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Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
05.06.2024 · Jugendhilfeausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
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Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 05.06.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Kosten entstehen der Stadt Düsseldorf bei der Erhebung der Elternbeiträge (im Sinne des Verwaltungsaufwands) pro Jahr in Euro?
2. Wie viele Einnahmen erhält die Stadt Düsseldorf aus Elternbeiträgen pro Jahr in Euro?
3. Gibt es einen Erfahrungsaustausch des Jugendamtes bzw. der Stadt Düsseldorf mit Kommunen, in denen die Beiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege schon vollständig abgeschafft worden sind?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/033/2024 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 05.06.2024 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE hier: Elternbeiträge zur Kinderbetreuung in Düsseldorf Frage 1: Welche Kosten entstehen der Stadt Düsseldorf bei der Erhebung der Eltern- beiträge (im Sinne des Verwaltungsaufwands) pro Jahr in Euro? Antwort: Die Personal- und Sachkosten für die Erhebung der Elternbeiträge im Amt für Sozia- les und Jugend belaufen sich auf 3.466.216 Euro im Jahr. Diese Summe beinhaltet alle „Overheadkosten" sowie Kosten für Büroraum, Büroausstattung, etc. Frage 2: Wie viele Einnahmen erhält die Stadt Düsseldorf aus Elternbeiträgen pro Jahr in Euro? Antwort: Für das Jahr 2024 wird ein Gesamtbetrag von 25.628.177 Euro aus Elternbeiträgen erwartet. Diese Einnahmen verteilen sich wie folgt: 7.929.565 Euro entfallen auf El- ternbeiträge für Kitas, 12.044.155 Euro auf Elternbeiträge für OGATA und 5.654.457 Euro auf Elternbeiträge aus dem Bereich Tagespflege. Frage 3: Gibt es einen Erfahrungsaustausch des Jugendamtes bzw. der Stadt Düssel- dorf mit Kommunen, in denen die Beiträge für Kindertagesstätten und Kin- dertagespflege schon vollständig abgeschafft worden sind? Antwort: Aktuell ist dem Fachbereich 51/15 nur die Stadt Monheim am Rhein bekannt, die der- zeit vollständig auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet. Ein Austausch von Erfah- rungen mit der Stadt Monheim am Rhein findet nicht statt, da sich aus der Gesamtzahl von Kitas, OGATA und Tagespflege in Düsseldorf ein anderes Kosten-Nutzen-Verhältnis ableitet, das nicht mit dem von Monheim am Rhein vergleichbar ist. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aufgrund von Personalmangel haben die Franz-Marc-Schule (4 WS), die Theodor- Andresen-Schule (6 WS) und nun auch die Mosaikschule (4 WS) die wöchentliche Unterrichtszeit für alle Jahrgänge reduziert. Nicht auszuschließen ist, dass von dieser Entwicklung auch weitere Düsseldorfer Förderschulen betroffen sein werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf (Kindertagespflegerichtlinie) sowie die dazu gehörenden Anlagen (Geldleistungstabellen und Standards zu den räumlichen Anforderungen an Kindertagespflegestellen und Großtagespflegestellen in Düsseldorf) in der vorliegenden Fassung.
Zum 01. August 2020 trat das reformierte Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in Kraft. Durch Artikel 1 des Gesetzes wird hierbei auch das Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) neu gefasst. Die gesetzlichen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 01.06.2022 die Verwaltung beauftragt für den Zeitraum ab 01.08.2024 ein umfassendes neues Förderleistungssystem für die Kindertagespflege unter Orientierung an den Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes (TvöD) zu erarbeiten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Stadt Düsseldorf und von allen Unterzeichnenden im Jugendhilfeausschuss. Eine individuell auf die Bedürfnisse der Familien zugeschnittene Betreuung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Gemäß § 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Deutschland wird die Grundlage für diese Betreuung festgelegt. Entscheidend ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Die Anpassung der Betreuung an die individuellen Bedarfslagen ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei haben das Kindeswohl und die frühkindliche Bildung die oberste Priorität. Es geht um gleiche Bildungschancen, die finanzielle Unabhängigkeit und berufliche Chancen für Eltern, insbesondere für junge Mütter. Zudem können wir den Fachkräftemangel mildern, wenn Eltern auf eine verlässliche Betreuung bauen können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich des noch ausstehenden Runderlasses des Landes NRW, weitere Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf neu für eine Landesförderung als „Familienzentrum NRW" im Kindergartenjahr 2024/2025 anzumelden.
Im aktuellen Kita-Jahr 2023/24 bestehen in Düsseldorf bereits 106 zertifizierte oder sich aktuell in der Zertifizierung befindliche Familienzentren (Haupteinrichtungen) an 128 Kitastandorten. Dafür werden 109 Förderkontingente des Landes NRW genutzt, da an drei großen Verbundfamilienzentren, bestehend aus jeweils drei Kindertages- einrichtungen mit mindestens 9 Gruppen, jeweils zwei Förderkontingente eingesetzt werden, um eine adäquate Umsetzung als Familienzentrum finanzieren zu können.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf a) nimmt den Bericht „Handlungsfeldübergreifende Betrachtung sozialer Infrastruktur im Amt für Soziales und Jugend" zustimmend zur Kenntnis; b) beauftragt die Verwaltung unmittelbar Schritte zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Berichtes einzuleiten; c) ermächtigt die Kämmerin die für die Entwicklung und den Betrieb des Online- Verfahrens zur Anmietung von Räumlichkeiten entstehenden Entwicklungs- kosten von einmalig 40.000 EUR sowie die jährlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 80.000 EUR zur Verfügung zu stellen und d) stimmt der Einrichtung eines Fördertopfes für die sog. ergänzende Infrastruktur in Höhe von jährlich 150.000 EUR ab 2025 ff. zu und ermächtigt die Kämmerin, diese Mittel in die Haushaltsplanung ab 2025 aufzunehmen.
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen eine (sozial-)raumbezogene Zusammenschau unterschiedlicher Arten von Infrastrukturen zu ermöglichen. Eine solche Zusammenschau ersetzt künftig keine Fachplanungen. Allerdings können Überschneidungen der sozialen Infrastrukturen in den Themenfeldern verdeutlicht und Anregungen für sektorale Fachplanungen gegeben werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Kreisverband Düsseldorf e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 197.518,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger DRK Kreisverband Düsseldorf e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der DRK Kreisverband Düsseldorf e.V. betreibt die derzeit dreigruppige Kindertageseinrichtung an der Ludwig-Beck-Straße 11 in der Gruppenstruktur T3, T3, T3 für Kinder über 3 Jahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 17.091,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger AWO Familienglobus gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger AWO Familienglobus gGmbH betreibt die viergruppige Kindertageseinrichtung an der Reinhold-Schneider-Straße 4.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger KGV Angerland/Kaiserswerth einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 7.214,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger KGV Angerland/Kaiserswerth handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger KGV Angerland/Kaiserswerth betreibt die dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder am Pastoratsweg 25. Die beiden Kinderküchen wurden vor ca. 25 Jahren angeschafft und müssen dringend ausgetauscht werden. Die Türen, Backöfen und Kochplatten sind defekt und nicht mehr benutzbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 290.700,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Jüdische Gemeinde Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger betreibt die sechsgruppige Kindertageseinrichtung Kaiserswerther Str. 73a. Zudem werden an diesem Standort zwei Großtagespflegestellen betrieben. Die derzeitige Situation im Hinblick auf das Personal der beiden Tagespflegestellen erschwert oder verhindert weitgehend eine gegenseitige Vertretung, was potenziell zu einer reduzierten Betreuungsqualität führen kann. Es ist daher von höchster Bedeutung, Lösungen zu finden, um dieser Herausforderung zu begegnen. Aus diesem Grund plant der Träger, die beiden Tagespflegestellen zukünftig als institutionelle Betreuung integriert in der Kindertageseinrichtung anzubieten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düsseldorf e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 6.065,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düsseldorf e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düsseldorf e.V. betreibt die viergruppige Kindertageseinrichtung an der Ellerstraße 191.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt Zuschüsse zu Investitionen freier Träger in folgenden Bereichen: 1. Einrichtungen der Jugendarbeit 2. Einrichtungen der Jugendarbeit: Abenteuerspielplätze 3. Jugendsozialarbeit 4. Familienbildung 5. Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Insgesamt werden Zuschüsse in Höhe von 373.577,00 EUR bewilligt.
Die Prioritäten der zur Bewilligung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften der Fachabteilungen nach § 78 SGB VIII abgestimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die vorliegende Evaluation von „Jugend checkt Düsseldorf" beleuchtet die letzten fünf Jahre des Projektes unter verschiedenen Schwerpunkten und zeigt Ergebnisse für die Fortschreibung der Arbeit auf. In dem ausführlichen Bericht sind die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen, Multiplikator*innen und den Mitarbeiter*innen der Servicestelle Partizipation sowie die unterschiedlichen Sichtweisen auf den Bezirkscheck dargelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Über die Teilnahme an Bundes- und Landesprojekten werden in Düsseldorf regelmäßig wichtige Impulse für die kommunale Präventionsarbeit gesetzt. Die umgesetzten Maßnahmen fügen sich dabei gut und erfolgreich in die bestehende Infrastruktur ein. Seit 2023 beteiligt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgreich am Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert", einem Nachfolgeprogramm des Landesprogramms „Werte- vermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe".
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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