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Jugendhilfeausschuss
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Sitzung kompakt
13.11.2024 · Jugendhilfeausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
abweichend beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 13.11.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung schnellstmöglich mit den Planungen zur grundlegenden Sanierung bzw. zum Neubau/Ersatzneubau von mindestens einer Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) von der im Kinder - und Jugendförderplan 2021 - 2025 aufgeführten Liste zu beginnen.
Ein größerer Teil der bestehenden Jugendfreizeiteinrichtungen in Düsseldorf ist stark sanierungsbedürftig und entspricht baulich nicht mehr den aktuellen Anforderungen (z.B. bzgl. Barrierefreiheit, Größe oder energetischer Standards). Auch haben sich inzwischen manche pädagogischen Angebote genauso wie Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen verändert und brauchen andere Räumlichkeiten. In der vorangegangenen Wahlperiode wurden bereits einige (Ersatz -)Neubauten errichtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Verwaltung, Mitarbeitenden in den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Düsseldorf Fortbildungen anzubieten, um vorhandene Kompetenzen für die Beratung von Regenbogenfamilien und LSBTIAQ+ Personen zu erweitern im Haushalt, Produkt 3636701, Konto 53180000, 50.000 Euro für die Durchführung dieser Fortbildungen/Schulungen einzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Verwaltung, ein Rahmenkonzept mit den wesentlichen Eckpunkten für gelingenden Kinder- und Jugendschutz in Brauchtumsvereinen zu erstellen. Wesentliche Eckpunkte darin sollten u.a. sein Aufnahme des Themas in die Satzung des Vereins Bestimmung von Ansprechpersonen in den V ereinen Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Menschen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten Interventionskonzept Schulungsangebote zum Kinder - und Jugendschutz für Aktive in Brauchtumsvereinen über die AG 78 Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen, um Verantwortlichen in Brauchtumsvereinen auf der Basis des beschlossenen Rahmenkonzeptes Schulungsangebote zu unterbreiten im Haushalt, Produkt 3636303, Konto 53180000, 50.000 Euro für die Durchführung der Schulungen einzustellen Ende 2025 im Jugendhilfeausschuss zu den Maßnahmen zu berichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der JHA beauftragt die Verwaltung: die vorhandenen Maßnahmen und Unterstützungsangebote in den Bereichen der politischen Bildung, Demokratiebildung, Extremismus- und Antisemitismus Prävention und Medienkompetenz im politischen Kontext zu erfassen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit insbesondere für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 21 Jahren zu bewerten; bestehende Projekte in den oben genannten Bereichen sollen erweitert werden und neue Projekte gefördert werden; Für die Förderung bestehender und neuer Projekte sollen Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro in das Produkt 3636201, Konto 53180000 für 2025 eingestellt werden und in den Folgejahren 150.000 (2026) und 200.000 Euro (2027); dem Jugendhilfeausschuss im ersten Halbjahr 2025 einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Projekte gefördert werden sollen.
CDU und GRÜNE unterstützen das Ziel, Kinder und Jugendliche dafür zu sensibilisieren, welche Gefahren von Antisemit ismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischem Extremismus, Sekten, digitaler Hasskriminalität und Verschwörungstheorien ausgehen und sie in ihrer Haltung für ein Zusammenleben nach der freiheitlich -demokratischen Grundordnung zu stärken. Rassismus, antistaatliche Gewalt, religiöse Intoleranz oder digitale Hetze - die Gemeinsamkeit dieser Extremismen liegt in der Ausgrenzung, Abschottung und dem Abbau demokratischer Werte. Durch die Finanzmittel sollen erfolgreiche Maßnahmen identifiziert und ausgeweitet werden, um die Bildungsarbeit für Jugendliche zu fördern. Ebenso sollen Lücken in den Unterstützungsangeboten benannt und geschlossen werden. Die frühzeitige Förderung von Projekten in den Bereichen politische Bildung, Demokratie-Bildung, Extremismus- und Antisemitismusprävention und Medienkompetenz ist von großer Bedeutung für die Entwicklung junger Menschen und den Erhalt einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Die Zielgruppe der 6- bis 21-Jährigen ist besonders relevant, da in dieser Lebensphase die Prägung von Werten und Weltbildern stattfindet. Je früher Bildungs - und Aktionsangebote greifen, desto nachhaltiger kann die Entwicklung demokratischer und sozialer Kompetenzen unterstützt werden. Studien 1 belegen, dass insbesondere junge Menschen durch gezielte Desinformation und extremistische Propaganda in sozialen Netzwerken anfällig für radikale Ideologien sind (z. B. über Plattformen wie Telegram, TikTok oder YouTube). Medienkompetenz ist in Zeiten der Digitalisierung unverzichtbar. Junge Menschen müssen in die Lage versetzt werden, unseriöse Inhalte zu erkennen und Medien kritisch zu hinterfragen, um verantwortungsvoll mit digitalen Informationskanälen umzugehen. Bundesweite Projekte wie bspw. RISE 2 (Jugendkultur und Medienbildung), wirken Manipulationen und Desinformation in politischen und gesellschaftlichen Diskursen entgegen, indem Jugendliche dabei unterstützt werden, sich mit extremistischen Weltbildern auseinanderzusetzen und demokratische Werte zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss erklärt sich mit den Terminen für seine Sitzungen im 1. Halbjahr 2025 einverstanden und nimmt den Terminplan zur Kenntnis.
Für den Jugendhilfeausschuss ergeben sich im 1. Halbjahr 2025 folgende Sitzungstermine: Mittwoch, 15.01.2025, 15 Uhr Mittwoch, 05.02.2025, 15 Uhr Mittwoch, 12.03.2025, 15 Uhr Osterferien vom 14.04.2025 bis 26.04.2025 Mittwoch, 07.05.2025, 15 Uhr Mittwoch, 18.06.2025, 15 Uhr Der reguläre Sitzungsort ist der Sitzungssaal 1. OG des Rathauses.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. Kirchengemeinde St. Matthäus einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 38.602,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Kath. Kirchengemeinde St. Matthäus handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kath. Kirchengemeinde St. Matthäus betreibt die 3-gruppige Kindertageseinrichtung Prenzlauer Str. 4 im Stadtteil Garath.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kath. Kirchengemeinde St. Antonius und Elisabeth einen freiwillig städtischen Zuschuss für verschiedene investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 249.934,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Kath. Kirchengemeinde St. Antonius und Elisabeth handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kath. Kirchengemeinde St. Antonius und Elisabeth betreibt die 2-gruppige Kindertageseinrichtung Am Schönenkamp 143 a im Stadtteil Hassels.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Lebenshilfe Düsseldorf e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 272.047,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Lebenshilfe Düsseldorf e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Lebenshilfe Düsseldorf e.V. betrieb bisher die rein heilpädagogische Tageseinrichtung für Kinder am Lohbachweg 20 mit einem Betreuungsangebot für drei heilpädagogische Gruppen mit jeweils acht Kindern. Um den erhöhten Bedarf an Kitaplätzen in Düsseldorf gerecht zu werden, sollte die bestehende Kita erweitert werden. Dies war am bisherigen Standort nicht möglich, so dass neue Räumlichkeiten gesucht und in einem Neubaugebiet unter der Anschrift Am Gatherhof 41 angemietet wurden. Das Betreuungsangebot am neuen Standort wurde auf vier Gruppen mit insgesamt 55 Kindern erhöht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger wert-voll gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 22.855,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger wert-voll gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Am Standort Werstener Friedhofstr. 51 betreibt der Träger wert-voll gGmbH eine viergruppige Kindertageseinrichtung in einer Containeranlage auf dem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde. Zuvor hatte die katholische Kirchengemeinde die Containeranlage selber, während der Erstellung des Ersatzneubaus der Kita Roderbirkener Straße genutzt. Die Nutzung, der zwischenzeitlich im Eigentum des Trägers befindlichen Containeranlage (siehe Beschluss JHA/111/2020), ist bis zur Fertigstellung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Scheideweg 24 erforderlich. Im Rahmen des Neubaus der Kitaplanung verzögerte sich die Fertigstellung immer wieder, so dass die voraussichtliche Nutzungsdauer der Containeranlage bereits überschritten ist und noch bis Juni 2026 erforderlich sein wird. Nach einer Begutachtung der Containeranlage durch einen Sachverständigen wurden einige Mängel festgestellt, die den Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen und dringend behoben werden müssen. Bei der Bezuschussung dieser baulichen Maßnahmen wird die vorgeschriebene Zweckbindungsfrist von mindestens 10 Jahren nicht eingehalten werden können, da die Kindertageseinrichtung voraussichtlich im Juni 2026 in den fertiggestellten Neubau umziehen wird. Durch die Behebung der Mängel wäre jedoch ein Weiterbetrieb für den genannten Zeitraum möglich. Darüber hinaus könnte durch die Instandsetzung bzw. Behebung der Mängel die Containeranlage möglicherweise, sofern erforderlich, auch für eine Auslagerung weiterer Träger während einer Umbauphase o.ä. genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Freigabe der im Produkt 3636601, Konto 53180300 für das Evangelische Jugendreferat mit Sperrvermerk eingestellten Mittel von 45.000€ für das Jahr 2025.
Das Evangelische Jugendreferat hat für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einen Antrag auf eine zusätzliche 0,5 VZ-Stelle für die Aufsuchende Arbeit in Gerresheim gestellt. Diese Maßnahme geht aus dem Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025, Seite 50, hervor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat stimmt zu, dass der bis zum Jahresende 2024 im Bereich Hilfe zur Erziehung erwartete Mehrbedarf von 38,5 Mio. Euro durch Frau Stadtkämmerin Schneider überplanmäßig bereitgestellt wird (Produkt: 3636303 Hilfe zur Erziehung).
Die Hilfe zur Erziehung (HzE) stellt Erziehungshilfen zur Verfügung, wenn eine dem Wohl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für ihre Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei den Leistungen der Hilfen zur Erziehung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie wird in drei Produktsachkonten abgebildet. Es handelt sich dabei um die ambulante und stationäre Hilfe sowie die Erstattung an andere Gemeinden, in deren Einrichtungen „Düsseldorfer" Kinder untergebracht sind. Diese drei Produktsachkonten befinden sich in einem speziellen Budget, da eine detaillierte Planung bzw. Bewirtschaftung äußerst schwierig ist. Für die Hilfe zur Erziehung sind im Haushalt 2024 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 110,5 Mio. € etatisiert. Die Planung des Haushalts 2024 erfolgte bereits Mitte 2023, so dass gewisse Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. steigende Fallzahlen und -kosten, noch nicht absehbar waren. Die Kosten im Bereich des Kinderschutzes sind in 2024 unverhältnismäßig und unvorhersehbar gestiegen. Die benannten Fallzahl- und Kostensteigerungen entsprechen einem bundesweiten Trend. Hierbei kann auf Vergleichszahlen aus dem Interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter unter Federführung der KGST verwiesen werden, an dem das Jugendamt Düsseldorf seit über 20 Jahren beteiligt ist. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird aktuell von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hinsichtlich der Aufwendungen im HzE-Bereich geprüft. Es handelt sich um eine überörtliche Prüfung. Ein Zwischenergebnis der Prüfung wurde mit dem Fachbereich erörtert. Der Bericht wird bis zum Ende des Jahres finalisiert und ist zur Bekanntgabe in den städtischen Gremien vorgesehen. Im Rahmen der Erhebungs- und Auswertungsgespräche mit der GPA wurden die vorhandenen Steuerungsbestrebungen der LHD im Bereich HzE ausdrücklich unterstützt und als fachlich wirkungsvolle Instrumente bestätigt. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist bereits jetzt ein Stabilisierungstrend in der Entwicklung abzusehen. Eine valide Aussage zu den Ergebnissen kann aber erst nach finaler Vorlage des Berichts erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für das Bauvorhaben „Neubau Förderschulzentrum Herdecker Str. 1: Neubau Franz- Marc-Schule, Jan-Wellem-Schule Dependance und Kindertagesstätte" wurde der erforderliche Grundsatzbeschluss mit Vorlage SCHUA/025/2019 Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung 2018/19 - 2023/24 (SOM VIII) am 19.12.2019 im Rat beschlossen. Die Ausschüsse und die Bezirksvertretung 6 nehmen die beigefügte Präsentation „Neubau Förderschulzentrum mit inklusiver KiTa, Herdecker Str. 1, Schulausschuss 29.10.2024 - Sachstandsbericht Konzeptstudie" zur Kenntnis.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt - den Entwurf des Haushaltsplans 2025 des Amtes für Soziales und Jugend / Fachbereich Jugend - die haushaltsneutralen Veränderungen der Verwaltung zu den Teilergebnisplänen inkl. Änderung von Produktbeschreibungen und den Investitionsmaßnahmen - VVZ Teil A (Anlage 1) - die Übersicht der Neuveranschlagungen von Beschlussmitteln (Anlage 2) - die Veränderungen der Verwaltung zu den Teilergebnisplänen - VVZ Teil B (Anlage 3 und 4) - die Veränderungen der Verwaltung zu den Investitionsmaßnahmen - VVZ Teil B (Anlage 5 und 6) zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die sich aus Anlage 1 bis 7 ergebenden Änderungen in den Haushalt für das Jahr 2025 aufzunehmen.
Die Unterlagen für die Etatberatungen 2025 sind dieser Vorlage wie folgt beigefügt: Unterlagen zur Etatberatung 2025 Anlage Nr. Haushaltsplan - Druckwerk bereits versandt -- Beratungsunterlage bereits versandt -- Haushaltsneutrale Veränderungen der beigefügt 1 Teilergebnispläne inkl.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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