Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/175/2026

Fußgängerüberquerung im Bereich Achenbachstraße / Schumannstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/029/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Achenbachstraße / Schumannstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Achenbachstraße im südlichen Bereich zwi-schen Goethestraße und Schumannstraße einen Fußgängerüberweg erhalten kann.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Achenbachstraße befindet sich zwischen der Goethestraße und Schumannstraße in einer Tempo-30-Zone. Am Kreuzungspunkt Schumannstraße ist ein Modalfilter vorhanden, sodass der Kfz-Verkehr hier abbiegen muss. Für den Fußverkehr ist der Bereich mit einer sicheren und barrierefreien Querungsstelle durchlässig gestaltet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV2/175/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.2

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591215.pdf Published Time: 2026-06-23T11:12:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/175/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Fußgängerüberquerung im Bereich Achenbachstraße / Schumannstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2, Vorlage BV2/029/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Achenbachstraße im südlichen Bereich zwi-schen Goethestraße und Schumannstraße einen Fußgängerüberweg erhalten kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die Achenbachstraße befindet sich zwischen der Goethestraße und Schumannstraße in einer Tempo-30-Zone. Am Kreuzungspunkt Schumannstraße ist ein Modalfilter vorhanden, sodass der Kfz-Verkehr hier abbiegen muss. Für den Fußverkehr ist der Bereich mit einer sicheren und barrierefreien Querungsstelle durchlässig gestaltet. Die Achenbachstraße weist im ge-nannten Bereich dabei einen alleenartigen Charakter auf. Die Prüfung des Antrages erfolgte u.a. unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen Regelwerke, insbesondere der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgänger-überwegen (R-FGÜ)“ sowie der „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“. In Tempo-30-Zonen wird bei den vorliegenden Verkehrszahlen grundsätzlich eher von der Anordnung zusätzlicher Fußgängerüberwege abgesehen. Fußgängerüberwege werden hier in der Regel nur in besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten oder Senioreneinrichtungen, eingerichtet, sofern dort ein erhöhter Querungsbedarf schutzbedürftiger Personengruppen besteht. Die vorhandenen Straßenbäume würden die erforderlichen Sichtbeziehungen zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr zudem beeinträchtigen. Zur regelkonformen Herstellung der Sichtfelder sowie der notwendigen Aufstell- und Warteflächen wären der Entfall von öffentlichen Park-ständen erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zurzeit im Rahmen einer Planung einer Seite 2 Mobilitätsstation am Knotenpunkt Achenbachstraße/Goethestraße eine Verbesserung und barrierefreie Umgestaltung der dortigen Querungsmöglichkeiten vorgesehen wird. Vor dem Hintergrund der geltenden Regelwerke, der örtlichen Verkehrssituation sowie der bereits geplanten Maßnahmen wird die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe (FGÜ) im Bereich Achenbachstraße/Schumannstraße aus verkehrsplanerischer Sicht als nicht notwendig erachtet.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/175/2026