Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
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Published Time: 2026-05-06T12:05:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
AUS/008/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Der Kommunale Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachbereich :
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz 18.05.2026 Vorberatung
Rat 18.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
1. Der Rat beschließt den Kommunalen Wärmeplan für die Landeshauptstadt
Düsseldorf.
2. Der Rat beschließt die Umsetzung folgender Teilmaßnahmen aus den Steckbriefen
(vgl. Kapitel 7.3 aus dem Kommunalen Wärmeplan) ohne Finanzierungsbedarf
o Einrichtung eines Teams „Koordinierungsstelle Wärmewende“,
o Aufbau integrierter Planungs- und Kommunikationsstrukturen,
o Koordination mit Energieversorgungsunternehmen,
o Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe .
Über die Umsetzung und Finanzierung weiterer Maßnahmen aus dem
Kommunalen Wärmeplan ist jeweils durch gesonderten Beschluss zu entscheiden.
Bereits begonnene Maßnahmen können mit der bereits vorhandenen personellen
Ausstattung zunächst fortgeführt werden.
Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss RAT/509/2022 „Kommunale Wärmeplanung“ hat der Rat der
Stadt am 15. Dezember 2022 die Verwaltung damit beauftragt, eine Kommunale Seite 2
Wärmeplanung (KWP) für Düsseldorf auf den Weg zu bringen. Mit der Vorlage
AUS/016/2023 „Strategie zur Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung“
wurden am 16. März 23 im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
eine Strategie zur Umsetzung des Beschlusses sowie erste, für die Stadt Düsseldorf
besonders wichtige Punkte bei der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung
vorgestellt.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde im Januar 2024 die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externer
Dienstleister mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Unterauftragnehmerin im Projekt ist die Stadtwerke Düsseldorf AG.
Im Februar 2024 begann die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung. Der
Ergebnisentwurf wurde vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026
gemäß Paragraph 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) offengelegt. In diesem
Zeitraum erhielten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten
Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in Paragraph 7 Absatz 2 und 3 WPG
genannten Beteiligten die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf und zur
Abgabe von Stellungnahmen. Im Anschluss erfolgte die Finalisierung des zur
Beschlussfassung vorgelegten Wärmeplans. Der Kommunale Wärmeplan ist dem
Beschlussentwurf beigefügt (Anlage 1).
Planungsprozess:
Die Vorgehensweise bei der Durchführung der Planung erfolgte gemäß den Vorgaben
des WPG unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur methodischen
Vorgehensweise aus dem 2024 veröffentlichten Leitfaden des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Erarbeitung des Wärmeplanes
umfasst folgende Arbeitsschritte:
1. Eignungsprüfung zur frühen Bewertung von Teilgebieten zur
Wärmeversorgung
2. Bestandsanalyse zur Erhebung von Informationen zum Ist-Situation der
Wärmeversorgung
3. Potenzialanalyse zur Identifikation der Potenziale für erneuerbare Energien
und Energieeinsparungen
4. Herleitung von Entwicklungsszenarien und Entwicklung eines Zielszenarios für
die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
5. Einteilung des Düsseldorfer Stadtgebietes in voraussichtliche
Wärmeversorgungsgebiete
6. Herleitung und Abstimmung der Strategie und Maßnahmen für die
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Bei der Erarbeitung des Wärmeplans war von Beginn an eine intensive und klar
strukturierten Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgte daher eine umfangreiche Einbindung
verschiedener Stakeholder. Im Projektzeitraum wurden die folgenden
Veranstaltungen und Termine durchgeführt: Seite 3
o 2 Stakeholder-Dialoge,
o 2 Bürgerdialoge,
o 3 Multiplikatoren-Workshops,
o 3 Workshops und Informationsveranstaltungen zur Ämterbeteiligung,
o 5 Austausche mit politischen Gremien,
o weitere Abstimmungen mit einzelnen Akteuren.
Darüber hinaus erfolgte im Zeitraum vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage des Planungsentwurfs. Innerhalb dieser Zeit
Bestand sowohl die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf als auch der
Abgabe von Stellungnahmen hierzu.
Umsetzung und Finanzierung
Die Umsetzung folgender, unter Nummer 2 des Beschlusses genannten
Teilmaßnahmen aus den Steckbriefen (vgl. Kapitel 7.3 aus dem Kommunalen
Wärmeplan) kann zunächst ohne Finanzierungsbedarf und mit bestehender
Personalausstattung initiiert werden:
Tabelle 1: Maßnahmenvorschläge ohne Finanzierungsbedarf
Bezeichnung
Einrichtung eines Teams „Koordinierungsstelle Wärmewende“
Aufbau integrierter Planungs- und Kommunikationsstrukturen
Koordination mit Energieversorgungsunternehmen
Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe
Über die Umsetzung und Finanzierung weiterer Maßnahmen aus dem Kommunalen
Wärmeplan ist jeweils durch gesonderten Beschluss zu entscheiden.
Bereits begonnene Maßnahmen können mit der bereits vorhandenen personellen
Ausstattung zunächst fortgeführt werden.
Ausblick und Fortschreibung
In den kommenden Jahren soll der Kommunale Wärmeplan gemäß
Beschlussdarstellung umgesetzt werden. Spätestens alle fünf Jahre ist die
Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Paragraph 25 WPG außerdem dazu verpflichtet,
den Wärmeplan zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der
ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der
Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).
Die Maßnahmen aus der Kommunalen Wärmeplanung werden in das Controlling-Tool
zur Klimaneutralität 2035 eingepflegt. Der Fortschritt der Umsetzung kann dann
zukünftig über das Controlling-Tool verfolgt werden. Seite 4
Eckpunktepapier Gebäudemodernisierungsgesetz
Am Dienstag, den 24. Februar 2026, hat die Bundesregierung die Eckpunkte zum
neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Dieses soll zum 1. Juli
2026 Inkrafttreten und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Diese aktuelle
politische Entwicklung wurde von der Verwaltung aufgegriffen. Eine Einordnung der
Auswirkungen des angekündigten GMG auf den Wärmeplan und auf dessen
Umsetzung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Kommunaler Wärmeplan_LHD
Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026
Anlage 3 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Bürgerbroschüre
Anlage 3 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Bürgerbroschüre als Text anzeigen
Title: 00585415.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585415.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 09:09:23 GMT
Number of Pages: 16
Markdown Content:
1
Herausgegeben von der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf
Verantwortlich Stefan Ferber
IV/26
www.duesseldorf.de
# D
> © iStock/AzmanJaka
Kommunaler Wärmeplan
der Landeshauptstadt Düsseldorf
# er Weg zu einer
# sicheren und
# Wärmeversorgung
# klimafreundlichen
Düsseldorf
Nähe trifft Freiheit Inhalt
Vorwort 4
Rechtliche Grundlagen – Orientierung statt Zwang 5
Warum bedarf es einer Wärmeplanung? 5
Was bedeutet Wärmebedarf? 7
Wie heizt die Landeshauptstadt Düsseldorf heute? 7
Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung? 9
Das Zielbild für 2045 11
Was bedeutet das für die Stadtteile? 13
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger? 13
Häufig gestellte Fragen 15
Ansprechpartner und Unterstützung 16
34
# Vorwort
Die Landeshauptstadt Düsseldorf
hat sich 2019 das Ziel gesetzt, bis
2035 klimaneutral zu werden. Ein
zentraler Baustein auf diesem Weg
ist die Wärmeversorgung, denn
rund die Hälfte der städtischen
CO₂‑Emissionen entsteht beim
Heizen von Gebäuden.
Der vorliegende Kommunale
Wärmeplan zeigt für den Zeitraum
2026 bis 2030 auf, wie die Landes ‑
hauptstadt Düsseldorf im Jahr 2045
vollständig klimafreundlich beheizt
werden könnte.
Diese Broschüre fasst die wichtig ‑
sten Inhalte verständlich zusammen
und richtet sich an alle Bürgerin ‑
nen und Bürger. Sie erklärt, was die
Wärmeplanung bedeutet, welche
Entscheidungen sie erleichtert und
wie sie helfen kann, bei der Wahl
der Heizungsart zukunftssicher
aufgestellt zu sein.
> © iStock/France68
Die Kommunale Wärmeplanung wird durch das Wärme -
planungsgesetz und das Landeswärmeplanungsgesetz
NRW vorgegeben.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf erfüllt diese Vorgaben:
Der Kommunale Wärmeplan wird transparent erstellt,
regelmäßig fortgeschrieben und öffentlich bereitgestellt.
Der Wärmeplan schreibt keine individuelle Wärmelösung
vor und löst keinen sofortigen Austauschzwang aus.
Er ist eine verlässliche Orientierung wie die künftige,
klimaneutrale Wärmebereitstellung in der Landeshaupt -
stadt Düsseldorf erfolgen sollte.
Der Plan wird in einem Turnus von fünf Jahren geprüft
und überarbeitet, um stets den aktuellen Kenntnisstand
abbilden zu können.
Der Kommunale Wärmeplan beantwortet eine zentrale
Frage: Welche Heiztechniken passen langfristig zu den
einzelnen Stadtteilen und den Gebäuden der Landes -
hauptstadt Düsseldorf? Denn nicht jede Heizlösung
eignet sich überall gleichermaßen.
Die Wärmeplanung schafft erstmals eine transparente
Orientierung für alle: Wo wird künftig Fernwärme aus -
gebaut? Wo eignen sich Wärmepumpen besonders gut?
Welche Rolle spielen erneuerbare Energien und Abwär -
me? Diese Klarheit hilft, Fehlentscheidungen zu vermei -
den und Investitionen sinnvoll zu planen.
5
# Rechtliche Grundlagen –
# Orientierung statt Zwang
# Warum bedarf es einer Wärmeplanung?
> © iStock/AndreyPopov
Abbildung 1: Hauptsächlich eingesetzter
Energieträger 7
# Was bedeutet
# Wärmebedarf?
Wärmebedarf beschreibt die Energie, die ein Gebäude
grundsätzlich benötigt, um angenehm warm zu bleiben.
Er hängt vom Baujahr, der Dämmung und der Nutzung
ab. Der tatsächliche Energieverbrauch kann höher oder
niedriger liegen – beispielsweise durch abweichendes
Gebäudenutzungs- und Heizverhalten.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind rund 134.000
Gebäude beheizt, und gemeinsam benötigen sie jährlich
rund 7,8 Terawattstunden Wärme. Die Abbildung 2 zeigt,
wie sich dieser Bedarf auf die unterschiedlichen Gebäu -
detypen verteilt.
# Wie heizt die
# Landeshauptstadt
# Düsseldorf heute?
Abbildung 1 zeigt, in welchen Gebieten bestimmte
Energieträger besonders intensiv zur Wärmeerzeugung
genutzt werden. Gut zu erkennen ist, dass in vielen Ge -
bäuden in der Landeshauptstadt Düsseldorf Erdgas und
Heizöl zur Wärmeversorgung genutzt werden.
Diese Energieträger sind jedoch fossile Brennstoffe und
verursachen hohe CO₂‑Emissionen. In dicht bebauten
Stadtteilen wie der Innenstadt, Bilk oder Holthausen
spielt Fernwärme heute schon eine wichtige Rolle. Sie
wird zentral erzeugt – zum Beispiel aus Abwärme der
Müllverbrennung, Kraft -Wärme -Kopplung oder in Zu -
kunft mit Großwärmepumpen.
Gleichzeitig ist ein Teil der Fernwärme heute noch fossil
und wird in den kommenden Jahren schrittweise
dekarbonisiert. Viele Gebäude verfügen zudem über
ältere Heizungen, die nicht mehr effizient arbeiten. In
Kombination mit häufig unzureichender Dämmung führt
dies zu hohen Verbrauchskosten und unnötigen
Emissionen.
Abbildung 2: Verteilung Gebäudetypen nach Wärmebedarf
> © iStock/vale_t
Abbildung 3: Deckung des Wärmebedarfs
durch oberflächennahe Geothermie je Flurstück Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über viele
eigene Wärmequellen. Besonders viel klimaneutrale
Energie bietet die oberflächennahe Geothermie – also
Erdwärme aus geringen Tiefen. In Abbildung 3 ist dar -
gestellt, dass über große Teile der Landeshauptstadt
Düsseldorf eine Deckung des Wärmebedarfs durch
oberflächennahe Geothermie möglich ist, besonders in
gewerblich-industriell geprägten Bereichen mit ausrei -
chend Platz für Erdwärmesonden.
Die Technologie liefert ganzjährig konstante Wärme,
ist unabhängig von Wetterbedingungen und verursacht
keine lokalen Emissionen.
1 Theoretisches Potenzial von 50 GWh/a – 1,9 TWh/a, technisches Potenzial stark abhängig von tatsächlicher Fündigkeit der tiefen Geothermie.
2 Dezentrale Luftwärmepumpen können den Raumwärme- und Warmwasserbedarf der meisten Gebäude decken.
Dieses Standardpotenzial von 5,7 TWh/a wird deshalb nicht gesondert gezeigt.
# Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen
# der Landeshauptstadt Düsseldorf zur
# Verfügung?
Abbildung 4: Potenziale der erneuerbaren Wärmequellen
Ebenfalls kann aus dem Rhein Energie gewonnen
werden: Großwärmepumpen können dem Fluss große
Wärmemengen entziehen und damit ganze Stadtviertel
versorgen.
Hinzu kommen industrielle Abwärme, Solarthermie auf
Dächern, tiefe Geothermie, Abwasserwärme aus Kanali -
sation und Kläranlagen. Andere Potenziale, wie Biomas -
se oder Deponiegase, spielen dagegen nur eine unter -
geordnete Rolle. Insgesamt stehen mehr erneuerbare
Potenziale zur Verfügung, als die Stadt heute überhaupt
an Wärme benötigt. Abbildung 4 zeigt die vorhandenen
Potenziale im Detail.
9
Vereinfachte Darstellung der
oberflächennahen Geothermie
Grundwasser
kaltes Wasser heißes Wasser 3 In Zonen mit gesonderten Prüfaufträgen vertiefende Untersuchungen
zur Beurteilung der Wärmenetzeignung notwendig
Abbildung 5: Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 3Das Zielbild für 2045
Bis 2045 soll die Wärmeversorgung der Landeshaupt -
stadt Düsseldorf erneuerbar werden. Um diesen Wandel
optimal zu planen, wurde das gesamte Stadtgebiet in 93
Zonen eingeteilt, für die jeweils die geeignetste Wärme -
versorgungsart ermittelt wurde.
In detaillierten Analysen und in Rücksprache mit diver -
sen Stakeholdern wurden dabei technische Machbar -
keit, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutzwirkung und Versor -
gungssicherheit berücksichtigt.
Das abgeleitete Gesamtbild für das Zieljahr 2045 ist in
Abbildung 5 gezeigt: Während in der Innenstadt und
im Süden das Fernwärmenetz deutlich ausgebaut wird,
erfolgt die Wärmeversorgung in weiten Teilen der Stadt
dezentral. Zentrale Großwärmepumpen – unter anderem
mit Nutzung der Energie aus dem Rhein – sowie de -
zentrale Wärmepumpen bilden dabei das Rückgrat der
künftigen Wärmeversorgung.
Die geeignetste Versorgung ergibt sich aus der Eignung
der einzelnen Wärmeversorgungsarten.
Abbildung 6a zeigt beispielsweise die Gebiete, die sich
aufgrund dichter Bebauung und vorhandener Infrastruk -
tur gut für eine Versorgung über Wärmenetze eignen.
Abbildung 6b stellt die Prüfung einer wasserstoffbasier -
ten Wärmeversorgung dar, die sich aufgrund hoher
> Abbildung 6 a-c (links nach rechts): Eignung der Wärmeversorgungsarten
11
Kosten und unsicherer Verfügbarkeit für den überwie -
genden Teil des Stadtgebiets als nicht geeignet erweist.
Abbildung 6c verdeutlicht die Zonen, in denen dezen -
trale Lösungen – insbesondere Wärmepumpen – die
sinnvollste Versorgungsoption darstellen.
Insgesamt ergibt sich so ein ausgewogener Mix aus
Wärmenetzen und dezentralen Lösungen, der eine
sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmever-
sorgung für die Landeshauptstadt ermöglicht.
Wärmenetz Wasserstoffnetz N
> © iStock/StockSeller_ukr
Sehr wahrscheinlich geeignet
Wahrscheinlich geeignet
Wahrscheinlich ungeeignet
Sehr wahrscheinlich ungeeignet
Eignung der Wärmeversorgungarten
Dezentrale
Versorgung
12
> 0
2 4km
> © iStock/geogif
Der Wärmeplan zeigt, welche Heizlösungen zukünftig
am besten zu welchem Gebiet passen. In der Innenstadt,
vielen südlichen Stadtteilen und Teilen des Westens
bietet Fernwärme eine sichere und klimafreundliche
Versorgung. In nördlichen und östlichen Stadtteilen sind
Wärmepumpen besonders geeignet, weil dort genügend
Platz, passende Gebäudestrukturen und gute Vorausset-
zungen für erneuerbare Energien bestehen. Wasserstoff
spielt für private Haushalte keine Rolle – er wird voraus -
sichtlich ausschließlich in der Industrie benötigt.
Welche klimafreundliche Lösung in welchem Stadtteil
künftig verfügbar oder besonders sinnvoll sein wird,
kann bereits heute mit dem unten abgebildeten
QR-Code eingesehen werden:
# Was bedeutet das für Bürgerinnen
# und Bürger?
Wichtig ist: Der Wärmeplan schreibt keine bestimmte
Heiztechnik vor und begründet keine sofortigen Pflich -
ten. Er schafft Transparenz über die langfristige Wärme -
versorgung in Düsseldorf und hilft, passende Förderan -
gebote zu nutzen. Gleichzeitig eröffnet er Möglichkeiten
zur Beteiligung – etwa im Rahmen von Bürgerdialogen
wie im Dezember 2025 (siehe Abbildung 7).
13
Abbildung 7: Bild aus dem Bürgerdialog Kommunale Wärmeplanung
Dezember 2025
# Was bedeutet das für die Stadtteile?
> www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-ver -
> braucherthemen-von-a-z/klimaschutz/
> kommunale-waermeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung
für die kommenden Jahre. Sie zeigt auf, welche klima -
freundlichen Heizlösungen in welchen Stadtteilen be -
sonders geeignet sind – ohne sofortiges Handeln zu ver -
langen. Niemand muss jetzt seine Heizung austauschen,
aber jede und jeder kann sich frühzeitig informieren und
Entscheidungen besser vorbereiten.
Steht in den nächsten Jahren ein Heizungswechsel an,
hilft der Wärmeplan bei der Einordnung:
Liegt ein Gebäude künftig in einem Fernwärmegebiet,
kann ein Anschluss eine komfortable und wirtschaft -
liche Lösung sein. Liegt ein Gebäude hingegen in einem
Gebiet mit hoher Eignung für Wärmepumpen, lässt sich
diese Technik oft problemlos installieren.
Für Neubauten gilt ohnehin meist die Pflicht zu erneu -
erbaren Energien. Auch Maßnahmen wie Solarthermie
oder energetische Sanierungen können sinnvoll sein
– entsprechende Eignungen sind im Wärmeplan darge -
stellt. So unterstützt die Wärmeplanung dabei, Investi -
tionen vorausschauend zu planen, Fehlentscheidungen
zu vermeiden und langfristig Kosten zu senken.
> © Claus Langer
> © iStock/galsonok
14
> © iStock/acilo
15
# Häufig gestellte Fragen
Der Kommunale Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde durch diverse Beteiligungsformate begleitet.
Die nachfolgenden Fragen und Antworten wurden dabei besonders diskutiert:
Ist der Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf realistisch?
Ja – die Ergebnisse beruhen auf einer detaillierten Modellierung und wurden in engem Austausch mit einer breiten
Palette von Stakeholdern – einschließlich Handwerk und Infrastrukturbetreibern – diskutiert. Hinweise und
Anregungen aus der Öffentlichkeit sind ebenfalls eingeflossen.
Wie stellt die Stadt eine faire und transparente Preisgestaltung sicher?
Sowohl bei Einzelgebäudelösungen, als auch bei Wärmenetzanschlüssen sorgen transparente Kommunikation,
Beratungsangebote und passende Förderprogramme für nachvollziehbare Kosten und fairen Wettbewerb.
Wird es einen Anschlusszwang für Fernwärme geben, wenn eine
Immobilie laut Wärmeplan in einem Fernwärmegebiet liegt?
Ein Anschlusszwang an die Fernwärme ist ausgeschlossen.
Wann wird das Gebäude, in dem ich wohne, an die Fernwärme
angeschlossen?
Derzeit steht noch nicht fest, wo überall Fernwärmeleitungen verlegt werden sollen.
Das Fernwärmenetz wird in vielen Bereichen erweitert werden, in denen ein
hoher Wärmebedarf besteht.
Mit dem rechts abgebildeten QR-Code können Sie sich informieren, ob an Ihrem
Wohnort schon heute der Ausbau der Fernwärme geplant ist und Ihr Interesse an
einem Fernwärmeanschluss anmelden:
Wie geht die Stadt mit der zukünftigen Rolle des Gasverteilnetzes um?
Wie zukünftig mit den Gasverteilnetzen umgegangen wird, hängt von ihrer Auslastung ab. Die Zuständige Netz -
gesellschaft richtet Instandhaltungsprogramme daran aus. Etwaige Maßnahmen erfolgen gemäß den gesetzlichen
Vorgaben und mit ausreichender Vorlaufzeit und Ankündigung.
Welche Förderprogramme sollen Eigentümer sowie das
Handwerk unterstützen?
Geplant sind unter anderem die Weiterentwicklung des städtischen Programms
„Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ für Gebäude sowie
Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung des Handwerks.
Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf
unserer Website – erreichbar über den rechts abgebildeten QR -Code.
> www.swd-ag.de/pk/heizen-waerme/
> fernwaerme/
> www.duesseldorf.de/umweltamt/um -
> welt-und-verbraucherthemen-von-a-z/
> klimaschutz/kommunale-waermeplanung/
> faq-kommunale-waermeplanung
16
# Ansprechpartner und Unterstützung
Bereits jetzt stehen verschiedene städtische Beratungsangebote zur Verfügung, welche die Wirkung des Wärme -
plans, beispielsweise auf einzelne Gebäude erläutern. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz informiert über
Energieeffizienz, Förderprogramme und Heizungsmodernisierung.
Die Stadtwerke Düsseldorf beraten zu Fernwärmeanschlüssen und Wärmepumpen. Auf den städtischen Webseiten
finden Sie außerdem eine interaktive Karte, die zeigt, ob Ihr Stadtteil künftig eher mit Fernwärme oder mit Wärme -
pumpen versorgt wird. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf klimafreundlich,
zukunftssicher und lebenswert bleibt.
Landeshauptstadt Düsseldorf – Koordinierungsstelle Wärmewende
Allgemeine Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Telefon: 0211 89-92300
Inter
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026 als Text anzeigen
Title: 00585420.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585420.pdf
Published Time: Wed, 29 Apr 2026 09:14:01 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS/008/2026
Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz –
Fachliche Einschätzung der Umweltverwaltung zu den Auswirkungen auf den Kommu-
nalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf und auf dessen Umsetzung
Am 24. Februar 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen im Bund auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Dieses soll nach derzeitigem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablö-sen.
Gemäß Eckpunktepapier soll die Anforderung gemäß § 71 GEG wegfallen, die den Betrieb einer neu eingebauten Heizung mit mindestens 65 % erneuerbare Energien vorsieht. Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen oder wollen, können künftig weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Dabei muss beachtet wer-den, dass nach und nach der Anteil an grünem Öl oder Gas erhöht werden soll, be-ginnend mit zunächst mindestens 10 % ab 2029 (Bio-Treppe). Der weitere Anstieg wird bis 2040 in drei Schritten festgelegt. Bereits ab 2028 soll zudem eine anbieter-seitige Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent eingeführt wer-den, die Inverkehrbringer zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet. Diese Grüngas-/Grünölquote wird auf die Bio-Treppe angerechnet. Auch das Betriebsverbot nach § 72 GEG entfällt. Dies umfasst derzeit das Betriebsverbot abhängig vom Einbaujahr und vom Alter der Heizung so-wie das grundsätzliche Betriebsverbot von fossilen Heizkesseln ab dem 1. Januar 2045.
Laut Eckpunktepapier sollen das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das GMG entkop-pelt werden. Das WPG wird partiell überarbeitet (überwiegend ohne Bezug zu Groß-städten), bleibt aber ein wichtiges strategisches Instrument mit Blick auf die künftige Wärmeversorgung. Auch die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 bleibt bestehen.
Der von der Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelte Kommunale Wärmeplan inklu-sive des Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die Strategie, Maßnahmen und Empfehlungen, die damit verbunden sind, haben aus Sicht der Um-weltverwaltung auch weiterhin Bestand. Die geplanten Änderungen, die von der Bun-desregierung im Eckpunktepier zum GMG angekündigt wurden, ändern nach Ein-schätzung der Umweltverwaltung nichts am Zielbild des Kommunalen Wärmeplans der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das Zielbild für die Landeshauptstadt Düsseldorf ist eine erneuerbare und klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2045. Das Zielsze-nario sieht vor, dass in der Innenstadt und im Süden das Fernwärmenetz deutlich wächst. Die anderen Teile der Stadt werden dezentral mit Wärme versorgt.
Dieses Zielszenario ergibt sich aus einer detaillierten Prüfung der Stadtgebiete. Die Innenstadt und der Süden sind aufgrund der dichten Bebauung und der bereits beste-henden Wärmenetzinfrastruktur sehr gut für die Versorgung mittels Wärmenetz geeig-net. Ebenfalls wurde die Versorgung mit Wasserstoff analysiert. Hierbei zeigt sich, dass diese Möglichkeit der Wärmeversorgung für nahezu das gesamte Stadtgebiet ungeeignet ist. Dagegen schneidet die dezentrale Wärmeversorgung in vielen Stadt-teilen sehr gut ab. Durch die Kombination von Wärmenetzen und der dezentralen Ver-sorgung wird eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung für die gesamte Stadt sichergestellt. Im Sinne der Anforderungen des WPG wurden bereits die Möglichkeiten zur künftigen Nutzung von grünem Wasserstoff und weiteren grünen Gasen wie Biomethan und synthetisches Methan als potenzielle Optionen für eine kli-mafreundliche kommunale Wärmeversorgung systematisch erfasst und bewertet. Der-zeit ist davon auszugehen, dass grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit ein knappes und kostenintensives Gut bleibt. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein feinma-schiges Wasserstoff-Verteilernetz nach dem Vorbild des bestehenden Erdgasnetzes re-alisiert wird.
Biomethan und synthetisches Methan können problemlos in das bestehende Gasnetz eingespeist und wie Erdgas genutzt werden. Für Düsseldorf zeigt sich jedoch, dass grüne Gasoptionen derzeit kein relevantes Potenzial für eine Produktion im Stadtge-biet aufzeigen. Über die Systemgrenzen der Landeshauptstadt Düsseldorf hinweg zeigen Analysen für Deutschland nicht das wirtschaftliche Potenzial für eine flächen-deckende Wärmeversorgung des Gebäudebestands mittels dieser grünen Gasoptio-nen. Die Verfügbarkeit von grünen Gasen ist stark begrenzt. Die Produktion ist durch die knappe Rohstoffbasis, hohe Erzeugungskosten und geringe Wirkungsgrade einge-schränkt. Vor diesem Hintergrund kann für Düsseldorf aktuell keine bedeutende Rolle weiterer grüner Gase in der Wärmeversorgung des Wohn- und Gebäudesektors prog-nostiziert werden.
Weiterhin bleibt aus Sicht der Umweltverwaltung zu prüfen, ob die angekündigten Regelungen zur Bio-Treppe geeignet sind, die Klimaziele des Bundes bis zum Jahr 2045 zu erreichen.
Nach derzeitigem Stand ist somit davon auszugehen, dass die Nutzung von Gashei-zungen bei Erfüllung der Anforderungen der Bio-Treppe für einen breiten Benutzer-kreis der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Zudem wäre die Nutzung aufgrund steigender Kosten zumindest auf einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren sowohl unwirtschaftlich als auch mit einem Realisie-rungsrisiko verbunden.
Vor dem Hintergrund des angekündigten GMG hat sich die Aufgabenstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf daher nicht grund-sätzlich verändert. Über den Investitionszeitraum von 20 bis 25 Jahren für eine neue Heizungsanlage bleiben die in dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung identifi-zierten Heizarten in der Regel die effizientesten und finanziell günstigsten Lösungen.
Nach Auffassung der Umweltverwaltung bleibt es daher sinnvoll, am entwickelten Transformationspfad festzuhalten: Einem moderaten, aber gezielten Ausbau der Fernwärme in geeigneten Verdichtungsräumen, dem gezielten Einsatz von Wasser-stoff in der Industrie sowie der breiten Integration dezentraler Versorgungslösungen wie Wärmepumpen und Solarthermie in den Randgebieten. Im Fokus der Maßnahmenpriorisierung und Umsetzung stehen dabei sowohl Wirtschaftlichkeit, Ver-sorgungssicherheit aber auch Nachhaltigkeit.
Anlage 1 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Kommunaler Wärmeplan_LHD als Text anzeigen
Title: Abschlussbericht: Kommunaler Wärmeplan - Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltige Wärmeversorgung
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588337.pdf
Published Time: Thu, 28 May 2026 10:42:48 GMT
Number of Pages: 170
Markdown Content:
2
Bearbeitung durch:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Georg -Glock -Straße 22
40474 Düsseldorf
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Auftragge berin:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf 3
# Pr äambel
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Dezember 2022 die Erstellung eines kommunalen
Wärmeplans (KWP) beschlossen. Mit Beginn des Planungsprozesses im Februar 2024 hat Düssel-
dorf damit frühzeitig und eigeninitiativ Verantwortung übernommen, um für Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen verlässliche Perspektiven für die künftige Wärmeversorgung zu schaffen. Mit
dem Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein -Westfalen lagen Ende 2024 die rechtlich verbindlichen
Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmep lanung vor.
Der Kommunale Wärmeplan besitzt für die Landeshauptstadt Düsseldorf einen hohen Stellenwert. Er
ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Für Düs-
seldorf bedeutet dies, die CO 2-Emissionen je Einwohnerin und Einwohner von derzeit rund sieben
Tonnen pro Jahr auf zwei Tonnen pro Jahr zu reduzieren. Zugleich verfolgt der Bund nach dem Bun-
des -Klimaschutzgesetz das Ziel der Netto -Treibhausgasneutralität bis 2045. Der nun vorliegende
Wärmeplan konkretisiert den Beit rag der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Erreichung dieser überge-
ordneten Ziele.
Die vorliegenden Ergebnisse verdeutlichen den erheblichen Transformationsbedarf im Wärmesektor.
Diese zeigen aber gleichzeitig die vorhandenen Potenziale und Handlungsmöglichkeiten in der Ge-
samtstadt auf. Auf dieser Grundlage definiert der Kommunale Wärmeplan Strategien und Maßnah-
men, die Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander verbinden. Die Er-
gebnisse des Kommunale n Wärmeplans müssen aber gleichzeitig mit dem gesetzlich geforderten
und gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmnetze (BEW) geförderten Transfor-
mationspfad der Stadtwerke Düsseldorf AG harmonisieren.
Zum Zeitpunkt der Finalisierung des Kommunalen Wärmeplans der Landeshauptstadt Düsseldorf be-
finden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umbruch. Ende Februar 2026 hat die Bundesre-
gierung ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verö ffentlicht. Das Papier
hält an den Klimazielen der Bundesregierung für den Wärmesektor fest. Es kündigt jedoch an, dass
die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wär-
meversorgung für alle Neu - und Bestandbau ten entfallen soll. Auch Betriebsverbote für bestimmte
Heizungsarten werden gestrichen. Mit der nun so eröffneten Entscheidungsfreiheit der Eigentümer
wird sich die Anzahl der möglichen Heizungsformen deutlich erweitern.
Dennoch hat sich die Aufgabenstellung der kommunalen Wärmeplanung nicht grundsätzlich verän-
dert. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern Anhaltspunkte dafür liefern, mit welcher Technologien sie
an Ihrem Standort eine zukunftsgerechte Wärmeversorgung einrichten können. Und über den Investi-
tionszeitraum von 20 -25 Jahre für eine neue Heizungsanlage bleiben die in dem Entwurf der kommu-
nalen Wärmeplanung identifizierten Heizarten in der Regel die effizientesten und finanziell günstigs-
ten Lösungen. In Ausnahmefälle n, wie z.B. der Austausch einer einzelnen Gasetagenheizung, kann
es wirtschaftlicher sein, sich für die Neuerrichtung einer Gastherme zu entscheiden.
Die Stadtverwaltung wird die mit der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetz sich ergeben-
den Entwicklungen und Auswirkungen in der weiteren Umsetzung und Fortschreibung des Kommuna-
len Wärmeplans fortlaufend prüfen und angemessen berücksichtigen. 4
# Inhaltsverzeichnis
1 Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................ ............ 7
1.1 Rechtlicher Rahmen ................................ ................................ ................................ .............. 7
1.2 Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ................................ ................................ ................ 7
1.3 Organisatorischer Rahmen ................................ ................................ ................................ .... 9
1.4 Datenerhebung und -verarbeitung ................................ ................................ ....................... 10
2 Das beplante Gebiet im Überblick ................................ ................................ ........................... 11
2.1 Beschreibung des beplanten Gebiets ................................ ................................ .................. 11
2.2 Status Quo Energieversorgung ................................ ................................ ........................... 12
3 Eignungsprüfung ................................ ................................ ................................ ..................... 13
4 Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 15
4.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 15
4.2 Gemeinde - und Siedlungsstruktur ................................ ................................ ....................... 17
4.3 Gebäudestruktur und Baublöcke ................................ ................................ ......................... 19
4.4 Wärmebedarf und -verbrauch ................................ ................................ .............................. 22
4.4.1 Methodik zur Erhebung und Berechnung ................................ ................................ ..... 23
4.4.2 Analyse des Wärmebedarfs ................................ ................................ ......................... 24
4.4.3 Analyse des Wärmeverbrauchs ................................ ................................ .................... 29
4.4.4 Analyse der dezentralen Wärmeerzeuger ................................ ................................ .... 30
4.5 Derzeitige Ver - und Entsorgungsinfrastruktur ................................ ................................ ...... 34
4.5.1 Gasinfrastruktur ................................ ................................ ................................ ............ 34
4.5.2 Wärmenetzinfrastruktur ................................ ................................ ................................ 36
4.5.3 Abwasserinfrastruktur ................................ ................................ ................................ ... 40
4.6 Indikatoren für die Wärmenetzeignung ................................ ................................ ................ 41
4.7 Energie und Treibhausgas -Bilanz ................................ ................................ ........................ 44
4.7.1 Energiebilanz ................................ ................................ ................................ ............... 44
4.7.2 Treibhausgasbilanz ................................ ................................ ................................ ...... 46
4.8 Fazit der Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ .. 48
5 Potenzialanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 50
5.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 50
5.1.1 Datensammlung und -aufbereitung ................................ ................................ .............. 51
5.1.2 Bewertung der verfügbaren Wärmepotenziale ................................ .............................. 51
5.2 Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs ................................ ................................ ........ 53
5.2.1 Raumwärmebedarf ................................ ................................ ................................ ....... 53
5.2.2 Prozesswärmebedarf ................................ ................................ ................................ ... 55
5.3 Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung ............................... 57
5.3.1 Geothermie ................................ ................................ ................................ .................. 57
5.3.2 Solarthermie ................................ ................................ ................................ ................. 63
5.3.3 Umweltwärme ................................ ................................ ................................ .............. 67
5.3.4 Abwasser ................................ ................................ ................................ ..................... 71
5.3.5 Biomasse ................................ ................................ ................................ ..................... 74
5.3.6 Unvermeidbare Abwärme ................................ ................................ ............................. 76
5.3.7 Deponiegas ................................ ................................ ................................ .................. 78
5.3.8 Grüner Wasserstoff und weitere grüne Gase ................................ ................................ 79 5
5.3.9 Großwärmespeicher ................................ ................................ ................................ ..... 82
5.4 Fazit der Potenzialanalyse ................................ ................................ ................................ .. 84
6 Zielszenario ................................ ................................ ................................ .............................. 86
6.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 86
6.2 Zonierung des beplanten Gebietes ................................ ................................ ...................... 86
6.3 Zukünftiger Wärmebedarf ................................ ................................ ................................ .... 88
6.4 Eignung für Wärmeversorgungsarten ................................ ................................ .................. 91
6.5 Exemplarische Entwicklungsszenarien für das Jahr 2045 ................................ ................... 97
6.6 Zielszenario ................................ ................................ ................................ ....................... 104
6.6.1 Zeitliche Einordnung des Ausbaus der Wärmenetze ................................ .................. 105
6.6.2 Endenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen ................................ .................. 106
6.6.3 Leitungsgebundene Wärmeversorgung ................................ ................................ ...... 109
6.6.4 Gasversorgung ................................ ................................ ................................ ........... 112
6.7 Fazit des Zielszenario ................................ ................................ ................................ ....... 113
7 Gesamtstrategie und Umsetzungsmaßnahmen ................................ ................................ ... 115
7.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ 115
7.1.1 Erstellung, Strukturierung & Priorisierung der Maßnahmen -Long -List ........................ 116
7.1.2 Maßnahmensteckbriefe inkl. Einbettung in Verwaltungsstrukturen ............................. 118
7.2 Fokusmaßnahmen und Gesamtstrategie ................................ ................................ ........... 119
7.3 Maßnahmen -Steckbriefe ................................ ................................ ................................ ... 123
7.3.1 Steckbrief 1: Planungsstrukturen zur Wärmewende ................................ ................... 124
7.3.2 Steckbrief 2: Stärkung des Handwerks ................................ ................................ ....... 126
7.3.3 Steckbrief 3: Beratung, Information und Kommunikation zur Wärmewende ............... 128
7.3.4 Steckbrief 4: Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe ........................... 130
7.3.5 Steckbrief 5: Anpassung des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und
Arbeiten in Düsseldorf“ ................................ ................................ ................................ ............. 132
7.3.6 Steckbrief 6: Energieinfrastrukturen ................................ ................................ ........... 134
7.3.7 Steckbrief 7: Prüfung, Initiierung und Begleitung von Machbarkeitsstudien und Analysen
zur Erschließung erneuerbarer Wärmepotenziale ................................ ................................ ..... 136
8 Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ................................ ................................ ...... 138
8.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ 138
8.2 Akteursbeteiligung ................................ ................................ ................................ ............. 139
8.2.1 Akteursanalyse und Akteursmapping ................................ ................................ ......... 139
8.2.2 Beteiligungsformate ................................ ................................ ................................ .... 142
8.3 Öffentlichkeitsbeteiligung ................................ ................................ ................................ ... 147
9 Verstetigungsstrategie und Controllingkonzept ................................ ................................ .. 149
9.1 Verstetigungskonzept ................................ ................................ ................................ ........ 149
9.2 Controllingkonzept ................................ ................................ ................................ ............. 151
Gesamtfazit – Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf ............................. 155
Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung ................................ ....... 155
Gesamtfazit ................................ ................................ ................................ ................................ .... 155
Abkürzungsverzeichnis ................................ ...
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.