Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/138/2026

Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heidelberger Straße 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zur Thematik „Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8“ mit, dass die Bauaufsicht prüft, ob die Gestaltung der nicht überbauten Flächen mit den geltenden Vorgaben vereinbar ist. Nach § 8 Abs. 1 BauO NRW sind solche Flächen grundsätzlich zu begrünen oder wasseraufnahmefähig zu gestalten. Auch Festsetzungen eines Bebauungsplans oder örtliche Satzungen können verbindliche Vorgaben enthalten, die reine Schotterflächen ausschließen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV8/138/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 36

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590337.pdf Published Time: 2026-06-18T05:22:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/138/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 02.07.2026 Kenntnisnahme Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 21.05.2026 teilt die Verwaltung zur Thematik „Einhaltung § 8 BauO NRW: Schotter- und Steingärten im Stadtbezirk 8“ mit, dass die Bauaufsicht prüft, ob die Gestaltung der nicht überbauten Flächen mit den geltenden Vorgaben vereinbar ist. Nach § 8 Abs. 1 BauO NRW sind solche Flächen grundsätzlich zu begrünen oder wasseraufnahmefähig zu gestalten. Auch Festsetzungen eines Bebauungsplans oder örtliche Satzungen können verbindliche Vorgaben enthalten, die reine Schotterflächen ausschließen. Für ein bauaufsichtliches Einschreiten ist immer eine sorgfältige Prüfung eines jeden Einzelfalls und Standortes erforderlich. Ob ein Schottergarten tatsächlich unzulässig ist, hängt von der konkreten planungsrechtlichen Situation, seiner Ausgestaltung vor Ort und weiteren jeweils geltenden Regelungen ab. Erst nach dieser Prüfung kann entschieden werden, ob und welche Maßnahmen rechtlich in Betracht kommen. Dieses rechtlich notwenige Vorgehen ist mit einem hohen Ermittlungs- und Dokumentationsaufwand verbunden und bedeutet einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand. Das Bauaufsichtsamt prüft natürlich dennoch bei Kenntnisnahme von Schottergärten ein ordnungsbehördliches Einschreiten und schreitet auch ordnungsbehördlich bei Verstößen mit dem Ziel einer Entsiegelung ein. Flächendeckende Kontrollen sind jedoch aufgrund von anderweitigen Gefahrenstellen, etwa solche für Leib und Leben, derzeit nach wie vor nicht umsetzbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/138/2026