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AÖE/048/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Stand der Grünordnungsrahmenpläne (GOP II)
Fachbereich:
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
11.09.2026Kenntnisnahme
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Beschlusslage:
Ratsbeschluss 04.02.2021
Im Februar 2021 (Rat/105/2021) beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, dass
pro Jahr mindestens für zwei Stadtbezirke Grünordnungsrahmenpläne (GOP II) aufgestellt
werden sollen. Priorität sollen dabei Stadtbezirke haben, für die es bisher noch keinen GOP
II gibt.
Mit der Vorlage (AÖE/045/2021) informierte die Verwaltung am 04.10.2021 über die
Neuausrichtung und Erweiterung der GOP II für die Stadtbezirke und den aktuellen
Bearbeitungsstand.
Über den weiteren Fortschritt der Bearbeitung der GOP II wurde am 26.02.2024
(AÖE/011/2024) informiert.
Sachdarstellung:
Seit den 1980er Jahren verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf eine dreistufige
Grünordnungsrahmenplanung als Instrument einer strategischen Freiraumplanung, die den
Ebenen der städtebaulichen Planung zugeordnet ist:
der GOP I für die Gesamtstadt auf Ebene des Flächennutzungsplans (Maßstab
1:20.000),
der GOP II (Grünordnungsrahmenplan) auf Ebene des städtebaulichen Rahmenplans
oder eines Stadtbezirks (Maßstab 1:10.000)
der GOP III für ein Quartier auf Ebene des Bebauungsplans (Maßstab 1:1.000 bis 1:500)
Die Grünordnungsrahmenpläne beziehen sich überwiegend auf den baulichen Innenbereich
und ergänzen den Landschaftsplan, der in Nordrhein-Westfalen nur für den Außenbereich
gilt und hier als kommunale Satzung beschlossen wird. Grünordnungsrahmenpläne haben
den Charakter eines Fachplans, dessen Aussagen über Festsetzungen in Bebauungsplänen
rechtsverbindlich werden können. Inhaltlich bauen sie aufeinander auf und konkretisieren die
Zielsetzungen der jeweils übergeordneten Ebene bis hin zu Maßnahmen entsprechend des
zugrundeliegenden Planungsmaßstabs.
Der gesamtstädtische Grünordnungsplan - GOP I - wurde erstmals vom Rat der Stadt im
Jahr 1991 in Verbindung mit dem Flächennutzungsplan beschlossen. Als Grünordnungsplan
2025 - rheinverbunden hat er eine umfassende Fortschreibung erfahren und wurde per
Ratsbeschluss im Juni 2015 verabschiedet.
Aufbau und Erarbeitung GOP II
Inhaltlich gliedern sich die GOP II in vier aufeinander aufbauende Abschnitte:
1.Bestandsanalyse und Bewertung der Freiraumstrukturen für die Erholung, als
Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Biodiversität), als Basis für Anpassungen im
Rahmen der Klimafolgen und für die Gesundheit sowie für die Stadtbildgestaltung
2.Zusammenstellen der Rahmenbedingungen für die Planung auf der Basis der Inhalte aus
der Raumordnung und Bauleitplanung sowie von Fachplanungen und Konzepten anderer
Ämter
3.Zielkonzept für die Entwicklung des Freiraums im Stadtbezirk
4.Maßnahmen und Prioritäten
Die Planungsleistungen werden in der Regel ausgeschrieben und an Büros der
Landschaftsarchitektur mit Schnittstellen zur Stadtplanung vergeben. Seit 2021 (siehe
Ratsbeschluss vom 04.02.2021, Vorlagen-Nr. Rat/105/2021) stehen hierfür jährlich 100.000
Euro Haushaltsmittel zur Verfügung mit dem Ziel, jeweils pro Jahr zwei GOP II zu
beauftragen.
Es haben insbesondere Themen wie Klimaanpassung, Biodiversität und resiliente
Freiraumentwicklung stark an Bedeutung gewonnen und werden in den neueren GOP II
umfassender berücksichtigt. Hierdurch haben sich sowohl der fachliche Arbeitsumfang als
auch die Vergabesummen erhöht. Darüber hinaus führen allgemeine Kostensteigerungen zu
weiteren Preissteigerungen.
Zudem ist eine zunehmende Tendenz zu Nachbeauftragungen im Rahmen laufender
Ausschreibungen festzustellen. Ursächlich hierfür sind die gestiegene Komplexität der
Planungsprozesse, zusätzliche Abstimmungsbedarfe sowie verlängerte Bearbeitungszeiten,
die insgesamt zu höheren Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen.
Die Aufstellung der GOP II wird unter Federführung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
von einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe begleitet. Zwei Bürger*innen-Beteiligungen
unterstützen jeweils den Planungsprozess. Eine digitale Befragung zu
Nutzungsgewohnheiten, Wünschen und Kritik am öffentlichen Grün ergänzt die
Bestandsanalyse, während das Zielkonzept und die Maßnahmen dann in Workshops mit den
Bürger*innen in Vor-Ort-Veranstaltungen vorgestellt, diskutiert und ergänzt werden. Am
Ende des Prozesses steht der Beschluss durch die zuständige Bezirksvertretung sowie
schließlich die Veröffentlichung des Planwerks als digitale und analoge Broschüre.
Sachstand und weiteres Vorgehen GOP II
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Grünordnungsrahmenpläne für die Stadtbezirke (GOP II) wurden bisher für 6 Stadtbezirke
aufgestellt und von den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen beschlossen:
Stadtbezirk 1: 2010
Stadtbezirk 3: 1996
Stadtbezirk 4: 2004
Stadtbezirk 6: 2024
Stadtbezirk 7: 2008
Stadtbezirk 8: 2021
Darüber hinaus wurden im Stadtbezirk 2 die Stadtteile Flingern-Nord und Flingern-Süd im
Zusammenhang mit einem Grün- und Spielflächenkonzept für das
Städtebauförderungsprojekt „Oberbilk-Flingern" im Jahr 2002 bearbeitet.
Der GOP II für den Stadtbezirk 8 ist der erste, der nach Fortschreibung des GOP I aufgestellt
wurde und damit auf eine erweiterte Grundlage zurückgreifen kann.
Der GOP II für den Stadtbezirk 5 ist fertiggestellt und wird der Bezirksvertretung 5 im zweiten
Halbjahr 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
Zurzeit sind die GOP II für die Stadtbezirke 9 und 10 in Bearbeitung. Der Abschluss dieser
laufenden Verfahren ist bis Ende 2027 geplant. Damit konnten in den letzten Jahren die
GOP II in fünf Stadtbezirken finalisiert werden.
Anschließend, ab 2027, folgt die weitere Erarbeitung mit einem Lückenschluss im
Stadtbezirk 2 und die Fortschreibung des aus den 90er Jahre stammenden GOP II im
Stadtbezirk 3 ab voraussichtlich 2028 (s. Abb. 1).
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Erarbeitung der
Grünordnungspläne aufgrund der Komplexität wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als
ursprünglich vorgesehen. Daher kann die Fortschreibung der älteren bestehenden
Grünordnungspläne der Stadtbezirke 1, 4 und 7 erst ab dem Jahr 2029 erfolgen (s. Abb. 1).
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 wurde dieser
Sachverhalt berücksichtigt und der Ansatz in den Jahren 2027 und 2028 jeweils um 100.000
Euro reduziert.
Abbildung 1: Zeitstrahl mit Übersicht der Bearbeitung der GOP II seit 2026 bis 2029ff.
Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachstand:
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StadtbezirkGOP JahrSachstand
1 2010Fortschreibung ab 2029 ff.
2 2002 (tlw.)Erarbeitung ab 2027
3 1996Fortschreibung ab 2028
4 2004Fortschreibung ab 2029 ff.
5 Fertiggestellt, Beschlussvorlage nach der Sommerpause 2026
6 2024
7 2008Fortschreibung ab 2029 ff.
8 2021
9 In Bearbeitung, Abschluss geplant bis Ende 2027
10 In Bearbeitung, Abschluss geplant bis Ende 2027
GOP II als Grundlage für weitere Planungen
Klimaanpassung, Umweltvorsorge und Biodiversität
Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzebelastungen, häufiger Starkregenereignisse und
der Auswirkungen des Klimawandels gewinnen strategische Freiraumkonzepte zunehmend
an Bedeutung. Grün- und Freiflächen übernehmen wichtige Funktionen für die
Klimaanpassung, unter anderem durch Kühlungseffekte, Regenwasserrückhaltung und
Verschattung. Gleichzeitig leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Umweltvorsorge und
zur Förderung der biologischen Vielfalt.
Die GOP II ermöglichen es, Defizite und Potenziale systematisch zu erfassen und daraus
konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen abzuleiten. Hierzu zählen beispielsweise die
Sicherung und Vernetzung von Grünflächen, Entsiegelungsmaßnahmen sowie die
Entwicklung klimaresilienter Freiraumstrukturen.
Beispiele für bereits angestoßene Maßnahmen sind unter anderem der Grünzug Aaper Wald
im Stadtbezirk 6.
Gesundheit, Erholung und Aufenthaltsqualität
Öffentliche Grün- und Freiflächen übernehmen wichtige Funktionen für Erholung, Bewegung
und Begegnung und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität in den Stadtbezirken bei. Die
GOP II schaffen eine Grundlage, um Freiräume zielgerichtet weiterzuentwickeln und Defizite
in der Grünversorgung zu identifizieren.
Aus den GOP II gehen konkrete Maßnahmen und Projektansätze hervor, die anschließend
über andere Programme und Förderkulissen umgesetzt werden können. Hierzu zählen
beispielsweise Maßnahmen aus dem Masterplan Kinderspielplätze oder der
Städtebauförderung.
Stadtentwicklung und beschleunigte Planungsprozesse („Bauturbo")
Grünordnungsrahmenpläne leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen und
qualitätsvollen Stadtentwicklung. Sie schaffen eine strategische Grundlage, um Freiräume im
städtischen Innenbereich langfristig zu sichern und frühzeitig in städtebauliche
Entwicklungsprozesse einzubinden. Gleichzeitig dienen sie als wichtige fachliche Grundlage
für weitere Planungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung und
unterstützen eine ämterübergreifend abgestimmte Freiraum-entwicklung. Beiträge der
Grünordnung werden ferner zu den Auslobungen für städtebaulich-freiraumplanerischen
Wettbewerbe wie Nördlich Kalkumer Schloßallee oder Südlich Oberlöricker Straße erarbeitet
und liefern außerdem die freiraumplanerische Grundlage für die Bebauungspläne.
Insbesondere vor dem Hintergrund beschleunigter Planungs- und Genehmigungs-prozesse
im Wohnungsbau („Bauturbo") gewinnen die Grünordnungsrahmenpläne II zunehmend an
Bedeutung. Sie tragen dazu bei, dass Anforderungen an die öffentlichen Belange, wie Grün-
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und Spielflächenversorgung sowie Aufenthaltsqualität bereits in frühen Planungsphasen
berücksichtigt werden können. Dadurch unterstützen sie eine qualitätsvolle Innenentwicklung
und helfen, Nutzungskonflikte im weiteren Planungsverlauf zu minimieren.
Die regelmäßige Fortschreibung bestehender GOP II ist erforderlich, um aktuelle
gesellschaftliche, ökologische und planerische Entwicklungen angemessen zu
berücksichtigen und die fachlichen Grundlagen der Freiraumplanung kontinuierlich zu
aktualisieren.
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