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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammnearbeit
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Sitzung kompakt
16.09.2025 · Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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passieren lassen
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zur Kenntnis genommen
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zur Kenntnis genommen
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit · Sitzung vom 16.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zur besseren Unterstützung der Gastronomiebetriebe in Düsseldorf folgende Maßnahmen zu priorisieren und den jeweils zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bis spätestens Ende 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen: 1. Einführung verbindlicher Fristen für die Bearbeitung von Anträgen zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie (Terrassen, Veranstaltungsflächen) mit einer maximalen Bearbeitungsdauer von sechs Wochen. Darzustellen ist, ob eine Genehmigungsfiktion nach § 42a VwVfG NRW rechtssicher angewendet werden kann, wenn innerhalb dieser Frist keine Entscheidung erfolgt.
Die Gastronomie ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, prägt das Stadtbild und sorgt für Lebensqualität - in der Altstadt ebenso wie in den Stadtteilen. In den vergangenen Jahren wurde die Branche durch Corona, Inflation und hohe Betriebskosten stark belastet. Hinzu kommen bürokratische Hürden, fehlende Planungssicherheit und der zunehmende Fachkräftemangel. Verlässliche Verfahren und faire Gebührenstrukturen sind daher unerlässlich, um die Gastronomie in Düsseldorf zukunftsfähig zu stärken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, bis Ende 2025 jene bürokratischen Hürden zu identifizieren, die Investitionen, Betriebsansiedlungen und bauliche Entwicklungsvorhaben in der Stadt verzögern oder erschweren. Hierzu ist eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes Düsseldorf einzurichten. Ziel ist es, • konkrete Verfahrens- und Abstimmungsprobleme zu benennen, • praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln und • die Grundlagen für einen rechtssicheren, zielgerichteten Abbau der identifizierten Hürden zu erarbeiten.
Verlässliche Genehmigungsverfahren und effiziente Abläufe in der Verwaltung sind entscheidende Standortfaktoren. Gerade im Bereich von Investitions-, Bau- oder Ansiedlungsvorhaben kommt es regelmäßig zu Verzögerungen durch lange Bearbeitungszeiten, komplexe Zuständigkeiten und formale Anforderungen. Ziel muss daher sein, dass bürokratische Prozesse die wirtschaftliche Entwicklung nicht behindern, sondern effizient und rechtssicher begleiten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für das vom Rat 2022 beschlossene Handlungsfeld Nachhaltige Beschaffung in der Stadtverwaltung Düsseldorf sind in dem zugrundliegenden „Steckbrief" Ziele, Unterziele und Erfolgskriterien festgehalten. In diesem Bericht wird über die Umsetzung und das Erreichte informiert. Die für das Handlungsfeld beschlossenen Erfolgskriterien / Kennzahlen sind als Überschriften der Absätze aufgegriffen: 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel oder vergleichbare Qualitätssiegel (für alle Schreib-, Druck- und Kopierpapiere, interne und externe Druckaufträge, Briefumschläge sowie Hygienepapiere etc.) bis 2025 Die Umstellung interner und externer Druckaufträge auf 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel (oder vergleichbare Qualitätssiegel) ist zu Beginn des Jahres 2025 gelungen. Aufträge für den Druck von Broschüren, Flyern etc. werden seit Anfang 2025 seitens der Stadtdruckerei nur noch mit entsprechendem Papier erteilt. Sollte im Einzelfall die Verwendung eines „Blauer-Engel-Papiers" im Hinblick auf die Zielgruppe bzw. angestrebte Wirkung des Druckerzeugnisses nicht möglich sein, erfolgt der Druck auf anderem („glatt gestrichenem") Recyclingpapier aus 100 % Altpapier. Abweichende, spezielle Papierwünsche aufgrund von Anforderungen an die Qualität und das Erscheinungsbild der Druckerzeugnisse, beispielsweise für Visitenkarten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und spezielle Anforderungen des Büros Oberbürgermeisters werden auf FSC-Papier realisiert. Ebenso werden Restbestände (z. B. Übergrößen, höherer Grammatur und farbiges Papier) aufgebraucht. Bei der Vergabe von Druckaufträgen werden auch Anforderungen an die verwendeten Druckfarben gestellt, diese sind inzwischen alle frei von Mineralölen. Allgemeine Schreib-, Druck- und Kopierpapiere werden in der Stadtverwaltung Düsseldorf bereits seit vielen Jahren aus 100 % Recyclingpapier mit Blauem Engel problemlos verwendet. Die Beschaffung ist in der Dienstanweisung Recyclingpapier geregelt. Auch Hygienepapiere (Toilettenpapier, Papierhandtücher für Toiletten) werden standardmäßig aus Recyclingpapier beschafft. Das benannte Ziel des Handlungsfeldes ist somit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Ratsantrag „Mitarbeiter*innenwohnen - Bezahlbares Wohnen als Standortfaktor" sowohl in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit (AWIR) als auch in den Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) verwiesen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt als Änderungsbeschluss zur Vorlage APS/070/2025, die für das Projekt Auf'm Tetelberg den Grundsatzbeschluss bildete, für Amt 65 die überplanmäßige Mittelbereitstellung für 2025 in Höhe von 140.000 Euro sowie die Etatisierung für 2026 in Höhe von 15.000 Euro.
Die Verwaltung wurde 2023 vom Rat beauftragt, im Rahmen der Wohnungsbauoffensive städtische Flächen zu aktivieren mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu realisieren (APS/143/2023). Die Liste der städtischen Flächen wurde kontinuierlich überprüft und erweitert. In den Fachausschüssen erfolgten regelmäßige ausführliche Berichte. Aufgrund dieses vorrangigen Zieles sind alle Maßnahmen der Wohnungsbauoffensive entweder mit den städtischen Töchtern oder durch Konzeptausschreibungen mit externen Partnern umzusetzen. Dadurch ergeben sich sowohl Refinanzierungen mit regelmäßigen Erbbauzinsen, bzw. Verkaufserlöse. Die Refinanzierung ist ab einem Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren vorgesehen. Zur Umsetzung der Wohnungsbauoffensive werden - abhängig von Größe und Komplexität - Flächen sowohl durch städtische Töchter (SWD, IDR) entwickelt als auch durch die Planungsverwaltung über ein Bauleitplanverfahren für eine Bebauung vorbereitet und in die Umsetzung gebracht. Zudem werden alle Beschleunigungsmöglichkeiten (z.B. Befreiungen nach § 31 (3) BauGB) des Baugesetzbuches geprüft. Zur Entwicklung städtischer Flächen durch die Planungsverwaltung sind u.a. für Gutachten (insb. Verkehr, Artenschutz, Entwässerung etc.), Workshops/Bürgerbeteiligung und externe Planungs- /Ingenieursleistungen städtische Mittel erforderlich. Die gutachterlichen Leistungen sind unmittelbar mit dem Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungsamt verbunden und werden nach verwaltungsinterner Abstimmung den Projekten zugeschrieben. Die anderen Fachämter, wie z.B. 19, 66 und 68 erstellen im Bebauungsplanverfahren keine eigenen Gutachten, sondern fungieren als fachliche Unterstützung bei der Aufgabenstellung und als Prüfinstanz. Bereits im Jahr 2024 hat der Rat der Landeshauptstadt im Produkt Städtebauliche Planung, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" die vorhandenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro um weitere Mittel in Höhe von 200.000 € zur Förderung der Wohnungsbauoffensive aufgestockt. Diese Mittel wurden vollständig ausgeschöpft. Der im Haushaltsjahr 2025 veranschlagte Ansatz von 500.000 € ist nun ebenfalls nahezu vollständig verausgabt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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