Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/163/2025

Parken für Einzelhandel und Gastronomie im Stadtbezirk 2 - Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/080/2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Luise-Rainer-Straße 6 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, mit dem der Einzelhandel und die Gastronomie im Stadtbezirk 2 öffentlichen Parkraum in Anwohnerpark - gebieten nutzen können, wenn sie über keine eigenen Stellplätze verfügen.

Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend des Ratsbeschlusses OVA/049/2020 werden fortwähren d neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Von den in der Vorlage vorgesehen 25 neuen Bewohnerparkgebieten wurden bis 2025 bereits 14 Gebiete eingerichtet und 11 stehen noch aus.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/163/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Parken für Einzelhandel und Gastronomie im Stadtbezirk 2 - Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/080/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, mit dem der Einzelhandel und die Gastronomie im Stadtbezirk 2 öffentlichen Parkraum in Anwohnerpark - gebieten nutzen können, wenn sie über keine eigenen Stellplätze verfügen. Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend des Ratsbeschlusses OVA/049/2020 werden fortwähren d neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Von den in der Vorlage vorgesehen 25 neuen Bewohnerparkgebieten wurden bis 2025 bereits 14 Gebiete eingerichtet und 11 stehen noch aus. Für Gewerbetreibende, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, existieren zwei Möglichkeiten, Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung dort zu parken. Zunächst wurde per Erlass vom 04.12.2015 (III B 3 - 78-12/2) festgelegt, dass der Geschäftsbetrieb für ein einziges Fahrzeug "- nach einer Einzelfallprüfung - eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich an seinem Betriebssitz" erhalten kann. Des Weiteren besteht für jeden Geschäftsbetreib die Möglichkeit nach Einzelfallprüfung und auf Antrag, Ausnahmegenehmigungen zum Parken für notwendige Fahrzeuge am Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet zu erhalten. Im oben genannten Erlass ist ausdrücklich ausgesagt, dass für Fahrzeuge von Mitarbeitenden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden dürfen. Aufgrund dieser vorhandenen Möglichkeiten, sieht die Verwaltung aktuell keine Notwendigkeit weitere Regelungen einzuführen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/163/2025