Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
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Sitzung kompakt
06.05.2025 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 06.05.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 08.07.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aktueller Sachstand Ziel der Stadt Düsseldorf ist die langfristige Sicherung und Qualifizierung der Flächen des Reisholzer Hafens sowie der angrenzenden Gewerbe- und Industrieflächen. Hierfür ist 2012 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet worden, in dessen Beteiligungsprozess Widerstände in Teilen der Bevölkerung offenkundig wurden. Im Jahr 2019 erfolgte daraufhin eine durch ein Mediationsbüro begleitete Sondierungsphase unter Beteiligung unterschiedlicher Interessenvertretungen, um die Chancen einer planungsbegleitenden Mediation auszuloten. Das Ergebnis wurde den politischen Gremien in der Vorlage APS/024/2020 mitgeteilt. Außerdem wurde beschlossen, dass nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie für den Reisholzer Hafen begleitend zum Bauleitplanverfahren ein Mediationsverfahren gem. § 4b BauGB zu beauftragen und durchzuführen sei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Rückblick und politischer Auftrag In einem intensiven Abstimmungsprozess der verantwortlichen politischen Gremien und der Verwaltung wurde eine Umsetzungsstrategie zur angemessenen Entwicklung des Düsseldorfer Nordens in definierten Bereichen (Vorlage 61/ 8/2018) entwickelt. Darin enthalten waren auch die Flächen nördlich der Kalkumer Schloßallee. Im Februar 2021 wurde diese Planungsabsicht durch einen Haushaltsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN untermauert. In der Folge legte die Verwaltung Ende 2022 eine öffentliche (APS/125/2022) und eine nicht-öffentliche Vorlage (APS/126/2022) zur Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs vor, die in der Bezirksvertretung 5 sowie mehreren Fachausschüssen (Schulausschuss Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung, Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Sportausschuss, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie Haupt- und Finanzausschuss) vorberaten und durch den Rat der Stadt beschlossen wurden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadttochter D.LIVE erreichen seit vielen Jahren Anfragen für Open-Air-Großveranstaltungen. Die Suche nach einem geeigneten Standort führte unmittelbar zu der großzügigen Parkplatzfläche des P1 in direkter Nachbarschaft der Messe und Arena in Stockum. Die Fläche weist für die Durchführung von urbanen Großveranstaltungen ideale Standortvoraussetzungen auf und kann als Open-Air-Fläche das Angebot an Veranstaltungsorten in Düsseldorf optimal ergänzen. Nachdem im Jahr 2018 bereits eine Konzertveranstaltung geplant war, für deren Bühnenkonzept jedoch viele Bäume hätten gefällt werden müssen, wurde die Diskussion zu verschiedenen fachlichen Aspekten laut und ein geregeltes Verfahren zur Klärung dieser Themen gefordert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Fa. ABROS Eins GmbH & Co. KG (im Folgenden Vorhabenträgerin genannt) ist Eigentümerin des Grundstückes Kennedydamm 55, das durch den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 (Twist)-, einer planungsrechtlichen Neuordnung unterliegen wird. Bevor der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf (im Folgenden Bebauungsplan genannt) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden kann, ist zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zu schließen. Ein endverhandelter und für die Vorhabenträgerin bindender Durchführungsvertrag liegt vor. In diesem verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, auf eigene Kosten ohne finanzielle Beteiligung der Stadt im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen: 1) Schaffung eines Bürohochhauses mit maximal 28 Vollgeschossen inklusive einer Tiefgarage mit Zufahrt sowohl über den Kennedydamm als auch über die Roßstraße, das innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans fertiggestellt werden soll. 2) Verpflichtung zur Abstimmung und Umsetzung der städtebaulich- architektonischen Gestaltung entsprechend dem Fassadenkonzept (Fassadenbeschreibung) einschließlich Materialität. Die komplexe schlanke Kubatur wird zusätzlich durch drei unterschiedliche Fassadentypen (Entrée-, Photovoltaik- und Grünfassade) hervorgehoben. Mit der strukturiert mit überlappenden Elementen gestalteten Entrée-Fassade präsentiert sich das Gebäude den aus Richtung Norden (Flughafen) kommenden Besuchern der Stadt. Durch die Verwendung versetzt angeordneter Fassaden- bzw. Fensterelemente, insbesondere der vorgeschlagenen Kastenfenster, erhält die Fassade eine plastische Erscheinung und strukturiert diese in ihrer Maßstäblichkeit. Dabei werden die Fassadenelemente gerastert und mit unregelmäßigen Tiefen angeordnet, um den Eindruck einer konkav gestalteten Fläche zu unterstützen. Die Photovoltaikfassade an den Südwest-, Südost- und der Ostseite des Gebäudes ergänzt das architektonische Erscheinungsbild durch das Zurückspringen von einzelnen Geschossen und Wandversprünge sowie durch gegliederte, elegant geschwungene, profilierte Lisenen, welche schräg über die Fassaden verlaufen und den Effekt des Verdrehens und die Vertikalität des Gebäudes zusätzlich unterstreichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 06.05.2025 Vorlage Nr. APS/048/2025 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stellungnahmen, (Entwurf) Nr. 01/017 Satzung - Kennedydamm 55- Vorlage Nr. APS/048/2025 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 01/017 - Kennedydamm 55- - Satzung Beschlussentwurf: BV 1 Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 01/017 Kennedydamm 55 - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5183/10. Dieser setzt eine Baufluchtlinie fest, die einer heutigen Baugrenze entspricht. In der näheren Umgebung sind Wohngebäude sowie unterschiedlich gewerblich genutzte Gebäude vorhanden. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Absatz 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen muss. Darüber hinaus muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung von der festgesetzten Fläche für Stellplätze.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5477/102 aus dem Jahr 1972 in dem u.a. eine Fläche für Stellplätze festgesetzt ist. Im Zuge der bevorstehenden Sanierung der Tonhalle muss ein Teil der Verwaltung ausgegliedert werden. Zur Kompensation der erforderlichen Büroflächen soll eine temporäre Containeranlage errichtet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.
Das Baugrundstück befindet sich außerhalb des Luftsicherheitsbereiches des Flughafengeländes und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Die Planung sieht den Neubau eines offenen Parkhauses auf einem Teil der bestehenden, ebenerdigen Parkplatzfläche für Mitarbeiter und Fluggäste des Flughafens Düsseldorf vor. Auf 7 Etagen werden rd. 1160 PKW Stellplätze erstellt. Das Gebäude ist ca. 77,0 m lang, ca. 50,0 m breit und rd. 25,0 m hoch.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.