Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591137.pdf
Published Time: 2026-06-23T09:42:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV2/174/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Reduzierung der Fahrbahn Einmündung Vennhauser Straße in die Behrenstraße
- Beschluss der Bezirksvertretung 2 , Vorlage BV2/004/2024
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Kenntnisnahme
Beschluss:
Die Bezirksvertreter*innen bitten die Verwaltung, die Fahrbahn der Vennhauser
Straße im Bereich der Einmündung auf die Behrenstraße soweit zu reduzieren, dass
eine Querung der Vennhauser Straße für Fußgehende und Radfahrende verbessert
wird.
Hierzu hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Beim Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße handelt es sich um einen
Unfallschwerpunkt. Aus diesen Gründen wurde eine Unfallanalyse vorgenommen. Bei
der Unfallanalyse waren insbesondere der Konflikt zwischen von der Behrenstraße
rechts in die Vennhauser Straße abbiegenden Fahrzeugen mit den der
Vorfahrtsstraße folgenden Radfahren auffällig. Maßnahmen zur Verbesserung des
Knotenpunktes müssen folglich insbesondere den Abbiegekonflikt entschärfen. Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der gefahrenen
Geschwindigkeiten ist der Knotenpunkt folglich im ganzheitlichen Sinn kleinräumiger
zu gestalten. Insbesondere ist eine Verkleinerung und Umgestaltung der
Einmündung der Behrenstraße sowie eine geschützte Führung des Radverkehrs im
Knotenpunkt notwendig. Kurzfristig kann die Verschmälerung der Einmündung sowie
der Eckausrundung der Einmündung voraussichtlich durch eine entsprechende
Markierung / Sperrfläche und Pfosten erreicht werden. Die gewünschte Verbesserung
der Querungssituation für Fußgänger wird hierbei ebenfalls berücksichtig werden.
Die Verwaltung wird eine entsprechende Planung in Abhängigkeit von den
personellen Kapazitäten aufnehmen.
Die Verwaltung ergänzt ihre Stellungnahme wie folgt:
Die Planung der Verwaltung wurde abgeschlossen und bereits mit der
Unfallkommission abgestimmt, da es sich – wie beschrieben - um einen
Unfallschwerpunkt handelt.
Es wird vorgesehen eine Sperrfläche in Form einer Dreiecksinsel im
Einmündungsbereich zu markieren und diese mit Pollern abzugrenzen. Neben der Seite 2
Dreiecksinsel verläuft eine gesonderte Zufahrt für den Radverkehr und es entsteht
eine 3,00 Meter breite Fußgängerfurt. Die Planung und der Erläuterungsbericht
werden zur Verfügung gestellt. Zur Realisierung der Maßnahme werden
bezirksbezogene Mittel in Höhe von 20.000 Euro benötigt. Es wird um die
Bereitstellung dieser Mittel gebeten.
E-Bericht_Behrenstraße - Vennhauser Straße als Text anzeigen
Title: 66/2
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591171.pdf
Published Time: Tue, 23 Jun 2026 09:45:33 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
66/2.3
> Amt für Verkehrsmanagement 19.0 5.202 5DS 96409
Seite 1
# Erläuterungsbericht
Behrenstraße / Vennhauser Straße
Umgestaltung Knotenpunkt
1. Anlass der Planung
Bei dem Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße handelt es sich gemäß
Auswertung der Polizei um einen Unfallschwerpunkt. Die Unfallkommission hat aus
diesem Grund eine Umgestaltung der Verkehrsführung (Verkleinerung der Einmündung
der Vennhauser Straße sowie eine eindeutigere Führung des Radfahrers) beschlossen.
Zudem hat die Bezirksvertretung 2 mit Beschluss vom 23.0 1.2024 die Verwaltung
beauftragt, die Fahrbahn der Vennhauser Straße im Bereich der Einmündung auf die
Behrenstraße soweit zu reduzieren, dass eine Querung der Vennhauser Straße für
Fußgehende und Radfahrende verbessert wird.
2. Heutiger Zustand
Der dreiarmige, nicht signalisierte Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße
befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Flingern -Süd und ist Teil einer innerörtlichen
Tempo -30 -Zone. Beide Straßen verfügen über eine zweistreifige Fahrbahn und sind nicht
Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes d er Landeshauptstadt Düsseldorf . Allerdings gehört
der Straßenzug Behrenstraße – Vennhauser Straße – Flinger Broich zum Radhauptnetz.
Die Behrenstraße mündet in westlicher Fahrtrichtung in die Kettwiger Straße, die als
Hauptverkehrsstraße (Lastring Düsseldorf) klassifiziert ist. Die Behrenstraße besitzt eine
Fahrbahnbreite von etwa 13 Metern, entlang derer beidseitig Schutzstreifen für den
Radverkehr markiert sind. Im Bereich der Einmündung der Vennhauser Straße ist der
Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden zusätzlich rot eingefärbt. Eine Mittelleitlinie ist
ebenfalls vorhanden. Die Gehwege an der Behrenstraße haben eine Breite von ca. 3,0 m
(nordwestlich) beziehungsweise 2,0 m auf der gegenüberliegenden Seite.
Unmittelbar nördlich des Knotenpunkts verläuft ein Überführungsbauwerk der Deutschen
Bahn. Im Bereich dieses Bauwerks verjüngt sich d ie Behrenstraße auf eine Gesamt breite
von 8,10 m (Fahrbahn 5,10 m, Gehwege jeweils 1,50 m). Die Schutzstreifen beginnen
bzw. enden vor dem Bauwerk. Die Behrenstraße ist als abknickende Vorfahrtsstraße
ausgeschildert (Verkehrszeichen 306 mit Zusatzzeichen 1002 -12), wodurch die
Vennhauser Straße untergeor dnet ist (Verkehrszeichen 205). Die Vennhauser Straße
weist eine Fahrbahnbreite von etwa 8,0 m auf. Am nördlichen Fahrbahnrand ist das
Parken erlaubt. Die Einmündung der Vennhauser Straße ist mit ca. 25 m sehr breit
ausgelegt. Entlang der Vennhauser Straße existiert lediglich auf der südlichen Seite ein
Gehweg mit einer Breite von ca. 2,0 m; Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden.
Südlich der Behrenstraße, direkt an der Einmündung zur Vennhauser Straße, liegt das
Kraftwerk Flingern. Weiter entlang der Vennhauser Straße und der Straße Flinger Broich
sind der Betriebshof der Stadtwerke, der Recyclinghof Flingern sowie die 66/2.3
> Amt für Verkehrsmanagement 19.0 5.202 5DS 96409
Seite 2
Müllverbrennungsanlage der Stadtwerke angesiedelt . Etwa 100 Meter vom Knotenpunkt
entfernt liegt die Feuer - und Rettungswache 4 (Behrenstraße 74). Die Ausfahrt der
Feuerwache ist mit einer Signalanlage gesichert.
3. Zukünftiger Zustand
Die Hauptunfallursache liegt im Konflikt zwischen Fahrzeugen, die von der Behrenstraße
rechts in die Vennhauser Straße abbiegen, und dem Radverkehr, der die Vorfahrtsstraße
nutzt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sieht die Planung vor, eine Sperrfläche in
Form einer Dreiecksinsel im Einmündungsbereich zu markieren. Diese Sperrfläche
verschmälert den Einmündungsbereich und sorgt durch eine Verschwenkung für eine
Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz -Verkehrs. Zudem trennt die Sperrfläche den
abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr vom abbiegenden Radverkehr, wodurch die
Hauptunfallursache beseitigt werden soll. Um die Sperrfläche zusätzlich zu sichern,
werden Poller aufgestellt, die eine Überfahrung verhindern.
Am rechten Fahrbahnrand, aus der Behrenstraße kommend, bleibt eine direkte Zufahrt für
den Radverkehr in die Vennhauser Straße bestehen, sodass Radfahrer keinen Umweg in
Kauf nehmen müssen. Der Kfz -Verke hr kann erst weiter nördlich nach der Sperrfläche aus
abbiegen. Dadurch wird auch sichtbar, ob ein Radfahrer geradeaus fahren möchte oder
auf der Vorfahrtsstraße bleibt.
Der abgepollerte und markierte Bereich wird außerdem genutzt, um eine 3,00 Meter breite
Fußgängerfurt anzulegen. Durch die Verengung wird zudem verhindert, dass sich
Fahrzeuge aus der Vennhauser Straße nebeneinander aufstellen, was die
Sichtbeziehungen beim Abbiegevorgang verbessert. Insgesamt sollen diese Maßnahmen
dazu beitragen, die Sicherheit im Einmündungsbereich deutlich zu erhöhen.
S 1269_26-05-19_DS_Ho als Text anzeigen
Title: Lageplan
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591172.pdf
Published Time: 2026-05-19T07:47:48.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
151
> 283-30 283-30 205 301 1002-12 283-30
432 283
Datum Angabe der Änderung Paraphe
beschlossen, OVA informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab:
Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A.
## Landeshauptstadt Düsseldorf
## Amt für Verkehrsmanagement
24.02.2026 24.02.2026 12.03.2026 28.04.2026 28.04.2026 29.04.2026 24.02.2026
Datum Unterschrift Abt.
## Behrenstraße - Vennhauser Straße
Markierung Radfahrstreifen Ausführungsplanung - Lageplan
2025 / 00124 S 1269 / 103 1 :100 2
66/2.3 66/2.3 66/2 66/3 66/4 66/5 66/6
> 205
> GGWW
Übersichtsplan M. 1 : 25 000
05.05.2026 gez. Stärker gez. Stephan gez. Knoch gez. Müller gez. Schmitz gez. Vijgeboom gez. Böhme gez. Harden