Beschlussvorlage Aktenzeichen AUS/008/2026

Der Kommunale Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 14. April 2026veröffentlicht

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Vorgang · AUS/008/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 3 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Bürgerbroschüre · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Präsentation · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 5

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „passieren lassen“.

  6. Weitere Unterlage

    Anlage 1 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Kommunaler Wärmeplan_LHD · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 10

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578525.pdf Published Time: 2026-05-06T12:05:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: AUS/008/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Der Kommunale Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich : 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 18.05.2026 Vorberatung Rat 18.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Rat beschließt den Kommunalen Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf. 2. Der Rat beschließt die Umsetzung folgender Teilmaßnahmen aus den Steckbriefen (vgl. Kapitel 7.3 aus dem Kommunalen Wärmeplan) ohne Finanzierungsbedarf o Einrichtung eines Teams „Koordinierungsstelle Wärmewende“, o Aufbau integrierter Planungs- und Kommunikationsstrukturen, o Koordination mit Energieversorgungsunternehmen, o Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe . Über die Umsetzung und Finanzierung weiterer Maßnahmen aus dem Kommunalen Wärmeplan ist jeweils durch gesonderten Beschluss zu entscheiden. Bereits begonnene Maßnahmen können mit der bereits vorhandenen personellen Ausstattung zunächst fortgeführt werden. Sachdarstellung: Mit dem Beschluss RAT/509/2022 „Kommunale Wärmeplanung“ hat der Rat der Stadt am 15. Dezember 2022 die Verwaltung damit beauftragt, eine Kommunale Seite 2 Wärmeplanung (KWP) für Düsseldorf auf den Weg zu bringen. Mit der Vorlage AUS/016/2023 „Strategie zur Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung“ wurden am 16. März 23 im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz eine Strategie zur Umsetzung des Beschlusses sowie erste, für die Stadt Düsseldorf besonders wichtige Punkte bei der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde im Januar 2024 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externer Dienstleister mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Unterauftragnehmerin im Projekt ist die Stadtwerke Düsseldorf AG. Im Februar 2024 begann die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung. Der Ergebnisentwurf wurde vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 gemäß Paragraph 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) offengelegt. In diesem Zeitraum erhielten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in Paragraph 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf und zur Abgabe von Stellungnahmen. Im Anschluss erfolgte die Finalisierung des zur Beschlussfassung vorgelegten Wärmeplans. Der Kommunale Wärmeplan ist dem Beschlussentwurf beigefügt (Anlage 1). Planungsprozess: Die Vorgehensweise bei der Durchführung der Planung erfolgte gemäß den Vorgaben des WPG unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise aus dem 2024 veröffentlichten Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Erarbeitung des Wärmeplanes umfasst folgende Arbeitsschritte: 1. Eignungsprüfung zur frühen Bewertung von Teilgebieten zur Wärmeversorgung 2. Bestandsanalyse zur Erhebung von Informationen zum Ist-Situation der Wärmeversorgung 3. Potenzialanalyse zur Identifikation der Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeinsparungen 4. Herleitung von Entwicklungsszenarien und Entwicklung eines Zielszenarios für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 5. Einteilung des Düsseldorfer Stadtgebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete 6. Herleitung und Abstimmung der Strategie und Maßnahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung Bei der Erarbeitung des Wärmeplans war von Beginn an eine intensive und klar strukturierten Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit von zentraler Bedeutung. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgte daher eine umfangreiche Einbindung verschiedener Stakeholder. Im Projektzeitraum wurden die folgenden Veranstaltungen und Termine durchgeführt: Seite 3 o 2 Stakeholder-Dialoge, o 2 Bürgerdialoge, o 3 Multiplikatoren-Workshops, o 3 Workshops und Informationsveranstaltungen zur Ämterbeteiligung, o 5 Austausche mit politischen Gremien, o weitere Abstimmungen mit einzelnen Akteuren. Darüber hinaus erfolgte im Zeitraum vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage des Planungsentwurfs. Innerhalb dieser Zeit Bestand sowohl die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf als auch der Abgabe von Stellungnahmen hierzu. Umsetzung und Finanzierung Die Umsetzung folgender, unter Nummer 2 des Beschlusses genannten Teilmaßnahmen aus den Steckbriefen (vgl. Kapitel 7.3 aus dem Kommunalen Wärmeplan) kann zunächst ohne Finanzierungsbedarf und mit bestehender Personalausstattung initiiert werden: Tabelle 1: Maßnahmenvorschläge ohne Finanzierungsbedarf Bezeichnung Einrichtung eines Teams „Koordinierungsstelle Wärmewende“ Aufbau integrierter Planungs- und Kommunikationsstrukturen Koordination mit Energieversorgungsunternehmen Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe Über die Umsetzung und Finanzierung weiterer Maßnahmen aus dem Kommunalen Wärmeplan ist jeweils durch gesonderten Beschluss zu entscheiden. Bereits begonnene Maßnahmen können mit der bereits vorhandenen personellen Ausstattung zunächst fortgeführt werden. Ausblick und Fortschreibung In den kommenden Jahren soll der Kommunale Wärmeplan gemäß Beschlussdarstellung umgesetzt werden. Spätestens alle fünf Jahre ist die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Paragraph 25 WPG außerdem dazu verpflichtet, den Wärmeplan zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung). Die Maßnahmen aus der Kommunalen Wärmeplanung werden in das Controlling-Tool zur Klimaneutralität 2035 eingepflegt. Der Fortschritt der Umsetzung kann dann zukünftig über das Controlling-Tool verfolgt werden. Seite 4 Eckpunktepapier Gebäudemodernisierungsgesetz Am Dienstag, den 24. Februar 2026, hat die Bundesregierung die Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Dieses soll zum 1. Juli 2026 Inkrafttreten und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Diese aktuelle politische Entwicklung wurde von der Verwaltung aufgegriffen. Eine Einordnung der Auswirkungen des angekündigten GMG auf den Wärmeplan und auf dessen Umsetzung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Anlagen: Anlage 1 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Kommunaler Wärmeplan_LHD Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026 Anlage 3 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Bürgerbroschüre
Anlage 3 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Bürgerbroschüre als Text anzeigen
Title: 00585415.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585415.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 09:09:23 GMT Number of Pages: 16 Markdown Content: 1 Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf Verantwortlich Stefan Ferber IV/26 www.duesseldorf.de # D > © iStock/AzmanJaka Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf # er Weg zu einer # sicheren und # Wärmeversorgung # klimafreundlichen Düsseldorf Nähe trifft Freiheit Inhalt Vorwort 4 Rechtliche Grundlagen – Orientierung statt Zwang 5 Warum bedarf es einer Wärmeplanung? 5 Was bedeutet Wärmebedarf? 7 Wie heizt die Landeshauptstadt Düsseldorf heute? 7 Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung? 9 Das Zielbild für 2045 11 Was bedeutet das für die Stadtteile? 13 Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger? 13 Häufig gestellte Fragen 15 Ansprechpartner und Unterstützung 16 34 # Vorwort Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich 2019 das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Ein zentraler Baustein auf diesem Weg ist die Wärmeversorgung, denn rund die Hälfte der städtischen CO₂‑Emissionen entsteht beim Heizen von Gebäuden. Der vorliegende Kommunale Wärmeplan zeigt für den Zeitraum 2026 bis 2030 auf, wie die Landes ‑ hauptstadt Düsseldorf im Jahr 2045 vollständig klimafreundlich beheizt werden könnte. Diese Broschüre fasst die wichtig ‑ sten Inhalte verständlich zusammen und richtet sich an alle Bürgerin ‑ nen und Bürger. Sie erklärt, was die Wärmeplanung bedeutet, welche Entscheidungen sie erleichtert und wie sie helfen kann, bei der Wahl der Heizungsart zukunftssicher aufgestellt zu sein. > © iStock/France68 Die Kommunale Wärmeplanung wird durch das Wärme - planungsgesetz und das Landeswärmeplanungsgesetz NRW vorgegeben. Die Landeshauptstadt Düsseldorf erfüllt diese Vorgaben: Der Kommunale Wärmeplan wird transparent erstellt, regelmäßig fortgeschrieben und öffentlich bereitgestellt. Der Wärmeplan schreibt keine individuelle Wärmelösung vor und löst keinen sofortigen Austauschzwang aus. Er ist eine verlässliche Orientierung wie die künftige, klimaneutrale Wärmebereitstellung in der Landeshaupt - stadt Düsseldorf erfolgen sollte. Der Plan wird in einem Turnus von fünf Jahren geprüft und überarbeitet, um stets den aktuellen Kenntnisstand abbilden zu können. Der Kommunale Wärmeplan beantwortet eine zentrale Frage: Welche Heiztechniken passen langfristig zu den einzelnen Stadtteilen und den Gebäuden der Landes - hauptstadt Düsseldorf? Denn nicht jede Heizlösung eignet sich überall gleichermaßen. Die Wärmeplanung schafft erstmals eine transparente Orientierung für alle: Wo wird künftig Fernwärme aus - gebaut? Wo eignen sich Wärmepumpen besonders gut? Welche Rolle spielen erneuerbare Energien und Abwär - me? Diese Klarheit hilft, Fehlentscheidungen zu vermei - den und Investitionen sinnvoll zu planen. 5 # Rechtliche Grundlagen – # Orientierung statt Zwang # Warum bedarf es einer Wärmeplanung? > © iStock/AndreyPopov Abbildung 1: Hauptsächlich eingesetzter Energieträger 7 # Was bedeutet # Wärmebedarf? Wärmebedarf beschreibt die Energie, die ein Gebäude grundsätzlich benötigt, um angenehm warm zu bleiben. Er hängt vom Baujahr, der Dämmung und der Nutzung ab. Der tatsächliche Energieverbrauch kann höher oder niedriger liegen – beispielsweise durch abweichendes Gebäudenutzungs- und Heizverhalten. In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind rund 134.000 Gebäude beheizt, und gemeinsam benötigen sie jährlich rund 7,8 Terawattstunden Wärme. Die Abbildung 2 zeigt, wie sich dieser Bedarf auf die unterschiedlichen Gebäu - detypen verteilt. # Wie heizt die # Landeshauptstadt # Düsseldorf heute? Abbildung 1 zeigt, in welchen Gebieten bestimmte Energieträger besonders intensiv zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Gut zu erkennen ist, dass in vielen Ge - bäuden in der Landeshauptstadt Düsseldorf Erdgas und Heizöl zur Wärmeversorgung genutzt werden. Diese Energieträger sind jedoch fossile Brennstoffe und verursachen hohe CO₂‑Emissionen. In dicht bebauten Stadtteilen wie der Innenstadt, Bilk oder Holthausen spielt Fernwärme heute schon eine wichtige Rolle. Sie wird zentral erzeugt – zum Beispiel aus Abwärme der Müllverbrennung, Kraft -Wärme -Kopplung oder in Zu - kunft mit Großwärmepumpen. Gleichzeitig ist ein Teil der Fernwärme heute noch fossil und wird in den kommenden Jahren schrittweise dekarbonisiert. Viele Gebäude verfügen zudem über ältere Heizungen, die nicht mehr effizient arbeiten. In Kombination mit häufig unzureichender Dämmung führt dies zu hohen Verbrauchskosten und unnötigen Emissionen. Abbildung 2: Verteilung Gebäudetypen nach Wärmebedarf > © iStock/vale_t Abbildung 3: Deckung des Wärmebedarfs durch oberflächennahe Geothermie je Flurstück Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über viele eigene Wärmequellen. Besonders viel klimaneutrale Energie bietet die oberflächennahe Geothermie – also Erdwärme aus geringen Tiefen. In Abbildung 3 ist dar - gestellt, dass über große Teile der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Deckung des Wärmebedarfs durch oberflächennahe Geothermie möglich ist, besonders in gewerblich-industriell geprägten Bereichen mit ausrei - chend Platz für Erdwärmesonden. Die Technologie liefert ganzjährig konstante Wärme, ist unabhängig von Wetterbedingungen und verursacht keine lokalen Emissionen. 1 Theoretisches Potenzial von 50 GWh/a – 1,9 TWh/a, technisches Potenzial stark abhängig von tatsächlicher Fündigkeit der tiefen Geothermie. 2 Dezentrale Luftwärmepumpen können den Raumwärme- und Warmwasserbedarf der meisten Gebäude decken. Dieses Standardpotenzial von 5,7 TWh/a wird deshalb nicht gesondert gezeigt. # Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen # der Landeshauptstadt Düsseldorf zur # Verfügung? Abbildung 4: Potenziale der erneuerbaren Wärmequellen Ebenfalls kann aus dem Rhein Energie gewonnen werden: Großwärmepumpen können dem Fluss große Wärmemengen entziehen und damit ganze Stadtviertel versorgen. Hinzu kommen industrielle Abwärme, Solarthermie auf Dächern, tiefe Geothermie, Abwasserwärme aus Kanali - sation und Kläranlagen. Andere Potenziale, wie Biomas - se oder Deponiegase, spielen dagegen nur eine unter - geordnete Rolle. Insgesamt stehen mehr erneuerbare Potenziale zur Verfügung, als die Stadt heute überhaupt an Wärme benötigt. Abbildung 4 zeigt die vorhandenen Potenziale im Detail. 9 Vereinfachte Darstellung der oberflächennahen Geothermie Grundwasser kaltes Wasser heißes Wasser 3 In Zonen mit gesonderten Prüfaufträgen vertiefende Untersuchungen zur Beurteilung der Wärmenetzeignung notwendig Abbildung 5: Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 3Das Zielbild für 2045 Bis 2045 soll die Wärmeversorgung der Landeshaupt - stadt Düsseldorf erneuerbar werden. Um diesen Wandel optimal zu planen, wurde das gesamte Stadtgebiet in 93 Zonen eingeteilt, für die jeweils die geeignetste Wärme - versorgungsart ermittelt wurde. In detaillierten Analysen und in Rücksprache mit diver - sen Stakeholdern wurden dabei technische Machbar - keit, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutzwirkung und Versor - gungssicherheit berücksichtigt. Das abgeleitete Gesamtbild für das Zieljahr 2045 ist in Abbildung 5 gezeigt: Während in der Innenstadt und im Süden das Fernwärmenetz deutlich ausgebaut wird, erfolgt die Wärmeversorgung in weiten Teilen der Stadt dezentral. Zentrale Großwärmepumpen – unter anderem mit Nutzung der Energie aus dem Rhein – sowie de - zentrale Wärmepumpen bilden dabei das Rückgrat der künftigen Wärmeversorgung. Die geeignetste Versorgung ergibt sich aus der Eignung der einzelnen Wärmeversorgungsarten. Abbildung 6a zeigt beispielsweise die Gebiete, die sich aufgrund dichter Bebauung und vorhandener Infrastruk - tur gut für eine Versorgung über Wärmenetze eignen. Abbildung 6b stellt die Prüfung einer wasserstoffbasier - ten Wärmeversorgung dar, die sich aufgrund hoher > Abbildung 6 a-c (links nach rechts): Eignung der Wärmeversorgungsarten 11 Kosten und unsicherer Verfügbarkeit für den überwie - genden Teil des Stadtgebiets als nicht geeignet erweist. Abbildung 6c verdeutlicht die Zonen, in denen dezen - trale Lösungen – insbesondere Wärmepumpen – die sinnvollste Versorgungsoption darstellen. Insgesamt ergibt sich so ein ausgewogener Mix aus Wärmenetzen und dezentralen Lösungen, der eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmever- sorgung für die Landeshauptstadt ermöglicht. Wärmenetz Wasserstoffnetz N > © iStock/StockSeller_ukr Sehr wahrscheinlich geeignet Wahrscheinlich geeignet Wahrscheinlich ungeeignet Sehr wahrscheinlich ungeeignet Eignung der Wärmeversorgungarten Dezentrale Versorgung 12 > 0 2 4km > © iStock/geogif Der Wärmeplan zeigt, welche Heizlösungen zukünftig am besten zu welchem Gebiet passen. In der Innenstadt, vielen südlichen Stadtteilen und Teilen des Westens bietet Fernwärme eine sichere und klimafreundliche Versorgung. In nördlichen und östlichen Stadtteilen sind Wärmepumpen besonders geeignet, weil dort genügend Platz, passende Gebäudestrukturen und gute Vorausset- zungen für erneuerbare Energien bestehen. Wasserstoff spielt für private Haushalte keine Rolle – er wird voraus - sichtlich ausschließlich in der Industrie benötigt. Welche klimafreundliche Lösung in welchem Stadtteil künftig verfügbar oder besonders sinnvoll sein wird, kann bereits heute mit dem unten abgebildeten QR-Code eingesehen werden: # Was bedeutet das für Bürgerinnen # und Bürger? Wichtig ist: Der Wärmeplan schreibt keine bestimmte Heiztechnik vor und begründet keine sofortigen Pflich - ten. Er schafft Transparenz über die langfristige Wärme - versorgung in Düsseldorf und hilft, passende Förderan - gebote zu nutzen. Gleichzeitig eröffnet er Möglichkeiten zur Beteiligung – etwa im Rahmen von Bürgerdialogen wie im Dezember 2025 (siehe Abbildung 7). 13 Abbildung 7: Bild aus dem Bürgerdialog Kommunale Wärmeplanung Dezember 2025 # Was bedeutet das für die Stadtteile? > www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-ver - > braucherthemen-von-a-z/klimaschutz/ > kommunale-waermeplanung Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung für die kommenden Jahre. Sie zeigt auf, welche klima - freundlichen Heizlösungen in welchen Stadtteilen be - sonders geeignet sind – ohne sofortiges Handeln zu ver - langen. Niemand muss jetzt seine Heizung austauschen, aber jede und jeder kann sich frühzeitig informieren und Entscheidungen besser vorbereiten. Steht in den nächsten Jahren ein Heizungswechsel an, hilft der Wärmeplan bei der Einordnung: Liegt ein Gebäude künftig in einem Fernwärmegebiet, kann ein Anschluss eine komfortable und wirtschaft - liche Lösung sein. Liegt ein Gebäude hingegen in einem Gebiet mit hoher Eignung für Wärmepumpen, lässt sich diese Technik oft problemlos installieren. Für Neubauten gilt ohnehin meist die Pflicht zu erneu - erbaren Energien. Auch Maßnahmen wie Solarthermie oder energetische Sanierungen können sinnvoll sein – entsprechende Eignungen sind im Wärmeplan darge - stellt. So unterstützt die Wärmeplanung dabei, Investi - tionen vorausschauend zu planen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und langfristig Kosten zu senken. > © Claus Langer > © iStock/galsonok 14 > © iStock/acilo 15 # Häufig gestellte Fragen Der Kommunale Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde durch diverse Beteiligungsformate begleitet. Die nachfolgenden Fragen und Antworten wurden dabei besonders diskutiert: Ist der Wärmeplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf realistisch? Ja – die Ergebnisse beruhen auf einer detaillierten Modellierung und wurden in engem Austausch mit einer breiten Palette von Stakeholdern – einschließlich Handwerk und Infrastrukturbetreibern – diskutiert. Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sind ebenfalls eingeflossen. Wie stellt die Stadt eine faire und transparente Preisgestaltung sicher? Sowohl bei Einzelgebäudelösungen, als auch bei Wärmenetzanschlüssen sorgen transparente Kommunikation, Beratungsangebote und passende Förderprogramme für nachvollziehbare Kosten und fairen Wettbewerb. Wird es einen Anschlusszwang für Fernwärme geben, wenn eine Immobilie laut Wärmeplan in einem Fernwärmegebiet liegt? Ein Anschlusszwang an die Fernwärme ist ausgeschlossen. Wann wird das Gebäude, in dem ich wohne, an die Fernwärme angeschlossen? Derzeit steht noch nicht fest, wo überall Fernwärmeleitungen verlegt werden sollen. Das Fernwärmenetz wird in vielen Bereichen erweitert werden, in denen ein hoher Wärmebedarf besteht. Mit dem rechts abgebildeten QR-Code können Sie sich informieren, ob an Ihrem Wohnort schon heute der Ausbau der Fernwärme geplant ist und Ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss anmelden: Wie geht die Stadt mit der zukünftigen Rolle des Gasverteilnetzes um? Wie zukünftig mit den Gasverteilnetzen umgegangen wird, hängt von ihrer Auslastung ab. Die Zuständige Netz - gesellschaft richtet Instandhaltungsprogramme daran aus. Etwaige Maßnahmen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und mit ausreichender Vorlaufzeit und Ankündigung. Welche Förderprogramme sollen Eigentümer sowie das Handwerk unterstützen? Geplant sind unter anderem die Weiterentwicklung des städtischen Programms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ für Gebäude sowie Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung des Handwerks. Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf unserer Website – erreichbar über den rechts abgebildeten QR -Code. > www.swd-ag.de/pk/heizen-waerme/ > fernwaerme/ > www.duesseldorf.de/umweltamt/um - > welt-und-verbraucherthemen-von-a-z/ > klimaschutz/kommunale-waermeplanung/ > faq-kommunale-waermeplanung 16 # Ansprechpartner und Unterstützung Bereits jetzt stehen verschiedene städtische Beratungsangebote zur Verfügung, welche die Wirkung des Wärme - plans, beispielsweise auf einzelne Gebäude erläutern. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz informiert über Energieeffizienz, Förderprogramme und Heizungsmodernisierung. Die Stadtwerke Düsseldorf beraten zu Fernwärmeanschlüssen und Wärmepumpen. Auf den städtischen Webseiten finden Sie außerdem eine interaktive Karte, die zeigt, ob Ihr Stadtteil künftig eher mit Fernwärme oder mit Wärme - pumpen versorgt wird. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf klimafreundlich, zukunftssicher und lebenswert bleibt. Landeshauptstadt Düsseldorf – Koordinierungsstelle Wärmewende Allgemeine Fragen zur kommunalen Wärmeplanung Telefon: 0211 89-92300 Inter

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026 als Text anzeigen
Title: 00585420.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585420.pdf Published Time: Wed, 29 Apr 2026 09:14:01 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 2 zur Beschlussvorlage AUS/008/2026 Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz – Fachliche Einschätzung der Umweltverwaltung zu den Auswirkungen auf den Kommu- nalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf und auf dessen Umsetzung Am 24. Februar 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen im Bund auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Dieses soll nach derzeitigem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablö-sen. Gemäß Eckpunktepapier soll die Anforderung gemäß § 71 GEG wegfallen, die den Betrieb einer neu eingebauten Heizung mit mindestens 65 % erneuerbare Energien vorsieht. Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen oder wollen, können künftig weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Dabei muss beachtet wer-den, dass nach und nach der Anteil an grünem Öl oder Gas erhöht werden soll, be-ginnend mit zunächst mindestens 10 % ab 2029 (Bio-Treppe). Der weitere Anstieg wird bis 2040 in drei Schritten festgelegt. Bereits ab 2028 soll zudem eine anbieter-seitige Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent eingeführt wer-den, die Inverkehrbringer zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet. Diese Grüngas-/Grünölquote wird auf die Bio-Treppe angerechnet. Auch das Betriebsverbot nach § 72 GEG entfällt. Dies umfasst derzeit das Betriebsverbot abhängig vom Einbaujahr und vom Alter der Heizung so-wie das grundsätzliche Betriebsverbot von fossilen Heizkesseln ab dem 1. Januar 2045. Laut Eckpunktepapier sollen das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das GMG entkop-pelt werden. Das WPG wird partiell überarbeitet (überwiegend ohne Bezug zu Groß-städten), bleibt aber ein wichtiges strategisches Instrument mit Blick auf die künftige Wärmeversorgung. Auch die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 bleibt bestehen. Der von der Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelte Kommunale Wärmeplan inklu-sive des Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die Strategie, Maßnahmen und Empfehlungen, die damit verbunden sind, haben aus Sicht der Um-weltverwaltung auch weiterhin Bestand. Die geplanten Änderungen, die von der Bun-desregierung im Eckpunktepier zum GMG angekündigt wurden, ändern nach Ein-schätzung der Umweltverwaltung nichts am Zielbild des Kommunalen Wärmeplans der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das Zielbild für die Landeshauptstadt Düsseldorf ist eine erneuerbare und klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2045. Das Zielsze-nario sieht vor, dass in der Innenstadt und im Süden das Fernwärmenetz deutlich wächst. Die anderen Teile der Stadt werden dezentral mit Wärme versorgt. Dieses Zielszenario ergibt sich aus einer detaillierten Prüfung der Stadtgebiete. Die Innenstadt und der Süden sind aufgrund der dichten Bebauung und der bereits beste-henden Wärmenetzinfrastruktur sehr gut für die Versorgung mittels Wärmenetz geeig-net. Ebenfalls wurde die Versorgung mit Wasserstoff analysiert. Hierbei zeigt sich, dass diese Möglichkeit der Wärmeversorgung für nahezu das gesamte Stadtgebiet ungeeignet ist. Dagegen schneidet die dezentrale Wärmeversorgung in vielen Stadt-teilen sehr gut ab. Durch die Kombination von Wärmenetzen und der dezentralen Ver-sorgung wird eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung für die gesamte Stadt sichergestellt. Im Sinne der Anforderungen des WPG wurden bereits die Möglichkeiten zur künftigen Nutzung von grünem Wasserstoff und weiteren grünen Gasen wie Biomethan und synthetisches Methan als potenzielle Optionen für eine kli-mafreundliche kommunale Wärmeversorgung systematisch erfasst und bewertet. Der-zeit ist davon auszugehen, dass grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit ein knappes und kostenintensives Gut bleibt. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein feinma-schiges Wasserstoff-Verteilernetz nach dem Vorbild des bestehenden Erdgasnetzes re-alisiert wird. Biomethan und synthetisches Methan können problemlos in das bestehende Gasnetz eingespeist und wie Erdgas genutzt werden. Für Düsseldorf zeigt sich jedoch, dass grüne Gasoptionen derzeit kein relevantes Potenzial für eine Produktion im Stadtge-biet aufzeigen. Über die Systemgrenzen der Landeshauptstadt Düsseldorf hinweg zeigen Analysen für Deutschland nicht das wirtschaftliche Potenzial für eine flächen-deckende Wärmeversorgung des Gebäudebestands mittels dieser grünen Gasoptio-nen. Die Verfügbarkeit von grünen Gasen ist stark begrenzt. Die Produktion ist durch die knappe Rohstoffbasis, hohe Erzeugungskosten und geringe Wirkungsgrade einge-schränkt. Vor diesem Hintergrund kann für Düsseldorf aktuell keine bedeutende Rolle weiterer grüner Gase in der Wärmeversorgung des Wohn- und Gebäudesektors prog-nostiziert werden. Weiterhin bleibt aus Sicht der Umweltverwaltung zu prüfen, ob die angekündigten Regelungen zur Bio-Treppe geeignet sind, die Klimaziele des Bundes bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Nach derzeitigem Stand ist somit davon auszugehen, dass die Nutzung von Gashei-zungen bei Erfüllung der Anforderungen der Bio-Treppe für einen breiten Benutzer-kreis der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Zudem wäre die Nutzung aufgrund steigender Kosten zumindest auf einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren sowohl unwirtschaftlich als auch mit einem Realisie-rungsrisiko verbunden. Vor dem Hintergrund des angekündigten GMG hat sich die Aufgabenstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf daher nicht grund-sätzlich verändert. Über den Investitionszeitraum von 20 bis 25 Jahren für eine neue Heizungsanlage bleiben die in dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung identifi-zierten Heizarten in der Regel die effizientesten und finanziell günstigsten Lösungen. Nach Auffassung der Umweltverwaltung bleibt es daher sinnvoll, am entwickelten Transformationspfad festzuhalten: Einem moderaten, aber gezielten Ausbau der Fernwärme in geeigneten Verdichtungsräumen, dem gezielten Einsatz von Wasser-stoff in der Industrie sowie der breiten Integration dezentraler Versorgungslösungen wie Wärmepumpen und Solarthermie in den Randgebieten. Im Fokus der Maßnahmenpriorisierung und Umsetzung stehen dabei sowohl Wirtschaftlichkeit, Ver-sorgungssicherheit aber auch Nachhaltigkeit.
Anlage 1 zur Beschlussvorlage AUS-008-2026_Kommunaler Wärmeplan_LHD als Text anzeigen
Title: Abschlussbericht: Kommunaler Wärmeplan - Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltige Wärmeversorgung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588337.pdf Published Time: Thu, 28 May 2026 10:42:48 GMT Number of Pages: 170 Markdown Content: 2 Bearbeitung durch: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Georg -Glock -Straße 22 40474 Düsseldorf Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf Auftragge berin: Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf 3 # Pr äambel Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Dezember 2022 die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans (KWP) beschlossen. Mit Beginn des Planungsprozesses im Februar 2024 hat Düssel- dorf damit frühzeitig und eigeninitiativ Verantwortung übernommen, um für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verlässliche Perspektiven für die künftige Wärmeversorgung zu schaffen. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein -Westfalen lagen Ende 2024 die rechtlich verbindlichen Vorgaben zur Erstellung der kommunalen Wärmep lanung vor. Der Kommunale Wärmeplan besitzt für die Landeshauptstadt Düsseldorf einen hohen Stellenwert. Er ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Für Düs- seldorf bedeutet dies, die CO 2-Emissionen je Einwohnerin und Einwohner von derzeit rund sieben Tonnen pro Jahr auf zwei Tonnen pro Jahr zu reduzieren. Zugleich verfolgt der Bund nach dem Bun- des -Klimaschutzgesetz das Ziel der Netto -Treibhausgasneutralität bis 2045. Der nun vorliegende Wärmeplan konkretisiert den Beit rag der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Erreichung dieser überge- ordneten Ziele. Die vorliegenden Ergebnisse verdeutlichen den erheblichen Transformationsbedarf im Wärmesektor. Diese zeigen aber gleichzeitig die vorhandenen Potenziale und Handlungsmöglichkeiten in der Ge- samtstadt auf. Auf dieser Grundlage definiert der Kommunale Wärmeplan Strategien und Maßnah- men, die Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander verbinden. Die Er- gebnisse des Kommunale n Wärmeplans müssen aber gleichzeitig mit dem gesetzlich geforderten und gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmnetze (BEW) geförderten Transfor- mationspfad der Stadtwerke Düsseldorf AG harmonisieren. Zum Zeitpunkt der Finalisierung des Kommunalen Wärmeplans der Landeshauptstadt Düsseldorf be- finden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umbruch. Ende Februar 2026 hat die Bundesre- gierung ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verö ffentlicht. Das Papier hält an den Klimazielen der Bundesregierung für den Wärmesektor fest. Es kündigt jedoch an, dass die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wär- meversorgung für alle Neu - und Bestandbau ten entfallen soll. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden gestrichen. Mit der nun so eröffneten Entscheidungsfreiheit der Eigentümer wird sich die Anzahl der möglichen Heizungsformen deutlich erweitern. Dennoch hat sich die Aufgabenstellung der kommunalen Wärmeplanung nicht grundsätzlich verän- dert. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern Anhaltspunkte dafür liefern, mit welcher Technologien sie an Ihrem Standort eine zukunftsgerechte Wärmeversorgung einrichten können. Und über den Investi- tionszeitraum von 20 -25 Jahre für eine neue Heizungsanlage bleiben die in dem Entwurf der kommu- nalen Wärmeplanung identifizierten Heizarten in der Regel die effizientesten und finanziell günstigs- ten Lösungen. In Ausnahmefälle n, wie z.B. der Austausch einer einzelnen Gasetagenheizung, kann es wirtschaftlicher sein, sich für die Neuerrichtung einer Gastherme zu entscheiden. Die Stadtverwaltung wird die mit der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetz sich ergeben- den Entwicklungen und Auswirkungen in der weiteren Umsetzung und Fortschreibung des Kommuna- len Wärmeplans fortlaufend prüfen und angemessen berücksichtigen. 4 # Inhaltsverzeichnis 1 Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................ ............ 7 1.1 Rechtlicher Rahmen ................................ ................................ ................................ .............. 7 1.2 Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ................................ ................................ ................ 7 1.3 Organisatorischer Rahmen ................................ ................................ ................................ .... 9 1.4 Datenerhebung und -verarbeitung ................................ ................................ ....................... 10 2 Das beplante Gebiet im Überblick ................................ ................................ ........................... 11 2.1 Beschreibung des beplanten Gebiets ................................ ................................ .................. 11 2.2 Status Quo Energieversorgung ................................ ................................ ........................... 12 3 Eignungsprüfung ................................ ................................ ................................ ..................... 13 4 Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 15 4.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 15 4.2 Gemeinde - und Siedlungsstruktur ................................ ................................ ....................... 17 4.3 Gebäudestruktur und Baublöcke ................................ ................................ ......................... 19 4.4 Wärmebedarf und -verbrauch ................................ ................................ .............................. 22 4.4.1 Methodik zur Erhebung und Berechnung ................................ ................................ ..... 23 4.4.2 Analyse des Wärmebedarfs ................................ ................................ ......................... 24 4.4.3 Analyse des Wärmeverbrauchs ................................ ................................ .................... 29 4.4.4 Analyse der dezentralen Wärmeerzeuger ................................ ................................ .... 30 4.5 Derzeitige Ver - und Entsorgungsinfrastruktur ................................ ................................ ...... 34 4.5.1 Gasinfrastruktur ................................ ................................ ................................ ............ 34 4.5.2 Wärmenetzinfrastruktur ................................ ................................ ................................ 36 4.5.3 Abwasserinfrastruktur ................................ ................................ ................................ ... 40 4.6 Indikatoren für die Wärmenetzeignung ................................ ................................ ................ 41 4.7 Energie und Treibhausgas -Bilanz ................................ ................................ ........................ 44 4.7.1 Energiebilanz ................................ ................................ ................................ ............... 44 4.7.2 Treibhausgasbilanz ................................ ................................ ................................ ...... 46 4.8 Fazit der Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ .. 48 5 Potenzialanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 50 5.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 50 5.1.1 Datensammlung und -aufbereitung ................................ ................................ .............. 51 5.1.2 Bewertung der verfügbaren Wärmepotenziale ................................ .............................. 51 5.2 Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs ................................ ................................ ........ 53 5.2.1 Raumwärmebedarf ................................ ................................ ................................ ....... 53 5.2.2 Prozesswärmebedarf ................................ ................................ ................................ ... 55 5.3 Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung ............................... 57 5.3.1 Geothermie ................................ ................................ ................................ .................. 57 5.3.2 Solarthermie ................................ ................................ ................................ ................. 63 5.3.3 Umweltwärme ................................ ................................ ................................ .............. 67 5.3.4 Abwasser ................................ ................................ ................................ ..................... 71 5.3.5 Biomasse ................................ ................................ ................................ ..................... 74 5.3.6 Unvermeidbare Abwärme ................................ ................................ ............................. 76 5.3.7 Deponiegas ................................ ................................ ................................ .................. 78 5.3.8 Grüner Wasserstoff und weitere grüne Gase ................................ ................................ 79 5 5.3.9 Großwärmespeicher ................................ ................................ ................................ ..... 82 5.4 Fazit der Potenzialanalyse ................................ ................................ ................................ .. 84 6 Zielszenario ................................ ................................ ................................ .............................. 86 6.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ .. 86 6.2 Zonierung des beplanten Gebietes ................................ ................................ ...................... 86 6.3 Zukünftiger Wärmebedarf ................................ ................................ ................................ .... 88 6.4 Eignung für Wärmeversorgungsarten ................................ ................................ .................. 91 6.5 Exemplarische Entwicklungsszenarien für das Jahr 2045 ................................ ................... 97 6.6 Zielszenario ................................ ................................ ................................ ....................... 104 6.6.1 Zeitliche Einordnung des Ausbaus der Wärmenetze ................................ .................. 105 6.6.2 Endenergieverbrauch und Treibhausgasemissionen ................................ .................. 106 6.6.3 Leitungsgebundene Wärmeversorgung ................................ ................................ ...... 109 6.6.4 Gasversorgung ................................ ................................ ................................ ........... 112 6.7 Fazit des Zielszenario ................................ ................................ ................................ ....... 113 7 Gesamtstrategie und Umsetzungsmaßnahmen ................................ ................................ ... 115 7.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ 115 7.1.1 Erstellung, Strukturierung & Priorisierung der Maßnahmen -Long -List ........................ 116 7.1.2 Maßnahmensteckbriefe inkl. Einbettung in Verwaltungsstrukturen ............................. 118 7.2 Fokusmaßnahmen und Gesamtstrategie ................................ ................................ ........... 119 7.3 Maßnahmen -Steckbriefe ................................ ................................ ................................ ... 123 7.3.1 Steckbrief 1: Planungsstrukturen zur Wärmewende ................................ ................... 124 7.3.2 Steckbrief 2: Stärkung des Handwerks ................................ ................................ ....... 126 7.3.3 Steckbrief 3: Beratung, Information und Kommunikation zur Wärmewende ............... 128 7.3.4 Steckbrief 4: Fokus Wärmewende in der Industrie und im Gewerbe ........................... 130 7.3.5 Steckbrief 5: Anpassung des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ ................................ ................................ ................................ ............. 132 7.3.6 Steckbrief 6: Energieinfrastrukturen ................................ ................................ ........... 134 7.3.7 Steckbrief 7: Prüfung, Initiierung und Begleitung von Machbarkeitsstudien und Analysen zur Erschließung erneuerbarer Wärmepotenziale ................................ ................................ ..... 136 8 Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ................................ ................................ ...... 138 8.1 Hintergrund und Vorgehen ................................ ................................ ................................ 138 8.2 Akteursbeteiligung ................................ ................................ ................................ ............. 139 8.2.1 Akteursanalyse und Akteursmapping ................................ ................................ ......... 139 8.2.2 Beteiligungsformate ................................ ................................ ................................ .... 142 8.3 Öffentlichkeitsbeteiligung ................................ ................................ ................................ ... 147 9 Verstetigungsstrategie und Controllingkonzept ................................ ................................ .. 149 9.1 Verstetigungskonzept ................................ ................................ ................................ ........ 149 9.2 Controllingkonzept ................................ ................................ ................................ ............. 151 Gesamtfazit – Kommunaler Wärmeplan der Landeshauptstadt Düsseldorf ............................. 155 Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung ................................ ....... 155 Gesamtfazit ................................ ................................ ................................ ................................ .... 155 Abkürzungsverzeichnis ................................ ...

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/008/2026