Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/218/2026

Beleuchtung für Parcours‑Trainingsplatz und 3x3‑Basketballplatz an Luise‑Rainer‑Straße vorgestellt

Amtlicher Titel: Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz und dem 3x3 Basketballplatz an der Luise-Rainer-Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/172/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Luise-Rainer-Straße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 27. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 2 hat eine Informationsvorlage zur Beleuchtung des Parcours‑Trainingsplatzes und des 3x3‑Basketballplatzes an der Luise‑Rainer‑Straße erhalten. Ziel ist, die Sportanlagen auch abends nutzbar zu machen. Der Vorgang befindet sich in reiner Kenntnisnahme, ein Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Bessere Beleuchtung ermöglicht mehr Trainingszeiten, fördert sportliche Aktivitäten und erhöht die Sicherheit auf den Sportplätzen.

Die Details

  • Ort: Luise‑Rainer‑Straße
  • Anlagen: Parcours‑Trainingsplatz und 3x3‑Basketballplatz
  • Verfahren: Informationsvorlage, Kenntnisnahme durch Bezirksvertretung 2

Einordnung

Würde die Beleuchtung umgesetzt, könnten Anwohner und Sportvereine die Anlagen länger nutzen und die Sicherheit erhöhen. Da bislang nur eine Informationsvorlage vorliegt, ist die Maßnahme noch nicht verbindlich.

Hintergrund

Ein Parcours‑Trainingsplatz ist ein Outdoor‑Sportbereich mit Hindernissen für Kraft‑ und Koordinationstraining. 3x3‑Basketball ist eine kompakte Variante des Basketballs, die auf kleineren Spielfeldern gespielt wird. Beide Anlagen profitieren von Beleuchtung, weil sie dann auch nach Einbruch der Dunkelheit genutzt werden können.

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BV2/218/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz und den 3x3 Basketballplatz an der Luise- Rainer-Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/172/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen zusätzlichen Scheinwerfer an den bestehenden Mast anzubringen, von wo der Fußgängerweg beleuchtet wird mit Zielrichtung zum LFDY Basketball Court an der Luise-Rainer-Str. Eine ähnliche Lösung soll auch für den Parcours Trainingsplatz gefunden werden. Nach Möglichkeit wird die Beleuchtung mit einem Bewegungsmelder oder einer Zeitschaltuhr ausgestattet, damit nach 23.00 Uhr kein Licht mehr eingeschaltet wird. Die Kosten für die Beleuchtung übernimmt die Bezirksvertretung bis zu einem Betrag i. H. v. 5.000 Euro aus Ihren bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste B). Stellungnahme der Verwaltung: Für ein sicheres Basketballspiel oder die Nutzung der Parcours-Trainingsfläche im Dunkeln ist insbesondere eine gleichmäßige, blendfreie Ausleuchtung der Sportfläche erforderlich. Basketball und Parkour sind schnelle, intensive Sportarten mit vielen Richtungswechseln. Daher ist eine gleichmäßige Ausleuchtung erforderlich um u.a. Schattenbildungen zu vermeiden, welche Bewegungsaktionen beeinflussen und die Verletzungsgefahr signifikant erhöhen. Der Vorschlag, Scheinwerfer an jeweils einem Bestandsmast der Wegebeleuchtung erfüllt die Anforderungen an die erforderliche Ausleuchtung bei Weitem nicht und ist ausdrücklich nicht geeignet um die Flächen sportlich zu nutzen. Die Freigabe zur Nutzung der Sportanlage im Dunkeln, bedarf zudem aus Haftungsgründen einer Beleuchtungsanlage, die den Mindestanforderungen für diese Sportstätten entspricht. Seitens der Verwaltung wird der Ausführungswunsch einer zusätzlichen Beleuchtung durch einen Scheinwerfer je Sportfläche aus fachlichen und haftungstechnischen Gründen abgelehnt. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/218/2026