Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/195/2026

Entsiegelung des Mittelstreifens Höherweg zwischen Kettwiger und Ruhrtalstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/059/2026

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Ruhrtalstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juli 2026veröffentlicht

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Entsiegelung des Mittelstreifens Höherweg zwischen Kettwiger und Ruhrtalstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/059/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung einen Vorschlag zur Entsiegelung des Mittelstreifen Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße vorzustellen.

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BV2/195/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Entsiegelung des Mittelstreifens Höherweg zwischen Kettwiger und Ruhrtalstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/059/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung einen Vorschlag zur Entsiegelung des Mittelstreifen Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße vorzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Für eine Entsiegelung des Mittelstreifens zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Sowohl die für Klimaanpassungsmaßnahmen relevanten Fördermittel des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz als auch die entsprechenden Mittel des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes sind ausgeschöpft. Unabhängig von der derzeitigen Finanzierungssituation bewertet die Verwaltung die vorgeschlagene Maßnahme im Hinblick auf ihre zu erwartende klimatische Wirkung als nachrangig. Der Mittelstreifen dient in erster Linie der baulichen Trennung der beiden Richtungsfahrbahnen und besitzt keine Aufenthaltsfunktion. In dem betreffenden Straßenabschnitt bestehen bereits zahlreiche Baumpflanzungen, deren zunehmendes Wachstum langfristig zu einer Verbesserung des Mikroklimas sowie zu einer positiven Entwicklung der bioklimatischen Situation beiträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist eine Priorisierung der verfügbaren Ressourcen erforderlich. Die Verwaltung hält es für zielführender, Klimaanpassungsmaßnahmen auf Bereiche zu konzentrieren, in denen aufgrund einer hohen Aufenthaltsintensität oder einer besonders ausgeprägten klimatischen Belastung eine größere und nachhaltigere Wirkung erzielt werden kann. Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/195/2026