Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/146/2026

Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 26.05.2026 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ernst-Poensgen-Allee · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführung des Zebrastreifens aus dem Gesamtpaket der Planung des VRR herauszunehmen und zeitnah zu realisieren Die Kosten sind zu ermitteln und der BV 7 vorzustellen.

Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Verwaltung hat die vorgezogene Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) erneut geprüft. Eine Umsetzung im Bestand ist jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht realisierbar.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+3 weitere Themen

Vorgang · BV7/146/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.14

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591038.pdf Published Time: 2026-06-23T07:17:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV7/146/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Ernst-Poensgen-Allee in Höhe der Graf-Recke- Straße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 26.05.2026 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 23.06.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 26.05.2026 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführung des Zebrastreifens aus dem Gesamtpaket der Planung des VRR herauszunehmen und zeitnah zu realisieren Die Kosten sind zu ermitteln und der BV 7 vorzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Verwaltung hat die vorgezogene Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) erneut geprüft. Eine Umsetzung im Bestand ist jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht realisierbar. Die Prüfung des Antrages erfolgte u.a. unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen Regelwerke, insbesondere der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)“ sowie der „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“. Nach diesen Richtlinien darf ein FGÜ bei einer Bushaltestelle mit Buskap nicht hinter dem haltenden Bus angeordnet werden, da dieser die Sichtbeziehung zwischen den querenden Fußgängern und dem Kfz-Verkehr verdeckt. Ein realisierbarer Alternativstandort läge nördlich der Einmündung zur Graf-Recke-Straße. Dieser Standort liegt jedoch nicht in der direkten Wegebeziehung der Fahrgäste. Daher ist davon auszugehen, dass ein dort eingerichteter Überweg aufgrund des Umwegs nicht angenommen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung des FGÜ weiterhin als festen Bestandteil des Haltestellenausbaus im Rahmen des VRR-Förderprogramms zu belassen. Nur im Zuge einer solchen ganzheitlichen Umgestaltung können die notwendigen baulichen Voraussetzungen (z.B. optimierte Haltestellenlage und verbesserte Sichtachsen) verkehrssicher umgesetzt werden. Seite 2 Zudem wird der Überweg, sofern er im Rahmen des Haltestellenumbaus errichtet wird, mit gefördert. Für eine vorgezogene Umsetzung stehen aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keine Mittel zur Verfügung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/146/2026