Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration wählt sowie stellvertretend als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW gemäß § 7 Nr. 1 und Nr. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein - Westfalen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration Nordrhein-Westfalens und der damit hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Die Organe des Landesintegrationsrates sind die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Hauptausschuss besteht je aus einem/einer vom jeweiligen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsandten Vertreter*in sowie dem Vorstand. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/006/2025