Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/174/2026

Reduzierung der Fahrbahn Einmündung Vennhauser Straße in die Behrenstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2 , Vorlage BV2/004/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Straße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 3Dokumente 23. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Beschluss: Die Bezirksvertreter*innen bitten die Verwaltung, die Fahrbahn der Vennhauser Straße im Bereich der Einmündung auf die Behrenstraße soweit zu reduzieren, dass eine Querung der Vennhauser Straße für Fußgehende und Radfahrende verbessert wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV2/174/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    E-Bericht_Behrenstraße - Vennhauser Straße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    S 1269_26-05-19_DS_Ho · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 4.5

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591137.pdf Published Time: 2026-06-23T09:42:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/174/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Reduzierung der Fahrbahn Einmündung Vennhauser Straße in die Behrenstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2 , Vorlage BV2/004/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Bezirksvertreter*innen bitten die Verwaltung, die Fahrbahn der Vennhauser Straße im Bereich der Einmündung auf die Behrenstraße soweit zu reduzieren, dass eine Querung der Vennhauser Straße für Fußgehende und Radfahrende verbessert wird. Hierzu hatte die Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Beim Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße handelt es sich um einen Unfallschwerpunkt. Aus diesen Gründen wurde eine Unfallanalyse vorgenommen. Bei der Unfallanalyse waren insbesondere der Konflikt zwischen von der Behrenstraße rechts in die Vennhauser Straße abbiegenden Fahrzeugen mit den der Vorfahrtsstraße folgenden Radfahren auffällig. Maßnahmen zur Verbesserung des Knotenpunktes müssen folglich insbesondere den Abbiegekonflikt entschärfen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten ist der Knotenpunkt folglich im ganzheitlichen Sinn kleinräumiger zu gestalten. Insbesondere ist eine Verkleinerung und Umgestaltung der Einmündung der Behrenstraße sowie eine geschützte Führung des Radverkehrs im Knotenpunkt notwendig. Kurzfristig kann die Verschmälerung der Einmündung sowie der Eckausrundung der Einmündung voraussichtlich durch eine entsprechende Markierung / Sperrfläche und Pfosten erreicht werden. Die gewünschte Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger wird hierbei ebenfalls berücksichtig werden. Die Verwaltung wird eine entsprechende Planung in Abhängigkeit von den personellen Kapazitäten aufnehmen. Die Verwaltung ergänzt ihre Stellungnahme wie folgt: Die Planung der Verwaltung wurde abgeschlossen und bereits mit der Unfallkommission abgestimmt, da es sich – wie beschrieben - um einen Unfallschwerpunkt handelt. Es wird vorgesehen eine Sperrfläche in Form einer Dreiecksinsel im Einmündungsbereich zu markieren und diese mit Pollern abzugrenzen. Neben der Seite 2 Dreiecksinsel verläuft eine gesonderte Zufahrt für den Radverkehr und es entsteht eine 3,00 Meter breite Fußgängerfurt. Die Planung und der Erläuterungsbericht werden zur Verfügung gestellt. Zur Realisierung der Maßnahme werden bezirksbezogene Mittel in Höhe von 20.000 Euro benötigt. Es wird um die Bereitstellung dieser Mittel gebeten.
E-Bericht_Behrenstraße - Vennhauser Straße als Text anzeigen
Title: 66/2 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591171.pdf Published Time: Tue, 23 Jun 2026 09:45:33 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 66/2.3 > Amt für Verkehrsmanagement 19.0 5.202 5DS 96409 Seite 1 # Erläuterungsbericht Behrenstraße / Vennhauser Straße Umgestaltung Knotenpunkt 1. Anlass der Planung Bei dem Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße handelt es sich gemäß Auswertung der Polizei um einen Unfallschwerpunkt. Die Unfallkommission hat aus diesem Grund eine Umgestaltung der Verkehrsführung (Verkleinerung der Einmündung der Vennhauser Straße sowie eine eindeutigere Führung des Radfahrers) beschlossen. Zudem hat die Bezirksvertretung 2 mit Beschluss vom 23.0 1.2024 die Verwaltung beauftragt, die Fahrbahn der Vennhauser Straße im Bereich der Einmündung auf die Behrenstraße soweit zu reduzieren, dass eine Querung der Vennhauser Straße für Fußgehende und Radfahrende verbessert wird. 2. Heutiger Zustand Der dreiarmige, nicht signalisierte Knotenpunkt Behrenstraße / Vennhauser Straße befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Flingern -Süd und ist Teil einer innerörtlichen Tempo -30 -Zone. Beide Straßen verfügen über eine zweistreifige Fahrbahn und sind nicht Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes d er Landeshauptstadt Düsseldorf . Allerdings gehört der Straßenzug Behrenstraße – Vennhauser Straße – Flinger Broich zum Radhauptnetz. Die Behrenstraße mündet in westlicher Fahrtrichtung in die Kettwiger Straße, die als Hauptverkehrsstraße (Lastring Düsseldorf) klassifiziert ist. Die Behrenstraße besitzt eine Fahrbahnbreite von etwa 13 Metern, entlang derer beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr markiert sind. Im Bereich der Einmündung der Vennhauser Straße ist der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden zusätzlich rot eingefärbt. Eine Mittelleitlinie ist ebenfalls vorhanden. Die Gehwege an der Behrenstraße haben eine Breite von ca. 3,0 m (nordwestlich) beziehungsweise 2,0 m auf der gegenüberliegenden Seite. Unmittelbar nördlich des Knotenpunkts verläuft ein Überführungsbauwerk der Deutschen Bahn. Im Bereich dieses Bauwerks verjüngt sich d ie Behrenstraße auf eine Gesamt breite von 8,10 m (Fahrbahn 5,10 m, Gehwege jeweils 1,50 m). Die Schutzstreifen beginnen bzw. enden vor dem Bauwerk. Die Behrenstraße ist als abknickende Vorfahrtsstraße ausgeschildert (Verkehrszeichen 306 mit Zusatzzeichen 1002 -12), wodurch die Vennhauser Straße untergeor dnet ist (Verkehrszeichen 205). Die Vennhauser Straße weist eine Fahrbahnbreite von etwa 8,0 m auf. Am nördlichen Fahrbahnrand ist das Parken erlaubt. Die Einmündung der Vennhauser Straße ist mit ca. 25 m sehr breit ausgelegt. Entlang der Vennhauser Straße existiert lediglich auf der südlichen Seite ein Gehweg mit einer Breite von ca. 2,0 m; Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. Südlich der Behrenstraße, direkt an der Einmündung zur Vennhauser Straße, liegt das Kraftwerk Flingern. Weiter entlang der Vennhauser Straße und der Straße Flinger Broich sind der Betriebshof der Stadtwerke, der Recyclinghof Flingern sowie die 66/2.3 > Amt für Verkehrsmanagement 19.0 5.202 5DS 96409 Seite 2 Müllverbrennungsanlage der Stadtwerke angesiedelt . Etwa 100 Meter vom Knotenpunkt entfernt liegt die Feuer - und Rettungswache 4 (Behrenstraße 74). Die Ausfahrt der Feuerwache ist mit einer Signalanlage gesichert. 3. Zukünftiger Zustand Die Hauptunfallursache liegt im Konflikt zwischen Fahrzeugen, die von der Behrenstraße rechts in die Vennhauser Straße abbiegen, und dem Radverkehr, der die Vorfahrtsstraße nutzt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sieht die Planung vor, eine Sperrfläche in Form einer Dreiecksinsel im Einmündungsbereich zu markieren. Diese Sperrfläche verschmälert den Einmündungsbereich und sorgt durch eine Verschwenkung für eine Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz -Verkehrs. Zudem trennt die Sperrfläche den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr vom abbiegenden Radverkehr, wodurch die Hauptunfallursache beseitigt werden soll. Um die Sperrfläche zusätzlich zu sichern, werden Poller aufgestellt, die eine Überfahrung verhindern. Am rechten Fahrbahnrand, aus der Behrenstraße kommend, bleibt eine direkte Zufahrt für den Radverkehr in die Vennhauser Straße bestehen, sodass Radfahrer keinen Umweg in Kauf nehmen müssen. Der Kfz -Verke hr kann erst weiter nördlich nach der Sperrfläche aus abbiegen. Dadurch wird auch sichtbar, ob ein Radfahrer geradeaus fahren möchte oder auf der Vorfahrtsstraße bleibt. Der abgepollerte und markierte Bereich wird außerdem genutzt, um eine 3,00 Meter breite Fußgängerfurt anzulegen. Durch die Verengung wird zudem verhindert, dass sich Fahrzeuge aus der Vennhauser Straße nebeneinander aufstellen, was die Sichtbeziehungen beim Abbiegevorgang verbessert. Insgesamt sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die Sicherheit im Einmündungsbereich deutlich zu erhöhen.
S 1269_26-05-19_DS_Ho als Text anzeigen
Title: Lageplan URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591172.pdf Published Time: 2026-05-19T07:47:48.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: 151 > 283-30 283-30 205 301 1002-12 283-30 432 283 Datum Angabe der Änderung Paraphe beschlossen, OVA informiert / beschlossen, BV VIA Nr. PLAN Nr. Maßstab: Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. ## Landeshauptstadt Düsseldorf ## Amt für Verkehrsmanagement 24.02.2026 24.02.2026 12.03.2026 28.04.2026 28.04.2026 29.04.2026 24.02.2026 Datum Unterschrift Abt. ## Behrenstraße - Vennhauser Straße Markierung Radfahrstreifen Ausführungsplanung - Lageplan 2025 / 00124 S 1269 / 103 1 :100 2 66/2.3 66/2.3 66/2 66/3 66/4 66/5 66/6 > 205 > GGWW Übersichtsplan M. 1 : 25 000 05.05.2026 gez. Stärker gez. Stephan gez. Knoch gez. Müller gez. Schmitz gez. Vijgeboom gez. Böhme gez. Harden

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/174/2026