betreffen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Nutzung der Flächen der beiden Bildungseinrichtungen. Konkrete Änderungen in der Nutzung sind jedoch noch nicht bekannt.
Nächste Schritte
Die Verwaltung wird die nächsten Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einleiten. Weitere Informationen folgen.
Die wichtigsten Punkte
- Teilentlassung von Flächen beschlossen
- Betroffene Einrichtungen: Grundschule Benrath, Kindertageseinrichtung Balckestraße
- Beschlussdatum: 5. Juni 2026
- Aktualisierung am 9. Juni 2026
- Ziel: Bessere Nutzung der Flächen
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Der Schulausschuss beschließt die Teilentlassung aus der schulischen Zweckbindung für
Beratungsweg
Schulausschuss
Bezirksvertretung 9
KI-gestützt aufbereitet am 15. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/048/2026