Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz · Sitzung vom 11.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Genehmigungspraxis und zeitliche Alternativen: Auf welcher Rechtsgrundlage (Ausnahmegenehmigung gem. § 67 BNatSchG) wurde das Verschließen von potenziellen Niststätten / Mauernischen an den Gebäuden der SWD auf der Rankestraße mitten in der gesetzlichen Hauptbrutzeit (Juli) gestattet, und warum wurde nicht zur Auflage gemacht, diese Arbeiten auf die Zeit ab Oktober zu verschieben, zumal bautechnisch keine Dringlichkeit zu erkennen war?
2. Qualitätssicherung der Vorab-Prüfung: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorab-Prüfung auf Besatz fachgerecht durchgeführt wird, wenn Handwerker diese lediglich selbst unter erheblichem Baustellenlärm (der Anflugverhalten verhindert) durchführen und keine unabhängige ökologische Baubegleitung eingesetzt wird?
3. Konsequenzen bei städtischen Vergaben: Ist der Verwaltung bekannt, dass es durch dieselbe Firma an der gleichen Örtlichkeit in der Vergangenheit bereits zu artenschutzrechtlichen Verstößen (Einmauern von Küken) gekommen sein soll, und wie fließen solche Erkenntnisse in die Vergabe von Aufträgen der Stadt bzw. der SWD sowie in die Kontrolle von Auflagen ein?
An mehreren Gebäuden der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) wurden im Juli dieses Jahres durch eine durch die SWD beauftragte Firma (die Firma ist den Anfragestellern bekannt) systematisch Nistlöcher in der Fassade verschlossen. Die Arbeiten fanden somit mitten in der Hauptbrutzeit für Gebäudebrüter (wie z. B. Mauersegler oder Haussperlinge) statt, die nach § 44 Abs. 1 BNatSchG streng geschützt sind. Gegenüber aufmerksamen Anwohnern berief sich der ausführende Mitarbeiter vor Ort auf eine E-Mail-Freigabe der Stadt Düsseldorf vom 25.03.2026. Eine angemessene und fachlich fundierte Überprüfung der Hohlräume auf Besatz fand vor dem Verschließen offenbar nicht statt. Die von der Firma angeführte Untersuchung beschränkte sich auf den Einsatz einer Endoskopkamera durch den Handwerker selbst sowie die Beobachtung, dass die Löcher "seit einer Stunde nicht angeflogen" worden seien. Angesichts des extremen Maschinenlärms im Umfeld der Maßnahme, der naturgemäß jeden Anflug von Altvögeln unterbindet, ist eine solche Prüfung als völlig unzureichend und methodisch fehlerhaft einzustufen. Besonders brisant ist der Vorfall vor dem Hintergrund, dass laut Zeugenaussagen dieselbe Firma in der Vergangenheit bereits Niststätten vor Ort verschlossen hat, wobei nachweislich Küken lebendig eingemauert wurden. Zudem bestätigten die ausführenden Arbeiter vor Ort, dass eine Durchführung der Maßnahme nach Ablauf der Vogelschutzzeit (ab Oktober) bautechnisch problemlos möglich gewesen wäre. Es stellt sich daher die dringende Frage, wie die Stadt Düsseldorf und die SWD als städtische Tochtergesellschaft den Schutz der Biodiversität und die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes bei solchen Sanierungsmaßnahmen gewährleisten. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in der Hauptbrutzeit ohne nachgewiesene bauliche Dringlichkeit sowie der Verzicht auf eine unabhängige ökologische Baubegleitung werfen verfahrensrechtliche Fragen auf. Es ist zu prüfen, wie unter diesen Bedingungen das gesetzliche Tötungs- und Zerstörungsverbot im städtischen Einflussbereich lückenlos kontrolliert und sichergestellt wird.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/047/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion FREIE WÄHLER Tierschutz Partei zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11. September 2026 Hier: „Sicherstellung des Gebäudebrüterschutzes bei Sanierungsmaßnahen der SWD" Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage (Ausnahmegenehmigung gem. § 67 BNatSchG) wurde das Verschließen von potenziellen Niststätten/Mauernischen an den Gebäuden der SWD auf der Rankestraße mitten in der gesetzlichen Hauptbrutzeit (Juli) gestattet und warum wurde nicht zur Auflage gemacht, diese Arbeiten auf die Zeit ab Oktober zu verschieben, zumal bautechnisch keine Dringlichkeit zu erkennen war? Antwort: Im vorliegenden Fall handelt es sich um von Halsbandsittichen in das Wärmedämm- verbundsystem gegrabene Löcher. Es handelt sich bei derartigen Fassadenlöchern nicht um natürliche Fortpflanzungsstätten einer Vogelart im Sinne des BNatSchG, sondern um Schäden an einem Wärmedämmverbundsystem. Die Halsbandsittiche sind zudem keine heimische Tierart und gehören daher nicht zu den Arten, die nach §44 BNatSchG geschützt sind. Das Verschließen der Löcher bedarf somit keiner Genehmigung. Ein Verschluss der Löcher ist jederzeit zulässig, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich Tiere in dem Loch befinden und somit der Tierschutz gewährleistet ist. Ein Verschluss der Löcher kann aufgrund der Brutzeit der Sittiche ab Mitte Februar bis Ende Juni problematisch sein. Dennoch sollen die Löcher grundsätzlich endoskopisch untersucht werden, um ein Restrisiko ausschließen zu können. In diesem Jahr sind die Jungvögel der Sittiche Anfang Juni ausgeflogen. Frage 2: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorab-Prüfung auf Besatz fachgerecht durchgeführt wird, wenn Handwerker diese lediglich selbst unter erheblichem Baustellenlärm (der Anflugverhalten verhindert) durchführen und keine unabhängige ökologische Baubegleitung eingesetzt wird? Antwort: Die Vorab-Prüfung mittels Endoskop ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird seitens der Verwaltung jedoch empfohlen, da der Bauträger im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, dass es durch dieselbe Firma an der gleichen Örtlichkeit in der Vergangenheit bereits zu artenschutzrechtlichen Verstößen (Einmauern von Küken) gekommen sein soll, und wie fließen solche Erkenntnisse in die Vergabe von Aufträgen der Stadt bzw. der SWD sowie in die Kontrolle von Auflagen ein? Antwort: Der Verwaltung ist ein solcher Fall bekannt. Da es sich dabei um eine Straftat handelt, hat die Verwaltung die zuständige Dienststelle der Umweltkriminalpolizei hinzugezogen. Seitdem wird wie unter Antwort 1 beschrieben verfahren und es ist nicht zu weiteren derartigen Fällen gekommen. Beigeordneter Jochen Kral 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche Kosten sind der Stadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren fünf Jahren durch Leerfahrten entstanden?
3. Welche Maßnahmen sind auf städtischer Seite geplant, um die Finanzierung aus kommunalen Mitteln tragen zu können?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AÖE/050/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11. September 2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zum Thema "Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen bei sogenannten „Leerfahrten„" Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in den vergangenen fünf Jahren in Düsseldorf entwickelt? Antwort: Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze ist in den vergangenen fünf Jahren in Düsseldorf im Durchschnitt pro Jahr um 3,7% gestiegen. Insgesamt ist eine Steigerung von 2021 bis 2025 von 15,59 % zu verzeichnen. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren fünf Jahren durch Leerfahrten entstanden? Antwort „Leerfahrten", „Fehlfahrten" oder „Fehleinsätze" sind im Rettungsdienst nicht eindeutig definiert. So wird - wie in der Anfrage beschrieben - eine ambulante Versorgung am Einsatzort und ein dadurch nicht erforderlicher Transport in eine Klinik teilweise als „Fehleinsatz" bezeichnet, obwohl eine notwendige Versorgung durch den Rettungsdienst stattgefunden hat. Je nach Definition erfolgt in weniger als 10% der Fälle kein Transport eines Patienten oder einer Patientin in eine Klinik. Die Kosten dieser Einsätze machen weniger als 3% des Gesamtbudgets des Rettungsdienstes aus. Frage 3 Welche Maßnahmen sind auf städtischer Seite geplant, um die Finanzierung aus kommunalen Mitteln tragen zu können? Antwort Derzeit gilt eine Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, die sämtliche Kosten, die durch die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung entstehen, deckt. Die Verhandlungen mit den Kostenträgern zu zukünftigen Finanzierungen ab dem Jahr 2027 laufen aktuell. Seite 1 von 1
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/051/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11. September 2026 Hier: „Aktueller Stand und Erfahrungen bei der Einführung der Düsseldorfer Naturschutzwacht" Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Besetzung und der abzudeckenden Einsatzgebiete der Naturschutzwacht im Düsseldorfer Stadtgebiet (wie z. B. im Himmelgeister Rheinbogen, am Angermunder See, im Aaper/Grafenberger Wald, am Elbsee oder in der Urdenbacher Kämpe)? Antwort: Die Stadt Düsseldorf hatte vor Weihnachten 2024 einen Aufruf für ein ehrenamtliches Engagement im Bereich der Naturschutzwacht gestartet. Darauf gab es eine erfreulich große Resonanz, so dass bereits zu Beginn des Jahres 2025 mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erste Gespräche geführt wurden und der Start der Naturschutzwacht im Februar 2025 erfolgte. Mittlerweile sind 14 Naturschutzwächterinnen und -wächter in nachfolgend aufgeführten Gebieten aktiv. Gebiet Anzahl Personen Gesamtes Stadtgebiet 2 Bremer Strand/ Rheinaue 1 Naturschutzgebiet Tongrube 1 Naturschutzgebiet Pillebachtal 1 Aaper Wald/Grafenberger Wald und Naturschutzgebiet Rotthäuser Bachtal 2 Naturschutzgebiet Überanger Mark/Rahmer Benden 1 Naturschutzgebiete im Düsseldorfer Osten (Pillebachtal, Rotthäuser und 1 Hubbelrather Bachtal) Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe 2 Naturschutzgebiet Elbsee/Eller Forst 1 Naturschutzgebiet Himmelgeister Rheinbogen 1 Angermunder See 1 Das Engagement der Beteiligten ist sehr hoch. Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächterinnen und -wächter stellen eine wichtige und wertvolle Unterstützung für die untere Naturschutzbehörde dar. Ziel ist es, die Naturschutzwacht langfristig zu etablieren und ihre Wirksamkeit im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes weiter zu erhöhen. Frage 2: Welche Inhalte haben Schulung und Fortbildung der ehrenamtlichen Naturschutzwächter* innen (beispielsweise durch das Tagesseminar an der Natur- und Umweltschutzakademie NRW in Recklinghausen oder andere Kooperationspartner wie z.B. die Biologische Station Haus Bürgel)? Antwort: Die Schulungsinhalte bei der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) sind allgemeingültig für Nordrhein-Westfalen. Dabei werden Grundlagen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Wissen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen 1 vermittelt. Darüber hinaus werden die Themen Kommunikation für den respektvollen Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern in der Natur sowie das Verhalten in Konfliktsituationen behandelt. Neben der Schulung bei der NUA hat die untere Naturschutzbehörde bei Inhouse-Schulungen die Naturschutzwächterinnen und -wächter über die Besonderheiten der jeweiligen Betreuungsgebiete und über die im Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf enthaltenen Regelungen informiert. Frage 3: Welche Erfahrungen wurden seit Beginn der Einsätze im Hinblick auf das Verhalten der Besucher*innen sowie insbesondere die Wirkung der Aufklärungsarbeit gewonnen? Antwort: Die Naturschutzwacht ist gut angelaufen und wird von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen. Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere im Bereich Aufklärung und Sensibilisierung, nimmt einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ein. Zu den am häufigsten gemeldeten Themen zählen: • Verstöße gegen die Ge- und Verbote des Landschaftsplans • Beschädigungen an Flora und Fauna • Meldungen zu Wildtieren Im Jahr 2025 wurden 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Berichterstattungen der Rheinischen Post vom 02.08.2025 und 03.09.2026 geben einen sehr guten Einblick in die Arbeit und Erfahrungen der Naturschutzwächterinnen und -wächter. Beigeordneter Jochen Kral 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele wild abgestellte Einkaufswagen werden der Verwaltung im Düsseldorfer Stadtgebiet jährlich gemeldet (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen)?
2. Welche Kosten entstehen der Landeshauptstadt Düsseldorf durch den Umgang mit wild abgestellten Einkaufswagen im öffentlichen Raum?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/052/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11.09.2026 Hier: "Wild abgestellte Einkaufswagen - Sachstand, Kosten und Kooperationsmodelle in Düsseldorf" Vorbemerkung: Im gesamten Stadtgebiet kommt es dazu, dass Kunden Einkaufswagen aus Supermärkten vom Grundstück der Ladenlokale mitnehmen und im Straßenraum zurücklassen. Die Erfahrungen im weiteren Umgang sind sehr heterogen: Festzuhalten ist zunächst, dass die Einkaufswagen von ihren Eigentümern - aus der Verwaltung nicht bekannten Gründen - in der Regel nicht so gekennzeichnet werden, dass eine zweifelsfreie Zuordnung zu einzelnen Betrieben und ihren Inhabern möglich ist. Gerade bei den großen Ketten wird oftmals nur ein einheitliches Design der Kette ohne Hinweis auf die konkrete Filiale verwendet. Es besteht keine Rechtspflicht zur Kennzeichnung von Einkaufswagen. Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes sind die meisten Händler durchaus daran interessiert, die Einkaufswagen zurückzuerlangen und für entsprechende Hinweise - gerade auch von Kundinnen und Kunden - dankbar. In anderen Fällen entsteht der Eindruck, dass Betriebe die Verantwortung und den Aufwand für ihr Eigentum und dessen Rückholung scheuen und stattdessen lieber ihr Eigentum aufgeben. Zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Einkaufswagen gibt es technische Vorrichtungen, wie z.B. Wegfahrsperren mit im Boden eingelassenen Magnetstreifen, die allerdings bisher noch nicht flächendeckend genutzt werden. Frage 1: Wie viele wild abgestellte Einkaufswagen werden der Verwaltung im Düsseldorfer Stadtgebiet jährlich gemeldet (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen)? Antwort: Gesonderte Erkenntnisse für einzelne Stadtbezirke liegen nicht vor. Der OSD hat im Jahr 2026 in sieben Maßnahmen insgesamt 31 Einkaufswagen vorgefunden, darunter alleine 20 in einer einzigen Maßnahme. Gehen Meldungen über Einkaufswagen im Stadtgebiet bei der Leitstelle des Ordnungsamtes ein, kontaktiert diese unmittelbar den nächstliegenden Betrieb bzw. Händler und führt ggf. eigene Feststellungen vor Ort durch. Im Rahmen des Streifendienstes des Ordnungs- und Servicedienst (OSD) festgestellte Einkaufswagen werden, so vor Ort möglich, dem jeweiligen Händler oder der Leitstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet. Über die App „Düsseldorf bleibt sauber" treffen darüber hinaus im Umweltamt größenordnungsmäßig 20 Meldungen je Woche über abgestellte Einkaufswagen ein. Soweit die Meldungen und die enthaltenen Fotos eine Zuordnung zu einzelnen Händlern zulassen, werden diese kontaktiert und zur Einsammlung ihres Eigentums aufgefordert. 1 Frage 2: Welche Kosten entstehen der Landeshauptstadt Düsseldorf durch den Umgang mit wild abgestellten Einkaufswagen im öffentlichen Raum? Antwort: Es entstehen Personalkosten, im Wesentlichen für die Kommunikation zwischen den beiden Dienststellen und den Einzelhandelsbetrieben. Frage 3: Gibt es in Düsseldorf bereits Kooperationsvereinbarungen mit dem Handel zur Rückholung entwendeter Einkaufswagen - und falls nicht, plant die Verwaltung die Einführung eines entsprechenden Modells? Antwort: Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und Händlern bestehen nicht. Beigeordneter Jochen Kral 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele der im Jahr 2020 identifizierten 55 Spielplätze wurden im Rahmen des Beschattungsprogramms bislang mit Baumpflanzungen oder sonstigen Beschattungsmaßnahmen ausgestattet (Bitte um Auflistung der Standorte und der jeweiligen Maßnahmen)?
2. Welche ergänzenden Hitzeschutzmaßnahmen - jenseits von Baumpflanzungen - wurden im Rahmen des Masterplans Kinderspielplätze geprüft oder umgesetzt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/053/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 11. September 2026 Hier: „Spielplätze im Hitzetest - naturbasierte Hitzeschutzmaßnahmen" Frage 1: Wie viele der im Jahr 2020 identifizierten 55 Spielplätze wurden im Rahmen des Beschattungsprogramms bislang mit Baumpflanzungen oder sonstigen Beschattungsmaßnahmen ausgestattet (Bitte um Auflistung der Standorte und der jeweiligen Maßnahmen)? Antwort: Auf den 55 identifizierten Spielplätzen wurden seit dem Jahr 2020 insgesamt 162 Bäume als Beschattungsmaßnahme gepflanzt. Die entsprechende Aufteilung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Stadtbezirk Objekt Anzahl Pflanzungen 1 Frankenplatz, WSP 2 1 Kaiserpark, KSP 6 1 Rheinpark, KSP ggü. Klever Str. 3 2 Edisonplatz, KSP 3 2 Engerstr., KSP 2 2 Flurstr. 32, KSP 4 2 Grafental, Naturpark Flingern, KSP 0 2 Hanielpark, KSP a.d. Rollerbahn 2 2 Stadtwerkepark, KSP Kettwiger Str. 0 2 Zoopark, KSP Grunerstr. 0 2 Zoopark, KSP Mathildenstr. 0 3 Alter Bilker Friedhof, KSP 1 3 Bilker Arcaden, KSP 6 3 Lessingplatz, BP 0 3 Martinstr. 10-16, KSP 5 3 Merkurstr., KSP 7 3 Räuscherweg 1, KSP 0 3 WGZ-Bank-Park, KSP Velberter Str. 1 4 Belsenpark, Greifweg, KSP 0 4 Brüggener Weg, KSP 9 4 Freizeitanlage Heerdt 0 4 GW Schorlemerstr., KSP Hansaallee 0 4 GW Schorlemerstr., KSP Lütticher Str. 0 1 4 Heerdter Rheinpark, KSP 4 4 Niederkasseler Str. 18-30, KSP 11 4 Salierplatz, BP 3 4 Salierplatz, KSP 2 4 San-Remo-Str., KSP Kleinkinder 8 4 San-Remo-Str., KSP Schulkinder 0 4 Wickrather Str., KSP 8 5 Nordpark, KSP Am Ballhaus 7 6 GW Unterrath, KSP A.d. Golzheimer Heide 2 6 Heinefeldplatz, KSP 4 6 In der Nießdonk, KSP 1 6 Sankt-Franziskus-Park / Heideweg, KSP Heideweg 1 6 Selbecker Str., KSP 5 7 Am Wallgraben, KSP 13 7 GW Rath/Eller, KSP Gutenbergstr. 2 7 Heinrich-Könn-Str., KSP Paul-Pieper-Str. 1 7 Hülsmeyerstr. 28, KSP 3 7 Schaffhausener Weg, KSP 4 8 Alter Eller Friedhof, KSP 0 8 GW Tannenhof, KSP Tannenhof 0 8 Nachbarschaftspark am Hackenbruch, KSP Schlesische 4 Str. 8 Schlosspark Eller, WSP 1 9 Am Mickeler Busch, KSP 4 9 Auf' m Rott, KSP 2 9 Burscheider Platz, KSP 8 9 GW Hassels, KSP Am Rethert 2 9 GW Hassels, KSP Heiligenhauser Str. 0 9 Richard-Strauss-Platz, KSP 1 10 Am Kapeller Feld, KSP 3 10 Carlo-Schmid-Str., KSP 1 10 Ernst-Lemmer-Str. 2, KSP 2 10 Wittenberger Weg, KSP 4 Summe 162 Die Beschattung von Spielplatzbereichen über eine standortangepasste Bepflanzung mit Bäumen ist besonders nachhaltig, da Bäume über eine lange Lebensdauer verfügen und gleichzeitig mit ihrer Ökosystemleistung, wie z.B. Verdunstungswirkung und CO2- Speicherung, zur Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse vor Ort beitragen. 2 Frage 2: Welche ergänzenden Hitzeschutzmaßnahmen - jenseits von Baumpflanzungen - wurden im Rahmen des Masterplans Kinderspielplätze geprüft oder umgesetzt? Antwort: Überprüft wurde der Einsatz von Sonnensegeln. Diese unterliegen im Außenbereich erheblichen Wind- und Wetterbelastungen. Bereits bei moderaten Windstärken entstehen hohe Zug- und Druckkräfte, die bei flexibler Befestigung oder bei Materialermüdung dazu führen können, dass Segel reißen, Befestigungspunkte nachgeben oder Trägerkonstruktionen instabil werden. Dieses Risiko lässt sich selbst bei fachgerechter Montage und regelmäßiger Wartung nicht vollständig ausschließen. Insbesondere plötzliche Windböen oder Starkwindereignisse, die in den letzten Jahren häufiger auftreten, stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Lösungen, wie saisonal eingespannte Segel erfordern einen aufwendigen Auf- und Abbau sowie eine fortlaufende Überwachung, da insbesondere bei unvorhersehbaren Witterungsereignissen ein unverzügliches Handeln erforderlich werden kann. Hinzu kommt, dass Sonnensegel durch Vandalismus, Missbrauch oder Witterungseinflüsse wie Hagel und Schneelast beschädigt werden können und damit einen überdurchschnittlichen Wartungsaufwand verursachen. Beschädigte Segel wiederum stellen ein Sicherheitsrisiko dar, etwa durch herabhängende Stoffbahnen oder instabile Befestigungen. Die Verwaltung hat sich aus den genannten Gründen dazu entschieden, auf die Installationen von Sonnensegeln zu verzichten. Die Möglichkeit, Pavillons als mobile Überdachung anzubieten und diese in abschließbaren Containern auf den Kinderspielplätzen aufzubewahren, hat sich nicht bewährt. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft von Spielplatzpatinnen und -paten, die Verantwortung für den Aufbau und Abbau der Pavillons zu übernehmen. Diese haben sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, naturbasierte Beschattungslösungen - etwa begrünte Pergolen oder Rankstrukturen - ergänzend zu Baumpflanzungen auf besonders hitzebeanspruchten Spielplätzen einzusetzen? Antwort: Die Planung sieht auf den Kinderspielplätzen eine Kombination von (halb-) schattigen und sonnigen Bereichen vor. Pergolen sind ein traditionelles Gestaltungsmittel der Landschaftsarchitektur, deren Einsatz in Verbindung mit Rank- und Kletterpflanzen auf neuen und zu sanierenden Kinderspielplätzen geprüft wird. Beigeordneter Jochen Kral 3
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, hierzu ein Konzept vorzulegen, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: ●die regelmäßige Durchführung eines öffentlichen Informationstags zum Thema Katastrophenschutz, ●die Einbindung relevanter Akteure aus dem Bereich Bevölkerungsschutz, ●geeignete Veranstaltungsorte und mögliche Kooperationen (bspw. Burgplatz oder Schadowstraße) ●eine öffentlichkeitswirksame Begleitung der Veranstaltung. Der Aktionstag könnte unter anderem folgende Angebote umfassen: Informationsstände und Beratung ●Feuerwehr Düsseldorf, ●Technisches Hilfswerk (THW), ●Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), ●Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), ●Deutsches Rotes Kreuz (DRK), ●Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), ●Malteser Hilfsdienst (MHD), ●Rettungsdienste, ●Stadtverwaltung, ●Stadtwerke Düsseldorf und weitere relevante Partner. Vorträge und Informationsveranstaltungen ●Umgang mit Hochwasser und Starkregen, ●Verhalten bei Stromausfällen, ●Brandschutz und Brandvermeidung, ●Warnsysteme der Stadt und des Bundes, ●persönliche Notfallvorsorge und Bevorratung, ●Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe. Mitmachangebote und Demonstrationen ●praktische Übungen, ●Vorführungen von Einsatztechnik, ●Demonstrationen von Rettungs- und Löschmaßnahmen, ●Informationen zum richtigen Umgang mit Warnmeldungen, ●Angebote für Kinder und Jugendliche zur spielerischen Vermittlung von Katastrophenschutzwissen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines regelmäßig stattfindenden „Sensibilisierungstag Katastrophenschutz" zu prüfen und ein entsprechendes Konzept für eine öffentliche Informations- und Aufklärungskampagne zu entwickeln. Ziel ist es, die Bevölkerung umfassend über mögliche Gefahrenlagen, persönliche Vorsorgemöglichkeiten und das richtige Verhalten in Katastrophen- und Krisensituationen zu informieren und damit die Resilienz der Stadtgesellschaft zu stärken. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu ein Konzept vorzulegen, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: ●die regelmäßige Durchführung eines öffentlichen Informationstags zum Thema Katastrophenschutz, ●die Einbindung relevanter Akteure aus dem Bereich Bevölkerungsschutz, ●geeignete Veranstaltungsorte und mögliche Kooperationen (bspw. Burgplatz oder Schadowstraße) ●eine öffentlichkeitswirksame Begleitung der Veranstaltung. Der Aktionstag könnte unter anderem folgende Angebote umfassen: Informationsstände und Beratung ●Feuerwehr Düsseldorf, ●Technisches Hilfswerk (THW), ●Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), ●Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), ●Deutsches Rotes Kreuz (DRK), ●Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), ●Malteser Hilfsdienst (MHD), ●Rettungsdienste, ●Stadtverwaltung, ●Stadtwerke Düsseldorf und weitere relevante Partner. Vorträge und Informationsveranstaltungen ●Umgang mit Hochwasser und Starkregen, ●Verhalten bei Stromausfällen, ●Brandschutz und Brandvermeidung, ●Warnsysteme der Stadt und des Bundes, ●persönliche Notfallvorsorge und Bevorratung, ●Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe. Mitmachangebote und Demonstrationen ●praktische Übungen, ●Vorführungen von Einsatztechnik, ●Demonstrationen von Rettungs- und Löschmaßnahmen, ●Informationen zum richtigen Umgang mit Warnmeldungen, ●Angebote für Kinder und Jugendliche zur spielerischen Vermittlung von Katastrophenschutzwissen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Seit den 1980er Jahren verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf eine dreistufige Grünordnungsrahmenplanung als Instrument einer strategischen Freiraumplanung, die den Ebenen der städtebaulichen Planung zugeordnet ist: der GOP I für die Gesamtstadt auf Ebene des Flächennutzungsplans (Maßstab 1:20.000), der GOP II (Grünordnungsrahmenplan) auf Ebene des städtebaulichen Rahmenplans oder eines Stadtbezirks (Maßstab 1:10.000) der GOP III für ein Quartier auf Ebene des Bebauungsplans (Maßstab 1:1.000 bis 1:500) Die Grünordnungsrahmenpläne beziehen sich überwiegend auf den baulichen Innenbereich und ergänzen den Landschaftsplan, der in Nordrhein-Westfalen nur für den Außenbereich gilt und hier als kommunale Satzung beschlossen wird. Grünordnungsrahmenpläne haben den Charakter eines Fachplans, dessen Aussagen über Festsetzungen in Bebauungsplänen rechtsverbindlich werden können. Inhaltlich bauen sie aufeinander auf und konkretisieren die Zielsetzungen der jeweils übergeordneten Ebene bis hin zu Maßnahmen entsprechend des zugrundeliegenden Planungsmaßstabs.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Blühwiesenstrategie der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) ist ein zentraler Pfeiler des städtischen Biodiversitätskonzepts 2030. Das Ziel der Strategie ist die ökologische Aufwertung bestehender Grünflächen, indem intensiv gepflegte Rasenflächen in artenreiche Wiesen umgewandelt bzw. durch deren Erhalt Lebensräume für Insekten und bedrohte Pflanzen geschaffen werden: Umwandlung von Flächen: Bereits seit 2005 werden verstärkt Rasenflächen in Parkanlagen und im Straßenbegleitgrün extensiviert und in Blühwiesen umgewandelt. Bis zum Jahr 2022 wurden rund 7,5 Hektar neue Blühwiesen angelegt. In den folgenden Jahren wurden rund 30.000 vorgezogene Stauden in die Wiesen gepflanzt. Extensivierung der Pflege: Statt häufigem Mähen werden diese Flächen nur noch ein- bis zweimal pro Jahr geschnitten. Dieses Konzept leitet sich aus der herkömmlichen Nutzung von Blühwiesen zur Heugewinnung ab. Nur durch diese gezielte Pflege können Blühwiesen erhalten oder entwickelt werden. Verwendung von regionalem Saatgut: Es wird grundsätzlich auf heimische Wildblumen und Gräser gesetzt, um die lokale Flora und Fauna optimal zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, jährlich eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der in ihrem Zuständigkeitsbereich erfassten Abfälle zu erstellen. Die Daten sind der beigefügten Bilanz zu entnehmen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In seiner Sitzung am 18.09.1996 hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die Verwaltung beauftragt, über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen Anträge und Aufträge regelmäßig zu berichten. In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz kommt am Freitag, 11. September 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal, 1. Obergeschoss des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die das Konzept Friedhofswesen, die Abfallbilanz 2025 sowie Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse zum Neubau von zwei Rettungswachen. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch live im Internet übertragen - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.