Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
18.05.2026 · Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz · Sitzung vom 18.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 04.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Stand der baulichen Umsetzung (Verlegung der Blind- und Hausanschlüsse), die für das Jahr 2026 angekündigt war?
2. Wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer im Projektgebiet haben bis zum jetzigen Zeitpunkt die Sonderförderung für Blindanschlüsse oder die Austauschprämie für Gasheizungen beantragt bzw. bereits Verträge für die Fernwärmelieferung unterzeichnet?
3. Gibt es erste Erkenntnisse aus der begleitenden Evaluation, die bereits in die Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung oder die Fernwärmestrategie eingeflossen sind?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AUS/012/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 14.04.2026 zur Sitzung des AUS am 18. Mai 2026: Aktueller Stand der Umsetzung des „Reallabors Fernwärme Jahnstraße" Die Frage 1 und 2 wurden mit Unterstützung der Stadtwerke Düsseldorf beantwortet. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der baulichen Umsetzung (Verlegung der Blind- und Hausanschlüsse), die für das Jahr 2026 angekündigt war? Frage 2: Wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer im Projektgebiet haben bis zum jetzigen Zeitpunkt die Sonderförderung für Blindanschlüsse oder die Austauschprämie für Gasheizungen beantragt bzw. bereits Verträge für die Fernwärmelieferung unterzeichnet? Antwort zu Frage 1 und Frage 2: Nach dem Projektstart wurden die Eigentümer der Objekte in der Jahnstraße gezielt angeschrieben (z.B. es wurden Mailings verschickt, es gab Kommunikation über die Presse, es wurden Vor-Ort-Termine vereinbart). Das Reallabor wurde durch eine Sonderförderung der Landeshauptstadt begleitet und es wurden Kapazitäten des lokalen Handwerks vorgehalten bzw. gebündelt. Daraus wurden 5 Angebote generiert, aus denen letztendlich nur ein interessierter Immobilieneigentümer Förderanträge für zwei Gebäude in seinem Besitz gestellt hat. Über diese Aktion wurde jedoch bisher kein Fernwärmevertrag abgeschlossen. Einzelne weitere Eigentümer setzen aufgrund der fehlenden Kostenneutralität den Fernwärmeanschluss nicht um. Bislang wurde auch kein Blindanschluss für Fernwärme umgesetzt. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse aus der begleitenden Evaluation, die bereits in die Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung oder die Fernwärmestrategie eingeflossen sind? Antwort zu Frage 3: Nach Beendigung des Projektes ist geplant, die geringe Umsetzungsquote im Rahmen einer Evaluation zu analysieren. Zur Evaluation ist eine wissenschaftliche Studie mit der Durchführung qualitativer Interviews sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern, die das Angebot im Rahmen des Reallabors angenommen haben, als auch von Eigentümerinnen und Eigentümern, die keinen Anschluss beauftragt haben, in Vorbereitung. Das Reallabor Jahnstraße zeigt, dass die reine Intensivierung der Kundenansprache in Kombination mit erhöhten Fördersätzen in einem gebäude- und eigentümerstrukturell heterogenen Gebiet wie dem ausgewählten Straßenzug der Jahnstraße nicht automatisch zu einer signifikanten Erhöhung der Anschlussquote an die Fernwärme führt. Da das Reallabor parallel zur Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung durchgeführt wurde, konnten diese ersten Erkenntnisse des Reallabors für die Wärmeplanung genutzt werden und wurden insbesondere bei der Definition des Zielszenarios (zukünftige Steigerung der Anschlussquote) und der Auswahl der Fokusmaßnahmen berücksichtigt. Tiefergehende Erkenntnisse zur Berücksichtigung in der zukünftigen Ausbaustrategie der Stadtwerke und der Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung wird die wissenschaftliche Evaluation liefern. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie gestaltet sich der aktuelle Stand und der konkrete logistische Ablauf der Kooperation mit der Partnerstadt Czernowitz bezüglich der Weiterverwendung funktionstüchtiger Heizanlagen und Ersatzteile aus dem Projektgebiet?
2. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung im Rahmen des Reallabors bisher darüber gewonnen, welche Maßnahmen bei der Entsorgung von Altheizungen (z. B. Trennung von Wertstoffen, Umgang mit Kältemitteln oder ölhaltigen Komponenten) für eine großflächige kommunale Wärmewende standardisiert umgesetzt werden müssen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die am Austausch teilnehmenden Eigentümerinnen und Eigentümer problemlos die für Förderprogramme notwendigen Entsorgungsnachweise erhalten, und wird hierbei mit spezialisierten Recyclingbetrieben zusammengearbeitet, um eine thermische Verwertung (Verbrennung) zu Gunsten des Stoffkreislaufs zu vermeiden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
AUS/013/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 14.04.2026 zur Sitzung des AUS am 18. Mai 2026: Entsorgung und Weiterverwendung von Altheizungen im Rahmen der Kommunalen Wärmewende - Reallabor Jahnstraße Frage 1: Wie gestaltet sich der aktuelle Stand und der konkrete logistische Ablauf der Kooperation mit der Partnerstadt Czernowitz bezüglich der Weiterverwendung funktionstüchtiger Heizanlagen und Ersatzteile aus dem Projektgebiet? Antwort zu Frage 1: Die Planungen, noch funktionstüchtige Gasthermen oder Teile davon in die Ukraine zu liefern, wurde verworfen, da nach Einschätzung von Czernowitzer Verwaltungsmitarbeitenden hierfür kein Bedarf besteht. Zudem wäre der Transport der Geräte per LKW über längere Strecken ohnehin kaum möglich, da die empfindliche Technik nach Einschätzung von Experten der SHK-Innung durch Erschütterungen während des Transports voraussichtlich erhebliche Schäden erleiden würde. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung im Rahmen des Reallabors bisher darüber gewonnen, welche Maßnahmen bei der Entsorgung von Altheizungen (z. B. Trennung von Wertstoffen, Umgang mit Kältemitteln oder ölhaltigen Komponenten) für eine großflächige kommunale Wärmewende standardisiert umgesetzt werden müssen? Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die am Austausch teilnehmenden Eigentümerinnen und Eigentümer problemlos die für Förderprogramme notwendigen Entsorgungsnachweise erhalten, und wird hierbei mit spezialisierten Recyclingbetrieben zusammengearbeitet, um eine thermische Verwertung (Verbrennung) zu Gunsten des Stoffkreislaufs zu vermeiden? Antwort zu Frage 2 und 3: Da es im Rahmen des Pilotprojekts noch nicht zu Heizungstauschen im größeren Umfang gekommen ist, liegen diesbezüglich noch keine praktischen Erfahrungen vor. Gespräche mit der SHK-Innung haben gezeigt, dass eine Weiternutzung von Altheizungen oder deren Bestandteilen nicht ohne weiteres möglich ist, da beim erneuten Einbau keine Gewährleistung für gebrauchte Geräte oder deren Bestandteile übernommen werden kann. Die vorschriftsmäßige Entsorgung obliegt im Übrigen der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Altgerätes und wird in aller Regel durch den mit dem Heizungstausch beauftragten Fachbetrieb durchgeführt. Hierbei werden z.B. Metallreste und Elektroschrott getrennt und unterschiedlich entsorgt. Potenziell schädliche Stoffe wie Heizöl werden gesondert gesichert und entsorgt. Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist für die Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeitsbonus der KfW-Förderung erforderlich. Die dafür zur Entsorgung notwendigen Prozesse sind seit Jahren eingeführt und werden genauso auch beim Austausch von fossilen Heizsystemen angewandt. Die Zunahme der Entsorgungsleistungen wird im Zuge des Umbaus des Wärmesystems in den nächsten 20 Jahren nicht so stark ansteigen, dass hier mit Entsorgungsproblemen zu rechnen ist. Aus diesem Grund besteht für die Verwaltung aktuell keine unmittelbare Notwendigkeit, in diesem Kontext aktiv zu werden. Beigeordneter Jochen Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie überprüft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Einhaltung des Schottergarten-Verbots gemäß der novellierten Landesbauordnung NRW?
2. Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Schottergärten zur Umgestaltung zu bewegen – etwa durch Beratung, Förderangebote oder ordnungsrechtliche Maßnahmen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen ergreift die Landeshauptstadt Düsseldorf für ihre Beschäftigten – insbesondere für diejenigen, die überwiegend im Freien tätig sind?
2. Inwiefern gelten vergleichbare Hitzeschutzmaßnahmen auch für die Beschäftigten der städtischen Töchter und wie wird deren Umsetzung sichergestellt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Produktsachkonto 53180000 des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz stehen im Jahr 2026 insgesamt 39.000 Euro für die Förderung von Umweltprojekten und den Umweltpreis zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt werden: Große Umweltprojektförderung 10.000 Euro Im Rahmen der Förderung sollen insgesamt 10.000 Euro für geplante größere Vorhaben im Umwelt- und Naturschutz bereitgestellt werden.
Zukunftspreis Ab dem Jahr 2025 vergibt die Stadt Düsseldorf den Düsseldorfer Zukunftspreis, der den bisherigen Umweltpreis ersetzt. Der neue Preis richtet sich stärker an einem umfassenden Nachhaltigkeitsverständnis aus und orientiert sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Die finanziellen Mittel, die bislang für den Umweltpreis vorgesehen waren, wurden im Jahr 2025 vollständig in den Düsseldorfer Zukunftspreis überführt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen als Leitlinie für nachhaltige Entwicklung übernommen. Ziel ist es, global zu denken und lokal zu handeln. Über den Eine-Welt-Beirat fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf deshalb ehrenamtliche Arbeit von lokalen Initiativen, Eine-Welt-Gruppen, Schulen und weiteren engagierten Personen, die globale Zusammenhänge und ihre Auswirkungen auf den Einzelnen sichtbar machen und einen Austausch im Sinne eines wechselseitigen Lernens ermöglichen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.