Verwendung von Haushaltsmittel 2026; hier: Zuwendungsantrag von 40 Grad Urban Art e.V.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 2 gewährt 40 Grad Urban Art e.V. für die Fassadengestaltung an der Bruchstraße 104 im Rahmen des W4 Urban Art Festivals 2026 einen Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR aus den bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste C) 1111105 53175200.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Für die technische Umsetzung der Arbeit beantragt der Verein bei der Bezirksvertretung 2 einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. Dieser soll insbesondere für die Kosten der Hebebühne, die notwendige Parkplatzsperrung und Verkehrszeichen sowie Helferhonorare eingesetzt werden. Die Realisierung des Projektes soll in der Zeit zwischen 16. bis 26. September erfolgen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
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Vorgang · BV2/254/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 4.13
Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/254/2026