Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/131/2026

Baustelle ehemaliges Haus Querling in Vennhausen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhausen · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Im Nachgang zu r Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Baustelle ehemaliges Haus Querling in Vennhausen“ mit: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses Querling bzw. des ehemaligen Restaurants „Sirtaki“ in Vennhausen und liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, weshalb die Bauarbeiten seit mehreren Monaten offenbar ruhen und der Abbruchschutt weiterhin nicht beseitigt wurde?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/131/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 31

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589918.pdf Published Time: 2026-06-16T12:29:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/131/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Baustelle ehemaliges Haus Querling in Vennhausen Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme Im Nachgang zu r Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „ Baustelle ehemaliges Haus Querling in Vennhausen“ mit: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses Querling bzw. des ehemaligen Restaurants „Sirtaki“ in Vennhausen und liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, weshalb die Bauarbeiten seit mehreren Monaten offenbar ruhen und der Abbruchschutt weiterhin nicht beseitigt wurde? Antwort zu 1: Nach Kontaktaufnahme mit den am Bau Beteiligten wurde der Bauaufsicht gegenüber bestätigt, dass die Bauarbeiten bereits wiederaufgenommen wurden. Bauarbeiten dürfen nach Erteilung einer Baugenehmigung über mehrere Monate ruhen. Erst eine Bauunterbrechung von mehr als einem Jahr hat Folgen für die Wirksamkeit des Bescheides. Frage 2: Welche Fristen bestehen hinsichtlich der weiteren Bebauung und Sicherung des Grundstücks und welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Bautätigkeit sowie auf die ordnungsgemäße Herrichtung des Grundstücks hinzuwirken? Antwort zu 2: Siehe hierzu Frage 1. Die Bauaufsicht steht mit der Bauherrschaft in Kontakt. Dem Bauaufsichtsamt stehen keine Möglichkeiten zur Verfügung, auf eine zeitnahe Wiederaufnahme der Bautätigkeiten hinzuwirken. Seite 2 Frage 3: Sieht die Verwaltung die Gefahr, dass das Grundstück trotz erteilter Genehmigungen, über längere Zeit unbebaut bleibt und faktisch lediglich als Investitionsobjekt gehalten wird und welche Maßnahmen gegen solchen Missbrauch werden erwogen? Antwort zu 3: Die Bauaufsicht kann sich hierzu nicht äußern, da dies keinen Belang des öffentlich- rechtlichen Genehmigungsverfahrens darstellt. Wie in Antwort 1 geschildert, wurde aber zuletzt bauherrenseitig gegenüber der Bauaufsicht bestätigt, dass die Arbeiten wiederaufgenommen wurden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/131/2026