Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/206/2026

Düsseldorf plant Unterhaltung von Grundstücken im Bezirk 2 im Haushalt 2026

Amtlicher Titel: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 - Haushalt 2026 (Liste B)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 68 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 11. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 2 soll über die Unterhaltung von städtischen Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 entscheiden. Der Beschluss liegt als Vorlage BV2/206/2026 im Haushaltsplan 2026 (Liste B) vor. Bis zur Abstimmung ist noch kein Ergebnis festgelegt. Die Entscheidung wird voraussichtlich am 15.09.2026 getroffen.

Warum wichtig

Eine rechtzeitige Unterhaltung verhindert Verfall, erhöht die Sicherheit und erhält den Wert öffentlicher Anlagen, was direkt den Bürger:innen im Bezirk 2 zugutekommt.

Die Details

  • Thema: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen
  • Bezirk: Stadtbezirk 2
  • Haushalt: 2026 (Liste B)
  • Gremium: Bezirksvertretung 2 am 15.09.2026
  • Status: Noch nicht beschlossen

Einordnung

Der Vorgang betrifft alle kommunalen Grundstücke und Gebäude im Bezirk 2 und ist Teil des städtischen Haushalts 2026. Er hat finanzielle Auswirkungen, weil Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Haushaltsplan finanziert werden müssen, und beeinflusst die Qualität öffentlicher Flächen für die Bewohner:innen des Bezirks.

Hintergrund

Unterhaltung bedeutet die regelmäßige Instandhaltung und Pflege von städtischen Grundstücken und Gebäuden, um deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst Maßnahmen wie Reparaturen, Renovierungen und die Pflege von Grünflächen.

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Beschluss & Empfehlung

  • 2025 parallel bei allen Bezirksvertretungen beantragt. Mehrere Bezirksvertretungen haben
  • hintereinander. Das Verfahren hat sich hier bewährt. Die beantragten Mittel werden für
  • ohne einzelfallbezogene Beschlussvorlage direkt bzw. schnell handlungsfähig zu sein.
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BV2/206/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 - Haushalt 2026 (Liste B) Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415200 Ansatz 2026: 289.798,00 EUR Derzeitige Restmittel: 285.068,88 EUR Amt StandortMaßnahme Beschlusssumme 41 Stadtbezirk 2 Sammelmaßnahme 5.000,00 € Brunnen und Reinigung; Graffiti und DenkmälerBewuchs Beschlusssumme: 5.000,00 EUR Restmittel nach Beschluss280.068,88 EUR Sachdarstellung: Bei der Beseitigung von Graffiti handelt es sich zunehmend um kompliziertere Verfahren. Da oft der Denkmalschutz zu berücksichtigen ist und/oder es sich um empfindliche Materialien wie Naturstein, Bronze, Holz, Cortenstahl etc. handelt, muss in vielen Fällen eine Fach- oder Restaurierungsfirma mit den Arbeiten beauftragt werden. Auch nach der Beseitigung von Bewuchs müssen häufig durch die Pflanze entstandene Schäden behoben werden. Dies führt zu erhöhten Kosten. Eine entsprechende Sammelmaßnahme Reinigung wird durch die Kulturverwaltung seit 2025 parallel bei allen Bezirksvertretungen beantragt. Mehrere Bezirksvertretungen haben entsprechende Mittel in 2025 oder 2026 bereitgestellt, teilweise in beiden Jahren hintereinander. Das Verfahren hat sich hier bewährt. Die beantragten Mittel werden für anfallende Reinigungen in 2026 und gegebenenfalls den folgenden Jahren verwendet, um ohne einzelfallbezogene Beschlussvorlage direkt bzw. schnell handlungsfähig zu sein. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/206/2026