Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/181/2026

Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1, Liste B) - Haushalt 2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Maria-und-Josef-Otten-Platz 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 22. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Aufhebung folgender Beschlüsse: Die Bezirksvertretung hebt ihren Beschluss vom 01.03.2024 – Am Nordfriedhof 1, 1B-1E – Herstellen eines barrierefreien Zugangs - mit einem Budget in Höhe von 43.000,00 Euro auf.

Die Mittel fließen auf das Budgetkonto 21 211 01 – 52415100 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zurück und stehen damit für neue Maßnahmen wieder zur Verfügung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung 01 den Beschluss gefasst, einen barrierefreien Zugang zum Verwaltungsgebäude am Nordfriedhof herzustellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden durch die Bezirksvertretung bereits bereitgestellt.

Im Anschluss an den Beschluss wurde die Umsetzbarkeit der Maßnahme durch die zuständigen Fachbereiche geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Herstellung eines barrierefreien Zugangs unter den vorhandenen baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) in DüsseldorfDie zehn Düsseldorfer Stadtbezirke. Stadtbezirk 1 ist hervorgehoben.01

Die Vorlage betrifft Stadtbezirk 1

Hervorgehoben ist der zuständige Stadtbezirk. Die Fläche dient der Orientierung und zeigt keine einzelnen Maßnahmenstandorte.

Mehr zum Stadtbezirk →

Zuordnung: Aktenzeichen und amtlich verknüpfte Bezirksvertretung. Kartengrundlage: Stadtbezirksgrenzen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Vorgang · BV1/181/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.13

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Beschlussvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590880.pdf Published Time: 2026-06-22T10:25:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/181/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 1, Liste B) - Haushalt 2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Aufhebung folgender Beschlüsse: Die Bezirksvertretung hebt ihren Beschluss vom 01.03.2024 – Am Nordfriedhof 1, 1B-1E – Herstellen eines barrierefreien Zugangs - mit einem Budget in Höhe von 43.000,00 Euro auf. Die Mittel fließen auf das Budgetkonto 21 211 01 – 52415100 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zurück und stehen damit für neue Maßnahmen wieder zur Verfügung. Sachdarstellung: Am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung 01 den Beschluss gefasst, einen barrierefreien Zugang zum Verwaltungsgebäude am Nordfriedhof herzustellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden durch die Bezirksvertretung bereits bereitgestellt. Im Anschluss an den Beschluss wurde die Umsetzbarkeit der Maßnahme durch die zuständigen Fachbereiche geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Herstellung eines barrierefreien Zugangs unter den vorhandenen baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Die örtlichen Platzverhältnisse sowie die bestehende Gebäudesituation lassen die Umsetzung eines barrierefreien Zugangs gemäß den geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen nicht zu. Die vorhandenen Flächen reichen insbesondere nicht aus, um die für einen barrierefreien Zugang erforderlichen Maße, Bewegungsflächen, Sicherheitsabstände und zulässigen Neigungen einzuhalten. Im Rahmen der Prüfung wurde die Errichtung einer barrierefreien Rampe untersucht. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse können die hierfür erforderlichen Rampenlängen und Zwischenpodeste jedoch nicht hergestellt werden. Eine normgerechte Ausführung ist daher ausgeschlossen. Seite 2 Darüber hinaus wurden alternative technische Lösungen, wie der Einbau einer Hebebühne oder eines Plattformlifts, betrachtet. Auch diese Varianten sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sowie fehlender geeigneter Einbaumöglichkeiten technisch nicht realisierbar. Die fachliche Prüfung kommt daher zu dem Ergebnis, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Schaffung eines normgerechten und sicheren barrierefreien Zugangs zum Verwaltungsgebäude am Nordfriedhof nicht gegeben sind. Weder durch den Bau einer Rampe noch durch den Einsatz von Fördertechnik kann das angestrebte Ziel erreicht werden. Der Beschluss der Bezirksvertretung 01 vom 01.03.2024 kann daher aus technischen und baulichen Gründen nicht umgesetzt werden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/181/2026