Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/107/2026

Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Pariser Straße 41 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen – Stand- und Blockiergebühren der Betreiber.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+5 weitere Themen

Vorgang · BV4/107/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 45

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590842.pdf Published Time: 2026-06-22T07:56:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV4/107/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Parken an E-Ladeinfrastruktur zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 08.07.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 29.04.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung an den öffentlichen E-Ladesäulen ist mit den aktuell vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur in Düsseldorf abgestimmt. Sie hat das Ziel der maximalen Verfügbarkeit für das Laden von E-Fahrzeugen und steht nur mittelbar im Bezug zu den – unterschiedlich erhobenen – Stand- und Blockiergebühren der Betreiber. Das Bundesverkehrsministerium plant über eine EU-Eingabe die europäische Ladesäulen- verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anzupassen zu lassen, sodass die Blockiergebühr der Betreiber von 22:00 – 08:00 Uhr ausgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur stadt- weit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung über 24 Stunden an 7 Tagen auf 07:00 – 22:00 Uhr in den Wohngebieten begrenzen. Dies gilt für neu einzurichtende Standorte öffentlicher Ladeinfrastruktur, wie auch für die bestehenden Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/107/2026