Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582349.pdf
Published Time: 2026-03-31T13:49:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
BV2/084/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretung 2 zum Haushalt 2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Kenntnisnahme
BV2/038/202 6 Grünordnungsplan
Beschluss:
Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die
Aufstellung eines - wenn zweckmäßig mehrere - Grünordnungsplans 2 im
Stadtbezirk2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Ausgehend von den
beiden am höchsten verdichteten Stadtteilen Flingern Nord und Süd.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Beschlusslage Politik
Mit dem Beschluss RAT/105/2021 wurden Mittel in Höhe von 100.000 Euro jährlich
für die Fortschreibung der Grünordnungsrahmenpläne II (GOP II) etatisiert.
2. Planungsstand
Die Grünordnungsrahmenpläne für die Stadtbezirke (GOP II) wurden bisher für 6
Stadtbezirke (1, 3, 4, 6, 7 und 8) aufgestellt und von den jeweils zuständigen
Bezirksvertretungen beschlossen. Zurzeit wird für den Stadtbezirk 5 die
Beschlussfassung für den GOP II vorbereitet. Für die Stadtbezirke 9 und 10 befinden
sich die GOP II in der Erarbeitung. Voraussichtlich im Jahr 2027 wird nach Abschluss
dieser GOP II mit der Erstellung des GOP II für den Stadtbezirk 2begonnen.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
4. Empfehlung der Verwaltung
Der Antrag wird inhaltlich umgesetzt, daher sieht die Verwaltung keinen Bedarf für Seite 2
> die Bereitstellung weiterer Mittel. Die Bezirksvertretung wird zum Erarbeitungsbeginn
> des GOP II für den Stadtbezirk 2 informiert.
> Entscheidung des Rats:
> Der Rat ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 2 nicht gefolgt.
> BV2/037/2026 Barrierefreier Ausbau des ÖPNV
> Beschluss:
Die Bezirksvertreterinnen bitten den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für den
barrierefreien Ausbau des ÖPNV entlang der Wehrhahnlinie
im Stadtbezirk 2 die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Das Planziel soll den finalen Ausbau im Jahr 2028 beinhalten und mit der Kreuzung
Grafenberger Allee/Lindemannstraße/Dorotheenstraße
beginnen.
Stellungnahme der Fachverwaltung:
1. Kosten:
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Kosten bekannt werden.
2. Planungsstand:
Die Rheinbahn bereitet gerade die Beauftragung der Planungsleistungen für den
barrierefreien Umbau der 4 Haltepunkte am Knotenpunkt Grafenberger Allee /
Lindemannstraße / Dorotheenstraße vor.
3. Beschlusslage Politik:
Bestandteil des NVP.
4. Einbindung / Integration in Planungsvorhaben / -ziele:
Der barrierefreie Ausbau tangiert den Ausbau des 2. Abschnittes der Radleitroute 2 von
Cantadorstraße bis Dieselstraße. Die Planung für die RLR 2 berücksichtigt dies aber.
5. Verkehrssicherheit:
Durch die Schaffung von barrierefreien Einstiegsverhältnissen erhöht sich die
Verkehrssicherheit.
6. Wege für alle:
Findet Berücksichtigung durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellen.
7. Empfehlung der Verwaltung:
Die Kosten für die Planung und späteren Ausbau (abzüglich der Zuwendungen) werden
seitens der Rheinbahn getragen. Eine Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan ist
daher entbehrlich.
> Entscheidung des Rats:
> Der Rat ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 2 nicht gefolgt. Seite 3
> BV2/032/2026 Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 2 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 100.000 Euro für
das Haushaltsjahr 2026 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Beschlusslage Politik
Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel
zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
2. Planungsstand
Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - Maßnahmen,
insbesondere für die Pflanzung von Schattenbäumen, eingeplant und umgesetzt. Für die
Pflanzperiode 2025/2026 werden 50 Schattenbäume auf Spielplätzen im gesamten
Stadtgebiet geplant. Zusätzlich werden bauliche Anlagen errichtet und Spielgeräte
modifiziert, um mehr Schatten zu spenden. Sonnensegel unterliegen im Außenbereich
erheblichen Wind- und Wetterbelastungen. Bereits bei moderaten Windstärken entstehen
hohe Zug- und Druckkräfte, die bei flexibler Befestigung oder bei Materialermüdung dazu
führen können, dass Segel reißen, Befestigungspunkte nachgeben oder
Trägerkonstruktionen instabil werden. Dieses Risiko lässt sich selbst bei fachgerechter
Montage und regelmäßiger Wartung nicht vollständig ausschließen. Vor allem plötzliche
Windböen oder Starkwindereignisse, die in den letzten Jahren häufiger auftreten, stellen ein
erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Lösungen, wie saisonal eingespannte Segel erfordern
einen aufwendigen Auf- und Abbau, sowie eine fortlaufende Überwachung, da insbesondere
bei unvorhersehbaren Witterungsereignissen ein unverzügliches Handeln erforderlich
werden kann. Hinzu kommt, dass Sonnensegel durch Vandalismus, Missbrauch oder andere
Witterungseinflüsse wie Hagel und Schneelast beschädigt werden können und damit einen
überdurchschnittlichen Wartungsaufwand verursachen. Beschädigte Segel wiederum stellen
selbst ein Sicherheitsrisiko dar, etwa durch herabhängende Stoffbahnen oder instabile
Befestigungen. Da in diesem Zusammenhang die Kommune auf den öffentlichen
Kinderspielplätzen verkehrssicherungspflichtig ist, hat sich die Verwaltung dazu entschieden,
auf die Installationen von Sonnensegeln zu verzichten. Eine Überlegung, Pavillons in
aufgestellten Containern aufzubewahren, so dass diese durch vorhandene Spielplatzpaten
aufgestellt werden könnten, darf aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden,
insbesondere da hierdurch ein potentiell bestehendes Unfallrisiko auf die ehrenamtlich
Tätigen übertragen würde. Zudem haben sich auch die Spielplatzpatinnen und -paten
einstimmig gegen einen solchen Vorschlag ausgesprochen.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt, den
Antrag abzulehnen.
Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen (Amt für Verkehrsmanagement)
1. Beschlusslage Politik
Erstmalige Beantragung
2. Planungsstand
Jede Art von Begrünungsmaßnahmen im Sinne der Blau-Grünen-Infrastruktur (Dach- u.
Fassadengrün, Blühwiesen, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Verdunstungsbeete,
Regenwasserrückhalt, Verfügbarmachung von Regenwasser für das Stadtgrün usw.) stellen
einen maßgeblichen Baustein beim Hitzeschutz dar.
3. Kosten / Finanzierung Seite 4
Die Finanzierung Blau-Grüner-Infrastruktur erfolgt im Rahmen der für die jeweiligen
Bauprojekte gefassten Beschlüsse.
4. Empfehlung der Verwaltung
Im Rahmen der (Bau-) Projekte, die durch das Amt für Verkehrsmanagement umgesetzt
werden, wird zunehmend das Prinzip der Schwammstadt und die Realisierung der Blau-
Grünen-Infrastruktur geplant und berücksichtigt, so dass auf diese Weise durch die kühlende
Wirkung des Stadtgrüns der Überhitzung der Städte begegnet wird.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.