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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammnearbeit
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Sitzung kompakt
17.06.2025 · Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit · Sitzung vom 17.06.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 25.06.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum wurde seit der stadtweiten Einzelhandelsvollerhebung im Jahr 2020 keine neue Analyse zur Entwicklung der Einzelhandels- und Gastronomiesituation durchgeführt, obwohl sich die Rahmenbedingungen nachweislich massiv verändert haben?
2. Wann ist die angekündigte stadtweite Einzelhandelsvollerhebung konkret geplant - und in welchem Umfang soll sie differenzierte Aussagen zur Situation in den einzelnen Stadtteilzentren ermöglichen?
3. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Förderprogramme, Ansiedlungsstrategien, digitale Hilfen, Investitionsanreize) plant die Verwaltung für Einzelhandel und Gastronomie in Stadtteilzentren - und bis wann sollen diese Maßnahmen greifen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AWIR/019/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage der SPD-Ratsfraktion; Situation von Einzelhandel und Gastronomie in den Stadtteilzentren Frage 1 Warum wurde seit der stadtweiten Einzelhandelsvollerhebung im Jahr 2020 keine neue Analyse zur Entwicklung der Einzelhandels- und Gastronomiesituation durchgeführt, obwohl sich die Rahmenbedingungen nachweislich massiv verändert haben? Antwort Die letzten drei Einzelhandelsvollerhebung fanden im 5- bis 6-Jahres- Rhythmus in den Jahren 2009, 2014 und zuletzt 2020 statt. Somit wird die nächste Einzelhandelsvollerhebung wie geplant 2025/2026 durchgeführt werden. Da Einzelhandelsvollerhebungen mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, wird ein engerer Erhebungszeitraum nicht empfohlen. Bei akutem Handlungsbedarf besteht die Möglichkeit auch ohne Grundlage einer aktuellen Einzelhandelsvollerhebung Maßnahmen zu ergreifen. Hier sind beispielsweise die Zentrenmanagements Friedrichstraße, Gumbertstraße, Heyestraße und das Citymanagement zu nennen. Die Zentrenmanagements sehen, unterstützt durch städtische Finanzmitteln, Sofortmaßnahmen individuell angepasst auf die jeweiligen Zentren vor. Frage 2 Wann ist die angekündigte stadtweite Einzelhandelsvollerhebung konkret geplant - und in welchem Umfang soll sie differenzierte Aussagen zur Situation in den einzelnen Stadtteilzentren ermöglichen? Antwort Die nächste Einzelhandelsvollerhebung befindet sich in der Vorbereitung und soll in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von externen Dienstleistern 2025/2026 durchgeführt werden. Es werden alle Einzelhandelsbetriebe im gesamten Stadtgebiet georeferenziert erhoben werden. Nach Auswertung der geplanten Erhebung und insbesondere der Bewertung des Vergleichs mit der Erhebung 2020 lassen sich stadtweite Trends erkennen. Ebenso lassen sich die Entwicklungen in den Zentren ablesen. Hier sind insbesondere die Größe der Verkaufsfläche, die Anzahl der Betriebe, die Leerstände und die Angebotsmischung zu nennen. Seite 1/4 Frage 3 Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Förderprogramme, Ansiedlungsstrategien, digitale Hilfen, Investitionsanreize) plant die Verwaltung für Einzelhandel und Gastronomie in Stadtteilzentren - und bis wann sollen diese Maßnahmen greifen? Antwort Die Verwaltung steht im Austausch mit den lokalen Werbegemeinschaften, der IHK und dem Handelsverband, um mit ihren Unterstützungsangeboten auf die konkreten Bedarfe der ansässigen Unternehmen entsprechend eingehen zu können. So pflegen die Verwaltung und die IHK Düsseldorf eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Begleitung der örtlichen Interessens- und Standortgemeinschaften zur Förderung des Einzelhandels. Die IHK Düsseldorf übernimmt hierbei mit ihrem Referenten für Handel und Stadtentwicklung, die Aufgabe des regelmäßigen Austausches mit allen Standortgemeinschaften im Stadtgebiet Düsseldorf und befördert mit entsprechenden Formaten auch den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Standortgemeinschaften. Der Fokus der Wirtschaftsförderung und des Stadtplanungsamts liegt in Folge der Auswirkung der Corona-Pandemie, die als Katalysator für Entwicklungsprozesse im stationären Einzelhandel diente, auf der Stärkung der Stadtteilzentren. Eine intensive Begleitung und Zusammenarbeit mit den örtlichen Interessens- und Standortgemeinschaften findet seit 2021 im Rahmen der Zentrenmanagements statt. Die Auswahl der Zentren, Heyestraße Süd in Gerresheim, Gumbertstraße in Eller, Friedrichstraße in Friedrichstadt/Unterbilk, auf die sich diese Arbeit neben dem Citymanagement in der Innenstadt (zentrale Versorgungsbereich Innenstadt Ost und West) konzentriert, erfolgte auf Basis der Daten des Quartiersatlas. Im Rahmen der Zentrenmanagements sowie des Citymanagements wurden erfolgreich Austauschformate der lokalen Akteure aus dem Bereich Einzelhandel und auch anderer in den Zentren vertretener Branchen etabliert. In aktiver Zusammenarbeit, z. B. über den Runden Tisch der Standortgemeinschaften in der Innenstadt, als ein Austauschformat des Citymanagements, werden gemeinsam Aktivitäten zur Steigerung der Attraktivität und Belebung der Innenstadt und Stadtteilzentren umgesetzt. Hierzu gehören z.B. bereits durchgeführte gemeinsame Reinigungsaktionen auf der Schadowstraße und der Königsallee, die Abstimmung von Late Night Shopping Events anlässlich der Festival Edition der Düsseldorf Fashion Days oder auch die Umgestaltung von Verteilerkästen im öffentlichen Raum in Kooperation mit Designstudiengängen der Hochschule Düsseldorf. Seite 2/4 Im Bereich des Zentrenmanagements Friedrichstraße wird aus städtische Mitteln zudem einen Zuschuss als Anschubfinanzierung von nachhaltigen Nutzungsansätzen zur Belebung von Leerständen gewährt. Gefördert wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen in der Friedrichstraße, der nördlichen Aachener Straße und der Brunnenstraße. Der Anmietungsfonds sieht einen Mietkostenzuschuss in Höhe von maximal 500 Euro pro Monat für ein Jahr vor. Im Rahmen des Immobilienservice der Wirtschaftsförderung werden Betriebe aus dem Bereich Einzelhandel und Gastronomie zudem bei der Realisierung und Entwicklung ihrer Standorte in Düsseldorf begleitet. Hierzu gehört auch das Angebot der unterstützenden Begleitung von erforderlichen Genehmigungsprozessen. Auf Initiative der Wirtschaftsförderung wurde zudem zur Stärkung des stationären Handels und der Gastronomie in Düsseldorf und NRW im Februar 2025 der Verein "Retail+ DUS" ins Leben gerufen. Mit aktiver Unterstützung des Unternehmensservice der Wirtschaftsförderung wurde ein Showroom, als eine neue Plattform zur Förderung innovativer Technologien im stationären Handel und in der Gastronomie 19. März 2025 eröffnet. Ziel ist es, Handels- und Gastronomiebetrieben praxisnahe Einblicke in digitale Lösungen zu geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Im Rahmen des Unternehmensservice der Wirtschaftsförderung wird auch die lokale Gastronomiebranche gezielt adressiert. Als Anlaufstelle für Betriebe der Düsseldorfer Gastronomie agiert der Ende 2024 bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Gastro-Kümmerer, der nicht nur in der Innenstadt Prozesse begleitet und als Lotse fungiert, sondern auch für die Betriebe in den Stadtteilzentren Ansprechpartner ist, um individuelle oder auch strukturelle Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Als Branchenunterstützer unterstützt der Unternehmensservice den Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie bei behördlichen Verfahren, nimmt aktuelle Belange auf und setzt sich durch die Begleitung aktuellen Herausforderungen und Zukunftsthemen noch konkreter für die weitere Stärkung der Gastronomieszene am Standort ein. Durch die Beteiligung an Veranstaltungen wie „Chefs in Town" und der „Rolling Pin Convention" wurden Formate geschaffen, die das Thema Gastronomie in der Stadt weiter stärken. Durch Workshops und andere Austauschformate wird auch hier konkret auf die Bedarfslage der Gastronomen eingegangen, um die allgemeinen Rahmenbedingungen für Gastronomie am Wirtschaftsstandort Düsseldorf zu verbessern und auf konkrete Anliegen Einzelner, z.B. im Rahmen des Genehmigungsmanagements, eingehen zu können. Seite 3/4 Zudem strebt die Verwaltung im Rahmen der Einzelhandelssteuerung an, entsprechende Einzelhandelsbetriebe in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln, um diese zu stärken und zu beleben. Gleichzeitig wird die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen, die schädliche Auswirkungen auf diese haben könnten, aktiv durch Bauleitplanung vermieden. Seite 4/4
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Anmeldung eines Gewerbes?
2. Welche Bearbeitungsschritte dieses Antrags werden digital erledigt und welche analog?
3. Wie kann mit dem aktuellen Personalstab eine noch effizientere Bearbeitung auf Seiten der Gewerbemeldestelle durchgeführt werden und gibt es dazu Konzepte?
1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Anmeldung eines Gewerbes? 2. Welche Bearbeitungsschritte dieses Antrags werden digital erledigt und welche analog? 3. Wie kann mit dem aktuellen Personalstab eine noch effizientere Bearbeitung auf Seiten der Gewerbemeldestelle durchgeführt werden und gibt es dazu Konzepte?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AWIR/020/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage der FDP-Ratsfraktion; Bearbeitungsdauer Gewerbeanmeldung Frage 1 Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf An- meldung eines Gewerbes? Frage 2 Welche Bearbeitungsschritte dieses Antrags werden digital erledigt und wel- che analog? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Antwort Die Bearbeitungsdauer aus Kundensicht von der Abgabe einer Gewerbean- zeige bis zur Entgegennahme der Anzeigebestätigung hängt vom gewählten Kommunikationsweg ab: Für die Gewerbeanzeige steht im Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW eine Online-Plattform bereit, bei der nach dem Absenden der Anzeige sofort automatisiert eine Anzeigebestätigung erzeugt und dem Benutzenden zum Download angeboten wird. Diese Anzeigen werden unmittelbar in das städ- tische Fachverfahren Migewa übernommen. Kunden, die sich dennoch für eine Anzeige im Rahmen einer Vorsprache entscheiden, erhalten die Bestätigung im Rahmen der Vorsprache sofort. Bei einer Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg ergeben sich Bearbei- tungsdauern von derzeit bis zu 6 Wochen. Die Meldung wird zu dem vom Anmeldenden angegebenen Datum aufgenommen. Bei allen Anzeigen, die nicht über das Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW eingereicht werden, müssen die Daten manuell in das Fachverfahren eingegeben werden. Derzeit entscheiden sich knapp 50 % der Gewerbetreibenden für eine digi- tale Gewerbeanzeige über das Wirtschaftsserviceportal. Frage 3 Wie kann mit dem aktuellen Personalstab eine noch effizientere Bearbeitung auf Seiten der Gewerbemeldestelle durchgeführt werden und gibt es dazu Konzepte? Seite 1 von 2 Antwort Die Bearbeitung auf Seiten der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt un- terliegt einer permanenten Beobachtung im Hinblick auf Schwachstellen und Optimierungspotentiale und ist insoweit effizient. Verbesserungspotential besteht bei der Steigerung der Akzeptanz und Be- nutzerfreundlichkeit des digitalen Anmeldeverfahrens sowie bei den server- seitigen Prüfungen auf Sinnhaftigkeit und Plausibilität. Hier fehlen aktuell technische Ansätze, welche die Beratung durch das Personal der Gewerbe- meldestelle im Zuge der Vorsprache ersetzen könnten. Diese Verbesse- rungsvorschläge wurden im Zuge der Mitarbeit an der Entwicklung des Wirt- schaftsserviceportals bereits angebracht, bislang von dem insofern feder- führenden Land NRW noch nicht umgesetzt. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der Sachstand des Engagements der Landeshauptstadt selbst und der Düsseldorf Tourismus GmbH in der Radregion Rheinland?
2. Welche neuen Kooperationspartner konnten die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die Düsseldorf Tourismus GmbH seit dem Beitritt zur Radregion Rheinland an fahrradfreundlichen Übernachtungsbetrieben und benachbarten Tourismusorganisationen gewinnen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AWIR/021/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN; Sachstand und Ausblick Radtourismus in Düsseldorf Die nachfolgende Beantwortung erfolgt durch die Düsseldorf Tourismus GmbH. Frage 1 Wie ist der Sachstand des Engagements der Landeshauptstadt selbst und der Düsseldorf Tourismus GmbH in der Radregion Rheinland? Antwort Die Landeshauptstadt Düsseldorf - vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement - ist für die infrastrukturellen Maßnahmen innerhalb der Radregion Rheinland zuständig. Dies umfasst die Planung des Knotenpunktsytems innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes, die Abstimmung der Planungen mit der Politik („Kleine Kommission Radverkehr") und die Umsetzung der Knotenpunkte innerhalb des Stadtgebietes. Die Installation der Knotenpunkte innerhalb des Stadtgebietes ist abgeschlossen. Die Installation der ergänzenden Knotenpunktübersichtstafeln wurde Anfang 2025 ausgeschrieben und ein ausführendes Unternehmen beauftragt. Die Umsetzung soll bis Ende des Sommers erfolgen. Für die fortwährende Pflege und Wartung der Fahrradwegweisung wird die Verwaltung ein Qualitätsmanagementsystem einführen. Die genaue Ausgestaltung des Konzeptes befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Ausschreibung der notwendigen Leistungen erfolgt noch in 2025. Darüber hinaus vertritt das Amt für Verkehrsmanagement die Landeshauptstadt Düsseldorf im Infrastruktur-Arbeitskreis der Radregion Rheinland. Hier findet mehrfach im Jahr ein Austausch zu den unterschiedlichsten Infrastruktur-Themen statt. Das Amt für Verkehrsmanagement bringt sich mit seiner Expertise in dieses Gremium ein, bzw. kann die Erfahrungen der anderen Mitglieder der Radregion Rheinland für eigene Infrastruktur-Projekt nutzen. Die Düsseldorf Tourismus GmbH engagiert sich im Marketing-Ausschuss der Radregion Rheinland. In diesem Ausschuss werden die Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen der Radregion Rheinland geplant, entwickelt und durch die Radregion Rheinland umgesetzt. Düsseldorf Tourismus trägt dafür Sorge, dass Düsseldorf als Destination für Radreisende im Sinne der Markenpositionierung „Nähe trifft Freiheit" in den analogen und digitalen Medien der Radregion Rheinland präsentiert wird und dass das touristische Angebot der Landeshauptstadt über die verschiedenen Kommunikationskanäle der Radregion Rheinland adäquat präsentiert wird. So wurden im letzten Jahr der Schwerpunkt auf den themenspezifischen Content für das Radmagazin, die Website, den Newsletter, die Social-Media- Kanälen und die Präsenz auf Komoot gesetzt. Mit einem gemeinsamen Messeauftritt der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Radregion Rheinland und Visit Düsseldorf (Düsseldorf Tourismus GmbH) und einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde die Cycling World Europe auf dem Areal Böhler genutzt, um die Verkündung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf eindrucksvoll zu inszenieren. Seit Beginn der Mitgliedschaft im Jahr 2024 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf einen Sitz im Vorstand der Radregion Rheinland. Um die Belange der Landeshauptstadt Düsseldorf im Vorstand zu vertreten, wurde als Vorstandsmitglied der Geschäftsführer von Düsseldorf Tourismus Ole Friedrich in das Gremium gewählt. Frage 2 Welche Kooperationspartner konnte die Landeshauptstadt Düsseldorf bzw. die Düsseldorf Tourismus GmbH seit dem Beitritt zur Radregion Rheinland an fahrradfreundlichen Übernachtungsbetrieben und benachbarten Tourismusorganisation gewinnen? Antwort Im Bereich des touristischen Marketings wurden eine Kooperation mit einem Radreiseveranstalter eingegangen. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Radregion Rheinland ist Düsseldorf gelistet im Rahmen von zwei Angeboten des Radreiseanbieters "Velociped". Rhein: Rundtour ab Köln - Landschaftsparadiese, Naturparke und Rheinfeeling pur. Rhein: Köln - Arnheim/NL Ziel ist es, Düsseldorf als attraktiven Haltepunkt für mehrtägige Radtouren stärker zu positionieren. Perspektivisch wird angestrebt, dass weitere Radreiseveranstalter Düsseldorf in ihr Angebot aufnehmen und so die Stadt langfristig als festen Bestandteil im Markt für Radreisen etablieren. Bei Gesprächen mit Übernachtungsbetrieben in Düsseldorf wird auf die Möglichkeit der Zertifizierung als Bett & Bike Hotel hingewiesen und angeregt diese Zertifizierung durchzuführen. Die Zertifizierung erfolgt dann in der Zusammenarbeit des Übernachtungsbetriebes und dem ADFC der den Prozess der Zertifizierung durchführt. Bis dato haben sich zu den vorhanden Betrieben keine weiteren Betriebe zertifizieren lassen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten von Düsseldorf Tourismus lag im Jahr 2024 und in den ersten Monaten 2025 im Bereich Contentproduktion und Kommunikation, um Sichtbarkeit und Reichweite für die Destination Düsseldorf auf- und auszubauen. Frage 3 Welche konkreten Maßnahmen u.a. in der Kommunikation wurden bisher ergriffen und sind für die nahe Zukunft geplant, um Düsseldorf als attraktive Destination für Radreisende stärker zu positionieren? Antwort: Im Jahr 2024 lag der Fokus bei der Kommunikation zum Radtourismus darauf die Sichtbarkeit und die Reichweite Düsseldorfs als Destination für Radtourismus auszubauen. Ein wichtiger Meilenstein war dabei die in Frage 1 bereits erwähnte Beitritt der LHD zur Radregion Rheinland. Auch der gemeinsame Messeauftritt von LHD, Düsseldorf Tourismus und Radregion Rheinland (s. Frage 1) hat zu diesem Ziel maßgeblich beigetragen. Darüber hinaus wurde Düsseldorf als Raddestination in einem radtouristischen Content-Mix aus Print- und Digitalformaten wie Magazinen, Newslettern, Social Media und Webseite bei der Radregion Rheinland und auch in den Kanälen der Visit Düsseldorf platziert. Ein weiterer Baustein zum Ausbau der Sichtbarkeit stellten über 50 in 2024 durchgeführte Pressereisen dar. In enger Verknüpfung zum Thema Nachhaltigkeit konnten so Pressevertreter aus den Schwerpunktmärkten Deutschland, Benelux und Frankreich einiges über Düsseldorf als Raddestination erfahren. Zudem wurde in 2024 auch Content produziert, um die Marke und bestehende Produkte noch gezielter zu stärken. In diesem Zuge wurde beispielsweise eine Kurz-Dokumentation mit Maya Mokasay einer niederländischen Rad-Rennfahrerin, zum Event „Rund um die Kö" gedreht. In 2025 liegt der Fokus auf dem Abschluss der infrastrukturellen Aufbauphase des Knotenpunktnetz und der Angebotsoptimierung. In diesem Zuge wurde durch die LHD das Knotenpunktnetz im gesamten Stadtgebiet fertiggestellt und eine digitale Karte mit allen Knotenpunkten und dazu passenden Points of Interest erstellt. Letzteres soll dazu beitragen die Customer Journey der Radreisenden noch digitaler zu gestalten. In Sachen Produktentwicklung stand der Launch der ersten Knotenpunktroute zum Thema Little Tokyo an. Diese konnte erfolgreich auf der CyclingWorld Europe 2025 mit einem eigenen Stand präsentiert werden. Zudem geht es in 2025 darum das bestehende Produktportfolio rund um die Düsseldorf Card Bike weiter zu optimieren und die radtouristischen Daten auf der Webseite von Visit Düsseldorf kontinuierlich zu pflegen und aktuell zu halten. Dazu wurde bereits ein Werbevideo für die Düsseldorf Card Bike produziert, welches über die digitalen Kanäle von Visit Düsseldorf live gehen soll. Dieses ist in einem dynamischen und aufmerksamkeitsstarken Stil gehalten, fügt sich so in nahtlos in die Contenstrategie der Visit Düsseldorf ein und soll über die verschiedenen Kanäle dazu beitragen sowohl Düsseldorf als radtouristische Destination, als auch die dafür geschaffenen Produkte bekannter zu machen. Für die nahe Zukunft liegt der Fokus auf der Verbesserung der Angebotsqualität und Kooperationen mit lokalen Akteuren. Es sind weitere Pressereisen und digitale Kampagnen geplant, um die Sichtbarkeit von Düsseldorf als lohnenswerte Raddestination weiter zu erhöhen. Zudem sollen neue Produkte beispielsweise in Form von neuen Knotenpunktrouten entwickelt werden, um auch produktseitig einen Mehrwert für die relevante Zielgruppe zu schaffen. Die radtouristische Kommunikation reiht sich dabei nahtlos in die Dachmarken-Kommunikation beispielsweise zu „Wege für Alle" ein. Zudem soll das Thema Kooperationen mit regionalen Partnern stärker in den Fokus rücken, um die Identifikation mit dem Radtourismus zu stärken, die gemeinsame Kommunikation weiter zu fördern und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Visit Düsseldorf fungiert dabei weiterhin als zentraler Ansprechpartner für regionale Stakeholder. Dazu ist die Visit Düsseldorf bereits in Kontakt mit der DEHOGA, zum Thema Bett+Bike Hotellerie in Düsseldorf, dem ADFC, und der Connected Mobility Düsseldorf. Zudem gibt es regelmäßige Austauschformate mit dem Amt für Verkehrsmanagement und der Düsseldorf Marketing.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
einzelne Branchen haben auch 3,5 Jahre nach der Corona-Pandemie hohen wirtschaftlichen Druck. Insbesondere die Gastronomie steht vor großen Herausforderungen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat bereits im letzten Jahr gezielt mit einem Unternehmensservice Gastronomie und Hotellerie reagiert: zum einen als direkten Ansprechpartner in der Verwaltung und zum anderen, um mit weiteren Events und Formaten wie beispielsweise den Chef In Town mit der IHK, Düsseldorf als lebendigen Gastro-Hotspot mit seinem vielfältigen, internationalen Angebot zu unterstützen. Die aktive Förderung der Gastronomie, einschließlich Bars, Kneipen und Szeneevents, erstreckt sich auch auf die Stadtteile. Allerdings sind in den vergangenen Wochen mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Anträge auf Sondergenehmigungen für Außengastronomie von der Verwaltung abgelehnt wurden. Als Begründung wurde seitens der Verwaltung das Auslaufen der "Corona-Sonderregelung" sowie ein "besonders hoher Parkdruck" in den betreffenden Gebieten angeführt. Zudem wurde ein "sukzessives Zurückfahren" der aktuellen Genehmigungspraxis für Außengastronomie angekündigt. Diese Entwicklung wirft aus unserer Sicht mehrere grundsätzliche Fragen auf, insbesondere welche objektive Kriterien oder nachvollziehbare Datengrundlage für diese Einschätzung dargelegt werden und welche Entscheidungslage zu Grunde liegt. Eine transparente Darlegung der Entscheidungskriterien wäre im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln geboten. Es scheint unklar, nach welchen Maßstäben die Verwaltung bei ihrer Entscheidungsfindung die unterschiedlichen Interessen - einerseits das Interesse an Parkraum, andererseits die wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie und das Interesse der Bürger*innen an attraktiven Aufenthaltsflächen im öffentlichen Raum - gegeneinander abwägt. Die aktuellen Entscheidungen erwecken den Eindruck, dass dem ruhenden Verkehr pauschal Vorrang vor anderen Nutzungsformen des öffentlichen Raums eingeräumt wird. Ganz im Gegensatz bei der zuletzt erneuten Genehmigung der großen Außenterrasse des Restaurants „Palmieri" im Hofgarten; unterstützt durch Oberbürgermeister Keller.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AWIR/024/2025 Beigeordneter Zaum Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gastronomie unter Druck - Parkplätze versus Außengastronomie Frage 1 Gibt es eine Änderung der seit etwa fünf Jahren gängigen Praxis, nach der Gastronom*innen relativ unbürokratisch Sondergenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Stellplätzen für außengastronomische Angebote erhalten bzw. bestehende Sondergenehmigungen im Regelfall einfach verlängern können? Falls ja, in welcher Form und mit welcher Begründung? Antwort Die Entscheidung, Außengastronomie im Rahmen sogenannter Sondernutzungserlaubnisse nicht nur auf Gehwegen und Plätzen, sondern auch auf Straßenflächen zuzulassen, die als öffentliche Stellplätze gewidmet sind, hat sich grundsätzlich bewährt. Die Praxis wird deshalb unverändert beibehalten. Frage 2 Welche Gründe werden zukünftig zu einer Ablehnung des Antrags führen und welche Kriterien werden zugrunde gelegt bei der Entscheidung? Antwort Die Kriterien für die Erlaubnis sind unverändert, sie ergeben sich insbesondere aus dem Straßenrecht und dem Gaststättenrecht. In verkehrlicher Hinsicht darf die Einrichtung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden. Zu dieser Frage wird regelmäßig das Amt für Verkehrsmanagement um Stellungnahme gebeten. Ablehnungsgründe können dabei insbesondere geplante Baumaßnahmen sein, in deren Kontext die Flächen umgestaltet oder für andere Zwecke benötigt werden. In gaststättenrechtlicher Hinsicht darf die Außengastronomiefläche nicht größer sein als die genehmigte Schankfläche im Innenraum und sie muss sich grundsätzlich vor der eigenen Immobilie befinden, damit benachbarte Betriebe nicht benachteiligt werden. Frage 3 Inwieweit kann der neu geschaffene Unternehmensservice Gastronomie & Hotellerie im Amt für Wirtschaftsförderung die verschiedenartigen Interessen der Anwohnenden zwischen Parkraum oder urbanem Lebensgefühl als auch der wirtschaftlichen Nöte der Gastronom*innen innerhalb der Verwaltung moderieren und dabei die Unternehmer*innen aktiv unterstützen? Antwort Das Wirtschaftsförderungsamt ist ein wichtiger Kooperationspartner der Düsseldorfer Wirtschaft und unterstützen Unternehmen dabei, die örtlichen Potentiale zu nutzen, ihr wirtschaftliches Engagement am Standort zu sichern und auszubauen. So hilft der Ansprechpartner für die lokale Gastronomie, zwischen den Vorgaben und Prozessen der Stadtverwaltung und den wirtschaftlichen Zielen der Gastronominnen und Gastronomen zu vermitteln. Dabei schafft er die Möglichkeit, einen Dialog zwischen beiden Parteien konstruktiv zu gestalten. Er fördert das Verständnis für die jeweilige Sichtweise und kann so unterstützend tätig werden - etwa, wenn es um Fragen des Lärmschutzes, der Außengastronomie oder der Betriebszeiten geht. Indem er z. B. über Sachstände informiert, schafft der Ansprechpartner der lokalen Gastronomie mehr Transparenz in laufenden behördlichen Verfahren und betreibt dadurch ein realistisches Erwartungsmanagement. Bei einer frühzeitigen Einbindung in Planungs- oder Genehmigungsprozesse kann er alle an einem solchen Prozess beteiligten Ämter zusammenbringen und so durch offene Kommunikation und klare Abstimmungen etwaigen Herausforderungen während eines Genehmigungsverfahrens vorbeugen. Da die Unterstützungsangebote des Wirtschaftsförderungsamtes grundsätzlich auf den Bereich B2B abzielen, sind bei Problemfällen mit Anwohnerinnen und Anwohnern vorrangig die Ombudspersonen und das Beschwerdemanagement des entsprechenden Fachamtes in der Federführung. Anfragen aus dieser Richtung liegen dem Wirtschaftsförderungsamt bisher nicht vor. Häufig wird eine neue Gastronomie oder zusätzliche Terrasse von den Anwohnenden als Aufwertung empfunden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit beschließt die Fortführung der Unterstützung der Projektinitiative „DWNRW Hub Düsseldorf/Rheinland" bzw. „de:hub digital ecosystems" im Zeitraum vom 01.10.2025 bis zum 30. September 2028 mit jährlich 250.000 Euro.
Mit Runderlass vom 13. September 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Hubs für die Umsetzung von Akzelerationsprogrammen für Start-ups (Hub-Richtlinie) bekannt gegeben.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.