Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/034/2026

Trägerwechsel von katholischen Tageseinrichtungen für Kinder zum Träger „Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH''

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 27. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB den Übergang der Tageseinrichtungen für Kinder unter der bisherigen Trägerschaft der - Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus - Katholischen Kirchengemeinde St. Franziskus-Xaverius - Katholischen Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit - Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus - Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta auf den Träger „ Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH " ab dem 01.08.2026.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Erzbistums Köln. Die Trägergesellschaft ist vom Erzbistum mit dem Ziel gegründet worden, die Verwaltung von Tageseinrichtungen für Kinder zu optimieren und das langfristige Bestehen der einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder zu sichern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · JHA/034/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.1

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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JHA/034/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Trägerwechsel von katholischen Tageseinrichtungen für Kinder zum Träger „ Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH'' Fachbereich : 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 15.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Betriebsüberleitung nach § 613 a ff. BGB den Übergang der Tageseinrichtungen für Kinder unter der bisherigen Trägerschaft der - Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus - Katholischen Kirchengemeinde St. Franziskus-Xaverius - Katholischen Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit - Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius und Benediktus - Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta auf den Träger „ Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH " ab dem 01.08.2026. Sachdarstellung: Die Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Erzbistums Köln. Die Trägergesellschaft ist vom Erzbistum mit dem Ziel gegründet worden, die Verwaltung von Tageseinrichtungen für Kinder zu optimieren und das langfristige Bestehen der einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder zu sichern. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 bzw. zum 01.08.2026 sind zunächst Trägerwechsel der nachfolgend genannten Tageseinrichtungen für Kinder geplant. Seite 2 Kita Straße Kita Trägername Kath. Kita an der Mariensäule Orangeriestr. 1 175/Kath. KG St.Lambertus Kath. Kita St. Josef Rather Markt 2a 195/Kath. Kirchengemeinde St. Kita St. Franziskus-Xaverius / Kath. FZ Mörsenbroicher Weg 8 195/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. KiTa Zum Heiligen Kreuz / Rather FZ Herner Str. 10 195/Kath. Kirchengemeinde St. Jap. KitA St. Franziskus- Xaverius St. Franziskusstraße 5a 195/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. Kita St. Michael Diedenhofener Straße 7a 180/Kath. Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit Kath. Kita Hl. Dreifaltigkeit Bülowstr. 5 180/Kath. Kirchengemeinde Heilige Dreifaltigkeit Kath. Kita St. Benediktus Baldurstr. 24 246/Kath. KG St. Antonius und Benediktus Kita St. Antonius Adalbertstr. 10 246/Kath. KG St. Antonius und Benediktus Kath. Kita Maria Hilfe der Christen Löricker Str. 37a 246/Kath. KG St. Antonius und Benediktus Kath. Kita St. Ursula Bismarckweg 3 201/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. Kita St. Margareta Gerricusstr. 14 201/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. Kita St. Reinold Pastor-Finke-Weg 5 201/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. Kita St. Katharina Am Eulenthal 5 201/Kath. Kirchengemeinde St. Kath. Kita St. Maria vom Frieden Lohbachweg 25 201/Kath. Kirchengemeinde St. Die entsprechenden Unterlagen wie beispielsweise der jeweilige Betriebsübertragungsvertrag liegen der Verwaltung bereits vor. Der Übergang der Trägerschaft wird nach § 613 a ff. BGB durchgeführt. Die Tageseinrichtungen für Kinder werden seitens der Jugendhilfeplanung langfristig benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen in den jeweiligen Stadtteilen zu decken. Aus diesem Grund werden die vorgenannten Einrichtungen entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss die Genehmigung der Vorlage vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/034/2026