Wahl der/des Ausschussvorsitzenden und der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - wird die/der Vorsitzende sowie die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Für die Zusammensetzung und das Verfahren des Jugendhilfeausschusses gelten, soweit das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das AG-KJHG nichts Anderes bestimmen, die Vorschriften der Gemeindeordnung.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Jugendhilfeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/067/2025