Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV2/084/2026

Bezirksvertretung 2 legt Vorschläge für Haushalt 2026 vor

Amtlicher Titel: Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 2 zum Haushalt 2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 31. März 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 2 hat am 31. März 2026 eine Informationsvorlage zum Haushalt 2026 erstellt. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV2/084/2026. Eine Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 28. April 2026 um 16:00 Uhr statt.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 2 hat am 31. März 2026 die Informationsvorlage mit dem Titel "Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 2 zum Haushalt 2026" erstellt. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV2/084/2026. Die Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 28. April 2026 um 16:00 Uhr statt.

Hintergrund

Die Bezirksvertretungen in Düsseldorf sind für lokale Angelegenheiten zuständig. Sie beraten über Haushaltsvorschläge und bringen Anliegen der Bürger ein.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung am 28. April 2026 dient der Kenntnisnahme der Vorschläge. Bürger können sich über die geplanten Maßnahmen informieren.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 wird die Vorschläge in der Sitzung am 28. April 2026 besprechen.

Die wichtigsten Punkte

  • Informationsvorlage BV2/084/2026 erstellt am 31. März 2026
  • Sitzung zur Kenntnisnahme am 28. April 2026 um 16:00 Uhr
  • Bezirksvertretung 2 berät über den Haushalt 2026

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Beschluss & Empfehlung

  • Bezirksvertretungen beschlossen. Zurzeit wird für den Stadtbezirk 5 die
  • > Der Rat ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 2 nicht gefolgt.
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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582349.pdf Published Time: 2026-03-31T13:49:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: BV2/084/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 2 zum Haushalt 2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Kenntnisnahme BV2/038/202 6 Grünordnungsplan Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Aufstellung eines - wenn zweckmäßig mehrere - Grünordnungsplans 2 im Stadtbezirk2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Ausgehend von den beiden am höchsten verdichteten Stadtteilen Flingern Nord und Süd. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Beschlusslage Politik Mit dem Beschluss RAT/105/2021 wurden Mittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich für die Fortschreibung der Grünordnungsrahmenpläne II (GOP II) etatisiert. 2. Planungsstand Die Grünordnungsrahmenpläne für die Stadtbezirke (GOP II) wurden bisher für 6 Stadtbezirke (1, 3, 4, 6, 7 und 8) aufgestellt und von den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen beschlossen. Zurzeit wird für den Stadtbezirk 5 die Beschlussfassung für den GOP II vorbereitet. Für die Stadtbezirke 9 und 10 befinden sich die GOP II in der Erarbeitung. Voraussichtlich im Jahr 2027 wird nach Abschluss dieser GOP II mit der Erstellung des GOP II für den Stadtbezirk 2begonnen. 3. Kosten / Finanzierung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln. 4. Empfehlung der Verwaltung Der Antrag wird inhaltlich umgesetzt, daher sieht die Verwaltung keinen Bedarf für Seite 2 > die Bereitstellung weiterer Mittel. Die Bezirksvertretung wird zum Erarbeitungsbeginn > des GOP II für den Stadtbezirk 2 informiert. > Entscheidung des Rats: > Der Rat ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 2 nicht gefolgt. > BV2/037/2026 Barrierefreier Ausbau des ÖPNV > Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der Wehrhahnlinie im Stadtbezirk 2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Das Planziel soll den finalen Ausbau im Jahr 2028 beinhalten und mit der Kreuzung Grafenberger Allee/Lindemannstraße/Dorotheenstraße beginnen. Stellungnahme der Fachverwaltung: 1. Kosten: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Kosten bekannt werden. 2. Planungsstand: Die Rheinbahn bereitet gerade die Beauftragung der Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau der 4 Haltepunkte am Knotenpunkt Grafenberger Allee / Lindemannstraße / Dorotheenstraße vor. 3. Beschlusslage Politik: Bestandteil des NVP. 4. Einbindung / Integration in Planungsvorhaben / -ziele: Der barrierefreie Ausbau tangiert den Ausbau des 2. Abschnittes der Radleitroute 2 von Cantadorstraße bis Dieselstraße. Die Planung für die RLR 2 berücksichtigt dies aber. 5. Verkehrssicherheit: Durch die Schaffung von barrierefreien Einstiegsverhältnissen erhöht sich die Verkehrssicherheit. 6. Wege für alle: Findet Berücksichtigung durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen. 7. Empfehlung der Verwaltung: Die Kosten für die Planung und späteren Ausbau (abzüglich der Zuwendungen) werden seitens der Rheinbahn getragen. Eine Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan ist daher entbehrlich. > Entscheidung des Rats: > Der Rat ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 2 nicht gefolgt. Seite 3 > BV2/032/2026 Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Beschlusslage Politik Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. 2. Planungsstand Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - Maßnahmen, insbesondere für die Pflanzung von Schattenbäumen, eingeplant und umgesetzt. Für die Pflanzperiode 2025/2026 werden 50 Schattenbäume auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet geplant. Zusätzlich werden bauliche Anlagen errichtet und Spielgeräte modifiziert, um mehr Schatten zu spenden. Sonnensegel unterliegen im Außenbereich erheblichen Wind- und Wetterbelastungen. Bereits bei moderaten Windstärken entstehen hohe Zug- und Druckkräfte, die bei flexibler Befestigung oder bei Materialermüdung dazu führen können, dass Segel reißen, Befestigungspunkte nachgeben oder Trägerkonstruktionen instabil werden. Dieses Risiko lässt sich selbst bei fachgerechter Montage und regelmäßiger Wartung nicht vollständig ausschließen. Vor allem plötzliche Windböen oder Starkwindereignisse, die in den letzten Jahren häufiger auftreten, stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Lösungen, wie saisonal eingespannte Segel erfordern einen aufwendigen Auf- und Abbau, sowie eine fortlaufende Überwachung, da insbesondere bei unvorhersehbaren Witterungsereignissen ein unverzügliches Handeln erforderlich werden kann. Hinzu kommt, dass Sonnensegel durch Vandalismus, Missbrauch oder andere Witterungseinflüsse wie Hagel und Schneelast beschädigt werden können und damit einen überdurchschnittlichen Wartungsaufwand verursachen. Beschädigte Segel wiederum stellen selbst ein Sicherheitsrisiko dar, etwa durch herabhängende Stoffbahnen oder instabile Befestigungen. Da in diesem Zusammenhang die Kommune auf den öffentlichen Kinderspielplätzen verkehrssicherungspflichtig ist, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, auf die Installationen von Sonnensegeln zu verzichten. Eine Überlegung, Pavillons in aufgestellten Containern aufzubewahren, so dass diese durch vorhandene Spielplatzpaten aufgestellt werden könnten, darf aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden, insbesondere da hierdurch ein potentiell bestehendes Unfallrisiko auf die ehrenamtlich Tätigen übertragen würde. Zudem haben sich auch die Spielplatzpatinnen und -paten einstimmig gegen einen solchen Vorschlag ausgesprochen. 3. Kosten / Finanzierung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen (Amt für Verkehrsmanagement) 1. Beschlusslage Politik Erstmalige Beantragung 2. Planungsstand Jede Art von Begrünungsmaßnahmen im Sinne der Blau-Grünen-Infrastruktur (Dach- u. Fassadengrün, Blühwiesen, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Verdunstungsbeete, Regenwasserrückhalt, Verfügbarmachung von Regenwasser für das Stadtgrün usw.) stellen einen maßgeblichen Baustein beim Hitzeschutz dar. 3. Kosten / Finanzierung Seite 4 Die Finanzierung Blau-Grüner-Infrastruktur erfolgt im Rahmen der für die jeweiligen Bauprojekte gefassten Beschlüsse. 4. Empfehlung der Verwaltung Im Rahmen der (Bau-) Projekte, die durch das Amt für Verkehrsmanagement umgesetzt werden, wird zunehmend das Prinzip der Schwammstadt und die Realisierung der Blau- Grünen-Infrastruktur geplant und berücksichtigt, so dass auf diese Weise durch die kühlende Wirkung des Stadtgrüns der Überhitzung der Städte begegnet wird. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/084/2026