Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
04.11.2024 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 04.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 07.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie kann sichergestellt werden, dass bei derartigen Verfahren der Social Return für die Stadtgesellschaft gesichert ist, insbesondere mit Blick auf die wohnungspolitischen Ziele?
2. Welche Instrumente des Baulandmodells sind für derartige Verfahren geeignet, um eine angemessene Quote an bezahlbarem Wohnraum zu erzielen?
3. An welcher Stelle müssten weitere Instrumente entwickelt bzw. angewendet werden, um die Ziele des Baulandmodells auch für derartige Verfahren erreichen zu können?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/043/2024 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 04.11.2024 "Planungsgewinne und Kosten bei Angebotsbebauungsplänen" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie kann sichergestellt werden, dass bei derartigen Verfahren der Social Return für die Stadtgesellschaft gesichert ist, insbesondere mit Blick auf die wohnungspolitischen Ziele? Frage 2: Welche Instrumente des Baulandmodells sind für derartige Verfahren geeignet, um eine angemessene Quote an bezahlbarem Wohnraum zu erzielen? Frage 3: An welcher Stelle müssten weitere Instrumente entwickelt bzw. angewendet werden, um die Ziele des Baulandmodells auch für derartige Verfahren erreichen zu können? Antwort auf die Fragen 1-3: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der derzeitigen Situation im Bereich des Bausektors mit deutlich höheren Bau- und Finanzierungskosten als noch vor einigen Jahren die Rahmenbedingungen für die Realisierung von Projekten deutlich schwieriger geworden sind. Dies betrifft nicht nur kleine und mittelständische Investoren, sondern auch finanziell gut situierte Großunternehmen. Die Verhandlungen zu Regelungen im Städtebaulichen Vertrag (SBV) z.B. zu Bürgschaften sind deutlich komplexer geworden. Angebotsbebauungspläne ohne begleitenden SBV mit einem umsetzungsverantwortlichen Hauptinvestor umfassen in der Regel entweder städtische Flächen oder solche, die Gegenstand eines Umlegungsverfahrens sind. Die aus diesen Planverfahren resultierenden Regelungsbedürfnisse werden einzelfallbezogen entweder über Grundstückskaufverträge oder die Umlegung abgesichert. Die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen des Umlegungsverfahrens sind gesetzlich begrenzt sind. Insgesamt laufen bei der Landeshauptstadt Düsseldorf aber nur wenige Bauleitplanverfahren mit begleitender Umlegung. Die geplante Novellierung des Baugesetzbuches bietet die Möglichkeit, den sozial geförderten Miet-/Wohnungsbau in Bebauungsplänen sowohl in der Verortung als auch die Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung festzusetzen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung zu den bisherigen Regelungen dar, nach denen nur förderfähige Grundrisse festgesetzt werden können. Alternativ verbleibt letztlich die Möglichkeit, vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auch mit mehreren betroffenen Grundstückseigentümern auf freiwilliger Basis Vereinbarungen zu schließen. In diesen verpflichten sich die Grundstückseigentümer, einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der Planungsinhalte zu leisten. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort.- Aufgrund der in der Regel sehr unterschiedliche Parzellengrößen und Lagen und auch Interessen der Einzeleigentümer wäre für die Phase ein längerer Zeitraum einzuplanen, der an der Nichtbereitschaft einzelner letztlich auch Scheitern kann. Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen wird empfohlen, dies auf Vorhaben mit maximal 4 Planungsbetroffenen zu begrenzen, um in einem angemessenen Zeitraum eine Lösung zu erzielen und das Bebauungsplanverfahren einigermaßen zeitnah starten bzw. durchführen zu können. Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort.-
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das städtische „Impulsprogramm" zur Förderung des Baus von Mietwohnungen mit Zielmieten ab zwölf Euro pro Quadratmeter und für den Bau von Eigentumswohnungen geht nach Auffassung der LINKEN völlig an den Bedürfnissen der Mehrheit der Wohnungssuchenden vorbei. Es ist ein Konjunkturprogramm für die Wohnungswirtschaft; aber der entstehende Wohnraum wäre für die meisten Menschen unbezahlbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wie in den Vorjahren auch lässt sich in diesem Jahr aus dem vorläufigen Rechnungsergebnis ablesen, dass das städtische Sonderförderprogramm zum Erwerb von Wohneigentum nicht angenommen wird. Nach mehrfacher Verringerung des Ansatzes wurden laut Ergebnisplan 2022 aus einem Budget von 1.680.000 Euro Null Euro abgerufen. 2023 wurden nach vorläufiger Ergebnisrechnung 6.000 Euro abgerufen und damit immer noch 1.674.000 Euro weniger als budgetiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung nimmt Kenntnis von den im Haushaltsplan-Entwurf 2025 sowie den in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2026 - 2028 enthaltenen Ansätze der Produkte 31 351 20, 52 522 01 und 52 522 02 und empfiehlt dem Rat entsprechend zu beschließen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 06.11.2024 Vorlage Nr. APS/091/2024 Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf Vorlage Nr. APS/091/2024 Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Sachstandsbericht - Beschluss zum weiteren Vorgehen Beschlussentwurf: AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sitzungstermin Montag, 20.01.2025 2. Sitzungstermin Montag, 10.02.2025 3. Sitzungstermin Montag, 24.03.2025 4. Sitzungstermin Montag, 05.05.2025 5. Sitzungstermin Montag, 23.06.2025 Die Termine für das 2. Halbjahr 2025 werden bei Bekanntgabe nachgereicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße geänderte Beschlussfassung. Der Ausschuss für Wohnungswesen empfiehlt dem Rat der Stadt für die acht identifizierten Gebiete in das Verfahren zum Erlass weitere Satzungen einzusteigen und empfiehlt weiter, dies nicht von der Evaluation der ersten Satzung abhängig zu machen. Darüber hinaus fordert der Ausschuss für Wohnungswesen die Verwaltung auf, drei zusätzliche Stellen zu schaffen, welche für alle 22 Untersuchungsräume Soziale Erhaltungssatzungen erarbeiten.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.