Beschlussvorlage Aktenzeichen ACI/006/2025

Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration wählt sowie stellvertretend als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW gemäß § 7 Nr. 1 und Nr. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein - Westfalen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration Nordrhein-Westfalens und der damit hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Die Organe des Landesintegrationsrates sind die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Hauptausschuss besteht je aus einem/einer vom jeweiligen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsandten Vertreter*in sowie dem Vorstand. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ACI/006/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) Fachbereich: 54 - Amt für Migration und Integration Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 03.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration wählt sowie stellvertretend als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW gemäß § 7 Nr. 1 und Nr. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein - Westfalen. Sachdarstellung: Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration Nordrhein-Westfalens und der damit hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Die Organe des Landesintegrationsrates sind die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Hauptausschuss besteht je aus einem/einer vom jeweiligen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsandten Vertreter*in sowie dem Vorstand. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen. Seite 2 Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen (GO NRW); wenn niemand widerspricht durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Die Wahl einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters erfolgt in einem gesonderten Wahlgang. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/006/2025