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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
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Sitzung kompakt
18.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz · Sitzung vom 18.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 14.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren der Wunsch nach einer gemeinsamen Bestattung von Mensch und Haustier geäußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Verstorbenen- bzw. Hinterbliebenenwunsch, Bewilligung/Nicht-Bewilligung, Grabbeigabe bei Bestattung oder nachträglich)?
3. Welche konkreten Änderungen an der Friedhofsatzung wären nötig, um die Mensch-Tier-Bestattung zu einer anderen Bestattungsformen gleichgestellten Bestattungsform zu machen (einschließlich Nennung von Haustieren auf Grabsteinen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/033/2024 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Die LINKE zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 18.11.2024 Hier: „Bedarf und Möglichkeiten der gemeinsamen Bestattung von Menschen mit ihren Haustieren" Vorbemerkungen: Grundsätzlich gelten für Mensch und Haustier nach dem Tod unterschiedliche Regelungen. Bei Tieren handelt es sich aufgrund ihrer rechtlichen Einordnung als Rechtsobjekt nicht um eine Bestattung im Rechtssinne, sondern um eine Grabbeigabe. Grabbeigaben werden bislang durch die Verwaltung auf Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW vom 17.06.2015 im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorgenommen, sofern gleichzeitig ein menschlicher Leichnam oder dessen Totenasche beigesetzt wird und somit die Grabbeigabe nicht vor einer Humanbestattung erfolgt. Die Achtung der Totenwürde ist im Sinne des § 7 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) gleichwohl auch bei einer Grabbeigabe zu wahren. Frage 1: Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren der Wunsch nach einer gemeinsamen Bestattung von Mensch und Haustier geäußert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Verstorbenen - bzw. Hinterbliebenenwunsch, Bewilligung / Nicht- Bewilligung, Grabbeigabe bei Bestattung oder nachträglich)? Antwort: Die Verwaltung führt keine Statistik über Anfragen und Wünsche von Angehörigen oder über konkrete Grabbeigaben. Sollten Grabbeigaben erfolgen, werden diese in der Grabakte vermerkt. Dennoch bleibt festzustellen, dass Erst- Anfragen für tierische Beigaben seltene Einzelfälle darstellen. Ein signifikanter Bedarf ist für die Verwaltung nicht erkennbar. Frage 2: Auf welchen Wegen informiert die Stadt über die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Mensch-Tier-Bestattung bzw. plant diese Informationen zu verbessern? Antwort: Da Friedhöfe nach § 14 BestG NRW der Bestattung von Menschen dienen und es daher keine gleichberechtigte Bestattung von Mensch und Tier gibt, erfolgt keine präventive Information der Bevölkerung. Auf Nachfrage wird auf die Möglichkeit einer Grabbeigabe verwiesen. Informationskampagnen sind derzeit nicht vorgesehen. Frage 3: Welche konkreten Änderungen an der Friedhofssatzung wären nötig, um die Mensch-Tier-Bestattung zu einer anderen Bestattungsform zu machen (einschließlich Nennung von Haustieren auf Grabsteinen)? Antwort: Im Falle einer Änderung der Friedhofssatzung wären die Grundsätze des o. a. Erlasses bindend. Grundsätzlich bliebe die Beisetzung eines Tieres eine Grabbeigabe. Konkrete Änderungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Der Änderungsbedarf müsste bei Bedarf mit Blick auf den o. a. Erlass eingehend rechtlich geprüft werden. Die Verwaltung sieht aufgrund der geringen Anfragen aktuell keinen Bedarf, die Friedhofssatzung anzupassen. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung den potenziellen Nutzen und die Realisierbarkeit von Regengärten auf städtischen Flächen in Düsseldorf? (Bitte auch konkrete Planungen mit Zeitlinie aufführen, wenn vorhanden.)?
3. Ist eine Finanzierung der Einrichtung von Regengärten aus Mitteln des Klimafonds möglich?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Studie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung auf die Pläne der Stadt Düsseldorf zur Pflanzung weiterer Zukunftsbäume?
3. Wie können einheimische Baumarten und Gehölze in Düsseldorf gegen die Herausforderungen des Klimawandels unterstützt werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/041/2024 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 18. November 2024 Hier: „Insektenfreundliche Baumarten und Gehölze" Frage 1: Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Studie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung auf die Pläne der Stadt Düsseldorf zur Pflanzung weiterer Zukunftsbäume? Antwort: Die Ergebnisse der Studie „Die Bedeutung von Gehölzen für einheimische, phytophage Insekten" betrachtet zunächst 74 % der pflanzenfressenden Insektenarten Deutschlands. Das sind 8.127 Arten, zu denen 3.140 Arten mit einem obligatorischen oder fakultativen Bezug auf heimische Gehölze zählen. Die Phytophagen (Pflanzenfresser) sind wiederum von unterschiedlichen Gehölzen abhängig. Hierzu zählen laut Studie vor allem Bäume der Gattungen Weide, Birke, Eiche, Kiefer und Fichte. Seit einigen Jahren leiden viele heimische Baumarten unter den sich verändernden Klimabedingungen und können nicht uneingeschränkt verwendet werden. Hiervon betroffen sind vor allem eine Vielzahl von Birken, welche aufgrund trockener Kronen und einem zunehmenden Befall mit holzzersetzenden Pilzen gefällt werden mussten. Das Absterben alter und junger Birken ist sowohl auf städtischen, als auch privaten Flächen zu beobachten. Zudem eignen sich Baumarten wie Weiden und Pappeln wegen ihres leichtbrüchigen Holzes nicht für hochfrequentierte Bereiche. Für die Belange des Naturschutzes eignet sich daher die Pflanzung in Natur- und Kulturland. In Bezug auf Siedlungsflächen bzw. den innerstädtischen Raum ist das Lebensraum- und Nahrungsangebot für Insekten nur ein Teil mehrerer Parameter, die zur Auswahl eines „Zukunftsbaumes" an seinem Standort herangezogen werden. Die Zukunftsbaumliste der Stadt Düsseldorf zeigt beispielsweise, welche Parameter Berücksichtigung finden und schließt dabei auch die Bienen- und Wildbienenfreundlichkeit als Kriterium des Naturschutzes ein. Die oben genannte Studie kommt in ihrer Konklusion zu folgenden Schlussfolgerungen. Dabei wird die Aufzucht eines Baumes aus einem Samenkorn am Standort sowie die Verwendung von autochthonen (heimische) Baumarten zur Auswahl empfohlen. Praktisch sind diese beiden Handlungsempfehlungen nicht umsetzbar, da ein Baum im Sämlingsstadium kaum an einem widrigen Standort in der Stadt überleben würde und autochthones Pflanzgut in der notwendigen Pflanzqualität nicht in den Baumschulen erhältlich ist. Ferner wird empfohlen, gebietsfremde Baumarten aus zumindest geographisch nahgelegenen Gebieten auszuwählen, die durch ihre Gattungen in Verwandtschaft mit der heimischen Flora stehen. Solche Bäume stammen unter anderem aus 1 Südeuropa, wie beispielsweise die ungarische Eiche und die Blumen-Esche und werden durch die Verwaltung bereits gepflanzt. In der Zukunftsbaumliste wurde die Bewertung gemäß der KlimaArtenMatrix (KLAM) nach Prof. Andreas Roloff eingearbeitet. Diese ist in ihrer wissenschaftlichen Ausarbeitung mit der vorab genannten Studie vergleichbar und bewertet Baumarten anhand der klimatischen Kriterien, Winterhärte und Niederschlagsmengen der jeweiligen Herkunftsgebiete. Es werden zum Beispiel nur Baumarten aus Regionen unter 500 mm Niederschlag in die Bewertung aufgenommen. Die Baumartenanaly se nach Roloff wählt Baumarten aus, die hinsichtlich der zu erwarten klimatischen Veränderungen in Düsseldorf bestehen können. Zu den aufgeführten Baumarten zählen solche, deren Baumgattungen auch in Deutschland vorkommen. Frage 2: Aus welchem geographischen Raum kommen die bisher ausgewählten hitze- und trockenheitsresistenten Gehölz- und Baumarten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ländern und Anzahl der Pflanzungen.) Antwort: Die eingesetzten Baumarten können mehreren geographischen Räumen auf der Nordhalbkugel zugeordnet werden. Wie in Frage 1 bereits beschrieben, erfolgt eine Auswahl zukunftsträchtiger Gehölze anhand klimatischer Standortfaktoren. Viele Baumarten stammen deshalb aus Mittel-, Süd- und Südosteuropa sowie Amerika und Asien. Die Verbreitungsgebiete von Bäumen erstrecken sich über Ländergrenzen hinweg, weshalb eine Aufschlüsselung von Baumarten nach Ländern zu einer fehlerhaften Analyse der biogeographischen Vorkommen von Baumarten führen würde. Beispielhaft ist hier die Rotbuche zu nennen, die sowohl in Deutschland als auch in den maritim geprägten Nachbarländern heimisch und selbst im kontinentalen Polen noch vorzufinden ist. Der Aufbau eines klimaresilienten Baumbestandes wird bereits seit den verheerenden Folgen des Pfingststurm ELA im Jahr 2014 betrieben. Ein artenreicher und vielschichtiger Baumbestand ist widerstandfähiger gegen Stürme, Hitze, Trockenheit, Krankheiten und kann gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels besser bestehen. Frage 3: Wie können einheimische Baumarten und Gehölze in Düsseldorf gegen die Herausforderungen des Klimawandels unterstützt werden? Antwort: Heimischen Baumarten leiden in Städten durch Extrembedingungen wie Versieglung, zu engen Wurzelräumen, mangelnder Wasser- und Nährstoffversorgung, Hitzestrahlung, Trockenheit sowie den Eintrag von Schadstoffen in den Boden. Mit der Pflanzung wide rstandsfähiger Baumarten in Baumgruben mit mindestens zwölf Kubikmeter Baumgrubensubstrat sowie einer Wurzelbelüftung und der 2 Bewässerung von Jungbäumen bis in das 10. Standjahr sowie Bäumen an Extremstandorten trägt die Verwaltung Sorge für den Aufbau eines klimaresilienten Stadtbaumbestandes. Etablierte Baumbestände im innerstädtischen Bereich werden durch die Verwaltung mit fachlicher und qualifizierter Baumpflege erhalten. Beispielsweise werden Platanenbestände zusätzlich kontrolliert, um Anzeichen der Massaria- Krankheit frühzeitig zu erkennen und anschließend entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus werden Baumgruben von Altstandorten im Rahmen des Stadtbaumkonzepts unter Erhalt des Baumbestandes saniert. Beigeordneter Jochen Kral 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich derzeit auf Friedhofsgeländen in Düsseldorf?
2. Seit wann stehen sie leer und sind Verpachtungen oder Vermietungen dafür geplant?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/052/2024 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 18.11.2024 Hier: „Leerstehende Gewerbeimmobilien auf Düsseldorfer Friedhöfen" Frage 1: Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich derzeit auf Friedhofsgeländen in Düsseldorf? Antwort: Die an Friedhöfen gelegenen Gewerbeimmobilien auf städtischen Grundstücken liegen im Eigentum Dritter. Die Stadt stellt im Rahmen eines Erbbaurechts oder auf pacht- bzw. mietvertraglicher Basis lediglich Flächen zur Verfügung, auf denen für friedhofsnahes Gewerbe durch die jeweiligen Betreiber Gebäude errichtet und genutzt werden können. Nach Kenntnisstand der Verwaltung besteht ein Leerstand derartiger Geschäftsräume an den Standorten Nordfriedhof ( Eingang Am Nordfriedhof sowie Ulmenstraße) sowie am Gerresheimer Friedhof. Insgesamt sind 5 leerstehende bzw. derzeit ungenutzte Geschäftsräume bekannt. Frage 2: Seit wann stehen sie leer und sind Verpachtungen oder Vermietungen dafür geplant? Antwort: Der derzeitige Leerstand beim Objekt Am Nordfriedhof 4-5 besteht seit 2019 . Es handelt sich hierbei um ein laufendes Erbbaurecht, das der zwischenzeitlich verstorbene Erbbauberechtigte verkaufen wollte. Der noch laufende Erbbaurechtsvertrag soll nach Klärung der Erbfolge und dann erfolgtem Verkauf des Erbbaurechts mit dem Käufer verlängert und damit die Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Am Standort Nordfriedhof (Eingang Ulmenstraße) bestehen, teils seit Jahren, Leerstände von mittlerweile 3 ehemaligen Geschäftsräumen, denen unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen (u.a. Todesfall, wirtschaftliche Gründe). Eine weiterführende Verpachtung ist bis heute aufgrund teils rechtlich problematischer Sachverhalte (z. B. Versäumnisurteile, Erbenklärungsverfahren) bislang nicht erfolgt. Seitens der Verwaltung wird es grundsätzlich begrüßt, an diesem Standort entsprechende Angebote beizubehalten. Die Aufbauten am Friedhof Gerresheim werden seit etwa 6 Monaten nicht mehr genutzt. Es besteht ein laufender Pacht- bzw. Mietvertrag für das genutzte Grundstück. Dort wird durch den ehemaligen Betreiber und Besitzer der Immobilie eine Nachfolgeregelung angestrebt. Ein diesbezüglicher Sachstand ist nicht bekannt. Frage 3: Gibt es Sanierungsplanungen für diese Gebäude und wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? Antwort: Ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen der Aufbauten sind seitens der Eigentümer der Gebäude zu beurteilen und umzusetzen. Für den Bereich am Nordfriedhof (Eingang Ulmenstraße) ist aufgrund bereits eingetretener Schäden und um einen Abriss der Aufbauten zu vermeiden, von einem erheblichen Sanierungsbedarf auszugehen, zumal die Aufbauten baulich miteinander verbunden sind. Die Stadt steht diesbezüglich in Kontakt mit den Verantwortlichen. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Düsseldorfer Sportvereinen Deutscher Alpenverein/DAV, Verein für Geländeradsport /VfG und dem Düsseldorfer Skiclub sowie den dort bekannten Vertreterinnen und Vertretern der jugendlichen Bikerszene Gespräche über natur- und sozialverträgliche Lösungen zur Ausübung des Freizeitradsports (insbesondere Mountainbike und Dirtbike) zu führen. Hierbei sind insbesondere der Düsseldorfer Stadtwald (Grafenberger und Aaper Wald) mit seinen Höhendifferenzen sowie Potenziale der angrenzenden Stadtbezirke zu berücksichtigen. Ziel ist die Entwicklung von gezielten Angeboten wie Trails und Dirtparks unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes. Dabei sind auch der besondere Bedarf und das Engagement von jugendlichen Zielgruppen in der Planung und Umsetzung von Bedeutung.
Die Machbarkeitsstudie Am 01.12.2022 wurde die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie an das Büro Normann Landschaftsarchitekten und an die Internationale Hochschule Düsseldorf (Tourismuswirtschaft) vergeben. Dabei wurde die Studie in einen Teil A, der die sportfachlichen Belange betrachtet und in einen Teil B, der die landschaftsplanerischen und naturschutzfachlichen Aspekte prüft, gegliedert. Die Federführung und die Zusammenführung der Belange übernahm das Büro Normann Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bäume übernehmen vielfältige Aufgaben. Sie verbessern durch ihre ökologischen Eigenschaften das Mikroklima sowie die Lufthygiene. Bäume spenden Schatten, schützen vor Wind, kühlen und befeuchten die Luft, binden Schadstoffe und setzen Sauerstoff frei. Hinzu wirken sie sich positiv auf das Wohlbefinden der Stadtbevölkerung aus. Bäume bieten für viele Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner ein Naturerlebnis mit Wohlfahrtswirkung. Des Weiteren übernehmen Bäume stadtbildprägende Funktionen, sie lockern dicht bebaute Bereiche auf, stellen markante Wegepunkte dar oder haben eine leitende Funktion entlang von Straßen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
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