Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 10
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
28.05.2024 · Bezirksvertretung 10
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 10 · Sitzung vom 28.05.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 22.09.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Abenteuerspielplatz Garath für die Durchführung der Feier zum 50jährigen Jubiläum des Abenteuerspielplatzes in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie hat sich die Zahl der öffentlichen, gewerblichen und privaten Lademöglichkeiten für Elektroautos i m Stadtbezirk im vergangenen Jahr entwickelt?
3. Wie ist die Nutzung der öffentlichen Ladesäulen im Stadtbezirk und wo werden im Stadtbezirk weitere Ladesäulen im Jahr 2024 installiert?
Die Ausweitung der Elektromobilität ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und notwendig zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Düsseldorf. Die Anschaffung eines E -Autos scheitert vielfach an fehlenden Lademöglichkeiten, es ist deshalb für die Kaufentscheidung der Bürger*innen von Bedeutung, ob und wo in diesem Jahr weitere Ladesäulen installiert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Dem beschleunigten Ausbau von regenerativen Energien kommt aus Gründen des Klimaschutzes und der Stärkung der Unabhängigkeit unserer Energieversorgung große Bedeutung zu. Städtische Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stadtbezirk 10 z.B. im Bereich Verkehr (bis auf die neuen Ladesäulen) und bei der Gebäudesanierung sind bisher nach unserer Kenntnis nicht erfolgt. Daten aus dem privaten Bereich sind deshalb von besonderem Interesse.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bädergesellschaft wird um Mitteilung zur Möglichkeit der Veröffentlichung der jeweils eingestellten Beckentiefe des Hubbeckens im Benrather „Badehaus" im Internet gebeten.
Das Nichtschwimmerbecken im Hallenbad Niederheid weist eine unveränderliche Beckentiefe von 80 - 120 cm auf. Eltern, die mit ihren noch nicht schwimmfähigen Kindern einen Schwimmbadbesuch beabsichtigen, können sich darauf einstellen. Das neue - für den Stadtbezirk 10, der kein öffentliches Bad hat, maßgebliche - „Badehaus" hat ein Hubbecken, dessen Tiefe zu Lehrzwecken sinnvollerweise verändert werden kann. Für Eltern insbesondere kleinerer Kinder bringt das allerdings Unsicherheiten mit sich, da sie die jeweils eingestellte Beckentiefe vor dem Aufsuchen des Bades nicht erfahren. Das kann, passen eingestellte Tiefe und Körpergröße nicht zusammen, im Einzelfall zu Enttäuschungen und der Vergeblichkeit des Schwimmbadbesuchs führen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/064/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) vom 28.05.2024 Veröffentlichung der jeweils eingestellten Beckentiefe des Hubbeckens im Benrather „Badehaus", auf der Webseite der Bädergesellschaft Zu der Anfrage teilt die Bädergesellschaft Düsseldorf Folgendes mit: Frage: Die Bädergesellschaft wird um Mitteilung zur Möglichkeit der Veröffentlichung der jeweils eingestellten Beckentiefe des Hubbeckens im Benrather Badehaus im Internet gebeten. Antwort: Das Kursbecken im Badehaus Benrath verfügt über eine einstellbare Beckentiefe von 0 - 270 cm. Das Kursbecken wird individuell auf die benötigte Beckentiefe des jeweiligen Kurses eingestellt. Dieses geschieht mehrmals täglich. Außerhalb der Kurse wird das Be- cken in der Regel auf eine Beckentiefe von 80 cm eingestellt. Für Kleinkinder steht zusätzlich das Kleinkinderbecken oder aber auch das Vitalbecken mit einer Wassertiefe von 120 bis 135 cm zur Verfügung. Somit stehen für alle Nutzergruppen immer unterschiedliche Wassertiefe in den Becken zur Verfügung. Eine Darstellung der Beckentiefe auf der Website ist nicht möglich, da es keine technische Schnittstelle gibt, die die jeweilige Beckentiefe überträgt. Gäste können aber gerne vor Ih- rem Besuch telefonisch oder persönlich an der Kasse erfragen, ob zu der geplanten Be- suchszeit in dem Kursbecken ein Kurs stattfindet oder welche Beckentiefe eingestellt ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Fachverwaltung wird um Auskunft gebeten, 1. welche Möglichkeiten bestehen, die absoluten bzw. eingeschränkten Halteverbote für die Ladevorgänge vor den Privathäusern aufzuheben und 2. welche Möglichkeiten bestehen, Gefahrenstellen durch die Kabelführungen von den Hauswänden der Privathäuser zum abgestellten E -Fahrzeug zu vermeiden.
Immer mehr Haushalte in Hellerhof beziehen bereits Solarstrom und haben schon Wallboxen für das Aufladen des E-Autos installiert. Für den Ladevorgang muss jedoch im eingeschränkten bzw. absoluten Halteverbot vor dem eigenen Haus geparkt werden, da keine eigenen Garageneinfahrten vorhanden sind. Hier haben Anwohner bereits Verwarnungen erhalten. Es gilt hier unbedingt Abhilfe zu schaffen, damit der Umstieg zum E-Auto weiter erfolgreich vorangetrieben werden kann. Denkbar wäre eine zeitliche Aufhebung der Abstellverbote für die Inhaber von E-Autos und Wallboxen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wann ist mit der Ausführung der Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Zebrastreifens an der Emil-Barth-Straße zu rechnen?
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 28.02.2023 folgenden Beschluss: „Die Fachverwaltung wird um Prüfung von geeigneten Maßnahmen gebeten, im Bereich des Zebrastreifens an der Emil-Barth-Straße die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. (Lückenschluss nach Entfernung der Litfaßsäule). Dabei soll darauf geachtet werden, dass z.B. Fahrräder mit Anhänger, E-Mobile von mobilitätseingeschränkten Personen und Erwachsenen-Dreiräder diesen Bereich problemlos passieren können".
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung zur Vorlage BV10/063/2024 Bezirksvertretung 10 Anfrage von Herrn Ries (FWG) vom 28.05.2024 Umlaufschranke Emil-Barth-Straße Anfrage: Wann ist mit der Ausführung der Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Zebrastreifens an der Emil-Barth-Straße zu rechnen? Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Maßnahme soll in der 22. KW umgesetzt werden. Die Aufstellung der Umlaufschranke wurde bezüglich des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2024 zur Zulassung von „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist" geprüft und die Planung mit Markierungen zur Aufmerk- samkeitserhöhung ergänzt. Die Markierungsarbeiten werden schnellstmöglich im Anschluss an die Aufstellung der Um- laufschranke ausgeführt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet das Amt für Schule und Bildung um Errichtung einer Hausmeisterdienstwohnung (Vierzimmerwohnung) am Schulstandort Stettiner Straße 98 und stellt hierfür einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro aus dem bezirklichen Bauunterhalt zur Verfügung (Deckung aus Liste B, Städtische Gebäude, 1.10.11.111.05.001 52416000).
Die Gesamtschule Stettiner Straße wurde mit Schuljahresbeginn 2016/2017 errichtet. Bereits 2019 konnte ein neuer Gebäudetrakt mit ca. 60 Räumen neu eingeweiht werden, davon neun mit neuester Technik ausgestattete naturwissenschaftliche Fachräume. In 2020 folgten eine neue Zweifachturnhalle und eine neue Mensa, später noch die Sanierung des Lehrschwimmbeckens. Aus Sicht der Bezirksvertretung 10 handelt es sich um einen äußerst gelungenen Schulneubau einschließlich der Teilsanierungen bestehender Gebäudetrakte. Ein Schulstandort der keine Wünsche für Schülerinnen und Schüler offenlässt und auch für die Bediensteten eine tolle Arbeitsstätte darstellt. Diese hier geschaffenen Werte gilt es, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die hier verwendeten Steuergelder, so gut wie möglich zu bewahren. Aufgrund der Zunahme von Schäden in den Bereichen Vandalismus, Graffiti- Beschmierungen und Einbrüchen sowie Einbruchsversuchen außerhalb der Schulzeiten sehen die Mitglieder der Bezirksvertretung 10 genau dies aber gefährdet. Ein Grund hierfür ist auch die Lage der Schule. In nordöstlicher Richtung liegt der Schulstandort am Rande des Waldes ohne soziale Kontrolle durch eine Nachbarschaft. Ein wichtiger Grund ist sicherlich aber auch die fehlende Hausmeisterdienstwohnung, auf die im Rahmen der Planung der neuen Gesamtschule seinerzeit verzichtet wurde, obwohl dort früher eine solche vorhanden war. Für die Mitglieder des Gremiums ist es unstrittig, dass allein schon das Wissen um die Präsenz einer Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters rund um die Uhr vor Ort zu einem Rückgang der genannten Schäden führen würde. Sie priorisiert daher den Neubau einer Vierzimmerwohnung (80 qm) am Schulstandort der Gesamtschule und würde dies durch eine Beteiligung an den Baukosten in Höhe von 100.000 EUR aus den bezirklichen Bauunterhaltungsmitteln unterstützen. Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im bezirklichen Etat für Schulen, Liste A, Produkt 2121101 Konto 52416000, erfolgt durch Umstellung aus dem Bauunterhalt der Liste B, Städtische Gebäude, Produkt 1111105001 Konto 52416000.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 hat die Informationsvorlage des Amtes für Verkehrsmanagement (BV10/023/2024) dankend zur Kenntnis genommen, wonach die Verwaltung Ausweichzonen für PKW anlegen wird. Allerdings erscheint dies als nicht ausreichend, da sich Fußgänger, Fahrradfahrer und PKW auch weiterhin eine Fahrbahn teilen müssen. Aus Sicht der Bezirksvertretung 10 sollte die in der Informationsvorlage ausgewiesene langfristige Lösung der Anlegung eines Gehweges auf der westlichen Seite der Straße favorisiert und umgesetzt werden. Denkbar wäre hier die Anlegung eines Gehweges in er Ausführung als wassergebunden Decke. Je nach Höhe der Kosten könnte unter Umständen eine (Teil-) Finanzierung aus Mitteln des Bauunterhaltes der Bezirksvertretung 10 erfolgen. Die Bezirksvertretung 10 bittet außerdem um Prüfung, ob die Straße Am Kapeller Feld als sog. Shared-Space-Bereich oder als Fahrradzone ausgewiesen werden könnte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung darum, dass am S-Bahnhof Hellerhof baldmöglichst eine Anlage mit einem Monitor für ein dynamisches Fahrgastinformationssystem (DyFa) aufgestellt und in Betrieb genommen wird. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Im Rahmen der Informationsvorlage BV10/063/2023 hat die Verwaltung in der Sitzung vom 28.03.2023 mitgeteilt, dass die Haltestelle „Hellerhof S" entsprechend den Prioritäten und ihrer Bedeutung als Verknüpfungspunkt zur S-Bahn im übernächsten Baulos regulär berücksichtigt und der Anzeiger im Jahre 2025 in Betrieb genommen werden könnte. Ein Vorziehen der Maßnahme in ein vorhergehendes Baulos ist aufgrund des unterschiedlichen Planungsstands und des dafür gestellten Förderantrages leider nicht möglich.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.