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BV2/195/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Entsiegelung des Mittelstreifens Höherweg zwischen Kettwiger und Ruhrtalstraße
- Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/059/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 215.09.2026Kenntnisnahme
Beschluss:
Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung einen Vorschlag zur Entsiegelung des
Mittelstreifen Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße vorzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für eine Entsiegelung des Mittelstreifens zwischen Kettwiger Straße und
Ruhrtalstraße stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Sowohl die für
Klimaanpassungsmaßnahmen relevanten Fördermittel des Amtes für Umwelt- und
Verbraucherschutz als auch die entsprechenden Mittel des Garten-, Friedhofs- und
Forstamtes sind ausgeschöpft.
Unabhängig von der derzeitigen Finanzierungssituation bewertet die Verwaltung die
vorgeschlagene Maßnahme im Hinblick auf ihre zu erwartende klimatische Wirkung
als nachrangig. Der Mittelstreifen dient in erster Linie der baulichen Trennung der
beiden Richtungsfahrbahnen und besitzt keine Aufenthaltsfunktion. In dem
betreffenden Straßenabschnitt bestehen bereits zahlreiche Baumpflanzungen, deren
zunehmendes Wachstum langfristig zu einer Verbesserung des Mikroklimas sowie zu
einer positiven Entwicklung der bioklimatischen Situation beiträgt.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist eine Priorisierung der
verfügbaren Ressourcen erforderlich. Die Verwaltung hält es für zielführender,
Klimaanpassungsmaßnahmen auf Bereiche zu konzentrieren, in denen aufgrund
einer hohen Aufenthaltsintensität oder einer besonders ausgeprägten klimatischen
Belastung eine größere und nachhaltigere Wirkung erzielt werden kann.
Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.